Neue Beziehung im Trennungsjahr - Kann das die Scheidung gefährden?

Neue Beziehung im Trennungsjahr - Kann das die Scheidung gefährden?Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben sich getrennt und der Alltag zu zweit gehört nun der Vergangenheit an, doch das Scheidungsverfahren ist noch nicht eingeleitet. Dann taucht plötzlich jemand Neues auf, mit dem alles so viel einfacher und passender erscheint. Eine neue Beziehung in Ihrem Trennungsjahr entsteht. Doch was bedeutet das rechtlich für Sie?

Darf man das überhaupt? Und wenn ja, hat das Konsequenzen für die Scheidung, den Unterhalt, oder vielleicht sogar für das Sorgerecht?

Wie so häufig bei rechtlichen Fragen „kommt es darauf an“. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was rechtlich in diesem Trennungsjahr gilt, welche Risiken eine neue Beziehung konkret mit sich bringen kann und wie Sie die typischen Fehler von vornherein vermeiden können.

Was bedeutet das Trennungsjahr rechtlich?

Das Gesetz schreibt in Deutschland in der Regel ein Trennungsjahr vor, bevor eine Ehe geschieden werden kann. Geregelt ist das in § 1565 BGB. Darin wird festgehalten, dass eine Ehe nur geschieden werden kann, wenn sie als gescheitert eingestuft wird. Das wiederum gilt nur, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht erwartet werden kann.

Das Trennungsjahr ist hierbei lediglich die gesetzliche Mindestfrist. Beiden Seiten soll genug Zeit gegeben werden, diese schwerwiegende Entscheidung zu überdenken und eventuell voreilige Scheidungen zu verhindern.

Wichtig zu wissen: Die Trennung der Ehepartner bedeutet nicht direkt, dass einer der Partner ausziehen muss. Grundsätzlich kann eine sogenannte Trennung von Tisch und Bett auch innerhalb der gemeinsamen Wochen stattfinden und ist sogar rechtlich anerkannt. Dafür muss es jedoch trotzdem getrennte Schlafzimmer, eine getrennte Haushaltsführung und getrennte Mahlzeiten geben.

Ist eine neue Beziehung im Trennungsjahr erlaubt?

Ja, grundsätzlich ist eine neue Beziehung während des Trennungsjahres erlaubt. Natürlich kann auch das deutsche Familienrecht niemandem verbieten, sich nach einer Trennung neu zu verlieben. Sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich ist das einstige Treuegebot aufgelöst, auch wenn die Ehe formal noch nicht beendet ist.

Das Trennungsjahr soll nachweisen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Eine neue Beziehung kann sogar unter Umständen signalisieren, dass es auf gar keinen Fall zu einem Versöhnungsversuch kommt. Problematisch wird es nur, wenn der andere Ehegatte die neue Beziehung als Beweis für das Scheitern der Ehe bereits vor dem offiziellen Trennungsdatum nimmt.

Kann eine neue Beziehung die Scheidung gefährden?

Pauschal gefährdet eine neue Beziehung die Scheidung in den meisten Fällen nicht. Das Scheidungsverfahren kann nur erheblich verkompliziert werden, wenn die Scheidung nicht einvernehmlich abläuft.

Solange beide Partner kooperativ durch das Verfahren gehen, spielt die neue Beziehung keine Rolle. Auf der anderen Seite kann bei einer streitigen Scheidung genau diese Beziehung als Konfliktmaterial eingesetzt werden. Das betrifft die Unterhaltsstreitigkeiten, den Zugewinnausgleich oder auch das Sorgerechtsverfahren. Emotionale Eskalationen und strategisches Vorgehen vor Gericht gehen in solchen Situationen oft Hand in Hand.

Zudem wird das Thema Versöhnungsversuche von vielen unterschätzt. Das Gesetz erlaubt es, dass Eheleute im Trennungsjahr kurzfristige Versöhnungsversuche unternehmen, ohne dass das Trennungsjahr dadurch beeinflusst wird. Wenn jemand eine neue Beziehung eingeht und gleichzeitig diese Versuche unternimmt, kann es häufig zu Widersprüchen vor dem Familiengericht kommen.

Auswirkungen auf den Unterhalt

Die neue Beziehung im Trennungsjahr kann sowohl den Trennungsunterhalt als auch den nachehelichen Unterhalt beeinflussen.

Der Trennungsunterhalt soll dem wirtschaftlich schwächeren Partner seinen bisherigen Lebensstandard sichern. Solange keine sogenannte verfestigte Lebensgemeinschaft mit dem neuen Partner entsteht, ändert sich auch daran erstmal nichts. Zieht der neue Partner jedoch ein, werden gemeinsame Finanzen geteilt oder besteht die Beziehung bereits über einen längeren Zeitraum, dann kann das Familiengericht den Unterhaltsanspruch kürzen oder er kann sogar vollständig entfallen. Eine „verfestigte“ Beziehung wird in der Rechtsprechung ungefähr nach einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angenommen.

Beim nachehelichen Unterhalt greifen nach der rechtskräftigen Scheidung ähnliche Kriterien. Wer nach dieser Scheidung erneut heiratet, verliert den Unterhaltsanspruch logischerweise automatisch. Doch auch eine neue Partnerschaft kann diesen Anspruch gefährden, wenn sie nach außen hin wie eine eheähnliche Gemeinschaft wirkt. Das betrifft jedoch zeitlich nicht mehr das Trennungsjahr. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann hierbei dennoch ungewollte finanzielle Nachteile vorbeugen.

Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich und Vermögen

Neben dem eben angesprochenen Unterhalt ist der Zugewinnausgleich ebenfalls ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit einer neuen Beziehung im Trennungsjahr.

Grundsätzlich wird das Vermögen, welches jeder Ehepartner während der Ehezeit angehäuft hat, bei der Scheidung zwischen den beiden aufgeteilt. Maßgeblich als Stichtag ist dafür der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Verschiedene Vermögensbewegungen, welche zwischen dem Trennungsdatum und diesem Stichtag erfolgt sind, können die Berechnung des Zugewinnausgleichs beeinflussen.

Besonders interessant wird es dann bei Schenkungen an den neuen Partner. Wer im Trennungsjahr größere Sachwerte, Geldbeträge oder andere Vermögenswerte an den neuen Partner überweist, riskiert, dass der ehemalige Partner diese Übertragungen vor Gericht anficht. Die verschobenen Werte können dem anrechenbaren Vermögen wieder hinzugerechnet werden und der Zugewinnausgleich verschlechtert sich zu Ungunsten des Schenkenden. Darunter fallen auch Gefälligkeiten wie die Übernahme von Mietkosten oder Ähnlichem. Generell sollten größere finanzielle Entscheidungen bis zum Abschluss des Trennungsjahres und des Scheidungsverfahrens zurückgestellt werden.

Auswirkungen auf das Sorgerecht und die Kinder

Sobald Kinder mit im Spiel sind, wird das Thema neue Beziehung im Trennungsjahr noch einmal deutlich komplizierter. Das zentrale Prinzip, wonach sich die Familiengerichte in allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts orientieren, ist das Kindeswohl. Das gemeinsame Sorgerecht wird grundsätzlich durch eine neue Beziehung eines Elternteils auch nicht infrage gestellt. Es ist lediglich entscheidend, ob dadurch in irgendeiner Weise das Kind negativ beeinflusst werden kann.

Problematisch wird es dann, wenn die neue Beziehung der Auslöser für Streitereien der Eltern ist. Insbesondere wenn das offen vor dem Kind passiert oder sogar versucht wird, Druck auf das Kind auszuüben. Familiengerichte bewerten schließlich nicht die Beziehung selbst, sondern das Verhalten der Eltern im Umgang miteinander und mit dem Kind.

Außerdem kann das zu frühe und intensive Einbringen des neuen Partners in den Alltag des Kindes zu Loyalitätskonflikten führen. Dadurch wird häufig beim anderen Elternteil Misstrauen geweckt und es zieht weitere unnötige Auseinandersetzungen mit sich. Schlussfolgernd ist ein behutsames Vorgehen zum Schutz des Kindes extrem wichtig.

Typische Fehler im Trennungsjahr

Das Trennungsjahr ist sowohl rechtlich als auch emotional eine der heikelsten Phasen einer Scheidung. Gerade in dieser Zeit begehen viele vermeidbare Fehler, welche später teuer werden könnten.

  • Trennungszeitpunkt nicht dokumentieren: Im Streitfall kann der ehemalige Partner ein anderes Datum behaupten, was direkte Folgen für Unterhaltsansprüche haben kann.
  • zu früh zu großzügig sein: Gemeinsame Urlaube, größere Geschenke oder andere finanzielle Unterstützung können als Vermögensverschiebung gewertet werden und die Folgen beeinflussen
  • auf soziale Medien vertrauen: Fotos und Posts können im Streitfall vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden
  • zu lange auf anwaltliche Beratung verzichten: Gerade bei einer neuen Beziehung lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche konkreten Auswirkungen das auf die eigene rechtliche Situation hat

Fazit

Abschließend kann man sagen, dass niemand das Trennungsjahr alleine verbringen muss. Doch wie so häufig entscheiden die Details im Familienrecht darüber, ob diese neue Beziehung Einfluss auf den Unterhalt, den Zugewinnausgleich oder das Sorgerecht hat. Bei einem unvorsichtigen Vorgehen kann eine neue Partnerschaft das laufende Scheidungsverfahren definitiv beeinflussen.

Sie sollten sich frühzeitig informieren, wie man am besten in Ihrer Situation handeln kann und keine größeren finanziellen Entscheidungen ohne rechtliche Absicherung treffen. Insbesondere sollte der Fokus immer auf einem friedlichen Umgang mit und vor dem gemeinsamen Kind gelegt werden. Nicht die neue Beziehung ist ein Problem, aber das Scheidungsverfahren kann eines werden, wenn man es unterschätzt und falsch angeht.

Umgangsrecht verweigert - Wie können Eltern handeln?

Umgangsrecht verweigert - Wie können Eltern handeln?Viele von Ihnen kennen das Problem. Das Wochenende naht und wieder meldet sich der andere Elternteil nicht. Keine Antwort auf Nachrichten, Informationen zur Übergabe, oder genereller Kontakt zum eigenen Kind. Für viele Betroffene ist das eine der schmerzhaftesten Situationen nach einer Trennung. Das Umgangsrecht wird verweigert.

Nicht nur emotional ist das sehr belastend, sondern auch rechtlich nicht hinnehmbar. Verständlicherweise fühlen sich die betroffenen Eltern oft hilflos und wissen nicht, welche Schritte sie als Nächstes unternehmen können oder dürfen.

Das Umgangsrecht ist jedoch in Deutschland gesetzlich geschützt. Es ist nichts, was der betreuende Elternteil nach Belieben gewähren oder entziehen kann. Sowohl das Kind, als auch der andere Elternteil haben das Recht auf Umgang. Im Folgenden werden wir genau aufklären, welche konkreten Möglichkeiten bestehen, wenn der Umgang verweigert wird.

Was steckt hinter dem Begriff „Umgangsrecht“?

Das Umgangsrecht ist gesetzlich in § 1684 BGB festgelegt. Dort heißt es ausdrücklich: Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Schließlich hat das Kind selbst auch ein eigenes schützenswertes Interesse daran, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.

Wichtig ist zudem, dass beide Elternteile gesetzlich zur sogenannten Wohlverhaltenspflicht verpflichtet sind (§1684 Abs. 2 BGB). Der betreuende Elternteil darf den Kontakt nicht nur nicht aktiv blockieren, sondern muss die Beziehung zum anderen Elternteil sogar aktiv unterstützen. Eine Sabotage des Umgangs ist also nicht nur ein Verstoß gegen das Recht des anderen Elternteils, sondern auch gegen eine eigene gesetzliche Pflicht.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass viele glauben, dass es abhängig vom Sorgerecht ist. Das ist jedoch falsch. Umgangsrecht und Sorgerecht sind zwei voneinander unabhängige Rechtspositionen. Also: Ein Elternteil ohne Sorgerecht hat dennoch grundsätzlich ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zum Kind.

Wann liegt eine Verweigerung des Umgangs vor?

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede schwierige Übergabe am Wochenende eine rechtliche Verweigerung ist. Damit Eltern notfalls die richtigen Schritte auch einleiten können, ist es wichtig zu wissen, wann tatsächlich eine Verletzung des Umgangsrechts vorliegt.

Vollständige Verweigerung

Die stärkste Form ist, wenn der betreuende Elternteil den Kontakt schlichtweg nicht zulässt. Das kann auf verschiedene Weisen passieren. Entweder wird das Kind nicht zur vereinbarten Übergabe gebracht, der Kontakt wird pauschal blockiert oder die Besuche werden einfach ohne triftigen Grund abgesagt. Dabei ist es ganz egal, ob das per Telefon, per Nachricht oder persönlich passiert.

