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Kann eine Scheidung kostenlos sein?

Wenn ein Ehegatte nicht in der Lage ist, ein Scheidungsverfahren zu finanzieren, kommt die sogenannte Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Gerne beantrage ich für Sie kostenfrei die sogenannte Verfahrenskostenhilfe (oder auch als Prozesskostenhilfe bekannt). Sofern diese bewilligt wird, kann die Scheidung komplett kostenlos sein. Entweder werden die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren vollständig von dem Gericht übernommen oder Sie erhalten die Möglichkeit, Ihrem Einkommen angepasste Raten zu zahlen.

Gerne prüfe ich für Sie kostenlos und unverbindlich, ob die Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt und damit die Scheidungskosten entfallen können.