Eine schnelle Scheidung? Wie schnell kann man sich scheiden lassen?
Unter Umständen kann eine rechtskräftige Scheidung bereits sehr schnell, manchmal sogar schon nach wenigen Wochen ausgesprochen werden.
Nutzen Sie die Erfahrung und das „know how“ von mehr als 10 Jahren bei der Durchführung der sogenannten „Online Scheidung“ und sprechen Sie mich an (0251 – 5 777 5). Ich prüfe für Sie, ob eine, wie manche gerne sagen „Blitzscheidung“, eben eine besonders schnelle Scheidung, auch in Ihrem Fall in Betracht kommt.
In der Regel kann bereits nach Ablauf einer Trennungszeit von etwa 10 Monaten der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Soweit sich die Parteien über den Trennungszeitpunkt einig sind, prüft das Gericht diesen im Laufe des Verfahrens nicht näher nach.
Das Ziel ist es, das ohnehin schon viel zu lange dauernde Scheidungsverfahren abzukürzen und wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Zeit einzusparen.
Es gibt aber einige wichtige Möglichkeiten des Scheidungsanwaltes, um das Verfahren gerade auch im Normalfall abzukürzen:
Moderne und schnelle Kommunikation
Zunächst einmal ist es das allerwichtigste, das der beauftragte Scheidungsanwalt über modernste Kommunikationsmittel verfügt, für Sie tatsächlich auch erreichbar ist und alle anfallenden Arbeiten zeitnah erledigt. Die schnelle Kommunikation, ohne umständliche Termine.
Das bedeutet: Je schneller Ihr Scheidungsauftrag meine Kanzlei erreicht, desto schneller können Sie geschieden sein. Nutzen Sie den Online-Scheidungsantrag zur sofortigen Übermittlung!
Gerne informiere Ich Sie auch vorab über die zu erwartenden Scheidungskosten.Schnelle Bearbeitung und Weiterleitung an das Gericht
Nach Übermittlung des Scheidungsauftrages über das Internet an den Scheidungsanwalt sollte der Scheidungsantrag in der Regel innerhalb eines Werktages gefertigt und bei Gericht eingereicht werden.
Vorgänge kontollieren
Die Arbeit des Gerichtes muss überwacht werden, damit keine Akten „liegen bleiben“.
Gute Vorbereitung = Schnelle Scheidung
Die Fragebögen zum Versorgungsausgleich sollten den Parteien bereits bei Stellung des Scheidungsantrages von dem Scheidungsanwalt zur Verfügung gestellt werden und von diesen umgehend ausgefüllt und wieder bei Gericht eingereicht werden. Bei www.online-scheidung-deutschland.de befinden sich alle erforderlichen Formulare und werden zudem unmittelbar an die Mandanten verschickt.
Abtrennung des Versorgungsausgleiches
Bereits drei Monate nach Einreichung des Scheidungsantrages kann ein Antrag auf Abtrennung des Versorgungsausgleiches gestellt und soweit diesem stattgegeben wird, vorab über den Scheidungsantrag entschieden werden.
Sofern die Parteien die Durchführung des Versorgungsausgleiches durch notarielle Urkunde ausgeschlossen haben, kann die Scheidung bereits nach etwa 6-8 Wochen, evt. noch schneller erfolgen.
Zum guten Ende sei noch darauf hingewiesen, dass die Gerichte zum Teil sehr überlaufen sind und sich daher Verzögerungen ergeben können, für die der Scheidungsanwalt nicht verantwortlich ist. Auch können sich Verzögerungen durch fehlende Auskünfte der Rentenversicherungen ergeben. Hier ist es wichtig, ggf. den Antrag auf Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens zu stellen.
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Mandanten-Bewertungen
Bewertungen bei Anwalt.de
- In guten Händen!!!Bewertung von A. P. am 26.08.2024 um 17:02 UhrRA Clamann und sein Team haben mich super betreut im Zuge meiner Scheidung....über 2 Jahre, immer top informiert und transparent. Vielen Dank Andreas Pohl aus Berlinvon AP
- Schnelle HilfeBewertung von K. M. am 18.08.2024 um 15:40 UhrHerr Clamann hat mein Anliegen schnell übernommen ohne jegliches zögern war auch schnell über WhatsApp zu erreichen und seine Damen sind alle nett und kompetent am Telefon und reichen schnell alles weiter so das es wirklich am selben Tag noch zurück gerufen würde und bearbeitet wird.von KM
- NguyenBewertung von T. N. am 13.08.2024 um 19:07 UhrIch bin sehr dankbar. Ihr Team ist einfach sehr professionell, sehr freundlich und hilfreich. Ich kann nur weiter empfehlen . Vielen Dank!von TN
- Top BeratungBewertung von O. B. am 31.07.2024 um 21:45 UhrMeine Scheidung wurde vor 2 Jahren durch eine andere Kanzlei vertreten. Dort hatte ich das Gefühl, dass Fragen im Nachgang eher als nervig und störend empfunden wurden. Durch eine Empfehlung hatte ich heute eine telefonische Beratung bezüglich Unterhaltszahlungen bei Herrn Clamann. Er hat sich sehr viel Zeit genommen und ist auf alle Fragen intensiv eingegangen und konnte mir stets eine kompetente Antwort liefern. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben und professionell beraten. Man hat das Gefühl, dass man nicht nur eine Nummer ist, sondern dass Herrn Clamann auch die Person wichtig ist. Vielen Dank!von OB
- ScheidungsverfahrenBewertung von M. F. am 25.07.2024 um 16:28 UhrSehr kompetente Beratung, immer erreichbar und schnelle Antworten. Sehr freundliches Teamvon MF