Bewusste Beeinflussung des Kindes

Bisschen subtiler, aber nicht weniger schlimm ist es, wenn das Kind systematisch vom betreuenden Elternteil negativ beeinflusst wird. Das gemeinsame Kind wird gegen das andere Elternteil aufgehetzt oder unter Druck gesetzt, den Umgang abzulehnen. In bestimmten Fachkreisen wird hierbei von „Parental Alienation“ gesprochen. Dieses Phänomen wird von den Familiengerichten auch zunehmend ernst genommen und kann erhebliche Konsequenzen für das Sorge- und Umgangsrecht der Beteiligten haben. Rechtlich ist das jedoch nicht ausdrücklich im Gesetz festgehalten, aber durch Rechtsprechung und Praxis an vielen Gerichten anerkannt.

Was Sie sofort tun sollten

Auch wenn die Konfrontation mit der Umgangsverweigerung oft hart ist, sind die ersten Schritte daraufhin entscheidend. Das gilt sowohl für den rechtlichen Weg, als auch für das persönliche Wohlbefinden.

1. Ruhe bewahren

Zunächst sollte man darauf achten, nicht zu eskalieren. Die eigene Rechtslage wird durch aggressive Nachrichten oder direkte Streitereien beim Abholen des Kindes in der Regel verschlechtert. Grundsätzlich sollte das gemeinsame Kind niemals in den Konflikt mit hineingezogen werden.

2. Dokumentieren

Alle verweigerten Umgangstermine sollten von Ihnen schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören das Datum, die Uhrzeit und auch, was gesagt oder nicht gesagt wurde. Auch Screenshots von Nachrichten oder Ähnlichem können vor Gericht entscheidend werden.

3. Schriftliche Kommunikation

Zudem sollten Sie mit dem anderen Elternteil nun möglichst nur über E-Mail oder Messenger kommunizieren. Die sachliche Formulierung kann häufig besser eingehalten werden und es entsteht automatisch ein Nachweis für mögliche Verhandlungen.

4. Rechtliche Beratung

Durch eine frühe rechtzeitige Beratung können viele Fehler verhindert werden.  Ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt kann besser einschätzen, welcher Schritt in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sein kann.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

Aber welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es jetzt bei einer Verweigerung des Umgangsrechts?

Jugendamt einschalten

Es muss nicht alles direkt vor Gericht gehen. Das Jugendamt selber kann als vermittelnde Stelle für die Eltern tätig werden. Häufig wird den Eltern dabei geholfen, faire Umgangsregelungen zu finden oder die bestehenden auch praktisch umzusetzen. Die Inanspruchnahme des Jugendamts ist kostenlos und oft ein sehr sinnvoller erster Schritt, wenn noch keine gerichtliche Regelung besteht.

Antrag beim Familiengericht

Insofern bereits eine Umgangsregelung besteht und diese nicht eingehalten wird, kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Dabei ist es ganz egal, ob diese Regelung per Vereinbarung oder Gerichtsbeschluss entstanden ist. Das Gericht kann:

  • einen Umgangspfleger einsetzen, der die Übergaben des Kindes begleitet,
  • eine bestehende Umgangsregelung konkretisieren oder anpassen,
  • oder auch Ordnungsmittel verhängen.

Ansonsten kann beim Familiengericht ein Antrag auf Erlass einer Umgangsregelung gestellt werden.

Ordnungsmittel bei Zuwiderhandlung

Wenn ein gerichtlich festgelegter Umgang immer wieder missachtet wird, dann kann das Gericht auf Antrag Ordnungsgeld oder sogar eine Ordnungshaft verhängen (§ 89 FamFG). Insbesondere die Ordnungshaft ist nur ein Mittel für die äußersten Notfälle. In der Realität geschieht das nur, sobald die milderen Mittel ausgeschöpft sind oder offensichtlich nicht zielführend sind.

Rolle des Kindeswohls

Bei all diesen Entscheidungen steht immer eine Sache im Mittelpunkt: das Kindeswohl. Was ist also das Beste für das Kind? Im deutschen Familienrecht ist das der zentrale Maßstab, sowohl für Gerichte, Jugendämter oder Gutachter. Fraglich ist häufig, ob das Kind eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten kann.

Grundsätzlich wird natürlich davon ausgegangen, dass ein regelmäßiger Kontakt zu beiden Elternteilen dem Kindeswohl dient. Eine Verweigerung des Umgangsrechts erfordert dementsprechend eine nachvollziehbare Begründung, wie zum Beispiel die Gefährdung des Kindes. Die persönlichen Konflikte zwischen den Elternteilen reichen für diese Verweigerung meistens nicht aus.

Typische Fehler betroffener Eltern

In einer derart emotionalen Situation passieren vielen Betroffenen Fehler, welche dann die eigene Rechtslage unnötig verschlechtern. Folgendes sollte unbedingt vermieden werden:

  • Zu langes Abwarten: Je länger der Kontakt zum Kind unterbrochen bleibt, desto schwieriger wird es, diesen wiederherzustellen.
  • Eigenmächtige Lösungsversuche: Abholungen ohne Absprache zum Beispiel wirken vor Gericht schnell als Eskalation.
  • Emotionale Kommunikation: Vorwurfsvolle Nachrichten, Drohungen oder lautstarke Auseinandersetzungen hinterlassen Spuren, die gegebenenfalls als Screenshots vor Gericht landen.
  • Das Kind als Boten benutzen: Familiengerichte können das als emotionale Belastung für das Kind werten lassen.
  • Keine anwaltliche Unterstützung suchen: Betroffene riskieren dabei, wichtige Fristen zu verpassen oder falsche Anträge zu stellen.

Fazit

Schlussfolgernd kann gesagt werden, dass die Verweigerung des Umgangsrechts zu den belastendsten Erfahrungen gehört, die eine Trennung mit sich bringen kann. Es ist dennoch wichtig, ruhig zu agieren, frühzeitig alles zu dokumentieren und sich rechtzeitig rechtliche Unterstützung zu holen, wenn es eigenständig nicht mehr lösbar erscheint.

Letztlich gilt immer: Das Umgangsrecht ist kein Entgegenkommen des anderen Elternteils, sondern ein gesetzlich geschütztes Recht, insbesondere im Interesse des Kindes. Genau deswegen lohnt es sich auch, für dieses Recht einzustehen.

Ehegattensplitting vor dem Aus? - Was die aktuellen Reformpläne bedeuten

Ehegattensplitting vor dem Aus? - Was die aktuellen Reformpläne bedeutenViele von Ihnen haben vermutlich davon gelesen: Ende März 2026 berichtete die Tagesschau über die Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), das Ehegattensplitting in seiner heutigen Form für künftige Ehen abzuschaffen. Was zunächst wie eine langweilige steuerpolitische Meldung klingt, könnte für Millionen Menschen in Deutschland weitreichende rechtliche Konsequenzen haben.

Denn das Ehegattensplitting ist nicht nur ein kleines Steuerdetail. Im vergangenen Jahr hätten die Haushalte in Deutschland ohne das Ehegattensplitting nämlich 25 Milliarden Euro mehr Einkommenssteuer gezahlt. Daraus resultiert die Frage, wie der Staat die Ehe in Zukunft steuerlich bewerten wird.

Was steckt überhaupt hinter dem Begriff? Was plant die Politik tatsächlich? Und was bedeutet das konkret für Sie, egal ob kurz vor der Heirat, bereits in der Ehe oder vor Eheende? Der folgende Beitrag verschafft Ihnen einen klaren Überblick über alles Wichtige rund um das Thema Ehegattensplitting.

Was ist das Ehegattensplitting überhaupt?

Beim Ehegattensplitting wird das gesamte zu versteuernde Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet, halbiert und dann werden beide Hälften jeweils mit dem dafür anfallenden Steuertarif besteuert. Es handelt sich dementsprechend um ein Verfahren zur Berechnung der Einkommenssteuer für Ehepaare. Aufgrund der Steuerprogression zahlt das Paar durch das Ehegattensplitting insgesamt weniger Steuerabgaben, als wenn sie einzeln veranlagt werden würden.

Des Weiteren besteht dieses Modell seit 1958 und war auf das traditionelle Familienbild zugeschnitten. Zur Debatte steht nun, ob das noch zur Lebenswirklichkeit von 2026 passt.

Konkretes Beispiel zum Steuervorteil:

Es werden zwei Paare miteinander verglichen, eins unverheiratet und eins verheiratet. In beiden Paaren verdient eine Person 15.000€ und die andere Person 45.000€ im Jahr. Beim unverheirateten Paar werden beide getrennt versteuert, wobei die Person mit dem niedrigeren Gehalt 736€ und die Person mit dem höheren Gehalt 9.537€ Steuern bezahlt. Insgesamt ergibt das eine Summe von 10.273€. Das verheiratete Paar wird zusammen verrechnet und besteuert und zahlt insgesamt lediglich 9.400€ Einkommenssteuer. Schlussfolgernd hat beim Ehegattensplitting das verheiratete Paar einen Steuervorteil in Höhe von 873€.

Warum steht das Ehegattensplitting in der Kritik?

Viele Experten der Wissenschaft sind der Meinung, dass das Ehegattensplitting keine Erwerbsanreize für Frauen setzt und generell zu einer hohen Teilzeitbeschäftigung führt. Doch woran liegt das?

Das Problem liegt im System selbst: Wer als Zweitverdiener (häufig die Frau) mehr arbeitet und mehr verdient, verringert automatisch den gemeinsamen Steuervorteil. Somit kann man sagen, dass mehr arbeiten sich steuerlich nicht auszahlt. Je größer der Einkommensunterschied ist, desto höher ist der Steuervorteil bei der gemeinsamen Steuererklärung. Das Ergebnis ist, dass es sich für Familien häufig lohnt wenn einer in Teilzeit bleibt. Je unterschiedlicher das Einkommen, desto größer die Steuerersparnis.

Dazu kommt ein weiterer Scheidungsrechtlicher Punkt. Insgesamt sind die Scheidungsraten heutzutage zudem deutlich höher und seit 2008 durch die Unterhaltsrechtsreform sind auch die nachehelichen Unterhaltspflichten deutlich reduziert worden. Diejenigen, die wegen des Steuervorteils auf ihre eigene Karriere verzichtet haben, stehen nun nach der Trennung mit geringen Rentenansprüchen und schlechteren Wiedereinstiegschancen da.

Klingbeil spricht von einem „Fehlanreiz, der vor allem Frauen in der Teilzeitfalle hält“ und zeigt damit, dass der Steuervorteil von heute zum finanziellen Risiko von morgen werden kann.

Was plant die Politik und was steht wirklich fest?

Zunächst ist wichtig zu sagen, dass das Ehegattensplitting weiterhin in seiner bisherigen Form existiert. Für 2026 ist konkret noch keine Abschaffung beschlossen. Was genau steckt also hinter den aktuellen Schlagzeilen?

Generell ist eine vollständige Abschaffung des Ehegattensplittings rechtlich kritisch zu betrachten. Wahrscheinlicher wäre ein sogenanntes Realsplitting. Damit könnte der besserverdienende Ehepartner lediglich einen fixen Betrag auf den anderen übertragen. Über die genaue Summe wird noch diskutiert. Der steuerliche Unterschied zu der heutigen Regelung wäre jedoch erheblich.

Insbesondere die CDU und die SPD sind sich unsicher über die Reform. Die SPD drängt auf eine schnelle Reform, wohingegen Politiker der CSU die Abschaffung strikt ablehnen. Bundeskanzler Merz sieht das Ehegattensplitting eben nicht als ein Hindernis für die Erwerbstätigkeit der Frauen und betont, dass die Ehe eine Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft sei, wo man das Einkommen gemeinsam steuerlich behandeln müsse.

Abschließend kann auf jeden Fall gesagt werden, dass das Ehegattensplitting langfristig zur Disposition steht. Doch in welcher Form genau eine Änderung kommt, ist noch völlig offen. Für mögliche Betroffene ist es dementsprechend wichtig, die eigene finanzielle und rechtliche Situation im Blick zu behalten.

Was bedeutet das für Paare, je nach Lebenssituation?

Je nachdem, in welcher Lebenssituation Sie sich gerade befinden, könnte die mögliche Reform Einflüsse auf Sie haben.

Wenn Sie noch unverheiratet sind, dann sollten Sie die politische Entwicklung weiterhin im Blick behalten. Bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings würde das die finanzielle Logik einer Ehe bezüglich der Steuern verändern. Besonders diejenigen, welche auf die Karriere verzichten wollen, um sich um Familie und Haushalt kümmern zu können, sind betroffen. Sie können sich dann zukünftig nicht mehr auf einen langjährigen Steuervorteil als wirtschaftliche Absicherung berufen. Dadurch wird ein klarheitsschaffender Ehevertrag immer bedeutender.

Wenn Sie bereits verheiratet sind und eventuell vor einer Trennung oder auch Scheidung stehen, dann sollte sich nach aktuellem Planungsstand nichts für Sie ändern. Der Splitting-Vorteil bleibt zunächst erhalten. Die steuerliche Ausgangslage spielt bei einer Scheidung jedoch eine größere Rolle, als vielen bewusst ist. Bei alleinverdienenden Ehepartnern steht am meisten auf dem Spiel. Besonders für diese Gruppe wird es im Trennungsfall dann deutlich komplexer, die Unterhalts- und Vermögenssituation zu regeln. Gerade in laufenden Trennungsverfahren empfiehlt sich daher eine frühzeitige rechtliche Beratung.

