Düsseldorfer Tabelle zum Download - gültig ab dem 01.01.2018
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Die Düsseldorfer Tabelle 2018 (Stand: 01.01.2018) steht Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. Die Leitlinien entnehmen Sie bitte der Seite Düsseldorfer Tabelle mit Stand ab 01.08.2015.
Erstmals seit 2008 sind nicht nur die Beträge für den Mindestunterhalt, sondern auch die Einkommensgruppen angehoben worden.
Konkret bedeutet das: Die neue Tabelle beginnt mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 Euro“ statt bisher „bis 1.500 Euro“. Was Unterhaltszahler demnach ab dem 1. Januar 2018 im Detail zu leisten haben, sehen Sie in der neuen Düsseldorfer Tabelle
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