Urteilesreihe zu Kindergartenplätzen
1. Kostenerstattung bei fehlendem Kindergartenplatz

Fall:
Die klagenden Eltern brachten ihre 2-jährige Tochter in einer Kinderkrippe einer privaten Elterninitiative von April bis Oktober 2011 unter. Die beklagte Stadt hatte während dieser Zeit keinen Krippenplatz zur Verfügung stellen können. Die Eltern fordern nun Ersatz der Aufwendungen.
Nach dem Kindertagesstättengesetz in Rheinland-Pfalz haben Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schulbeginn einen Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten.
Verwaltungsgericht Mainz
Das Verwaltungsgericht in Mainz hat die Stadt dazu verpflichtet, die Kosten in Höhe von 2.200 € für den Zeitraum in diesem Fall zu übernehmen.
Oberverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dieses Urteil. Die Stadt habe ihre Pflicht nicht erfüllt.
Bundesverwaltungsgericht
Die Beklagte legte gegen das vorherige Urteil Revision ein, doch die wurde vom Bundesver-waltungsgericht zurückgewiesen.
Begründet wurde dies damit, dass bei Nichterfüllung des Anspruchs auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes ein Anspruch auf Erstattung der entstanden Kosten besteht, wenn sich die Eltern selbst einen Platz beschafft haben.
Quelle