Die Lebensversicherung im Scheidungsfall
Lässt sich ein Ehepaar scheiden, müssen die Eheleute an viele Sachen denken. Sie müssen ihr Leben regelrecht neu ordnen und die gesamte Lebenssituation ändert sich. Da kann die Lebensversicherung schon einmal in Vergessenheit geraten. Und das, obwohl sie an verschiedenen Stellen des Scheidungsverfahrens wichtig werden kann.Die Wichtigste kompakt zusammengefasst:
Kapitallebensversicherungen, die einen einmaligen Kapitalbetrag auszahlen, sind im Scheidungsfall Teil des Zugewinnausgleichs. Von dem Versorgungsausgleich sind solche kapitalbildende Lebensversicherungen ausgeschlossen. Sehen sie hingegen ein Rentenwahlrecht vor, welches auch ausgeübt wurde, fallen sie in den Versorgungsausgleich.Die Risikolebensversicherung hingegen entfaltet in der Regel keine Relevanz für den Zugewinnausgleich.
Mehr dazu im folgenden Beitrag:
Die verschiedenen Lebensversicherungen
Für die Scheidung sind zunächst einmal von den verschiedene Arten der Lebensversicherungen die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung interessant.Die Kapitallebensversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass diese „bespart“ wird, indem Geld zurückgelegt und Gewinne erzielt werden. Die Kapitallebensversicherung wird in den meisten Fällen abgeschlossen, um für die Familie und das Alter vorzusorgen.
Die Risikolebensversicherung hingegen zeichnet sich dadurch aus, dass sie nur im „Notfall“ ausgezahlt wird. Sie sichert den Todesfall des Versicherten ab, indem bei Eintreten des Todesfalls ein bestimmter Geldbetrag an den Begünstigten ausgezahlt wird. So können die Versicherungsnehmer ihre Familien für ihren Todesfall absichern.
Kapitallebensversicherung - Relevanz für Zugewinnausgleich
Haben die Ehegatten während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erfolgt im Rahmen der Scheidung ein Zugewinnausgleich. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird der Zugewinn, den die Ehegatten während der Ehezeit erwirtschaftet haben, untereinander ausgeglichen. Die Kapitallebensversicherung ist dann Teil des Zugewinnausgleichs, wenn sie die einmalige Auszahlung eines bestimmten Kapitalbetrags vorsieht.Hierzu muss die Lebensversicherung der Höhe nach beziffert werden können. Dies gelingt durch Ermitteln des sogenannten Zeitwerts. Der Zeitwert meint den Rückkaufswert, zu der die Versicherung zum Zeitpunkt der Scheidung zurückkaufen würde. Der Rückkaufswert kann bei dem Versicherungsträger erfragt werden.
Haben beide Ehegatten eine Lebensversicherung abgeschlossen, besteht zudem die Möglichkeit, diese gegeneinander aufzurechnen.
Relevanz für Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der erworbenen Rentenansprüche und -anwartschaften. Kapitalbildende Lebensversicherung, die eine Einmalzahlung gewähren, sind vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen.Einige Versicherungen sehen insbesondere die Möglichkeit eines Rentenwahlrechts vor, so dass man zwischen einmaligen Auszahlung eines Kapitalbetrags und der Gewährung einer monatlichen Rente wählen kann.
Ist das Rentenwahlrecht ausgeübt worden, fällt die Versicherung dementsprechend dann in den Versorgungsausgleich. Wurde das Rentenwahlrecht hingegen nicht ausgeübt, fällt die Versicherung – wie oben beschrieben – in die Vermögensauseinandersetzung.
Im Fall der Risikolebensversicherung: Begünstigten-Wechsel prüfen
Die Risikolebensversicherung entfaltet zwar regelmäßig keine Wirkung auf den Zugewinnausgleich. Jedoch sollte die Risikolebensversicherung im Scheidungsfall dennoch im Kopf behalten werden. Denn häufig ist es so, dass der Begünstigte der Versicherung der Ehepartner ist. Durch die Trennung ändert sich dies allerdings erst einmal nicht.Soll in Zukunft der Ex-Partner nicht mehr Begünstigte sein, sollte geprüft werden, ob der Ex-Partner als Begünstigter herausgenommen werden kann. Dies ist allerdings nicht in jedem Fall möglich, da teilweise in den Policen der Begünstigte unwiderruflich festgelegt wird.