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Kostenlose Scheidung?

Ihre Ehescheidung ist möglicherweise durch Prozesskostenhilfe auch kostenlos möglich
Wir prüfen das für Sie! Gratis und sofort!

Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, sind Sie arbeitslos, beziehen Sie Sozialhilfe oder Hartz IV?
Dann kann das Scheidungsverfahren für Sie völlig kostenlos sein.
Aber auch bei einem „normalen“ geregelten Einkommen können Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, falls Sie durch hohe Schulden, hohe Wohnkosten oder auch durch Unterhaltsverpflichtungen finanziell stark belastet sind.

Ich prüfe für Sie gratis und unverbindlich, ob die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, übernimmt der Staat sowohl die Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren.
Entweder müssen Sie überhaupt nichts bezahlen oder aber der Staat bewilligt die Zahlung von an Ihrem Einkommen angepassten Raten. Wer Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht, muss in der Regel gar nichts zahlen. Sofern Sie dauerhaft nur über wenig Geld verfügen, müssen Sie auch später nichts zurückbezahlen. Die Scheidung ist für Sie in diesem Fall völlig kostenfrei.

Um Prozesskostenhilfe, im Fachterminus Verfahrenskostenhilfe, zu beantragen, muss ein spezielles Antragsformular ausgefüllt werden.
Wenn Sie mich mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens online beauftragen, sende ich Ihnen das Formular umgehend per Post oder Email zu und beantrage für Sie Verfahrenskostenhilfe.
Nutzen Sie mein Angebot:
Ich prüfe für Sie, gratis und unverbindlich, ob auch in Ihrem Fall Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann und erstelle Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Spartipps zur günstigeren Scheidung

Für den Fall, dass Sie über wenig Geld verfügen, aber keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, ist es um so wichtiger, sich mit den Möglichkeiten zur Senkung der anfallenden Scheidungskosten zu befassen.

Hier liegt nicht unerhebliches Potenzial für Einsparungen. Lesen Sie hierzu auch meinen „Ratgeber Scheidungskosten senken„, den ich regelmäßig um weitere Tipps erweitere.

Anfrage / Erhebung zum Anspruch auf PKH

Um festzustellen, ob für Sie die Prozesskostenhilfe infrage kommt und somit die Scheidung für Sie kostenlos ist, benötige ich folgende Angaben zu Ihrer persönlichen finanziellen Situation.
Bitte füllen Sie die unten stehenden Formularfelder möglichst vollständig aus:

Voraussetzungen: Wann Sie bei Ihrer Scheidung Prozesskostenhilfe bekommen

Prozesskostenhilfe bekommt eine Partei, die den Prozess nicht mutwillig führt und dessen beabsichtigte, aber in Ermangelung finanzieller Mittel nicht durchsetzbare Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet. Also müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Die Partei ist nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen.
    Das ist der Fall,

    • wenn die Partei über kein Vermögen verfügt und Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bezieht.
    • über ein geringes Einkommen verfügt und Sozialhilfe bezieht oder Geringverdiener, finanzieller stark belastet oder hoch verschuldet ist.
  2. Das Gericht schätzt die Aussichten auf Erfolg als nicht nur gering ein.
  3. An Mutwilligkeit muss es fehlen. Mutwilligkeit bedeutet, dass eine Partei von dem Prozess absehen würde, wenn sie die Kosten selber tragen müsste.
  4. Keiner der möglichen Ausschlussgründe für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe darf vorliegen:
    • Eine Rechtschutzversicherung oder beispielsweise ein Mieterverein, eine Gewerkschaft oder ein Sozialverband würde die anfallenden Verfahrenskosten tragen.
    • Der Ehegatte muss aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht die Verfahrenskosten übernehmen.

Welche Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe

Was die Prozesskostenhilfe abdeckt, ist vom Bruttoeinkommen der rechtssuchenden Partei abhängig. Wenn die Partei kein Vermögen und weniger als 20 EUR verdient, wird sie von den Gerichts- und Anwaltskosten vollständig befreit. In diesem Fall müssen die Kosten nicht zurückgezahlt werden.

