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Trennung Scheidung Trennungsjahr Einleitung

Was ist das Trennungsjahr - Inforeihe - Teil 1 - Einführung


Die Ehe kann nur aus einem Grund geschieden werden: Sie muss gescheitet sein. Gescheitert ist die Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und die Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Um dies feststellen zu können, wird gemäß § 1566 Abs. 1 BGB vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder zumindest beide dieser zustimmen. Das Trennungsjahr ist somit eine Scheidungsvoraussetzung!

 

Beginn des Trennungsjahres: Wann ist man getrennt?

Die Ehegatten leben dann getrennt, wenn sie in keiner häuslichen Gemeinschaft leben und mind. ein Ehegatte sie nicht herstellen will, da er die Lebensgemeinschaft ablehnt. Dieser Wille muss erkennbar sein.

Es muss eine erkennbare Trennung von Tisch und Bett vorliegen.

 

Was bedeutet „Trennung von Tisch und Bett“?

Trennung von Tisch und Bett bedeutet im Einzelnen, dass die häusliche Gemeinschaft beendet ist, also in jedem Fall der Haushalt getrennt geregelt wird. Es muss gemäß § 1565 Abs. 1 BGB deutlich erkennbar werden, dass mindestens einer der Ehegatten die häusliche Gemeinschaft nicht wieder herstellen will.

Das heißt: Jeder muss seine eigene Wäsche waschen und jeder muss für sich seine Einkäufe erledigen. Die Mahlzeiten muss jeder für sich allein vor- und zubereiten. Schlafen muss jeder in seinem eigenen Bett. Die Trennung kann in getrennten Wohnungen oder auch in der gemeinsamen Wohnungen erfolgen

Getrennte Wohnungen: Zieht einer der Ehegatten aus und hat auch nicht vor, wieder zurück in die eheliche Wohnung zu kehren, so ist die Trennung regelmäßig zu erkennen. Die Rückkehr in die eheliche Wohnung zu Besuch oder ähnlichem lässt die häusliche Gemeinschaft nicht wieder aufleben. Hat jeder Ehegatte eine Wohnung, die er auch für sich selbst nutzt, ist die häusliche Gemeinschaft beendet.

Getrennt in gemeinsamer Wohnung: Die Trennung von Tisch und Bett kann auch in gemeinsamer Wohnung erfolgen. Allerdings sind hieran weitere Anforderungen geknüpft. Die Räume müssen bis auf Küche und Bad aufgeteilt werden. Beide Ehegatten müssen eigene Räume haben, in denen sie leben, schlafen und den Haushalt führen. Der Haushalt muss komplett voneinander getrennt werden. Jeder der Ehegatten muss für sich allein kochen, Wäsche waschen, bügeln, Einkäufe erledigen usw. Die Ehegatten sollten diese Voraussetzungen ernst nehmen und einhalten.

Die Trennung in der gemeinsamen Wohnung wird dann angenommen, wenn das Zusammenwirken nicht in ehegemäßer Weise erbracht wird, sondern nur in gelegentlichen Hilfeleistungen, die auch einem Untermieter geleistet werden (vgl. LG München FamRZ 1978, 596). Das bedeutet, dass gelegentliche Hilfe für den anderen nicht unmittelbar die häusliche Gemeinschaft wieder herstellt.


Alle Beiträge in unserer Inforeihe "Trennungsjahr"

  1. Teil - Das Trennungsjahr im Überblick - Einführung
  2. Teil - Die Dauer des Trennungsjahres
  3. Teil - Scheidung vor Ende des Trennungsjahres möglich?
  4. Teil - Trennung ohne Scheidung - lieber verheiratet bleiben?
  5. Teil - Wann ist eine Scheidung trotz Trennungsjahr nicht möglich