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Zusammensetzung der Scheidungskosten

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Scheidungskosten bilden den Oberbegriff für die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren, die bei der Durchführung des Scheidungsverfahrens zu zahlen sind.

Die Gerichtskosten umfassen diejenigen Kosten, die bei dem Gericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens anfallen. Die Gerichtskosten sind von beiden Parteien zu gleichen Teilen zu zahlen. Der Antragsteller muss die gesamten Gerichtskosten zunächst zu verauslagen und erhält am Ende des Scheidungsverfahrens dann die Hälfte erstattet; der andere Ehegatte erhält die andere Hälfte der Gerichtskosten in Rechnung gestellt.

 Die Rechtsanwaltsgebühren hingegen sind die Gebühren, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhebt. Die Rechtsanwaltskosten sind, genauso wie die Gerichtskosten auch, gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, anhand dessen sich die Höhe der zu zahlenden Gebühren in den entsprechenden Gebührentabellen einsehen lässt.

Die Scheidungskosten bilden also die Summe aus den Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren.In einem Scheidungsverfahren fallen beide Positionen an, da in Deutschland ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden kann.

Sind in einem Ehescheidungsverfahren beide Ehegatten anwaltlich vertreten, ist jeder Ehegatte gegenüber dem für ihn tätig gewordenen Rechtsanwalt zur Zahlung verpflichtet.

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung hingegen ist es ausreichend, dass nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte kann einfach dem Scheidungsantrag zustimmen. Im dem Fall entfallen Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt und die Gesamtkosten verringern sich dementsprechend. Die einvernehmliche Scheidung ist besonders für das Online Scheidungsverfahren geeignet.