Liegt das einzusetzende Einkommen bei 20 EUR oder höher, muss die rechtssuchende Partei die Prozesskosten in Höhe der Hälfte ihres einzusetzenden Einkommens in höchsten 48 Monatsraten zurückzahlen. Es ist dabei egal, ob der Prozess in einer höheren Instanz fortgeführt wird. Übersteigen die Prozesskosten 48 Monatsraten die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, werden die übersteigenden Kosten der Partei erlassen. In jedem Fall werden die Gerichts- und Anwaltskosten zum Zeitpunkt des Prozesses vollständig abgedeckt.

Die Berechnung des einzusetzenden Erwerbseinkommens folgt einer recht komplizierten Vorgehensweise, die auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz auf den Seiten 16 f. detailliert geschildert wird.

Im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird der Partei ein Rechtsanwalt beigeordnet, dessen Gebühren von der Prozesskostenhilfe abgedeckt sind. Bei der Scheidung bekommt der Antragsteller für das Gerichtsverfahren einen Rechtsanwalt eigener Wahl.

Bei mir können Sie sicher sein, dass ich Ihr Scheidungsverfahren zuverlässig und kompetent durchführe.
Bei Gericht stelle ich für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und sorge dafür,
dass Sie die Ihnen zustehende staatliche Unterstützung erhalten.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, ich sage Ihnen, ob für Sie die Bewilligung
von Prozesskostenhilfe für Ihr Scheidungsverfahren grundsätzlich in Betracht kommt. Zudem erstelle ich Ihnen kostenfrei und unverbindlich einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Prozesskostenhilfe für Anwalts- und Gerichtskosten

Die Scheidung der Ehe kann nur durch einen gerichtlichen Beschluss erfolgen, der auf ein vorangegangenes gerichtliches Verfahren folgt. Für diese Gerichtsverfahren vor den zuständigen  Amtsgerichten fallen sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten an. Das Gesetz schreibt zumindest für den Antragsteller im Scheidungsverfahren eine anwaltliche Vertretung vor.

Die Prozesskostenhilfe, im Fachterminus Verfahrenskostenhilfe, dient dazu, den Parteien, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte zu ermöglichen und das Scheidungsverfahren durchzuführen.

Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung gibt es entsprechend die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen.

Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?

Prozesskostenhilfe erhält laut Gesetz derjenige, der einen Prozess führen muss, also beispielsweise ein Ehescheidungsverfahren, und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann. Weiterhin muss das gerichtliche Verfahren nach der Einschätzung des Gerichtes Aussicht auf Erfolg haben.

Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtschutzversicherung oder jemand anderes die anfallenden Verfahrenskosten übernimmt. Auch kommt Prozesskostenhilfe dann nicht in Betracht, wenn der Ehegatte im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht für die Verfahrenskosten aufkommen muss. In diesen Fällen müssen somit die Kosten von den Ehepartnern selbst getragen werden.

Prozesskostenhilfe kann also für die Durchführung der Scheidung jeder erhalten, der finanziell nicht in der Lage ist, die Gerichts- und Anwaltskosten aufzuwenden, das heißt über kein sonstiges Vermögen verfügt und z.B. Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAFÖG bezieht.

Aber auch bei sonstigen geringen Einkommen bewirkt die Prozesskostenhilfe, dass die Partei auf die Gerichts- und Anwaltskosten, entsprechend den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, entweder überhaupt keine Zahlungen oder monatliche Teilzahlungen leisten muss. Aus dem Einkommen müssen aber im Fall von Teilzahlungen maximal 48 Monatsraten, die das Gericht festsetzt, gezahlt werden.

Im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann der Partei ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, dessen Gebühren dann von der Prozesskostenhilfe abgedeckt sind. Bei der Scheidung wird daher dem Antragsteller für das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht ein Rechtsanwalt eigener Wahl beigeordnet, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen.

Muss Prozesskostenhilfe zurück gezahlt werden?

Die Prozesskosten können maximal 48 Monate, das heißt vier Jahre nach Ende des Verfahrens, zurückgefordert werden. Ob und in welcher Höhe Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss, hängt davon ab, wie sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei entwickeln. Hierzu gibt es zwei Szenarien:

  1. Die finanziellen Verhältnisse verschlechtern sich.
    Die Partei muss sich an das Gericht wenden und darum bitten, die Monatsraten zu senken oder vollständig zu streichen.
  2. Die finanziellen Verhältnisse verbessern sich.
    Man wird nicht aktiv vom Gericht überprüft, jedoch ist man verpflichtet, jede nicht nur einmalige Erhöhung des Einkommens von mehr als 100 EUR brutto mitzuteilen. Genauso muss jede Entlastung von mehr als 100 EUR monatlich (z.B. bei Wohnkosten oder Zahlungsverpflichtungen) mitgeteilt werden.

Für die Beantragung von Prozesskostenhilfe muss ein gesondertes Formblatt, die sogenannte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, ausgefüllt werden.
Dieses Formular können Sie im Downloadbereich jederzeit kostenlos herunterladen und ausdrucken.

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Ich informiere Sie gerne persönlich und detailliert über meine Leistungen, den Verfahrensablauf bei einer Online-Scheidung und die anfallenden Kosten. Bitte rufen Sie mich einfach an unter: Telefon - Online-Scheidung
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Mandanten-Bewertungen

