Urteilsreihe zu Kindergartenplätzen:
3. Eilantrag auf Betreuungsplatz kann auch abgelehnt werden

Fall
Die Eltern versuchten seit Dezember 2012 für ihren 18-Monate alten Sohn bei einem der 12 Kindertagesstätten einen Betreuungsplatz ab dem 1. Mai 2013 zu erhalten. Allerdings bis dahin erfolglos.
Am 15. Juli 2013 meldeten die Eltern den Bedarf an einem Kindertagesstättenplatz dem Stadtschulamt der Stadt Frankfurt am Main.
Das Amt erwiderte aber, dass aktuell kein Betreuungsplatz geboten werden könnte.
Daraufhin stellten die Eltern einen Eilrechtsschutzantrag vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt.
Begründung des Antragsstellers
Die Eltern sind der Meinung, dass sie einen Anspruch auf die frühkindliche Betreuung ihres Sohnes in einer Kindertageseinrichtung oder –pflege haben.
Die Betreuungsmöglichkeiten innerhalb der Familie seien ausgeschöpft und eine Betreuung des Kleinkindes daher dringend nötig.
Weiterhin gibt es für die Vergabe von den Plätzen keine bestimmten Kriterien, sodass z.B. bei den einen Kita´s die Geschwister Vorrang haben oder Kinder Alleinerziehender. Dies ergebe nach den Eltern kein Sinn und entspreche keinem geordneten und fairen Verfahren.
Die Eltern haben zwar Vorschläge für andere Plätze in einem anderen Stadtteil bekommen, aber diese lehnten sie aus verschiedenen Gründen wie z.B. angebliche Zugehörigkeit der Scientology-Church oder keine Sicherheit, dass in dem Kindergarten die deutsche Sprache hinreichend gefördert wird oder das der Betreuungszeitraum nicht ganztags war, ab.
Auch von der Stadt Frankfurt angebotene Plätze in einer Kindertagespflege wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die dort betreuenden Eltern nicht ausreichen qualifiziert seien.
Weiterhin wurden Plätze wegen zu langer Wegzeit abgelehnt, da die Antragssteller kein Auto besitzen. Sie müssten also die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, wobei ein Weg mehr als 30 Minuten dauern würde und das dazukommende Umsteigen und die Benutzung des Hauptbahnhofs mit Geruchsbelästigung sei nicht zumutbar.
Die Antragsgegnerin – Stadt Frankfurt am Main –
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte den Eilantrag ab, denn es sah keine Eilbedürftigkeit im vorliegenden Fall.
Es war nicht nachvollziehbar, warum die angebotenen Plätze von der Antragstellerin abgelehnt wurden.
Es sei zum einen nicht nachzuvollziehen, dass ein Platz mit der Begründung abgelehnt wird, dass das Personal nicht ausreichend qualifiziert sei. Das Tagespflegepersonal bekommen qualifizierte Lehrgänge und werden auch zertifiziert und erhalten eine Erlaubnis, die sie nur bei entsprechender persönlicher und fachlicher Eignung erhalten.
Auch der 30minütige Fahrweg sei dem Antragsteller zumutbar, denn ein Umsteigen von der U-Bahn zur Straßenbahn sei heutzutage grundsätzlich der Normalfall.
Grundsätzlich zum Anspruch auf frühkindliche Förderung
Es gibt seit dem 1. August 2013 einen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Allerdings darf der Beanspruchende zumutbare Plätze nicht ablehnen, weil sie aus seiner Sicht nicht ausreichend oder genug qualifiziert sind.
Keine Neuordnung bei Verteilung der Plätze
Weiterhin lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Neuordnung des Verfahrens nach bestimmten Zuteilungskriterien für die Kitaplätze ab.
Das alleinige Kriterium ist nach § 24 II SGB die Vollendung des ersten Lebensjahres.
Quelle