Fazit

Abschließend ist wichtig zu sagen, dass das Ehegattensplitting vor dem größten Wandel seit seiner Einführung im Jahr 1958 steht. Die Debatte, ob die Reform kommt und in welcher Form, wird so schnell auch nicht verstummen.

Wer heiraten will, sollte die finanziellen Konsequenzen neu bedenken. Wer bereits verheiratet ist und über eine Trennung nachdenkt, sollte wie oben angesprochen die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht lassen. Und wer sich mitten in einem Scheidungsverfahren befindet, sollte bedenken: Steuerliche Veränderungen können die Verhandlungsgrundlage auch rückwirkend verschieben.

Insgesamt ist das Ehegattensplitting nicht nur eine steuerpolitische Frage, sondern ein Punkt, der das Fundament vieler Ehen und die Absicherung nach deren Ende betrifft. Ganz egal, was der Gesetzgeber in den kommenden Monaten oder Jahren entscheidet, Sie sollten sich weiterhin darüber informieren und dementsprechend handeln. Bei Fragen rund um Ihr konkretes Scheidungs- oder Eherecht stehen wir Ihnen grundsätzlich gerne beratend zur Seite.

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Umgangsrecht 2026 - Wann Gerichte Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell anordnen

Umgangsrecht 2026 - Wann Gerichte Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell anordnenViele Eltern stellen sich nach einer Trennung oder Scheidung eine entscheidende Frage: Wie soll der Umgang mit dem gemeinsamen Kind künftig geregelt werden? Diese emotionale Angelegenheit führt in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen der Betroffenen. Beide wünschen sich eine faire Lösung, aber haben oft ganz unterschiedliche Vorstellungen davon, was „gerecht“ ist.

Wenn es bei den Eltern zu keiner Einigung kommt, dann muss letztendlich ein Familiengericht darüber entscheiden, wie die Betreuung aufgeteilt wird.  Dann steht nicht der Wille der Eltern im Vordergrund, sondern ausschließlich das Kindeswohl.

Doch warum ist das Residenzmodell grundsätzlich der Regelfall? Wann ordnen Gerichte das sogenannte Wechselmodell an? Und welche Rolle spielt überhaupt das seltene Nestmodell?

Im folgenden Beitrag beantworten wir Ihnen diese Fragen und erklären, worauf Sie als betroffener Elternteil unbedingt achten sollten.

Welche Betreuungsmodelle gibt es?

Im deutschen Familienrecht gibt es drei zentrale Betreuungsmodelle, welche zur Anwendung kommen können. Welches Modell im Einzelfall geeignet ist, hängt immer von der individuellen Lebenssituation des ehemaligen Ehepaars ab.

Residenzmodell

Das Residenzmodell wird häufig auch als das klassische Modell betitelt, da es die häufigste Form der Betreuung in Deutschland ist. In diesem Fall lebt das Kind überwiegend bei einem der Elternteile und der andere Elternteil bekommt ein geregeltes Umgangsrecht. Darin wird festgehalten, dass das Kind zum Beispiel an den Wochenenden oder in den Ferien zu diesem Elternteil kommt.

Mit diesem Modell wird eine stabile und klare Struktur im Alltag des Kindes geschaffen. Vor allem wenn Eltern weiter voneinander entfernt wohnen oder eine Abstimmung im Alltag nicht möglich wäre, dann wird dieses Betreuungsmodell häufig gewählt.

Wechselmodell

Das Wechselmodell auf der anderen Seite steht für eine halbierte Aufteilung der Betreuung. Das Kind verbringt somit annähernd gleich viel Zeit bei beiden Eltern, häufig im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Wechsel. Damit übernehmen beide Eltern ungefähr die gleiche Verantwortung im Alltag des Kindes.

Bei diesem Modell wird vorausgesetzt, dass die Eltern immer noch kooperativ miteinander umgehen können und auch grundlegende Fragen der Beziehung gemeinsam entscheiden können. Des Weiteren ist eine räumliche Nähe der Betroffenen auch erforderlich.

Nestmodell

Das Nestmodell ist eine in der Praxis seltener angewandte Lösung. Hier bleibt das Kind dauerhaft in der bisherigen Wohnung („Nest“), während die Eltern im Wechsel dort wohnen und sich um das gemeinsame Kind kümmern.

Mit diesem Modell soll dem Kind eine Kontinuität in dessen gewohntem Umfeld gewährleistet werden. Praktisch scheitert dieses Modell jedoch häufig an den hohen organisatorischen und finanziellen Anforderungen.

Entscheidender Maßstab: Kindeswohl

Ganz egal, welches Betreuungsmodell in Betracht kommt, gilt im deutschen Familienrecht grundsätzlich, dass allein das Kindeswohl maßgeblich ist. Die Interessen der Eltern treten vollständig dahinter zurück. Die Familiengerichte prüfen deswegen immer im Einzelfall, was für das Kind am besten geeignet ist. Folgende Kriterien spielen dabei insbesondere eine Rolle:

  • Kooperationsfähigkeit der Eltern
  • Förderungsgrundsatz: Welcher Elternteil kann die Entwicklung des Kindes besser unterstützen?
  • Bindung des Kindes
  • Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • Kontinuitätsgrundsatz: Welche Lösung gewährleistet dem Kind stabile Lebensverhältnisse?

Keines dieser Kriterien ist allein ausschlaggebend. Es kommt vielmehr immer auf das Zusammenspiel aller Faktoren an.

Wann ordnen Gerichte das Wechselmodell an?

Generell kann gesagt werden, dass viele Eltern dieses Modell als eine faire Lösung sehen, da beide gleichermaßen in die Kinderbetreuung eingebunden sind. In der Praxis von den Gerichten wird das jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen angeordnet.

Seit einer Grundsatzentscheidung des BGH ist anerkannt, dass ein paritätisches Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Dafür muss die konkrete Ausgestaltung im Alltag jedoch auch tragfähig sein. Schlussfolgernd nur, wenn es im Einzelfall auch praktisch umsetzbar ist und dem Kind tatsächlich Vorteile bringt.

Außerdem berücksichtigen die Gerichte, inwieweit die Eltern bereits vor der Trennung tatsächlich Verantwortung in der Betreuung übernommen haben.

Warum ist das Residenzmodell noch immer der Regelfall?

Trotz der zunehmenden Bedeutung des Wechselmodells in der öffentlichen Wahrnehmung, bleibt das Residenzmodell weiterhin die häufigste Betreuungsform in Deutschland. Sowohl praktisch, als auch rechtlich gibt es dafür verschiedene Gründe.

Das Residenzmodell gewährleistet eine höhere Stabilität und Kontinuität im Alltag des Kindes. Insbesondere für jüngere Kinder erleichtert ein fester Lebensmittelpunkt die Aufrechterhaltung von sozialen Bindungen und die schulische Entwicklung. Zum anderen erhöht zum Beispiel das Wechselmodell das Konfliktpotenzial und kann dem Kindeswohl sogar entgegenstehen.

Die gleichmäßige Betreuung kann ebenfalls aufgrund von völlig unterschiedlichen Lebensrythmen und beruflichen Verpflichtungen gar nicht richtig gewährleistet werden. Somit ist das Residenzmodell deutlich praktikabler, stabiler und konfliktärmer.

Nestmodell: Seltene, aber besondere Lösung

Das sogenannte Nestmodell stellt eine besondere Form der Kinderbetreuung dar, die in der Praxis jedoch nur selten umgesetzt wird. Mit diesem muss das Kind gar keinen Wechsel zwischen verschiedenen Haushalten bewältigen.

Dahingegen gibt es andere praktische Herausforderungen. Die finanzielle Belastung für die Familie ist deutlich höher, da faktisch drei Haushalte organisiert werden müssen. Schließlich benötigen die Eltern neben der bisherigen Familienwohnung beide jeweils noch einen eigenen Wohnraum.

Auch die Organisation des „Nests“ ist anspruchsvoll bezüglich der Nutzung, der Haushaltsführung und generell der Alltagsentscheidungen. Hier ist wieder ein stärkeres Potenzial für Konflikte, gerade wenn bereits welche bestehen. Außerdem kann es eine zusätzliche emotionale Belastung für die Eltern sein, weiterhin in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung ein- und auszugehen. Mit diesem Nest verbinden die Parteien auch häufig noch viele emotionale Erinnerungen. In der Praxis wird das Nestmodell nur als Übergangslösung gewählt, wie zum Beispiel unmittelbar nach der Trennung.

Aktuelle Entwicklung 2025/2026

In den letzten Jahren hat sich vieles im deutschen Familienrecht im Bereich des Umgangsrechts verändert. Insbesondere das Wechselmodell ist immer mehr in den Fokus der Rechtsprechung, Politik und Wissenschaft gerückt.

Diese Entwicklung zeigt sich durch neue empirische Studien, wie der sogenannten FAMOD-Studie. In dieser wird gezeigt, dass Kinder im Wechselmodell häufig von einer engeren Beziehung zu beiden Elternteilen profitieren und teilweise sogar weniger psychische Belastungen aufweisen. Die positiven Effekte hängen jedoch sehr stark davon ab, wie gut die Eltern wirklich miteinander kooperieren.

Politisch gesehen gab es ebenfalls Veränderungen. Das Wechselmodell wird zunehmend als gleichwertige Betreuungsform diskutiert und es wird teilweise sogar gefordert, es als gesetzlichen Regelfall zu etablieren. Andere Studien jedoch belegen, dass sich das Wechselmodell nicht als starres Leitbild für alle Familien eignet, da die Lebensverhältnisse zu verschieden sind.

Auch gesetzgeberisch hat sich in den letzten Jahren etwas getan. Die letzte größere Änderung war jedoch durch den BGH-Beschluss von 2017, in dem klargestellt wurde, dass ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Genau das wurde daraufhin in den folgenden Jahren auch durch weitere Gerichte konkretisiert.

In der gerichtlichen Praxis zeigt sich zudem, dass die Familiengerichte immer einzelfallbezogener und flexibler Entscheidungen treffen als noch vor einigen Jahren. Starre Betreuungsmodelle finden immer weniger Anwendung und es wird stattdessen geprüft, welche Lösung tatsächlich für alle funktioniert.

Fazit

Die Regelung des Umgangs nach einer Trennung ist oft kompliziert, da die Eltern unterschiedliche Vorstellungen von einer „fairen“ Lösung haben. Das Wichtigste dabei ist jedoch nicht die Gerechtigkeit zwischen den Eltern, sondern allein das Kindeswohl. Egal ob Residenzmodell, Wechselmodell oder auch das Nestmodell: Eine pauschale Lösung gibt es nicht. Wie bereits beschrieben zeigen die Gerichte zunehmend individuelle Entscheidungen, die sich an der konkreten Lebenssituation orientieren. Schlussfolgernd ist die beste Lösung diejenige, die im Alltag funktioniert und dem Kind stabile Lebensverhältnisse bietet.

Wenn Scheidung und Altersvorsorge kollidieren - Versorgungsausgleich, Rentenansprüche und Zukunftsplanung

Wenn Scheidung und Altersvorsorge kollidieren - Versorgungsausgleich, Rentenansprüche und ZukunftsplanungFür viele bedeutet die Scheidung nicht das Ende einer Beziehung, sondern auch einen tiefgreifenden Einschnitt in die finanzielle Zukunft. Insbesondere im höheren Alter kommt dann die Altersvorsorge in den Fokus und langfristig gesehen zählt sie auch zu einer der wichtigsten wirtschaftlichen Folgen einer Trennung. Betroffene unterschätzen oft, welche Auswirkungen die im Laufe der Ehe erworbenen Rentenansprüche auf die Versorgung haben. Diejenigen, welche wegen der Kindererziehung oder Teilzeitarbeit weniger in die eigene Altersvorsorge einzahlen konnten, sind nach der Scheidung häufig auf einen fairen Ausgleich angewiesen.

Und genau da setzt der sogenannte Versorgungsausgleich an. Für eine ausgewogene Altersvorsorge werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Im Folgenden erfahren Sie, wie genau der Versorgungsausgleich funktioniert, welche Ansprüche berücksichtigt werden und worauf Sie bei Ihrer eigenen Altersvorsorge nach einer Scheidung unbedingt achten sollten.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Scheidungsrechts, wodurch die erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Invaliditätsversorgung zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird.

Grundsätzlich wird alles, was die Ehepartner an Rentenansprüchen erwirtschaftet haben, hälftig geteilt. Dabei ist es ganz egal, wer welchen Anteil verdient hat. Das Entscheidende ist lediglich, dass diese Ansprüche in der Zeit zwischen Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags entstanden sind.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Versorgungsausgleichgesetz (VersAusglG), welches detailliert regelt, wie die einzelnen Anrechte zu ermitteln, zu bewerten und aufzuteilen sind. Ein Familiengericht entscheidet dann diese Punkte im Rahmen des Scheidungsverfahrens.

Ansprüche, die ebenfalls berücksichtigt werden, sind die aus der gesetzlichen Rentenversicherung, oder auch betriebliche und private Versorgungsanrechte. Die konkrete Auszahlungsform ist dabei unwichtig. Es geht nur um den eigentlichen Zweck der Versorgung. Diese müssen vorherrschend auf die Altersvorsorge gerichtet sein.

Welche Altersvorsorge fällt in den Versorgungsausgleich?

Wie bereits angesprochen ist bei der Altersvorsorge nicht die konkrete Ausgestaltung, sondern der Zweck der Absicherung entscheidend. In der Praxis macht die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich den größten Teil aus. Hierbei werden die während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte ermittelt und hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dieser Ausgleich hat eine erhebliche Bedeutung, insbesondere bei klassischen Rollenverteilungen, bei denen einer der Partner eventuell beruflich für die Kindererziehung zurückgetreten ist.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden die Anwartschaften ebenfalls berücksichtigt. Darunter fallen dann auch Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionszusagen des Arbeitgebers. Je nach Ausgestaltung erfolgt die Teilung entweder intern beim Versorgungsträger oder extern durch Übertragung auf ein Versorgungskonto des ausgleichsberechtigten Ehepartner.

Unter die privaten Versorgungsformen fallen sowohl die Riester- oder Rürup-Renten, als auch die privaten Rentenversicherungen. Das ist jedoch nur der Fall, wenn sie auf eine lebenslange Versorgung im Alter ausgerichtet sind. Reine Kapitalanlagen, ohne Bezug zur Altersvorsorge, bleiben hingegen unberücksichtigt.

Sonderfälle für die Altersvorsorge ergeben sich etwa bei Beamtenversorgungen oder berufsständischen Versorgungswerken. Hier findet grundsätzlich ebenfalls eine Teilung statt, jedoch nach eigenen Regelungen. Des Weiteren kann bei internationalen Scheidungen die Einbeziehung ausländischer Rentenansprüche nötig werden. Das gestaltet sich dann häufig noch deutlich komplexer als nur bei nationalen Angelegenheiten.

Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?

Der Versorgungsausgleich wird nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren berechnet und im Scheidungsverfahren durch ein Familiengericht durchgeführt. Für Betroffene ist dabei vor allem wichtig zu verstehen, nach welchen Kriterien die Rentenansprüche tatsächlich aufgeteilt werden.

Zuerst wird die sogenannte Ehezeit bestimmt. Diese beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags. Das erwirtschaftete Vermögen außerhalb dieser Zeit bleibt unberücksichtigt. Dazu zählen auch die Rentenansprüche.

Daraufhin ermitteln die zuständigen Versorgungsträger, welche Anwartschaften während dieser Ehezeit erworben wurden. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung passiert das über die oben bereits genannten Entgeltpunkte. Diese demonstrieren, wie viel ein Versicherter im Verhältnis zum Durchschnitt der anderen Versicherten verdient. Je mehr Entgeltpunkte, desto höher fällt dementsprechend die Rente aus.

Die konkrete Aufteilung der Versorgungsansprüche kann auf zwei verschiedene Weisen erfolgen. Bei einer internen Regelung geschieht das direkt beim jeweiligen Versorgungsträger. Bei einer externen Regelung wird ein neues Versorgungskonto für den ausgleichsberechtigten Ehepartner eingerichtet. Welche Form dann tatsächlich angewendet wird, hängt von der Altersvorsorge ab.

In der Praxis sollten Sie, die von den Versorgungsträgern übermittelten Berechnungen genau prüfen, da Fehler bei der Ermittlung der Anwartschaften nicht ausgeschlossen sind.

Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die spätere Rente

Der Versorgungsausgleich hat direkte und oft langfristige Auswirkungen auf die finanzielle Situation im Alter. Dabei wird häufig unterschätzt, wie stark sich diese Aufteilung der Rentenanwartschaften auf die Rente wirklich auswirken können.

  • Ausgleich von Rentenunterschieden: Vorteilhaft für den Ehepartner, welcher weniger erwirtschaftet hat während der Ehezeit
  • Kürzung der eigenen Rentenansprüche: Für Ausgleichspflichtige Ehepartner
  • Finanzielle Folgen im Rentenalter erst spürbar
  • Auswirkungen auf die Hinterbliebenenversorgung: Auch Witwen- oder Witwerrenten können sich verändern
  • Dauerhafte Bindung an die Entscheidung: Versorgungsausgleich wirkt langfristig und ist nur schwer korrigierbar

Gerade deshalb ist es entscheidend, die Folgen des Versorgungsausgleichs frühzeitig zu erkennen und die eigene Altersvorsorge zu planen.

Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

Grundsätzlich ist ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Insbesondere der wirtschaftlich schwächere Partner soll dadurch geschützt werden.

Die einfachste Möglichkeit hierfür ist die ehevertragliche Regelung. Diese Vereinbarung muss vor oder während der Ehe getroffen und daraufhin notariell beurkundet werden. Ein Ausschluss dadurch ist jedoch nicht grenzenlos zulässig. Es darf nämlich keine starke einseitige Benachteiligung und somit eine Versorgungslücke im Alter entstehen.

Im laufenden Scheidungsverfahren können die Ehepartner ebenfalls noch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich treffen. Dazu müssen allerdings beide Ehegatten im Ehescheidungsverfahren jeweils anwaltlich vertreten sein. Auch diese Vereinbarungen müssen für eine Wirksamkeit gerichtlich genehmigt werden. Bei dem Wunsch nach einer einvernehmlichen und schnellen Scheidung kommt das in der Praxis sogar recht häufig vor. Insgesamt ist zu beachten, dass die Vertragsfreiheit generell ihre Grenzen dort findet, wo eine Regelung sittenwidrig oder grob unbillig ist, also wenn der Ausschluss zu einer Altersarmut führen könnte.

Besondere Konstellationen beim Versorgungsausgleich

Bestimmte Lebenssituationen führen zu einem anderen Verlauf beim Versorgungsausgleich. Hier sind die wichtigsten Besonderheiten, welche alle Betroffenen unbedingt kennen sollten.

  • Kurze Ehe

Wenn die Ehezeit unter 3 Jahren liegt (inklusive Trennungszeit), findet der Versorgungsausgleich nicht automatisch statt. Einer der Ehepartner muss ihn ausdrücklich beantragen. Eine Beantragung ist dann häufig nur sinnvoll, wenn bereits in der kurzen Zeit erhebliche Rentenanwartschaften entstanden sind.

Bei Ehe mit Auslandsbezug stellt sich die Frage, ob und wie ausländische Rentenanwartschaften berücksichtigt werden. Generell ist die Einbeziehung möglich, aber das ist meistens auch mit erheblichem Aufwand verbunden. Diese Sachverhalte erfordern eine genaue Prüfung, welches Recht anwendbar ist und ob die Ansprüche teilbar sind. Sowohl unterschiedliche Rentensysteme als auch Währungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

  • Selbstständige

Ein häufiges Problem bei Selbstständigen ist, dass gar keine oder nur geringe Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt vorhanden sind. Stattdessen besteht ihre Altersvorsorge häufig aus privaten Rücklagen oder Kapitalanlagen.

  • Beamte und berufsständische Versorgungswerke

Verschiedene Berufsgruppen, wie zum Beispiel Beamte, sind häufig in eigenen Versorgungssystemen organisiert. Diese Ansprüche werden dann trotzdem in den Versorgungsausgleichen einbezogen, aber nach speziellen Berechnungsmethoden. Die Durchführung ist dann komplexer als bei der einfachen gesetzlichen Rentenversicherung.

Fazit

Abschließend kann man sagen, dass der Versorgungsausgleich ein zentraler Bestandteil der Scheidung für die Altersvorsorge ist, da er erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft haben kann. Der Ausgleich hilft bei der Aufteilung der erworbenen Anwartschaften, ersetzt aber keine individuelle Vorsorgeplanung der Betroffenen. Insbesondere bei einer Scheidung ist es wichtig, die eigene Altersvorsorge zu überprüfen und eventuell anzupassen.

Durch eine frühzeitige rechtliche Beratung können unnötige Fehler verhindert und eine sichere Zukunft gestaltet werden.

Kryptowährung bei Scheidung - Verstecktes Vermögen?

Kryptowährung bei Scheidung - Verstecktes Vermögen?

Viele von Ihnen wissen, dass die Digitalisierung unsere Vermögensstrukturen grundlegend verändert. Neben den bereits bekannten klassischen Vermögenswerten wie Immobilien, Wertpapierdepots oder Bankguthaben kommen heute zunehmend Kryptowährungen, Online-Broker-Konten, Neobanken, NFTs oder ausländische Digital-Konten hinzu. Die eben genannten klassischen Vermögenswerte sind viel leichter nachvollziehbar. Digitale Vermögenswerte auf der anderen Seite können schnell übertragen, anonymisiert oder auf ausländischen Plattformen verwahrt werden. Daraus entsteht auch die Gefahr der nicht vollständigen Offenlegung vor dem Gericht.

Insbesondere im Zusammenhang mit einer Scheidung stellt sich daher immer häufiger die Frage: Was passiert mit digitalem Vermögen beim Zugewinnausgleich? Oder was passiert, wenn Vermögenswerte vom Betroffenen verschwiegen werden. Im folgenden Beitrag beantworten wir diese Fragen und erklären außerdem, welche Besonderheiten zu beachten sind.

Was gehört heute alles zum Vermögen im Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist der gesetzliche Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern bei einer Scheidung. Kurz zusammengefasst wird verglichen, welcher Ehegatte zu Beginn der Ehe welches Vermögen besaß, mit dem Vermögen, welches am Ende der Ehe noch vorhanden ist. Diese Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ergibt den jeweiligen Zugewinn. Wenn ein Ehegatte dann mehr Zugewinn als der andere erzielt hat, dann muss er die Hälfte der Differenz wieder ausgleichen.

Zu den oben bereits genannten klassischen Vermögenswerten gehören ebenfalls:

  • Sparbücher
  • Lebensversicherungen
  • Bargeld
  • Fahrzeuge
  • Unternehmensbeteiligungen

Es ist wichtig zu beachten, dass grundsätzlich jeder vermögenswerte Vorteil dazugehört, unabhängig davon, in welcher Form er vorliegt. Auch Schulden werden im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Zuletzt können bestimmte Vermögenswerte wie Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe als sogenanntes privilegiertes Vermögen gelten, da sie dem Anfangsvermögen zugerechnet werden.

Doch was hat sich mit der Digitalisierung verändert? Die angesprochenen moderneren Vermögenswerte werden häufig digital verwaltet oder liegen im Ausland. Dennoch sind sie rechtlich nicht anders als klassische Vermögenspositionen. Sie müssen ebenfalls im Rahmen des Zugewinnausgleichs vollständig offengelegt und daraufhin vom Gericht bewertet werden. Gegenüber dem Ehepartner besteht ein umfassender Auskunftsanspruch, womit ein faires Verfahren für alle Beteiligten gewährleistet werden soll. Gerade bei Kryptowährungen entstehen jedoch bei den Betroffenen häufig Unsicherheiten. Wie wird der Wert genau bestimmt? Was passiert bei starken Kursschwankungen oder wenn das Vermögen ins Ausland transferiert wurde?

Was passiert mit der Kryptowährung bei einer Scheidung?

Die Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum spielen heutzutage immer mehr eine Rolle bei der Scheidung. Rechtlich gelten sie für den Zugewinnausgleich als Vermögenswerte und müssen daher auch komplett offengelegt werden von beiden Ehepartnern. Entscheidend für den Wert ist dabei der sogenannte Stichtag. In der Regel wird für das Endvermögen dann der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags genommen. Schließlich ist die Bewertung der Kryptowährungen aufgrund der teilweise erheblichen Kursschwankungen sehr komplex. An dem eben angesprochenen Stichtag wird dann der Marktwert über große Handelsplattformen oder Durchschnittswerte mehrerer Börsen ermittelt.

Eine zusätzliche Schwierigkeit entsteht häufig dadurch, dass diese Kryptowährungen auf digitalen Wallets oder internationalen Handelsplattformen gespeichert sind. Ohne entsprechende Angaben des Ehegatten ist es daher schwierig, diese Vermögenswerte überhaupt zu erkennen. Zudem besteht häufig der Irrtum, dass Kryptowährungen vollständig anonym seien. Tatsächlich sind viele Transaktionen über die Blockchain zumindest pseudonym nachvollziehbar, wodurch Vermögensbewegungen unter Umständen rekonstruiert werden können.

Verstecktes Vermögen bei Scheidung – welche Rechte habe ich?

Viele Ehepartner befürchten im Scheidungsverfahren, dass Vermögen bewusst verschwiegen oder ins Ausland verschoben wurde, um den Zugewinnausgleich zu reduzieren. Häufig gibt es bei einer Trennung sowieso Spannungen und daher ist das Vertrauen nicht mehr vollständig vorhanden. Aufgrund verschiedener Rechte gibt es jedoch Möglichkeiten, um solche Situationen aufzuklären.

Zunächst besteht ein umfassender Auskunftsanspruch gegenüber dem anderen Ehepartner. Dieser ist verpflichtet, sein gesamtes Vermögen vollständig offenzulegen und entsprechende Nachweise, wie etwa Kontoauszüge, Depotauszüge oder Unterlagen zu Kryptowährungen, vorzulegen. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 1379 BGB und dient dazu, eine faire Berechnung des Zugewinnausgleichs zu ermöglichen.

Wenn Zweifel an den Angaben des Ehepartners bestehen, dann kann das Familiengericht diesen zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichten. Der Betroffene bestätigt damit die Vollständigkeit und Wahrheit seiner Aussagen. Daraufhin folgen ansonsten strafrechtliche Konsequenzen. Zuletzt können in bestimmten Fällen Auskünfte bei Banken oder Finanzdienstleistern eingeholt werden. In der Praxis wird in solchen Fällen oft eine sogenannte  Stufenklage erhoben. Dabei wird zunächst Auskunft über das Vermögen verlangt und daraufhin dann der Zugewinnausgleich berechnet.

Beweisprobleme bei digitalem Vermögen

Insbesondere die Beweislage führt bei digitalen Vermögenswerten im Scheidungsverfahren häufig zu Problemen. Die angesprochenen Kryptowährungen oder Online-Konten befinden sich auf Computern, Smartphones oder speziellen Hardware-Geräten, wodurch sie häufig gar nicht erst erkannt werden. Diese können innerhalb von wenigen Minuten auf andere Wallets oder ausländische Handelsplattformen übertragen werden. Für den Ehepartner ist es dadurch deutlich schwieriger, die komplexen Vermögensbewegungen nachzuvollziehen.

In der Praxis spielen daher die Indizien eine Rolle. Darunter fallen ungewöhnliche Kontoausgänge, frühere Investitionen oder Hinweise auf diesen Handelsplattformen. Auch alte Transaktionsnachweise oder Steuerunterlagen können zusätzliche wichtige Hinweise auf das vorhandene digitale Vermögen des Betroffenen liefern. Die Kontrolle älterer Transaktionen soll diese gezielte Vermögensverschiebung vor dem Stichtag verhindern.

In komplexeren Fällen kann das Gericht auch Sachverständige heranziehen. Diese könne zum Beispiel verschiedene Blockchain-Transaktionen analysieren oder die Entwicklung einer Kryptowährung nachvollziehen.

Typische Fehler im modernen Zugewinnausgleich

Im Zugewinnausgleich treten im Zusammenhang mit dem digitalen Vermögen immer wieder die gleichen Fehler auf. Sowohl für den auskunftspflichtigen Ehepartner als auch für andere Beteiligte kann das erhebliche rechtliche Konsequenzen bedeuten. Einer dieser Irrtümer besteht darin, dass Kryptowährungen aufgrund ihrer Struktur anonym seien und nicht offengelegt werden müssten. Ein weiterer Fehler, den viele machen, ist die Übertragung oder Veräußerung von Vermögenswerten kurz vor der Scheidung, um den Zugewinnausgleich zu reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese Vermögensverschiebungen in der Berechnung ebenfalls berücksichtigt. Nach § 1375 Abs. 2 BGB können nämlich sogenannte illoyale Vermögensminderungen vorliegen. Zusätzlich kann die fehlende Dokumentation von digitalen Transaktionen problematisch sein. Die Käufe, Verkäufe oder Transfers werden häufig nicht ausreichend erfasst, wodurch später Schwierigkeiten bei der Bewertung des Gesamtvermögens entstehen können. Außerdem kommt es in der Praxis auch oft zu dem Fehler, dass Konten bei internationalen Online-Brokern oder Neobanken nicht mitangegeben werden. Jedoch gehören diese Konten wie oben beschrieben auch grundsätzlich zum Vermögen und sind entscheidend für den Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren.

Fazit

Schlussfolgernd kann man sagen, dass die Digitalisierung auch den Zugewinnausgleich im Rahmen einer Scheidung verändert. Die digitalen Vermögenswerte, wie die Kryptowährung, gewinnen heutzutage immer mehr an Bedeutung. Mit der modernen technischen Struktur gibt es ganz andere Möglichkeiten, diese zu verwalten. Dadurch entstehen im Scheidungsverfahren für alle Beteiligten ganz neue Herausforderungen. Eine vollständige Offenlegung des Vermögens ist daher für beide Ehepartner besonders wichtig, um eine faire Berechnung des Zugewinnausgleichs zu gewährleisten. Daher bietet sich eine frühzeitige rechtliche Beratung an, um mögliche finanzielle Nachteile zu verhindern.

Scheidung mit Grundsicherung - Kosten, staatliche Hilfen und Kosten

Scheidung mit Grundsicherung - Kosten, staatliche Hilfen und KostenFür viele Betroffene bedeutet eine Scheidung nicht nur eine emotionale Belastung, sondern auch zusätzliche erhebliche Kosten. Besonders schwierig erscheint diese Situation häufig, wenn man Grundsicherung bezieht und sich fragt, wie die Scheidung überhaupt finanziert werden soll.

Es kommen Fragen auf wie: „Wer übernimmt die Kosten der Scheidung?“ , „Muss ich trotz fehlender finanzieller Möglichkeiten einen Anwalt bezahlen?“ oder „Bekomme ich staatliche Unterstützung?“.

Im Folgenden wird erklärt, welche Kosten genau bei einer Scheidung entstehen, welche staatlichen Hilfen überhaupt zur Verfügung stehen und wie sich die Scheidung auf Unterhaltsansprüche und die laufende Grundsicherung auswirkt. Zudem wird auch erläutert, ob eine Online Scheidung bei Bezug von Grundsicherung eine sinnvolle Alternative darstellen kann.

Was ist Grundsicherung?

Die Grundsicherung dient der Sicherung des Existenzminimums, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht. Diese wird insbesondere in Form von Bürgergeld (SGB II) oder einer Grundsicherung im Alter aufgrund der Erwerbsminderung (SGB XII) gewährt.

Dementsprechend verfügt die Person, welche eine Grundsicherung bezieht, nur über sehr geringe oder sogar keine finanzielle Mittel. Dadurch kommt es auch unmittelbar zu der Frage, wie die Kosten einer Scheidung überhaupt getragen werden können.

Wie wirkt sich Grundsicherung auf eine Scheidung aus?

Grundsätzlich schließt der Bezug von Grundsicherung eine Scheidung nicht aus. Das bedeutet, dass natürlich auch Personen, welche Bürgergeld nach dem SGB II oder eben die Grundsicherung nach SGB XII beziehen, das Recht haben, sich scheiden zu lassen.

Dennoch hat die Grundsicherung direkte Auswirkungen auf die finanziellen Rahmenbedingungen der Scheidung. Sowohl bei den entstehenden Kosten, als auch bei der Beurteilung von Unterhaltsansprüchen treten neue Fragen auf. Auch nach einer Scheidung kann sich der Leistungsbezug noch verändern, wie etwa wenn Unterhalt gezahlt oder neu berechnet wird.

Schlussfolgernd ist entscheidend, dass die Scheidung bei bestehender Grundsicherung frühzeitig rechtlich eingeordnet wird, damit finanzielle Nachteile möglichst vermieden werden.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

Natürlich ist eine Scheidung grundsätzlich mit Kosten verbunden, ganz unabhängig davon, ob eine Grundsicherung bezogen wird. Diese müssen unabhängig von der finanziellen Situation der Ehepartner einberechnet werden. Innerhalb dieser Kosten einer Scheidung wird zwischen den Gerichts- und Anwaltskosten unterschieden.

Gerichtskosten

Diese Kosten fallen für das Scheidungsverfahren an und richten sich dementsprechend nach diesem sogenannten Verfahrenswert. Grundsätzlich richtet sich dieser auch nach dem Einkommen der Betroffenen und wird vom zuständigen Familiengericht festgelegt. Die Bezieher von Grundsicherung haben hier häufig die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe anzufordern. Was genau das bedeutet, wird weiter unten erklärt.

Anwaltskosten

In Deutschland gilt bei einem Scheidungsverfahren vor Gericht einen Anwaltszwang. Schlussfolgernd muss mindestens der Ehepartner, welcher den Scheidungsantrag stellt, auch einen Anwalt haben, auch wenn er selber Grundsicherung bezieht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn nur einer der Ehepartner diesen Anwalt beauftragt. Der andere muss der vorgelegten Scheidung dann nur zustimmen und beide reduzieren die Kosten dabei erheblich. Insbesondere bei dem Bezug von Grundsicherung ist das oft die sinnvollste Lösung.

Gesamtkosten einer Scheidung bei Grundsicherung

Insgesamt belaufen sich die Kosten bei einer Scheidung ohne staatliche Hilfe häufig auf mehrere hundert oder sogar über tausend Euro. Für viele Personen, vorwiegend Bezieher einer Grundsicherung, ist das regelmäßig nicht mit eigenen Mitteln zu bewältigen. Deswegen spielt die Verfahrenskostenhilfe bei Scheidungen in diesem Zusammenhang eine extrem wichtige Rolle.

Verfahrenskostenhilfe

Was ist die Verfahrenskostenhilfe (VKH)?

Die Verfahrenskostenhilfe ist einfach gesagt eine staatliche Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren, zu welchen auch das angesprochene Scheidungsverfahren gehört. Je nach finanzieller und persönlicher Situation des Betroffenen werden die Gerichtskosten und Anwaltskosten teilweise bis komplett übernommen.

Für diese Unterstützung gibt es zwei Voraussetzungen. Zum einen darf die antragsstellende Person nicht ein gewisses Einkommen überschreiten oder Vermögen verfügen. Allerdings existiert ein sogenanntes Schonvermögen. Das bedeutet, dass kleinere Rücklagen oder notwendige Gegenstände des täglichen Lebens nicht zwingend eingesetzt werden müssen. Bei einem Bezug von Grundsicherung ist dieser Vermögensaspekt jedoch meistens gegeben. Und zum anderen muss die Scheidung auch eine ausreichende Aussicht auf Erfolg haben. Bei formell ordnungsgemäßen Scheidungsanträgen ist das jedoch auch selten ein Problem. Der Antrag auf VKH wird dann in der Regel über den Anwalt direkt beim zuständigen Familiengericht gestellt.

Erhalte ich Verfahrenskostenhilfe bei Grundsicherung automatisch?

Bezieher einer Grundsicherung erhalten nicht automatisch auch Verfahrenskostenhilfe, aber in sehr vielen Fällen ist dies ein ausschlaggebender Grund für die Bewilligung. Häufig erfüllen die Empfänger der Grundsicherung die wirtschaftlichen Voraussetzungen. Wichtig zu beachten ist, dass dennoch der Antrag formell gestellt werden muss und die entsprechenden Nachweise vor Gericht belegt werden müssen.

Muss die Verfahrenskostenhilfe zurückgezahlt werden?

Ob die Verfahrenskostenhilfe vom Empfänger zurückgezahlt werden muss, hängt von der individuellen Situation ab. Insbesondere bei einer dauerhaften Beziehung einer Grundsicherung besteht nur selten eine Rückzahlungspflicht. Bei einem geringen Einkommen oberhalb bestimmter Beträge ordnet das Gericht teilweise eine Ratenzahlung an. Generell kann das Gericht auch bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens überprüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse (höheres Einkommen z.B. durch Arbeitsaufnahme oder Unterhalt) verbessert haben. Daraus kann resultieren, dass eine nachträgliche Rückzahlung angeordnet wird.

Unterhalt bei Scheidung und Grundsicherung

Trotz des Bezuges von Grundsicherung kann immer noch ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen. Genau diese Unterhaltsansprüche spielen eine entscheidende Rolle bei einer Scheidung, besonders wenn ein Ehepartner wirtschaftlich schlechter aufgestellt ist.

Trennungsunterhalt

Ab dem Zeitpunkt der Trennung kann zunächst ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB bestehen. Dadurch wird der finanziell schwächere Ehepartner bis zur rechtskräftigen Scheidung wirtschaftlich unterstützt, um den bisherigen Lebensstandard so gut es geht aufrechtzuerhalten. Bezieht eine Person dann eine Grundsicherung, prüft das Sozialamt, ob dieser Unterhaltsanspruch überhaupt gegen den Ehepartner besteht. Dieser Anspruch kann unter Umständen nämlich auf den Leistungsträger übergehen. Dementsprechend kann es sein, dass der Staat zunächst die Leistungen auszahlt, aber diese sich vom unterhaltspflichtigen Ehepartner zurückholen kann.

Nachehelicher Unterhalt 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann gemäß §§ 1569 ff. BGB ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

  • wegen des Alters
  • wegen Betreuung gemeinsamer Kinder
  • wegen Krankheit oder Erwerbsminderung
  • bei unzureichendem Einkommen trotz Erwerbstätigkeit

Bei diesem Anspruch gilt genauso: Wenn der Unterhalt gezahlt wird, dann wird dieser grundsätzlich als Einkommen angerechnet und kann die Höhe der Grundsicherung reduzieren.

Kindesunterhalt

Generell hat der Kindesunterhalt Vorrang vor den anderen Ansprüchen. Der betreuende Elternteil erhält den Unterhalt, um das Kind zu finanzieren. Wird dieser Unterhalt nicht oder nur unregelmäßig gezahlt, dann kann auch ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Hier wird der Unterhalt ebenfalls beim Bürgergeld als zusätzliches Einkommen berücksichtigt. Insgesamt kann man natürlich trotzdem sagen, dass er die wirtschaftliche Situation des Haushalts verbessert.

Was passiert mit der Grundsicherung nach der Scheidung?

Nachdem die Scheidung rechtskräftig wurde, kann das unmittelbar den Leistungsanspruch beeinflussen. Insbesondere wenn sich die Bedarfsgemeinschaft und die Einkommensverhältnisse verändern.

Solange die Ehepartner noch zusammenleben, bilden sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Das gesamte Einkommen und Vermögen werden dann gemeinsam berechnet. Nach der Scheidung entfällt diese Berechnung jedoch und jeder wird einzeln betrachtet. Daraufhin kann ein zuvor nicht leistungsberechtigter Ehepartner selber Anspruch auf Grundsicherung bekommen. Außerdem kann sich die Höhe der Leistung verändern und generell können neue Ansprüche entstehen. Wie bereits angesprochen beeinflussen auch die Unterhalte die staatliche Auszahlung von Hilfeleistungen. Zuletzt können auch neue Lebenssituationen wie ein Umzug, neue Mietkosten, eine Erwerbstätigkeit oder eine neue Partnerschaft eine Auswirkung auf die Höhe der Grundsicherung haben. Genau deswegen ist es sinnvoll, die Scheidung nicht nur familienrechtlich, sondern auch sozialrechtlich frühzeitig zu betrachten, um entsprechende finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Online Scheidung bei Grundsicherung – sinnvoll oder nicht?

Gerade bei der Beziehung von Grundsicherung stellen sich viele die Frage, ob eine Online Scheidung eine kostengünstigere Alternative zum traditionellen Scheidungsverfahren darstellt.

Eine sogenannte „Online Scheidung“ ist keine besondere Scheidungsform. Es handelt sich schlussendlich um eine organisatorische Vereinfachung, wobei die Kommunikation mit dem Anwalt digital erfolgt. Das Verfahren selbst läuft vor dem zuständigen Familiengericht ab, es werden aber sämtliche technische Möglichkeiten ausgenutzt, um so viele Schritte des Verfahrens wie möglich online abzuwickeln.

Für die Bezieher von Grundsicherung kann das mehrere praktische Vorteile bedeuten. Zum einen ermöglicht die Kommunikation per E-Mail, Online-Formular oder Videokonferenz es, Zeit einzusparen. Es entstehen nämlich keine zusätzlichen Fahrtkosten oder persönliche Kanzleitermine. Darüber hinaus bietet die Online-Scheidung für Bezieher von Grundsicherung eine bessere organisatorische Planbarkeit. In zudem ohnehin emotional belastenden Situationen kann es angenehmer sein, diese digitale Kommunikation zu haben. Die notwendigen Unterlagen können in Ruhe von zu Hause aus übermittelt werden und generell sinkt die Hemmschwelle eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen häufig erstmals.

Zum anderen ist die Online Scheidung besonders dann sinnvoll, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgen soll. In solchen Fällen genügt es, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist, während der andere dem Scheidungsantrag zustimmt. Dadurch können die Anwaltskosten erheblich reduziert werden. In Kombination mit einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe entstehen für Empfänger von Grundsicherung häufig nur geringe oder sogar keine eigenen Kosten.

Häufige Fragen zur Scheidung bei Grundsicherung

Muss ich trotz Grundsicherung einen Anwalt bezahlen?

  • Ja. Im familienrechtlichen Scheidungsverfahren besteht in Deutschland ein Anwaltszwang. Ohne diese Vertretung kann gar kein Scheidungsantrag gestellt werden. Diese anfallenden Kosten können jedoch durch die Verfahrenskostenhilfe und somit vom Staat übernommen werden, wenn Sie Grundsicherung beziehen.

Wird eine Scheidung vom Jobcenter oder Sozialamt „genehmigt“?

  • Nein, es bedarf keiner Genehmigung. Dennoch müssen gewisse Änderungen der Lebensverhältnisse, wie etwa eine Trennung oder ein Auszug, unverzüglich mitgeteilt werden, da sich dadurch die Berechnung ändert.

Geht mein Unterhaltsanspruch auf das Jobcenter über?

  • Sofern ein Unterhaltsanspruch besteht und gleichzeitig Grundsicherung bezogen wird, kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 33 SGB II bzw. § 94 SGB XII auf den Leistungsträger übergehen. Das bedeutet: Der Staat zahlt zunächst Leistungen, kann sich diese aber vom unterhaltspflichtigen Ehepartner zurückholen.

Fazit

Abschließend kann man sagen, dass eine Scheidung trotz Bezug von Grundsicherung rechtlich jederzeit möglich ist. Das Verfahren selber ist gar nicht die größte Hürde, sondern die Finanzierung der entstehenden Kosten.

Mit der angesprochenen Verfahrenskostenhilfe gibt es glücklicherweise einen staatlichen Schutzmechanismus, welcher die wirtschaftlich schwächeren Personen vorm Familiengericht unterstützt. Es gibt mehrere Punkte, die frühzeitig geprüft werden sollten. Dazu gehören die entstehenden Kosten, die Unterhaltsansprüche, die Auswirkung der Scheidung auf die laufende Grundsicherung und ob eine Online Scheidung sinnvoll sein könnte.

Grundsätzlich sollte ein Bezieher von Grundsicherung nicht aus finanzieller Angst auf eine notwendige Scheidung verzichten, sondern sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Dadurch lassen sich eventuelle Nachteile vermeiden und die rechtlichen Ansprüche sichern.

Grey Divorce: Wenn langjährige Ehen auseinandergehen

Grey Divorce: Wenn langjährige Ehen auseinandergehenEinleitung

Die Scheidung ab 50 kommt in unserer Gesellschaft heutzutage immer häufiger vor und ist schon längst keine Ausnahme mehr. Auch wenn für viele Außenstehende nach all diesen gemeinsamen Jahren, oft sogar Jahrzehnten, eine Trennung  kaum vorstellbar ist. Diese Entwicklung wird zunehmend unter dem Begriff der Grey Divorce zusammengefasst. Der folgende Beitrag geht auf die Hintergründe dieser „Grey Divorce“ ein und erklärt zudem, welche rechtlichen Besonderheiten es bei einer Scheidung ab 50 zu beachten gibt.

Was bedeutet „Grey Divorce“?

Als „Grey Divorce“ wird die Scheidung von Ehepaaren betitelt, welche sich erst in ihrer zweiten Lebenshälfte trennen. Ursprünglich kommt dieser Scheidungstyp offensichtlich aus dem englischsprachigen Raum, aber er findet auch im deutschen Familienrecht immer häufiger Anwendung.

Charakteristisch für eine „Grey Divorce“ ist eine lange Ehedauer. Die betroffenen Ehepartner haben häufig gemeinsam Kinder großgezogen, für den Ruhestand vorgesorgt und eventuelle Immobilien erworben. Besonders diese langfristigen finanziellen Verflechtungen machen eine Scheidung ab 50 rechtlich anspruchsvoller und erfordern eine sorgfältigere Prüfung.

Warum nehmen Scheidungen ab 50 zu?

Die zunehmende Zahl von Scheidungen ab 50 ist auf verschiedene gesellschaftliche, aber auch persönliche Faktoren zurückzuführen. Insbesondere nach dem Auszug der gemeinsamen Kinder erleben viele Paare einen tiefgreifenden Wandel ihrer Beziehung. Die familiären Verpflichtungen verlieren an Bedeutung und auch bereits zuvor bestehende Konflikte treten wieder häufiger zutage. Insgesamt ist zudem die Lebenserwartung in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. Dadurch tritt auch öfter der Wunsch auf, die noch verbleibenden Lebensjahre selbstbestimmt zu gestalten oder sich nochmal neu zu finden. Immer weniger Menschen sind bereit, eine unglückliche Ehe bis ins hohe Alter fortzuführen.

Ein weiterer Punkt ist, dass viele Ehepartner heutzutage wirtschaftlich unabhängiger voneinander sind als früher. Dementsprechend entfällt ein zentrales Hindernis der Scheidung, wodurch es einen Grund weniger gibt, in einer unglücklichen Ehe zu bleiben. Als letztes Argument kann man noch den Übergang in den Ruhestand oder auch gesundheitliche Veränderungen nehmen. Durch diese zwei Punkte können bestehende Spannungen verstärkt werden, oder völlig neue Diskussionen auftreten. Viele überdenken nach jahrzehntelanger Rollenverteilung ihre Lebensentscheidungen nochmal komplett neu.

Welche rechtlichen Besonderheiten gelten bei einer Scheidung ab 50?

Eine Grey Divorce bringt rechtlich ein paar Besonderheiten mit sich. Im Gegensatz zu den jüngeren Ehepaaren liegt hier der Fokus nicht mehr auf der Kinderbetreuung oder dem beruflichen Neustart, sondern auf Fragen zur Altersvorsorge oder dem langfristig aufgebauten Vermögen.

Ein zentraler Punkt ist hierbei der Versorgungsausgleich. Die während der Ehe erworbenen  Rentenanwartschaften werden hälftig aufgeteilt. Bei diesen langen Ehen kann das erhebliche Auswirkungen auf die spätere Rente haben, vor allem, wenn einer eventuell nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig war. Ausgeglichen werden bei dem Versorgungsausgleich aber nicht nur die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch die Betriebsrenten und privaten Altersvorsorgemodelle. Gerade bei einer Grey Divorce sollte deswegen genau geprüft werden, welche Versorgungsrechte bestehen und ob gegebenenfalls eine notarielle Vereinbarung sinnvoll ist.

Auch der Ehegattenunterhalt gewinnt bei einer Grey Divorce an Bedeutung, da der nacheheliche Unterhalt vom Alter, Gesundheitszustand und der Erwerbsbiografie des Ehepartners abhängt. Bei langen Ehen mit traditioneller Rollenverteilung können schnell sogenannte ehebedingte Nachteile vorliegen. Gleichzeitig wird vom Familiengericht geprüft, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit noch zumutbar ist. Hier ist der Einzelfall auch wieder sehr entscheidend für die Begrenzung der Unterhaltsansprüche.

Im Rahmen einer Grey Divorce spielt auch der Zugewinnausgleich eine größere Rolle, da über Jahrzehnte ein gemeinsames Vermögen aufgebaut werden konnte in Form von Immobilien, Wertpapieren oder Unternehmensbeteiligungen. Eines der Hauptprobleme ist dann, dass das Vermögen oft gebunden und nicht liquide ist. Die möglichen finanziellen Engpässe, aufgrund der Ausgleichszahlungen können durch eine frühzeitige rechtliche und wirtschaftliche Planung einfacher umgangen werden.

Zuletzt gibt es auch noch steuerliche Folgen bei einer Grey Divorce. Grundsätzlich gelten wie bei den oben genannten Punkten auch die gleichen Regeln wie bei einer jüngeren Ehe, aber die Auswirkungen sind aufgrund eines anderen Fokus häufig anders. Steuerliche Veränderungen wirken sich bei einer Scheidung ab 50 oft stärker aus. Durch den Wegfall eines Ehegattensplittings und den Umstand, dass Einkünfte in dieser Lebensphase oft aus Renten, Betriebsrenten oder Kapitalerträgen stammen, wirken sich steuerliche Mehrbelastungen unmittelbarer auf den verfügbaren Lebensunterhalt aus. Außerdem besteht bis zum Renteneintritt oder Ruhestand auch nur eine begrenzte Ausgleichsmöglichkeit.

Emotionale Risiken der „Grey Divorce“

Die „Grey Divorce“ ist nicht nur rechtlich, sondern auch emotional eine große Herausforderung. Den Betroffenen fällt es umso schwieriger, sich nach jahrzehntelanger gemeinsamer Lebensführung von den vertrauten Strukturen zu lösen. Gerade selbstgenutzte Immobilien sind emotional stark besetzt und zugleich wirtschaftlich von großer Bedeutung. Das gesamte Familienleben inklusive der Erinnerungen an die Kindererziehung hängt häufig an dem gemeinsamen Haus. Dazu kommt dann auch noch ein wesentlicher Teil des Vermögens, welcher nicht ohne Weiteres teilbar oder veränderbar ist.

Hinzu kommt, dass viele ihr gesamtes Selbstverständnis über Jahre hinweg aus der Ehe und der Rollenverteilung innerhalb dieser gezogen haben. Mit der Trennung gehen daher häufig Gefühle von Orientierungslosigkeit, Verlustangst und Zukunftsunsicherheit einher. Gerade in dieser fortgeschrittenen Lebensphase fällt es den Betroffenen dann schwer, sich emotional neu auszurichten und ein neues Lebenskonzept zu entwickeln.

Häufige Fragen zur Scheidung ab 50

  • Hat das Alter Einfluss auf den Versorgungsausgleich?

Nein, das Alter selbst hat keinen Einfluss auf den Versorgungsausgleich, sondern die Ehedauer und die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Gerade bei langjährigen Ehen fällt der Versorgungsausgleich dementsprechend besonders umfangreich aus.

  • Besteht bei einer Scheidung ab 50 automatisch Anspruch auf einen lebenslangen Unterhalt?

Nein, auch dann besteht kein lebenslanger Unterhaltsanspruch automatisch. Entscheidend sind unter anderem ehebedingte Nachteile, Gesundheitszustand und die Frage nach der Erwerbstätigkeit.

  • Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Die gemeinsame Immobilie kann verkauft, von einem Ehepartner übernommen oder im Rahmen eines Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden. Diese Entscheidung hängt meistens von der finanziellen Situation, sowie den individuellen Interessen der Betroffenen ab.

Ja. Insbesondere bei einer Grey Divorce kann eine einvernehmliche Regelung erhebliche Kosten, Zeit und psychische Belastungen ersparen.

  • Muss ich mich auch mit über 50 noch scheiden lassen, wenn die Ehe gescheitert ist?

Ja. Auch bei einer langjährigen Ehe gilt immer noch das Zerrüttungsprinzip. Ist die Ehe gescheitert,  dann kann sie ganz unabhängig vom Alter der Beteiligten geschieden werden.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass lange Ehedauern, komplexe Vermögensverhältnisse und Fragen der Altersvorsorge diese Form der Scheidung rechtlich und wirtschaftlich sehr anspruchsvoll machen. Außerdem ist der persönliche und emotionale Bruch für die Betroffenen häufig deutlich erheblicher.

Besonders bei einer Grey Divorce ist es dementsprechend wichtig, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Eine sorgfältige Planung im Hinblick auf den Versorgungsausgleich, den Unterhalt, die Vermögensaufteilung und die steuerlichen Auswirkungen hilft dabei, die Risiken zu minimieren und eine stabile Grundlage für die kommende Zeit für beide Betroffenen zu schaffen.

Digitales Beweisrecht im Scheidungsverfahren: Wann WhatsApp-Chats, E-Mails und Screenshots vor Gericht zählen

Digitales Beweisrecht im Scheidungsverfahren: Wann WhatsApp-Chats, E-Mails und Screenshots vor Gericht zählenEinleitung: Digitalisierung trifft Realität

Wie vermutlich alle von Ihnen wissen, findet die private Kommunikation heutzutage zunehmend digital statt. Nachrichten-Apps oder Social Media sind ein ständiger Begleiter in unserem Alltag. Viele Mandanten vermuten, dass ein Screenshot des Chats oder Ähnliches vor Gericht grundsätzlich ausreicht. Vorwürfe, Untreue, Drohungen, Beleidigungen oder auch Vermögensverschiebungen können alle aus digitalen Inhalten bestehen, doch wie sieht es wirklich mit der Beweislage aus? Im folgenden Beitrag klären wir dementsprechend die Frage: Sind WhatsApp-Nachrichten, E-Mails oder Screenshots vor Gericht überhaupt verwendbar? Und wenn ja, inwiefern?

Welche Beweise sind im Scheidungs- und Familienverfahren grundsätzlich zulässig?

Für die Beurteilung des Wertes der digitalen Inhalte ist zunächst  ein Blick auf die grundsätzlichen Regeln des Beweisrechts im Familienverfahren wichtig. Um es schon einmal vorwegzunehmen: Es kann nämlich nicht alles, was technisch vorhanden ist, auch ohne Weiteres vor Gericht verwertet werden.

Sowohl im Scheidungs- , als auch im Familienverfahren gelten spezielle prozessuale Regeln. Nach § 113 FamFG finden grundsätzlich Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) Anwendung. Besonders der Grundsatz der freien Beweiswürdigung spielt hier eine entscheidende Rolle. Dementsprechend muss das Familiengericht selber entscheiden, welcher Beweiswert den einzelnen Beweismitteln zugesprochen wird.

Klassische Beweismittel in derartigen Verfahren sind Urkunden, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und der Augenschein. Die oben angesprochenen digitalen Inhalte werden regelmäßig dann als Urkunden oder Gegenstand des Augenscheins eingeordnet, aber zählen nicht als eigenes Beweismittel. Maßgeblich dafür, inwiefern dieser digitale Inhalt gewertet wird, ist, auf welchem Weg er in das gerichtliche Verfahren eingebracht wird, aber auch, wie er überhaupt entstanden ist. Auch ein inhaltlich relevanter Beweis kann vor Gericht unverwertbar sein, wenn er unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder datenschutzrechtlichen Vorgaben erlangt wurde.

Insbesondere im Familienrecht nehmen die Gerichte eine ausführliche Abwägung zwischen der Wahrheitsfindung und dem Schutz der Privatsphäre der Beteiligten vor. Hierfür bedarf es bei digitalen Inhalten meist einer sehr kritischen Prüfung.

Sind WhatsApp-Chats vor dem Familiengericht als Beweis verwertbar?

In der familienrechtlichen Praxis spielen Chats von Apps wie WhatsApp eine immer größere Rolle. Viele Mandanten legen mittlerweile Chatverläufe vor, um die vergangenen Verhaltensweisen des Ehepartners zu beweisen. Dazu gehören Beleidigungen, Drohungen, Seitensprünge oder auch die bewusste Vereitelung des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern.

Doch nicht nur für diese Beweislage werden derartige Chats herangezogen. Auch bei finanziellen Auseinandersetzungen, zum Beispiel im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder des Unterhalts, kann es für die Dokumentation von Zahlungsabsprachen genutzt werden. Bestimmte Kenntnisstände oder neue Partnerschaften fallen ebenfalls darunter. Insbesondere in Sorgerechts– und Umgangsverfahren versuchen die Beteiligten, damit Rückschlüsse auf die Erziehungsbereitschaft und die generelle Kooperation mit dem Partner zu ziehen. Doch was für rechtliche Probleme ziehen WhatsApp-Chats als Beweismittel mit sich?

Typische Probleme hierbei sind die Authentizität, die Vollständigkeit, die Herkunft und der Zeitpunkt der Nachrichten. Sie können leicht manipuliert oder verfälscht werden. Schließlich lassen sich Nachrichten bei WhatsApp mittlerweile sowohl löschen als auch bearbeiten. Mit der Vollständigkeit ist gemeint, dass nur einzelne Nachrichten oder Ausschnitte vorgelegt werden können, wodurch der Gesamtkontext der Kommunikation fehlt und irreführend sein kann. Bezüglich der Herkunft ist das Problem, dass eine Unklarheit herrschen kann, von welchem Gerät der Chat stammt, oder auch, ob eine Drittperson eventuell den Text verfasst hat. Letztlich kann auch der Zeitpunkt problematisch sein, da die Screenshots häufig keine verlässlichen Metadaten enthalten.

Insgesamt ist entscheidend, wie der Chat entstanden ist, wer ihn vorlegt und in welcher Form er in das Verfahren eingeführt wird. In vielen Fällen berücksichtigen Familiengerichte die WhatsApp-Chats daher nur teilweise oder sprechen ihnen lediglich eine Indizwirkung zu.

Können E-Mails vor Gericht als Beweis verwendet werden?

Im Vergleich zu Messenger-Chats gelten E-Mails als formeller und strukturierter. In einem Verfahren vor einem Familiengericht können sie Bedeutung erlangen, wenn es um interne Absprachen zu finanziellen Themen, Trennungsmodalitäten oder generell um die gemeinsamen Kinder geht.

Rechtlich gelten die E-Mails regelmäßig als Urkunden, jedoch hängt ihr Beweiswert dann immer noch davon ab, ob ihre Echtheit nachvollziehbar belegt werden kann. Hier bestehen immer noch verschiedene Manipulationsmöglichkeiten, auch wenn die nachträgliche Bearbeitung oder Weiterleitung lediglich einzelner E-Mails deutlich schwieriger oder offensichtlicher als bei WhatsApp-Chats ist.

Ebenfalls problematisch ist wieder, dass die Absenderadressen allein keinen sicheren Rückschluss auf den Verfasser ziehen lassen. Familiengerichte müssen hier immer noch kritisch prüfen, ob die E-Mails als Vollbeweis geeignet sind oder wie die Messenger-Chats nur als Indiz herangezogen werden können.

Reichen Screenshots als Beweis vor Gericht aus?

Screenshots werden heutzutage immer häufiger als digitales Beweismittel vorgelegt. Diese kann es sowohl von Chats, als auch von E-Mails oder Social-Media-Inhalten geben. Screenshots lassen sich sehr leicht bearbeiten, zuschneiden oder aus dem Kontext ziehen. Meistens fehlen technische Informationen wie die bereits angesprochenen Metadaten, welche Rückschlüsse auf den Zeitpunkt oder das Gerät ziehen lassen würden.

Deswegen stehen die Gerichte den Screenshots noch kritischer gegenüber. Sie entfalten häufig allein keinen hohen Beweiswert, sondern erst in Verbindung mit anderen Beweismitteln, wie zum Beispiel Zeugenaussagen. Dadurch können sie in einem gerichtlichen Prozess wiederum an Bedeutung gewinnen. Im Gegensatz zu vollständigen Chatverläufen oder originalen E-Mails stellen Screenshots lediglich eine Momentaufnahme dar. Es wird nur die visuelle Darstellung festgehalten und dokumentiert was die Beweiswirkung dementsprechend mindert.

Sind heimlich beschaffte digitale Inhalte vor Gericht erlaubt?

Insbesondere bei digitalen Beweisen ist ein zentraler Punkt die Frage nach der rechtmäßigen Erlangung. Verschiedene Verhaltensmuster können zur Unverwertbarkeit der Beweise führen und sogar eigene rechtliche Risiken begründen. Darunter fällt zum Beispiel das Hacken von Konten, oder auch die unerlaubte Weiterleitung privater Kommunikation.

Neben diesen datenschutzrechtlichen Verstößen kommen dann auch Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder strafrechtliche Konsequenzen für den Betroffenen in Betracht. Die eigentliche inhaltliche Relevanz des Beweises wird dann häufig vom Familiengericht nicht berücksichtigt.

In familienrechtlichen Verfahren nehmen die Gerichte in diesen Fällen regelmäßig eine Abwägung zwischen dem Interesse an der Wahrheitsfindung und dem Schutz der Privatsphäre des Betroffenen vor. Die Rechtsprechung zeigt sich jedoch eher zurückhaltend. Für die Praxis bedeutet das Mitlesen von WhatsApp-Chats, oder den heimlichen Zugriff auf E-Mail Postfächer/Messenger-Dienste oder Cloud-Speicher des Ehepartners, dass die eigene Rechtsposition sich verschlechtert. Deswegen ist vor der Sicherung der digitalen Inhalte die Prüfung der rechtmäßigen Erlangung unerlässlich.

Wie bewerten Gerichte digitale Beweise in der Praxis tatsächlich?

Zusammenfassend für die eben genannten Punkte kann man sagen, dass die gerichtliche Praxis zeigt, dass digitale Beweise nur selten isoliert betrachtet werden. Sie dienen meist nur der Untermauerung von bereits bestehenden Tatsachen oder ergänzen andere bereits in den Prozess eingeführte Beweismittel.

Wenn die Herkunft nachvollziehbar ist, der Kontext vollständig und die Erlangung ebenfalls rechtmäßig war, dann ist der Beweiswert deutlich höher. Die absolute Gewissheit liefern diese digitalen Inhalte jedoch wirklich nur in Ausnahmefällen.

Häufige Fragen zu digitalen Beweisen im Familienrecht

  • Darf ich private WhatsApp-Chats meines Ehepartners vor Gericht verwenden?

Die Verwendung ist nur zulässig, wenn die WhatsApp-Chats rechtmäßig erlangt wurden. Also wenn kein unbefugter Zugriff und keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt. Andernfalls sind sie unverwertbar, auch wenn es sich um den Ehepartner handelt.

  • Muss das Handy mit als Beweis vorgelegt werden?

In der Regel muss das Handy nicht mit vorgelegt werden. Lediglich bei einer weitergehenden Prüfung durch einen Sachverständigen kann das notwendig sein.

  • Sollte ich digitale Beweise vorab anwaltlich prüfen lassen?

Auf jeden Fall. Eine anwaltliche Prüfung hilft dabei, die rechtlichen Risiken zu vermeiden und einzuschätzen, ob und wie digitale Inhalte sinnvoll in das gerichtliche Verfahren eingebracht werden können.

  • Kann ich digitale Beweise auch nachträglich noch in das Verfahren einführen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Während eines laufenden familiengerichtlichen Verfahrens kann das Gericht im Einzelfall entscheiden, ob und in welchem Umfang zum Beispiel die WhatsApp-Chats noch berücksichtigt werden. Maßgeblich dabei sind dann der Verfahrensstand, die Nachvollziehbarkeit des Beweises und die Frage, ob durch die späte Vorlage das Verfahren verzögert wird.

  • Reichen Ausdrucke oder PDFs digitaler Chats aus?

Ja, sie können ausreichen, aber nur, wenn wie bereits häufiger erwähnt die Authentizität und Vollständigkeit nachvollziehbar ist.

Fazit

In einem Scheidungs- und Familienverfahren können WhatsApp-Nachrichten, E-Mails und auch Screenshots eine Rolle spielen, jedoch sind sie auch mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Ihr tatsächlicher Beweiswert im Prozess ist stark einzelfallabhängig und hängt vor allem von der Authentizität, der rechtmäßigen Erlangung und der Vollständigkeit ab. Dementsprechend sollten digitale Beweise stets nur mit Bedacht eingesetzt werden und ihre Wichtigkeit darf auch nicht überschätzt werden. Eine exakte Prüfung sowie eine frühzeitige rechtliche Beratung sind in diesen Fällen dringend zu empfehlen.

Trennung zum Jahresende - Die 7 größten Steuerfehler

Trennung zum Jahresende - Die 7 größten SteuerfehlerWer sich zum Jahresende trennt, darf die damit einhergehenden steuerlichen Folgen nicht unterschätzen. Gerade zum Jahreswechsel entscheidet oft nur dieser eine Tag darüber, ob Steuervorteile erhalten bleiben oder eben nicht. Insbesondere Fehler bei der Steuerklasse, dem Unterhalt oder auch bei Vermögensübertragungen können schnell zu bis zu fünfstelligen Nachzahlungen führen. Problematisch ist dabei vor allem, dass viele Fehler später nicht mehr korrigierbar sind. Im folgenden Beitrag werden Ihnen die 7 größten Steuerfehler präsentiert und auch, wie Sie diese vermeiden können.

Die 7 größten Steuerfehler

1. Fehler: Falsche oder verspätete Angabe des Trennungszeitpunkts

Dieser erste Steuerfehler ist einer der häufigsten und teuersten Steuerfehler bei einer Trennung, weil der Trennungszeitpunkt steuerlich eine wichtige Rolle spielt. Dadurch wird entschieden, ob Ehegatten noch zusammenveranlagt werden dürfen (2. Steuerfehler), welche Steuerklasse gilt (3. Steuerfehler), ob Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar sind  (4. Steuerfehler), ob bestimmte Vermögensübertragungen steuerlich begünstigt werden und ob eventuell das Finanzamt bestimmte Vorteile wieder rückwirkend aberkennt.

Sobald die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist und mindestens einer der Partner die Lebensgemeinschaft nicht mehr fortsetzen will, liegt steuerlich eine sogenannte Trennung vor. Wichtig zu sagen ist hierbei, dass nicht das Datum der Scheidung, sondern das des tatsächlichen Trennungszeitpunkts entscheidend ist. Doch warum passieren hier so viele Steuerfehler?

Häufig dokumentieren Paare den Zeitpunkt überhaupt nicht oder sind sich uneinig, wann die tatsächliche Trennung erfolgt ist. Außerdem geben viele bewusst den Zeitpunkt zu spät an, da sie schließlich noch freundlich miteinander waren oder um gewisse Steuervorteile zu behalten. Gerade bei Streitigkeiten prüft das Finanzamt diesen Punkt jedoch genauer. Das Resultat aus diesen Fehlern sind hohe Nachzahlungen und zusätzliche rechtliche Risiken.

2. Fehler: Gemeinsame Steuererklärung trotz Konflikte

Dieser Steuerfehler ist ebenfalls weit verbreitet, da die gemeinsame Steuererklärung zunächst finanziell sinnvoll erscheint. Sowohl rechtlich, als auch praktisch birgt sie jedoch erhebliche Risiken. Im Jahr der Trennung dürfen Ehepartner sich noch gemeinsam veranlagen, solange sie noch nicht dauernd getrennt gelebt haben. Problematisch wird diese gemeinsame Steuererklärung jedoch bei Konflikten. Die Zusammenveranlagung sorgt für eine gesamtschuldnerische Haftung beider Ehepartner, eine mögliche Verlangung des gesamten Betrages von nur einem Partner vom Finanzamt und die Verantwortlichkeit beider für alle Angaben, auch die des ehemaligen Partners. Schlussfolgernd kann einer für die falschen Angaben des anderen belangt werden und generell müssen zivilrechtliche Ansprüche bei der unklaren Verteilung von Steuererstattungen separat durchgesetzt werden. Streitereien führen häufig auch dazu, dass ein Partner die Unterlagen nicht herausgibt oder gar nicht erst unterschreibt. Der steuerliche Vorteil kann aufgrund der Konflikte, bestimmten Nachzahlungen oder Haftungsrisiken schnell an Bedeutung verlieren.

Solange eine Kommunikation sachlich möglich ist, eine gewisse Transparenz besteht und auch das Vertrauen noch vorhanden ist, ergibt eine gemeinsame Steuererklärung weiterhin Sinn. Insbesondere eine schriftliche Vereinbarung kann diesen gesamten Prozess vereinfachen. Bei diesem Steuerfehler wird einem bewusst, dass bei der Trennung emotionale Konflikte und steuerliche Entscheidungen häufig miteinander vermischt werden. Die langfristigen Risiken können dabei dann schnell übersehen werden.

3. Fehler: Falsche Steuerklasse

Wichtig zu wissen ist erstmal, dass die Ehepartner im Jahr der Trennung die bisherigen Steuerklassen weiter nutzen dürfen. Das ist unabhängig davon, wann im Jahr sie sich getrennt haben. Dementsprechend muss die Steuerklasse nicht immer sofort geändert werden. Ab dem 01.01. des Folgejahres muss die Steuerklasse jedoch dann geändert werden. Beide Expartner haben daraufhin im nächsten Jahr die Steuerklasse I oder auch die Steuerklasse II, wenn ein Elternteil das Kind durchgehend betreut und Anspruch auf einen Entlastungsbetrag hat. Der klassische Steuerfehler ist hier, dass die alte Kombination der Steuerklassen weiterhin genutzt wird, auch wenn die Scheidung noch nicht durch ist. Dieser Steuerfehler fällt bei einer Steuerprüfung oder Steuererklärung direkt auf. Die Folge daraus ist, dass das Finanzamt die Steuerklasse automatisch ändert und häufig eine hohe Steuernachzahlung fordert. Der Grund dafür ist, dass die Steuerklassen einer Ehe für den besser verdienenden Partner finanziell sehr vorteilhaft sind, jedoch dieser Vorteil ohne die Ehe kein Bestandsrecht mehr hat. Eine frühzeitige Umstellung schafft zudem Planungssicherheit für das Folgejahr, nämlich indem feststeht, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt dann einbehalten wird.

4. Fehler: Unterhaltszahlungen nicht steuerlich nutzen

Vielen getrennten oder geschiedenen Paaren ist nicht bewusst, dass Unterhaltszahlungen unter gewissen Umständen steuerlich absetzbar sein können. Diese erhebliche Steuerersparnis entgeht vielen somit.

Es gibt zwei Wege, wie man den Unterhalt steuerlich geltend machen kann. Der erste ist der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr.1 EStG. Dieser hat die Voraussetzungen, dass es eine Zahlung an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sein muss, es bedarf der Zustimmung des Expartners in Form eines Formulars und der Expartner muss die Zahlungen zusätzlich als Einkommen versteuern. Der Vorteil daraus ist, dass der zahlende Partner im Kalenderjahr bis zu 13.805€ Steuern plus Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge einsparen kann. Auf der anderen Seite muss der Unterhaltsempfänger jedoch die Steuern für den Unterhalt zahlen.

Der zweite Weg sind die außergewöhnlichen Belastungen nach § 33a EStG. Dafür ist nur der Unterhalt an den Expartner oder eine nahestehende Person nötig. Des Weiteren bedarf es hierbei keiner Zustimmung und der Expartner muss auch nichts versteuern, jedoch ist der steuerliche Vorteil hier etwas geringer. Welche Variante schlussendlich für das Paar günstiger ist, hängt von der individuellen Einkommenssituation ab und sollte vorab durchgerechnet werden.

Aufgrund dieser angesprochenen Unwissenheit verschenken viele Paare im Jahr mehrere tausend Euro.

5. Fehler: Immobilienverkauf ohne Steuerprüfung

Häufig kommt es vor, dass Menschen ihre Immobilie verkaufen, ohne vorher zu prüfen, ob dabei eventuell zusätzliche Steuern anfallen. Bei einer Trennung passiert das oft plötzlich oder auch aus emotionalem Druck heraus. Daraus kann eine Spekulationssteuer oder Einkommenssteuer entstehen. Diese Kosten können einen in einer finanziell sowieso schwierigen Trennungsphase umso härter treffen. Mit der Spekulationssteuer wird die 10-Jahres-Spekulationsfrist angesprochen. Viele glauben, dass der Immobilienverkauf automatisch steuerfrei ist, da die beiden schließlich in dieser Immobilie gewohnt haben. Davon ist jedoch nur auszugehen, wenn einer der Ehegatten die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei Vorjahren selbst bewohnt hat. Das Resultat bei einer Trennung ist dann, dass die Immobilie nicht mehr als selbstgenutzt zählt, wenn einer der Partner auszieht und der Verkauf wird wieder steuerpflichtig. Anders ist es, sobald die 10 Jahre abgelaufen sind. Außerdem ist hierbei wichtig zu beachten, dass für jeden Ehepartner separat geprüft wird, ob für ihn oder sie ein steuerfreier Verkauf möglich ist.

Zusätzlich darf man nicht unterschätzen, wie stark der Immobilienwert in den letzten Jahren durchschnittlich gestiegen ist. Durch die Steuerverpflichtung kommt es dann schnell zu bis zu fünfstelligen Nachzahlungen. Der angesprochene zeitliche Druck ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Die Paare wollen häufig die Vermögensauseinandersetzung beenden, die Auszahlungen regeln und den Kredit ablösen, wodurch die steuerliche Beratung eventuell in den Hintergrund rückt.

6. Fehler: Vermögensübertragung als „Schenkung“ übersehen

Besonders bei einer Trennung kommt es häufig zu Vermögensverschiebungen zwischen den ehemaligen Partnern. Das betrifft die gemeinsame Immobilie inklusive der Ausgleichszahlungen, die Bereinigung der Konten oder auch die Übertragung wertvoller Gegenstände wie zum Beispiel Auto oder Schmuck. Dabei übersehen viele Paare einen typischen Steuerfehler. Derartige Vermögensübertragungen können steuerlich als Schenkung gelten und führen zu erheblichen Steuerfolgen.

Bei verheirateten Paaren gilt ein hoher Schenkungssteuer-Freibetrag in Höhe von 500.000€. Nach der Trennung entfällt jedoch dieser Vorteil und es gilt nur noch der geringe Freibetrag für „sonstige Personen“ in Höhe von 20.000€, was einen immensen Unterschied darstellt. Generell ist wichtig zu sagen, dass eine Schenkung vorliegt, wenn der eine Partner dem anderen etwas unentgeltlich überträgt und dadurch beim Empfänger eine Bereicherung entsteht. Das Finanzamt prüft hier teilweise sehr genau, ob ein ehemaliges Paar die plötzliche Schenkungsteuerpflicht nicht bedacht hat. Die Annahme, dass eine private Regelung niemand merkt, ist falsch und wird häufig mit Nachzahlungen bestraft.  Insbesondere bei Immobilienübertragungen tritt dieser Steuerfehler nach einer Trennung auf.

7. Fehler: Entscheidung nicht vor dem 31.12. Getroffen

Dieser Steuerfehler tritt offensichtlich besonders häufig bei Trennungen zum Jahresende auf. Im Steuerrecht richten sich die Folgen strikt nach dem Kalenderjahr. Dementsprechend entstehen diese Wirkungen auch nicht rückwirkend, sondern knüpfen wirklich erst an den Stand zum 31.12. an. Bei vielen Trennungen wird das zum Problem, weil diese Entscheidungen emotional aufgeschoben werden und die Paare erst einmal Ruhe voneinander haben wollen. Dadurch werden diese steuerlichen Fristen immer mal wieder übersehen. Das Paar muss bis zum 31.12. mehrere Entscheidungen treffen. Die Wahl der Veranlagungsart, die Steuerklasse für das Folgejahr, die Unterhaltsvereinbarungen, die Vermögensübertragungen und auch die Immobilienentscheidungen.

Durch diesen typischen Steuerfehler entstehen auch die bereits genannten typischen Folgen. Dazu gehören der Verlust von Steuervorteilen, unnötige Nachzahlungen, Doppelbelastungen, fehlende Gestaltungsmöglichkeiten und häufig leider auch zusätzliche Konflikte mit dem ehemaligen Partner. Dieser Steuerfehler ist zu großem Teil mit allen anderen zuvor genannten verbunden, jedoch ist hier wichtig herauszustellen: Was nicht bis zum 31.12. entschieden ist, ist verloren. Es ist kein eigener Steuertatbestand, sondern ein Zeit- und Organisationsfehler.

Checkliste „Was muss ich bei einer Trennung steuerlich beachten“

  • Steuerklassen prüfen
  • Immobilienverkauf steuerlich prüfen
  • Unterhalt steuerlich optimieren
  • Dokumentation des Trennungszeitpunkts
  • Wichtige Entscheidungen rechtzeitig vor dem 31.12. treffen
  • Steuerveranlagungsart für das Trennungsjahr festlegen
  • Vermögensauseinandersetzung steuerlich dokumentieren

Fazit

Eine Trennung hat, wie Sie sehen, nicht nur emotionale, sondern auch steuerliche Folgen für das Paar. Viele dieser oben genannten Steuerfehler entstehen aus Unwissenheit, Zeitdruck und dem Wunsch, weiteren Konflikten aus dem Weg zu gehen. Gerade zum Jahresende können falsche oder verspätete Entscheidungen jedoch zu starken finanziellen Nachteilen führen.

Schlussfolgernd kann eine rechtzeitige steuerliche Beratung helfen, diese unnötigen Nachzahlungen zu vermeiden und die Risiken zu reduzieren.