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Berechnungsbeispiele Scheidungskosten

Wie hoch sind die Scheidungskosten?

Wie hoch die Scheidungskosten abschließend ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. 

Die Scheidungskosten berechnen sich an Hand des sogenannten Gegenstandswerts. Zur Berechnung des Gegenstandswertes ist das Einkommen der Ehegatten maßgeblich, da sich der Gegenstandswert normalerweise nur aus der Summe des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages ergibt. Hinzutreten können ggf. noch weitere Beträge wie z.B. für die Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich). 

Das Verfahren kann also auch dadurch günstiger und schneller werden, indem z.B. der Versorgungsausgleich im Vorfeld von den Ehegatten geregelt wird. Gerne erläutere ich Ihnen, welche Möglichkeiten in Betracht kommen und sinnvoll sind.

 

Kosten sparen durch einvernehmliche Scheidung?

Zum anderen spielt es eine entscheidende Rolle, ob die Ehegatten sich einvernehmlich scheiden lassen wollen und es dementsprechend ausreichend ist, dass nur einer der beiden Ehegatten anwaltlich vertreten ist. In jedem Fall sorge ich dafür, dass tatsächlich nur die Mindestgebühren für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens anfallen und werde jede Möglichkeit nutzen, die Scheidungskosten zu reduzieren. Zur Berechnung der Scheidungskosten nutzen Sie gerne unseren Scheidungskostenrechner oder lassen sich anfallenden Scheidungskosten individuell und kostenlos von mir berechnen.