Bewertungen bei Anwalt.de

Kanzleibewertung: 5 von 5 Sternen bei 295 Bewertungen
  • Professionell und kompetent (Familienrecht)
    02.05.2026
    RA Clamann hat meine einvernehmliche Scheidung begleitet. Er hat mich fachkundig unterstützt, schnell auf Rückfragen reagiert und war im Umgang stets freundlich. Ich habe mich jederzeit gut vertreten und beraten gefühlt. Klare Empfehlung.
    von K.W.
  • Scheidung (Familienrecht)
    16.04.2026
    Sehr professionell, erlich,schnell, zuverlässig und sehr nett.
    von M. S.
  • Schnell, professionell und hilfsbereit
    09.03.2026
    Ich möchte mich ganz herzlich bei der Kanzlei Clamann bedanken. Mein Scheidungsverfahren wurde sehr professionell, schnell und unkompliziert begleitet. Ich habe mich während des gesamten Prozesses immer gut informiert und unterstützt gefühlt. Ein besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Jana Staudte aus Hannover, die mich beim Termin vor Gericht vertreten hat. Sie war sehr freundlich, ruhig und äußerst kompetent – das hat mir sehr viel Sicherheit gegeben. Vielen Dank auch an Herrn Rechtsanwalt Clamann und das gesamte Team für die großartige Unterstützung. Ich bin sehr dankbar und kann diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
    von R.T.
  • Top online lawyer
    04.03.2026
    Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit Herrn Niklas Clamann während meines Scheidungsverfahrens. Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens wurde alles äußerst professionell, zuverlässig und effizient organisiert. Die Kommunikation war jederzeit klar, schnell und transparent. Herr Clamann hat mich über jeden einzelnen Schritt im Verfahren informiert und sichergestellt, dass ich alle Informationen vollständig verstehe. Besonders geschätzt habe ich, dass er sich die Zeit genommen hat zu prüfen, ob alles bei mir angekommen ist und ob noch Fragen offen sind. Das gesamte Verfahren wurde zügig und gleichzeitig mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit für Details durchgeführt. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, dass mein Fall ernst genommen wird und in sehr kompetenten Händen ist. Ich bin mit der Betreuung und dem Ergebnis sehr zufrieden und kann Herrn Niklas Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen professionellen, zuverlässigen und sehr gut organisierten Anwalt sucht, ist hier bestens aufgehoben.
    von R.A.
  • Bestens: Scheidung & Online
    26.02.2026
    Hier findet eine sehr kompetente, freundliche und nahbare Rechtsberatung und Mandantenbetreuung statt. Ich weiß diesen Anwalt und sein gesamtes Team sehr zu schätzen. Besten Dank für die gute Zusammenarbeit und eine Empfehlung an alle Menschen die Unterstützung brauchen. Größere Strecken zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind zum Glück in unserem digitalen Zeitalter kaum noch relevant. Die Erreichbarkeit am Telefon und per E-Mail war immer zügig und zuverlässig gegeben. So sollte es sein.
    von P.E.
  • Sehr kompetenter Familienanwalt
    26.02.2026
    Ich kann Herr Clamann uneingeschränkt weiter empfehlen. Trotz der Entfernung und einem etwas schwierigen Verfahren habe ich mich gut vertreten gefühlt. Ich hoffe ich werde nie mehr in der Verlegenheit sein, aber dann würde ich wieder auf Hr. Clamann zurück kommen.
    von J.S.
  • Top Anwalt
    24.02.2026
    Herr Niklas Clamann hat mich in meinem Scheidungsverfahren kompetent und zuverlässig vertreten. Die Beratung war strukturiert, verständlich und lösungsorientiert. Ich wurde jederzeit transparent über den aktuellen Stand informiert und alle offenen Fragen wurden zeitnah beantwortet. Besonders positiv hervorzuheben sind seine fachliche Expertise sowie seine klare und sachliche Kommunikation. Das Verfahren konnte effizient und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden. Ich bedanke mich für die professionelle Unterstützung und empfehle Herrn Clamann gerne weiter.
    von A.L.
  • Unkomplizierte Abwicklung Scheidung
    14.02.2026
    Total unkomplizierte Abwicklung eines Scheidungsverfahrens und sehr netter Kontakt mit schnellen Antworten.
    von D.W.
  • Trennungsunterhalt
    11.02.2026
    Herr Clamann hat sich für mich darum gekümmert, dass ich Beratungshilfe erhalte und somit völlig kostenlos von ihm beraten und vertreten werden konnte. Er war stets für mich erreichbar, hat sich immer sehr viel Zeit für mich genommen und meine Ansprüche gegenüber der Gegenseite zu 100 % durchgesetzt. Ein besonderes Lob möchte ich an seine Mitarbeiterinnen Frau Elberich und Frau Brockhoff aussprechen. Sie haben mir beim Ausfüllen von Formularen geholfen, mich bei allen sonstigen Fragen unterstützt und waren vor allem im persönlichen Kontakt immer freundlich und sehr zuvorkommend. Auf Anrufe oder E-Mails habe ich immer eine Rückmeldung erhalten. Ich kann die Kanzlei mit besten Wünschen nur empfehlen.
    von S.S.
  • Der Anwalt zu dem man vertrauen haben kann
    04.02.2026
    Lange war ich auf der Suche nach einem Anwalt , der meine Scheidung online bearbeiten sollte , Recht schwierig bei den vielen schwarzen Schafen mit angeblichen Superangeboten . Bis ich auf das Angebot von Herrn Clamann traf , die Kommunikation war von Anfang hervorragend , das erste Gespräch war sehr aufschlussreich wie Recht informativ. Die Kostenübersicht und der Verfahrensablauf der Scheidung war Recht einfach , besonders loben möchte ich auch die super netten , freundlichen Mitarbeiterin von Herr Clamann . Kleinste Differenzen konnten sofort beendet werden ein Telefonat genügte bereits dafür . Besonders haben mir die digitalen Schritte und Berichte zum Fortgang der Scheidung gefallen, ich war stets sehr gut über alles informiert Ich bedanke mich bei Herrn Clamann und sein tolles Team für die super schnelle Scheidung. Mit freundlichen Grüßen Marko Dittert
    von M.D.
  • Scheidung
    29.01.2026
    Sehr gute und freundliche Hilfe bei einem nicht ganz einfachem Thema! Herr Clamann und seine Mitarbeiterinnen waren jeder Zeit verfügbar und standen immer mit sachdienlichen Hinweisen und Hilfestellungen zur Seite. Top, lieben Dank hierfür!
    von M.D.
  • Sehr freundlich, schnell und klientenorientiert
    09.01.2026
    Es hat die gesamte kompetente und freundliche Beratung einfach ganz problemlos, schnell, zuverlässig und mit Blick auf meine Situation gepasst. Sehr empfehlenswert!
    von A.F.
  • Scheidung
    09.01.2026
    Ich habe die Kanzlei von Herrn Clamann zwecks meiner Scheidung aufgesucht und wurde vom ersten Kontakt an bis zum Gerichtstermin super beraten und vertreten. Egal was für eine Frage ich hatte, ich konnte mich jederzeit Telefonisch melden und man hat sich Zeit genommen. Ein Dankeschön möchte ich an dieser Stelle auch an Frau Brockhoff aussprechen. Ich kann Herrn Clamann nur weiterempfehlen und möchte mich auch nochmals bedanken für die unkomplizierte Abwicklung meiner Scheidung.
    von J.R.
  • Scheidungsverfahren
    01.01.2026
    Danke an Herrn Clamann und sein Team! Ich war mit der Betreuung durch die Kanzlei im Rahmen meiner Scheidung wirklich äußerst zufrieden. Der Kontakt lief überwiegend telefonisch und per E-Mail und war jederzeit sehr unkompliziert und angenehm. Herr Clamann war sehr gut erreichbar, Rückmeldungen kamen schnell und zuverlässig. Sowohl er als auch sein Team waren sehr empathisch, freundlich und zuverlässig. Gerade in einer emotional anspruchsvollen Zeit habe ich mich sehr gut aufgehoben und professionell vertreten gefühlt. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Anfangs war ich unsicher, ob eine Online-Kanzlei das Richtige für mich ist, nach dieser Erfahrung kann ich ganz klar sagen: fünf Sterne +++++
    von P.W.
  • Scheidung
    15.12.2025
    Sehr gute Kommunikation. Alle Fragen schnell und gut verständlich beantwortet. So wünscht man sich eine Beratung.
    von E.D.
  • Scheidung (Familienrecht)
    05.12.2025
    Vielen Dank für die professionelle Beratung und für die angenehme Kommunikation. Es war alles sehr professionell verlaufen. Ich wurde über jeden Schritt per Mail informiert und kann nur Gutes über das Team mit und um Hr. Clamann berichten. Der Ablauf der Scheidung war reibungslos. Ich war mit allem sehr zufrieden und kann Hr. Clamann nur empfehlen! Vielen Dank!
    von J. D.
  • Einvernehmliche binationale Scheidung
    27.11.2025
    Ich war von Anfang bis Ende mit der Arbeit von Herrn Clamann sehr zufrieden. Er war jederzeit erreichbar, hat mich durchgehend kompetent beraten und in jeder Situation schnell reagiert. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er meinen Fall übernommen hat, obwohl es sich um eine binationale Scheidung handelte, die zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte. Dank seiner sorgfältigen und engagierten Arbeitsweise habe ich mich während des gesamten Verfahrens gut aufgehoben gefühlt. Ich würde Herrn Clamann ohne Einschränkung weiterempfehlen.
    von L.T.
  • Reibungslose und schnelle Abwicklung unserer Ehescheidung
    23.11.2025
    Vielen Dank für den reibungslosen, unkomplizierten und schnellen Ablauf unseres Ehescheidungs-Verfahrens. Kompetente freundliche Beratung, Schnelligkeit und ein für derzeitige Verhältnisse vernünftiger Preis zeichnen die Kanzlei von Herrn RA Niklas Clamann & Team aus. Wer auf Kompetenz, Vertrauen und Freundlichkeit baut sollte sich an Herrn RA Clamann wenden. Alles in allem kann ich diese Kanzlei nur empfehlen! Vielen Dank nochmals für alles.
    von D.K.
  • Sehr kompetent und freundlich
    20.11.2025
    Bereits mit dem ersten Schriftsatz an das Familiengericht, wurde in mir jene empfundene stillschweigende Zusicherung hervorgerufen, dass sich alles zum Besten entwickeln wird mit dem Ergebnis, dass die Scheidung, vor allem hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, zu meiner Vollsten Zufriedenheit beschlossen wurde. Deshalb komme ich gar nicht umhin, Herrn Rechtsanwalt Niklas Clamann und sein freundliches und kompetentes Team wärmstens weiterzuempfehlen.
    von Z.L.
  • Sehr guter Anwalt
    18.11.2025
    Er hat .ir bei meiner Scheidung mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.Ich kann ihn wärmsten weiter empfehlen 👍
    von D.B.
  • Hervorragend (Familienrecht)
    06.11.2025
    Ich kann Herrn Niklas Clamann und sein Team uneingeschränkt empfehlen! Ich wurde während meiner Scheidung von dem gesamten Team betreut und habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Clamann und seine Mitarbeiter waren jederzeit freundlich, engagiert und äußerst kompetent. Besonders positiv war die hervorragende Kommunikation – ich wurde über jeden Schritt informiert und hatte immer das Gefühl, dass meine Anliegen ernst genommen werden. Die Kombination aus fachlicher Stärke, Menschlichkeit und Organisation ist wirklich beeindruckend. Dank des Einsatzes des gesamten Teams konnte mein Verfahren fair, schnell und mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön an das ganze Team – ihr habt großartige Arbeit geleistet!
    von H.F.
  • Volltreffer (Familienrecht)
    04.11.2025
    Herrn Clamann habe ich sowohl im Scheidungsverfahren als auch vorher in einem langwierigen außergerichtlichen Einigungsprozess zum Unterhalt kennen und schätzen gelernt. Sehr kompetent, geduldig und empathisch geht er jedes Problem äußerst zeitnah an. Die Schriftsätze sind prägnant und zielführend ohne \"Geschwafel\". Rückmeldungen erfolgen stets zügig. Meinerseits eine absolute Empfehlung! Dieser Anwalt ist sein angemessenes Honorar wert.
    von J.D.
  • Ehescheidung (Familienrecht)
    09.10.2025
    Beratung, Kommunikation und Kosten, alles top! und wie vorher besprochen. Sehr zu empfehlen!!!
    von E. K.
  • Hervorragende Kanzlei-großartiges Team
    von G. E. am 08.10.2025 um 15:44 Uhr
    Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich war mit der Arbeit meines Scheidungsanwalts und dem gesamten Team äußerst zufrieden. Auch wenn der Kontakt ausschließlich online stattfand, fühlte ich mich jederzeit kompetent, freundlich und zuverlässig betreut. Alles wurde verständlich erklärt und professionell begleitet. Eine wirklich hervorragende Kanzlei – fachlich top und menschlich sehr angenehm, absolut empfehlenswert. Ein ganz besonderes Lob an Frau B. und Frau E., die immer unglaublich freundlich, hilfsbereit und engagiert waren. Ihre herzliche Art und schnelle Unterstützung haben mir die ganze Zeit über ein sehr gutes Gefühl gegeben. Insgesamt eine hervorragende Betreuung – fachlich top, menschlich warm und absolut empfehlenswert!! Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die tolle Unterstützung und Betreuung bedanken. Gülizar Ekinci/Budak
    von G. E.
  • Bestens durch die Scheidung begleitet
    Bewertung von M. W. am 18.12.2024 um 09:43 Uhr
    Sehr geehrter Herr Clamann, Ich möchte mich bei Ihnen und ihren Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken für die hervorragende Durchführung meiner Scheidung. Ich habe mich jederzeit gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war flott und immer sehr gut. Bei Fragen meinerseits konnte ich mich immer an Ihre Kanzlei wenden und wurde super beraten. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert ich bin, dass dieses Drama mit meinem Exmann nun zu Ende ist. Auch bedanke ich mich innig dafür, dass Sie mir einen ortsansässigen Kollegen zur Anhörung an die Seite gestellt haben. So fühlte ich mich viel Sicherer, was angesichts des Auftrittes meines Exmannes bei Gericht meine Befürchtungen bestätigte, dass es schwierig wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen ruhigen besinnlichen Jahresabschluss. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie und Ihre Kanzlei gerne weiter empfehlen. Mit freundlichen und glücklichen Grüßen M. Wilke
    von MW
  • Ehescheidung
    Bewertung von A. G. am 05.12.2024 um 17:07 Uhr
    Herr Clamann hat mich während meiner Scheidung hervorragend unterstützt. Seine Professionalität, Empathie und Fachkenntnisse im Familienrecht waren beeindruckend. Dank seiner klaren Kommunikation und strategischen Herangehensweise verlief das Verfahren reibungslos und fair. Ich bin äußerst dankbar und kann Herrn Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen.
    von AG
  • Onlinescheidung
    Bewertung von B. D. am 13.11.2024 um 08:10 Uhr
    Herr Clamann hat mich kompetent und freundlich durch die Scheidung begleitet, die Kosten waren wie veranschlagt und auch sein Team war total nett und hilfsbereit! Vielen Dank!! :-)
    von BD
    Antwort von Rechtsanwalt Niklas Clamann
    Auch mein Team und ich bedanken uns bei Ihnen für die gute und immer freundliche Zusammenarbeit. Es freut mich zu lesen, dass Sie vom Kostenvoranschlag bis zum Scheidungstermin mit unserer Arbeit zufrieden waren. Kostentranzparent ist für mich Vertrauenssache, da es leider bei Online-Scheidungen immer wieder unseriöse Lockangebot gibt. Sollten sich nach der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung noch Rückfragen ergeben, so rufen Sie gerne jederzeit bei mir in der Kanzlei an. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

    mit vielen Grüßen

    Niklas Clamann - Rechtsanwalt für Familienrecht -
    (online-scheidung-deutschland.de)
  • Sehr gute Beratung!
    Bewertung von S. B. am 01.10.2024 um 20:09 Uhr
    Vielen Dank an RA Clamann und sein Team. Ich wurde professionell und vertrauenswürdig durch meine Scheidung begleitet. Alles verlief unkompliziert und Fragen wurden immer zügig beantwortet.
    von SB
  • Gut beraten
    Bewertung von A. R. am 23.09.2024 um 19:37 Uhr
    Herr Clamann und sein Team haben meinen Exmann und mich durch unseren Scheidungsprozess begleitet. Von der Antragstellung bis hin zur endgültigen Scheidung war das Team stets erreichbar, hat zügig und transparent sowohl per Mail als auch per Telefon alle Anträge und Fragen bearbeitet. Innerhalb von 5 Monaten war unser Anliegen vollständig bearbeitet. Das Team war jederzeit freundlich und sehr hilfsbereit. Die Möglichkeit, die Kanzlei online zu beauftragen und für keines der Gespräche oder Beratungstermine tatsächlich vor Ort sein zu müssen, hat uns zu Beginn überzeugt. Auch nach Beendigung des Verfahrens können wir die Kanzlei Clamann nun weiter empfehlen.
    von AR
  • Kompetent
    Bewertung von Z. T. am 16.09.2024 um 17:18 Uhr
    Schnell, kompetent und sehr vertrauenswürdig
    von ZT
  • Schnell und unkompliziert
    Bewertung von G. B. am 07.09.2024 um 16:25 Uhr
    Ich bin von Anfang an gut beraten worden und kann Herrn Clamann auf jeden Fall weiterempfehlen!
    von GB
  • In guten Händen!!!
    Bewertung von A. P. am 26.08.2024 um 17:02 Uhr
    RA Clamann und sein Team haben mich super betreut im Zuge meiner Scheidung....über 2 Jahre, immer top informiert und transparent. Vielen Dank Andreas Pohl aus Berlin
    von AP
  • Schnelle Hilfe
    Bewertung von K. M. am 18.08.2024 um 15:40 Uhr
    Herr Clamann hat mein Anliegen schnell übernommen ohne jegliches zögern war auch schnell über WhatsApp zu erreichen und seine Damen sind alle nett und kompetent am Telefon und reichen schnell alles weiter so das es wirklich am selben Tag noch zurück gerufen würde und bearbeitet wird.
    von KM
  • Nguyen
    Bewertung von T. N. am 13.08.2024 um 19:07 Uhr
    Ich bin sehr dankbar. Ihr Team ist einfach sehr professionell, sehr freundlich und hilfreich. Ich kann nur weiter empfehlen . Vielen Dank!
    von TN
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Das bedeutet:

  • Ich garantiere Ihnen zu jedem Zeitpunkt alles zu unternehmen, um Ihr Scheidungsverfahren – unter Berücksichtigung der geltenden Kostenvorschriften – so schnell und so kostengünstig wie überhaupt möglich durchzuführen! Einen Scheidungskostenrechner finden Sie hier.
  • Sollte sich später herausstellen, dass dasselbe Verfahren günstiger hätte durchgeführt werden können, erstatte ich Ihnen die Differenz.
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