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Kann ich meinen alten Namen bzw. Geburtsnamen wieder annehmen?

Für die Namensänderung müssen Sie rechtskräftig geschieden sein. Das Gericht ist für die Namensänderung nicht zuständig und deshalb wird es auch nicht im Scheidungsverfahren behandelt. Nach der Scheidung kann man mit dem rechtskräftigen Urteil zum Standesamt gehen und dort seinen Namen ändern lassen.