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Ihre zu erwartenden Scheidungskosten – Was eine Scheidung kostet

Scheidungskosten - Ihre Kostenvorteile bei Scheidung

Die Kosten einer Scheidung sind überschaubar! Informieren Sie sich jetzt, kostenlos und unverbindlich.

Zudem erspart eine frühzeitige anwaltliche Begleitung und Beratung häufig erhebliche Folgekosten in anderen Bereichen.

Bitte sprechen Sie mich einfach an, oder fordern Sie über das kleine Formular einen individuellen Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Scheidungskosten an!

Gerne informiere ich Sie kostenlos & unverbindlich vorab über die zu erwartenden Kosten meiner Tätigkeit und beantrage für Sie – soweit erforderlich – Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe.



Formular - Ihre persönlichen Angaben zum Kostenvoranschlag

Einkommen Ehemann (€ / mtl.)
freiwillige Angabe
Einkommen Ehefrau (€ / mtl.)
freiwillige Angabe
Email
Pflichtangabe
Telefon         
freiwillige Angabe
Anzahl der Kinder
Ehevertrag vorhanden
Ja | Nein
Bitte schreiben Sie den Sicherheitscode "kontakt" in das folgende Feld:
kontakt


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Bei geringem Einkommen, z.B. bei Hartz IV oder Sozialhilfebezug, ist im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe sogar die kostenlose Durchführung Ihrer Scheidung möglich.

Meine Anwaltskosten können Sie bequem nach der Ehescheidung bezahlen, natürlich auf Wunsch auch gern in zinsfreien monatlichen Raten.

Bei mir zahlen Sie keinen Kostenvorschuss! Sie werden von mir jederzeit über den Verfahrensablauf Ihrer Scheidung informiert und erhalten alle Schreiben per Post zugeschickt.

Ich bin während des gesamten Verfahrens als Ihr Scheidungsanwalt stets für Sie erreichbar.

Weiterhin erhalten Sie von mir in jedem Stand des Verfahrens klare Angaben dazu, welche Kosten für die Scheidung voraussichtlich anfallen werden!

Für den Fall, dass ich mich wegen der Entfernung zum Gerichtsort von einem Kollegen in dem wenige Minuten dauernden Gerichtstermin vertreten lasse, entstehen Ihnen dadurch selbstverständlich auch keine zusätzlichen Kosten oder Mühen.

Auch mit Fragen der Kostendeckung durch Ihre Rechtschutzversicherung können Sie sich gerne an mich wenden. Ich kann hier jedoch nur unverbindlich Auskunft erteilen, da die abschließende Prüfung dieser Frage Ihrer Versicherungsgesellschaft obliegt.

Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung