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Reihe Scheidungskosten - Teil 3 - Scheidungskosten Beispielsberechnungen

Scheidungskosten Berechnung Rechenbeispiel

Wir möchten Ihnen nachstehend einige Beispiele für die Errechnung der Scheidungskosten erläutern, die im Rahmen eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens vielfach anfallen.

Um Ihre eigenen möglichen Kosten vorab zu berechnen können Sie auch unseren Online-Scheidungskostenrechner nutzen

In der Regel errechnet sich der Streit- oder Gegenstandswert nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute unter Abzug von 750,- Euro je unterhaltsberechtigtes Kind. Einige Gerichte nehmen auch eine Reduzierung des Streitwertes bis zu 30% vor, wenn die Durchführung der Scheidung für das Gericht besonders wenig Arbeitsaufwand erfordert.

Sofern die Parteien die Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen haben oder bei einer Ehe unter drei Jahren keinen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleiches stellen, führt das Gericht automatisch den sogenannten Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durch. Der Streitwert für die Durchführung des Versorgungsausgleiches wird zu dem Wert der Scheidung addiert. Dieser Wert beträgt je auszugleichende Rentenversicherung 10 % des Streitwertes der Scheidung, mindestens aber 1.000,- Euro.

Scheidungskostenberechnung: Beispiel A:

Die Ehefrau verdient netto 1.600,00 € und der Ehemann 2.800,00 € monatlich.
Kinder sind nicht vorhanden.

Streitwert: 4.400,00 € *3 = 13.200,00 €

Berechnung Scheidungskosten - Tabelle Beispiel A
BerechnungsfaktorStreitwertStreitwert -30%
Gem. Einkommen x 3 13.200,00 € 9.240,00 €
Streitwert für den Versorgungsausgleich **  1000,00 €  1000,00 €
Streitwert insgesamt 14.2000,00 €  10.240,00 €
Anwaltskosten  1.957,55 € 1.820,70 €
Gerichtskosten 586,00 € 534,00 €
Kosten insgesamt 2.543,55 € 2.354,70 €

 

Scheidungskostenberechnung: Beispiel B:

Die Ehefrau verdient netto 800,00 € und der Ehemann 2.500,00 € monatlich.
Das Ehepaar hat zwei gemeinsame minderjährige Kinder.
Streitwert: (3.300,00 € *3) - 750,00 € - 750,00 € = 8.400,00 €

Berechnung Scheidungskosten - Tabelle Beispiel B
BerechnungsfaktorStreitwertStreitwert -30%
Gem. Einkommen x 3 8.400,00 € 5.880,00 €
Streitwert für den Versorgungsausgleich **  1000,00 €  1000,00 €
Streitwert insgesamt 9.400,00 € 6.880,00 €
Anwaltskosten 1.683,85 € 1.228,68 €
Gerichtskosten 482,00 € 368,00 €
Kosten insgesamt 2.165,85 € 1.596,68 €

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  1. Reihe Scheidungskosten - Teil 1 - Einleitung
  2. Reihe Scheidungskosten - Teil 2 - Einvernehmliche Scheidung vs. streitige Scheidung
  3. Reihe Scheidungskosten - Teil 3 - Beispielsberechnungen
  4. Reihe Scheidungskosten - Teil 4 - Wer bezahlt die Kosten einer Scheidung?
  5. Reihe Scheidungskosten - Teil 5 - Kostenlose Scheidung?
  6. Reihe Scheidungskosten - Teil 6 - Steuerlich absetzbar?

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Reihe Scheidungskosten Teil 2 - Kosten bei einvernehmlicher Scheidung - streitige Scheidung

Scheidungskosten - streittig versus einvernehmlich

1. Einvernehmliche Scheidung - schnell einfach & günstig

Die schnellste, einfachste und kostengünstigste Möglichkeit sich scheiden zu lassen besteht darin, die Scheidung einvernehmlich durchzuführen. Das bedeutet, dass sich die Eheleute bereits im Vorfeld der Scheidung darüber verständigt haben, ob, wie viel und wie lange wer von wem Unterhalt bezieht, wie eventuell vorhandenes Vermögen geteilt wird und wie mit den ggf. vorhandenen Kindern verfahren wird.

Von Amts wegen, d.h. automatisch, führt das Gericht in der Regel nur den sogenannten Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durch. Das Gericht entscheidet daher nicht automatisch darüber, ob und wie viel Unterhalt zu zahlen ist, wer welche Wertgegenstände von dem anderen erhält oder wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt, sondern nur, wenn eine Partei dies wünscht und mit einem Anwalt einen entsprechenden gerichtlichen Antrag stellt.

Wenn die Eheleute sich über alle anstehenden Fragen geeinigt haben, können Sie eine sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung abschließen, die im Falle der Regelung von Unterhaltsfragen, der Vermögensauseinandersetzung oder der Regelung des Versorgungsausgleiches der notariellen Beurkundung bedarf. Es besteht auch die Möglichkeit eine solche Vereinbarung vor Gericht abzuschließen, dann müssen allerdings auch beide Eheleute anwaltlich vertreten sein.

Im Fall der einvernehmlichen Scheidung errechnet sich der Gegenstandswert zur Berechnung der Gerichts -und Anwaltskosten daher nur nach dem Wert für die reine Scheidung, also dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Parteien und dem Wert für den Versorgungsausgleich.

In vielen Fällen kann eine einvernehmliche Scheidung bei einem durchschnittlichen Gesamteinkommen von etwa 3.000,- bis 4.000,-Euro Euro schon für Gesamtkosten von ca. 2.000,- Euro bis 2.500,- Euro einschließlich der Gerichts –und Rechtsanwaltsgebühren für beide Parteien durchgeführt werden.

2. Die streitige Scheidung kann teuer werden

Können sich die Parteien dagegen nicht über die streitigen Fragen einigen, besteht die Möglichkeit die Hilfe des Gerichtes in Anspruch nehmen. Im sogenannten Scheidungsverbundverfahren kann so das Gericht auf Antrag darüber entscheiden, wer von wem wie viel Unterhalt erhält, wie die Haushaltsgegenstände und das vorhandene Vermögen zu teilen sind, bei wem die Kinder leben und in welchem Umfang ein Umgangsrecht mit den Kindern gewährt werden muss.

In diesem Fall kann sich der Streitwert erheblich erhöhen. Streiten die Parteien zum Beispiel darüber wie das Vermögen zu teilen ist und eine Partei verlangt von der Anderen die Zahlung z.B. eines Betrages in Höhe von 100.000,-Euro, so erhöht sich der Streitwert um die im Streit befindlichen 100.000,- Euro. Da sich die Parteien bei einer streitigen Scheidung auch jeweils durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, können für die Durchführung des Scheidungsverbundverfahrens je nach Umfang auch schon mal Gesamtkosten von 5.000,- Euro bis 10.000,- Euro entstehen.

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Informationsreihe Scheidungskosten - Teil 1 - Ein Überblick

Scheidungskosten Infografik - Einleitung - Teil 1

Um zu verstehen, wie sich die Kosten eines Scheidungsverfahrens zusammensetzen muss man zunächst wissen, dass die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren nicht nachdem Ermessen oder der Willkür des Rechtsanwaltes oder des Gerichtes festgesetzt, sondern auf der Grundlage des sogenannten Gegenstandswertes oder auch Streitwertes berechnet werden.

Streit –oder Gegenstandswert

Der Gegenstandswert oder auch Streitwert genannt, wird von dem Gericht für die Scheidung verbindlich auf der Grundlage der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute festgelegt. So wird in aller Regel von dem Gericht das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Parteien zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht erfragt und als Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren festgesetzt.

Höherer Gegenstandswert – höhere Scheidungskosten

Dieser Gegenstandswert kann sich erhöhen für den Fall, dass das Gericht neben der Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen weitere Aufgaben wie z.B. die Durchführung des Versorgungsausgleiches, die Regelung der Vermögensauseinandersetzung oder die Festsetzung von Unterhaltszahlungen vornehmen muss. Ob das Gericht nun tatsächlich weitergehend tätig wird, hängt davon ab, ob sich die Eheleute im Vorfeld bereits über etwaige Streitpunkte außergerichtlich geeinigt und z.B. eine Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar abgeschlossen haben oder eine gerichtliche Klärung herbeiführen möchten. Durch eine außergerichtliche Einigung und Regelung lassen sich die Scheidungskosten erheblich reduzieren.

Reduzierung des Gegenstandswertes möglich

Auf der anderen Seite kann das Gericht auch unter Ausübung eigenen Ermessens den Gegenstandswert herabsetzen, wenn z.B. der Arbeitsaufwand für das Gericht und die Rechtsanwälte unterdurchschnittlich gering ist. Hinzukommt, dass ein Abschlag für unterhaltsberechtigte Kinder in Höhe von 250,- Euro je Kind in Abzug gebracht werden können.

Gebührenvereinbarung zulässig

Nach Festsetzung des Gegenstandswertes durch das Gericht können die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren aus den Gebührentabellen der Gerichte und der Rechtsanwälte abgelesen werden. Dabei sind die Rechtsanwälte an die Gebührentabelle gebunden und dürfen die dort angegebenen Beträge nicht durch eine Gebührenvereinbarung unterschreiten. Allerdings ist es möglich höhere Gebühren, als in der Gebührentabelle vorgesehen, zu vereinbaren. Auch ist es den Rechtsanwälten seit kurzem möglich, eine Erstberatung kostenlos anzubieten.

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Umgangsrecht des leiblichen Vaters kann verweigert werden, wenn es gegen das Kindeswohl spricht

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil – 2 UF 210/11 – entschieden, dass einem leiblichen Vater kann das Umgangsrecht mit seinem Kind verweigert werden, wenn dadurch der intakte und stabile Familienverband, in dem das Kind lebt, gefährdet wird.

Wenn ein Ehepartner dem anderen vor der Heirat verschweigt, dass er oder sie demnächst eine mehrmonatige Haftstrafe antreten muss (hier: 8 Monate), riskiert der Ehepartner eine Ehescheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres. Das geht aus einem Urteil - 1 F 50/06 - des Amtsgerichts Ludwigsburg hervor.
Das Jobcenter muss Reisekosten nach Indonesien zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit 10-jährigem Sohn übernehmen

In einem Urteil vom 17.03.2014 –L 7 AS 2392/13 B ER- hat das Landessozialgericht NRW das  Jobcenter in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, die Reise eines Empfängers von "Hartz IV"-Leistungen nach Indonesien zu finanzieren, damit dieser seinen dort lebenden zehnjährigen Sohn besuchen kann.

Zugewinnausgleich


Der BGH hat in einem Urteil (Fam RZ 2013/1954) entschieden, dass allein eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichpflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs rechtfertigt. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Beschluss – 11 UF 451/13 – entschieden, dass der Vater über das Erbe des Kindes ein vollständiges Verzeichnis erstellen und die Richtigkeit seiner Angaben versichern muss, wenn das gemeinsame Kind Erbe der verstorbenen Frau und Mutter ist. Das Verzeichnis muss übersichtlich und verständlich aufgestellt sein und es müssen alle Einnahmen und Ausgaben bis zur Volljährigkeit ersichtlich werden.

Der rechtliche Vater schuldet auch Unterhalt, wenn er nicht der leibliche Vater ist

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss -2 WF 190/13- entschieden, dass auch der nur rechtliche Vater dem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, wenn er die Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat.

Der BGH entscheidet über die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern


Selbstverständlich ist es, dass die Eltern für ihre Kinder sorgen. Aber was passiert, wenn sich das Blatt wendet und die Kinder für ihre Eltern sorgen müssen und Heim- und Pflegekosten der Eltern übernehmen müssen?
Vor allem bei Scheidungen kommt es vor, dass die Kinder zu einem Elternteil keinen Kontakt mehr hat. Hat der Elternteil eine neue Familie gegründet, leidet die Beziehung zum eigenen Kind aus erster Ehe extrem.
Kommt dann der Elternteil in das Altersheim, reicht die Rente häufig nicht, um die Kosten zu decken. Dann fordert das Sozialamt die Kinder auf, den Unterhalt zu zahlen. Denn laut Gesetz sind genauso die Kinder ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet.

Familienname der Mutter darf nicht als Vorname ihres Kindes verwendet werden

Das Kammergericht entschied vor einigen Jahren, dass ein Kind nach dem deutschen Namensrecht nicht den aktuellen Familiennamen der Mutter als Vorname tragen darf.
Es ist hier irrelevant, ob das in anderen Ländern zugelassen ist. Es würde in Deutschland zu einer Auflösung der hier zwingend vorgeschriebenen Unterscheidung zwischen Vor- und Familiennamen führen.

Außerehelicher Geschlechtsverkehr setzt Frist zu Vaterschaftsanfechtung in Lauf

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil – XII ZR 58/12 – entschieden, dass bei außerehelichen Geschlechtsverkehr die nicht ganz auszuschließende Möglichkeit besteht, dass es zu einer Schwangerschaft kommt. Daher beginnt die Frist zur Vaterschaftsanfechtung ab dem Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs bzw. ab der Geburt des Kindes. Dabei ist es irrelevant, ob ein Kondom verwendet wurde oder nicht.

Kein Anspruch auf Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen

Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem Urteil vom 4.10.1993 (-1 BvR 640/13-), dass das Grundrecht in Art. 6 I GG der Eheschließung keinen Anspruch auf eine Ehe von gleichgeschlechtlichen Personen gewährt. Eine Ehe stellt eine Vereinigung von Mann und Frau.

Rentenversicherung muss nicht über Kürzung einer Pension im Falle einer Scheidung informieren

Der Fall:
Die Eheleute wurden geschieden und im Jahre 1989 wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei wurden Anwartschaften in der Beamtenversorgung des Klägers auf das Rentenkonto seiner geschiedenen Frau übertragen. Der später in Rente gehende Kläger erhielt eine um ca. 550 € gekürzte monatliche Pension. Im Jahre 2007 starb seine Ex-Frau, der Kläger beantragte erst im August 2010 den Wegfall der Pensionskürzung, weil er nach seinen Aussagen erst dann von dem Tod seiner Ex-Frau erfahren habe.

Somit beantragte der Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. 21.000 € für die Pensionskürzung mit der Begründung, die Rentenversicherung habe es amtspflichtwidrig versäumt, ihm den Tod seiner Ex-Frau mitzuteilen.

Kindergeldanspruch für Kinder im dualem Studium nicht eingeschränkt

Das Finanzgericht Münster entschied in seinem Urteil – 2 K 2949/12 Kg -, dass auch ein duales Studium als Erstausbildung anzusehen ist und daher seine Erwerbstätigkeit dem Kindergeldanspruch nicht im Wege steht.

Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung eines biologischen Vaters ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsprechung in diesem Thema mit seinem Beschluss - 1 BvR 1154/10 – bestätigt.

Fall
Die Tochter wurde in die Ehe ihrer Mutter mit einem anderen Mann hineingeboren und der Beschwerdeführer ist überzeugt, dass er der biologische Vater ist. Der Ehemann ist lediglich der rechtliche Vater des Kindes.
Als das Kind vier Monate alt war, trennten sich der Beschwerdeführer und die Mutter und danach lebte die Mutter mit ihrem Ehemann und den Geschwistern in einem gemeinsamen Haushalt.

Eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis

Zum 1. Juli 2011 wurde die gesetzliche Mindestdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft für das Entstehen eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts des ausländischen Ehegatten von zwei auf drei Jahre erhöht.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 1 C 1.13) hat entschieden, dass die Voraussetzung der dreijährigen Ehedauer auch für Ausländer gilt, die nach dem alten Recht zwar die Voraussetzungen für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erfüllt haben, den Antrag aber erst gestellt haben, als die neue Regelung galt.

Homosexuelle Neigung des Ehemanns stellt keine unzumutbare Härte für eine sofortige Scheidung dar

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied in einem Beschluss aus dem Jahre 2006 (-10 WF 1526/06-), dass eine homosexuelle Neigung des Ehemannes nach langjähriger Ehe keine sofortige Scheidung rechtfertigt.

Fall
Im Streitfall wurde der Antrag auf Prozesskostenhilfe der Ehefrau für die Scheidung abgelehnt. Diese legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg ein. Die Ehefrau fordere die sofortige Scheidung, denn ihr Mann hatte ihr nach 32-jähriger Ehe seine Homosexualität gestanden. Für die Frau sei die Ehe nun unzumutbar und für sie läge ein Härtegrund nach § 1565 II BGB vor. Das Trennungsjahr könne sie also nicht abwarten.

Änderung des Nachnamens des Kindes auf den Geburtsnamen der Mutter nach der Ehescheidung

Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied in einem Urteil (14 A 167/07), dass das Kind nach einer Scheidung den Geburtsnamen der Mutter annimmt. Dazu muss die Mutter auch ihren Geburtsnamen wieder angenommen haben und es muss dem Kindeswohl entsprechen.

Ehevertrag – ein MUSS?

Bei einer Hochzeit – dem schönsten Tag im Leben – hat das Paar natürlich andere Gedanken als Scheidung, Güterrecht und Ehevertrag.

Die Statistiken verzeichnen allerdings, dass jede dritte Ehe geschieden wird. Demnach ist es nicht völlig abwegig am Anfang der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen.
Denn wenn die Scheidung erst einmal vor der Tür steht, ist die Situation schon angespannt genug und selten ist man zu fairen Entscheidungen fähig. 
Und für den schönen Fall, dass die Ehe bis „euch der Tod euch scheidet“ hält, verstaubt der Ehevertrag und stört niemanden.

Allgemeines
In dem Ehevertrag, der notariell beurkundet werden muss, können Regelungen zum Güterrecht, zum Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche festgehalten werden, die im Falle einer Scheidung gelten sollen.

Wann schließe ich den Ehevertrag und wie lange ist er gültig?
Der Ehevertrag kann vor der Heirat aber auch noch während der Ehe geschlossen werden. Der Ehevertrag ist solange „gültig“ bis die Ehe endet, was entweder durch den Tod oder die Scheidung eintritt.

Was passiert, wenn ich keinen Ehevertrag abschließe?
Dann lebt man in dem gesetzlich festgelegten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. 
Im Fall der Scheidung wird der sogenannte Zugewinnausgleich vorgenommen. Zugewinnausgleich bedeutet, dass der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen erworben hat als der andere, die Hälfte der Differenz zwischen seinem Vermögen und dem Vermögen des Ehegatten an diesen als Zugewinn ausgleichen muss.

Weiterhin haben die Ehegatten gegenseitige Unterhaltsansprüche. Hierbei sind zwei zeitliche Unterhaltsansprüche zu beachten. Zum Einen der Anspruch bis zur rechtskräftigen Scheidung, der sogenannte Trennungsunterhalt und der Anspruch ab der rechtskräftigen Scheidung, der nacheheliche Unterhalt. Wie genau diese berechnet werden, finden Sie hier https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/unterhaltsrecht

Schlussendlich haben die Ehegatten einen gesetzlichen Anspruch auf den Versorgungsausgleich.
Hier geht es um die Altersrente. Es ist der Ausgleich der Rentenrechte bzw. Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten.
In § 1 Abs. 1 VersAusglG heißt es: „Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen.“

Inhalt des Ehevertrages
Was kann in einem Ehevertrag alles geregelt werden?

1. In dem Ehevertrag kann beispielsweise die gesetzliche Gütertrennung ausgeschlossen werden. Dadurch legen die Ehepartner fest, dass jeder Partner im Falle einer Scheidung das Vermögen behält, was er in der Ehe erwirtschaftet hat. Empfehlenswert ist dies, wenn beide Partner berufstätig sind.

Andererseits ist ein Ausschluss der Gütertrennung nicht angebracht, wenn ein Partner arbeitet und der andere für die Kindererziehung seinen Beruf nicht ausübt. In einer solchen Situation kann dem Partner, der die Kindererziehung übernimmt z.B. z.B ein fester Prozentsatz des Vermögens zugesprochen werden, obwohl nur der eine Partner gearbeitet hat. Es dient also dem Schutz des „schwächeren“ Ehepartners.

Falls die Gütertrennung nicht ausgeschlossen wird, sollte das Anfangsvermögen beider Ehegatten schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

2. Der Unterhaltsanspruch nach der rechtskräftigen Scheidung (nachehelicher Unterhalt) kann in der Höhe oder zeitlich beschränkt werden. Weiter kann er von Bedingungen abhängig gemacht werden wie z.B. „ Lebt der Ehepartner seit einem Jahr in einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft, verliert sie den nachehelichen Unterhaltsanspruch“.

3. Der Versorgungsausgleich kann ausgeschlossen werden. Dies ist z.B. sinnvoll, wenn beide berufstätig sind und hohes Einkommen haben, denn dann hat jeder Ehegatte eigene Versorgungsanwartschaften erworben und ist nicht abhängig von dem Anderen.
Nicht sinnvoll ist der Ausschluss des Versorgungsausgleiches, wenn ein Ehepartner die Kinderziehung übernommen hat und keine eigenen Rentenrechte erworben hat. Hier ist der „schwächere“ Partner wie unter Punkt 1 schon gesagt, zu schützen.
Auch kann man den Versorgungsausgleich ausschließen, wenn z.B. die Scheidung innerhalb der ersten drei Jahre nach der Heirat eingereicht wird (das gilt auch für den Zugewinnausgleich).

Abschließend ist zu sagen, dass jeder Ehevertrag individuell abzuschließen ist und auf das Ehepaar persönlich zugeschnitten wird.

Kindergeld auch für ein volljährig verheiratetes Kind nach Wegfall des Grenzbetrages

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass auch nach Wegfall des Grenzbetrages ein Kindergeldanspruch für ein volljährig verheiratetes Kind besteht.

Dabei schließt sich das Finanzgericht Düsseldorf mehreren vorherigen Entscheidungen in diesem Thema an, auch wir berichteten über das Urteil des Finanzgerichts Köln, hier: Urteil Finanzgericht Köln

Trotz entgegenstehendem Willen des Vaters darf die Mutter dem Sohn den Führerschein mit 17 Jahren erlauben

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Mutter eines 17-jährigen Kindes ihre Zustimmung für die Führerscheinprüfung geben auch ohne die Zustimmung des Vaters geben darf. Es begründete dies damit, dass eine Führerscheinprüfung dem Kindeswohl entspricht.

Urteilsreihe zu Kindergartenplätzen:
4. 30minütige Fahrt zur Kindertageseinrichtung ist für die Eltern zumutbar


Das Verwaltungsgericht München entschied in seinem Urteil –M 18 K 13.2256-, dass ein 30 minütiger Weg zwischen der Wohnung oder dem Arbeitsplatz und der Kita für die Eltern zumutbar sei.

Urteilsreihe zu Kindergartenplätzen:
3. Eilantrag auf Betreuungsplatz kann auch abgelehnt werden

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied in seinem Beschluss – 7 L 2889/13 F- das ein Eilantrag auf Gewährung eines vorläufigen Betreuungsplatzes abgelehnt werden kann, wenn die Eltern mehrere vorgeschlagene Plätze ablehnten.

Urteilsreihe zu Kindergartenplätzen:
2. 4-jähriges Kind han einen Anspruch auf einen Kita-Platz in der Nachbargemeinde

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 9. September 2013 in seinem Urteil -12 K 3195/13- beschlossen, dass ein Kind, welches in der Nachbargemeinde von Gerlingen wohnt, einen Anspruch auf einen Kita-Platz in der Stadt Gerlingen hat.

Urteilesreihe zu Kindergartenplätzen
1. Kostenerstattung bei fehlendem Kindergartenplatz

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 12. September 2013 im Urteil -BVerwG 5 C 35.12 -, dass Eltern bei fehlendem Kindergartenplatz einen Anspruch auf Kostenerstattung für einen Ersatzplatz in einer privaten Kindertagesstätte haben können.

Gefährdung des Kindeswohls – Kindsmutter darf ihren Sohn nicht beschneiden lassen

Das Oberlandesgericht entschied in seinem Urteil -3 UF 133/13-, dass die Mutter ihren sechsjährigen Sohn nicht beschneiden lassen darf und konkretisierte dabei die Voraussetzungen des § 1631d BGB für eine Beschneidung ohne medizinische Indikation.

Eine Mutter im geschlossenen Strafvollzug hat generell keinen Anspruch auf Elterngeld

Das Bundessozialgericht entschied in seinem Urteil -B 10 EG 4/12 R-, dass eine Mutter, die mit ihrem Kind in einer Mutter-Kind-Einrichtung des geschlossenen Strafvollzuges lebt, in dieser Zeit keinen Anspruch auf Elterngeld hat.

Adoption eines Volljährigen aus steuerlichen Gründen unzulässig

Eine Adoption eines Erwachsenen ist nur zulässig, wenn es sittlich gerechtfertigt ist. Das Oberlandesgericht München entschied in seinem Beschluss -31 Wx 49/08-, dass dies nicht der Fall ist, wenn die Adoption aus steuerlichen Gründen erfolgt.