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Scheidungskosten steuerlich absetzen 2017

Sind die Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

Die Antwort ist: Nein, die bei einer Ehescheidung anfallenden Gerichts- & Anwaktskosten sind seit 2017 nicht mehr steuerlich absetzbar. Dies geht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 2017 (Az.: VI R 9/16) zurück.

Viele Scheidungswillige fragen sich, ob die anfallenden Scheidungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Bis zum Jahr 2013 war es grundsätzlich möglich, entstandene Scheidungskosten in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.

Im Jahr 2013 trat eine Neuregelung des Einkommensteuergesetzes in Kraft, nach der anfallende Prozesskosten grundsätzlich nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können, außer es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige in die Gefahr käme, seine Existenzgrundlage zu verlieren.

Zunächst war unterschiedlich beurteilt worden, ob Scheidungskosten dennoch weiterhin steuerlich abzugsfähig sein.

 

Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr 2017

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 2017 (Az.: VI R 9/16) ist nun geklärt, dass Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr steuerlich absetzbar sind.
Es handele sich bei Scheidungskosten um steuer-erhebliche Prozesskosten. Der Bundesfinanzhof führte in der Entscheidung aus, dass Prozesskosten ausnahmsweise dann absetzbar sind, wenn die Existenz des Steuerpflichtigen durch die entstandenen stark beeinträchtigt wird. Dies sei aber bei Scheidungskosten in der Regel nicht anzunehmen, selbst dann nicht, wenn andernfalls ein Weiterführen der Ehe den Steuerpflichtigen stark beeinträchtigen würde.