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Sorgerecht - ScheidungSorgerecht

  • Sorge- und Umgangsrecht: Der Streit um das Kind
  • Zunächst zum Sorgerecht: Was Sie wissen sollten
    • Der Regelfall: „Gemeinschaftliche Elterliche Sorge“
    • Im Zweifel hat das gemeinsame Sorgerecht Vorrang
    • Wer entscheidet in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes?
    • Wie sich die Scheidung auf das Sorgerecht auswirkt
    • Die Bindung der Familiengerichte an den Elternwillen
    • Nichteheliche Kinder: Gibt es Besonderheiten?
      • Alte Rechtslage: Gemeinsames Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter
      • Wie sich die neue Rechtslage für Väter auswirkt
      • Dennoch ist eine gemeinsame Sorgerechtserklärung notwendig
      • Gemeinsames Sorgerecht gerichtlich durchsetzen: Ohne Zustimmung der Mutter
  • Das Wichtigste zum Umgangsrecht: Alles Wissenswerte
    • Grundsätzlich: Der Umgang mit dem Kind steht beiden Elternteilen zu
    • STOP: Die Einschränkung des Umgangsrechts im Streitfall
    • Bei Weigerung: Zwangsdurchsetzung der gerichtlichen Entscheidung
    • Inforeihe Sorgerecht

Sorge- und Umgangsrecht: Der Streit um das Kind

Vielleicht sind Sie gerade mitten im Scheidungsverfahren, oder Sie überlegen, sich scheiden zu lassen und machen sich aber Gedanken um die Zukunft Ihres aus der Ehe hervorgegangenen Kindes? Hier bekommen Sie alle Antworten auf die drängenden Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, beispielsweise, welcher Elternteil ist nach der Scheidung zur Sorge und zum Umgang mit dem Kind berechtigt ist. Denn viele Elternteile, ob Vater oder Mutter, stellen sich die Frage, ob sie nach der Scheidung weiterhin Zeit mit ihrem Kind verbringen können.

Zunächst zum Sorgerecht: Was Sie wissen sollten

Zwischen Sorge und Umgang muss unterschieden werden. Das Gesetz macht zur Sorge einige grundsätzliche Aussagen. Gemäß § 1626 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gehört zur elterlichen Sorge die Sorge für die Person des Kindes und das Vermögen des Kindes:

(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

Die Frage, die häufig zu rechtlichen Streitigkeiten führt, ist jedoch nicht, was die Sorge umfasst, sondern wer sie für das Kind tragen darf.

Der Regelfall: „Gemeinschaftliche Elterliche Sorge“

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Daher ist die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts auch nach Trennung und Scheidung die Regel. Die Alleinsorge hingegen wird immer mehr zur Ausnahme. Für den Fall der Scheidung gilt der sogenannte Antragsverbund. Demnach entscheidet das Familiengericht bei der Scheidung nur dann über eine Regelung zur elterlichen Sorge, wenn dies von einem Elternteil beantragt wird. Wird von den Eltern kein Antrag zur Regelung des Sorgerechts gestellt, so ist die automatische Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge die Folge. Die Entscheidung, ob es im Rahmen der Scheidung zu einer abweichenden Regelung der elterlichen Sorge kommt, bleibt folglich ausschließlich den Eltern überlassen. Ausnahmen hiervon bilden Fälle, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist. Dann muss sich das Jugendamt einschalten und eingreifen. Hier gilt Artikel 6 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Im Zweifel hat das gemeinsame Sorgerecht Vorrang

Selbst wenn das Sorgerecht zwischen den Eltern streitig sein sollte, ist das Gericht gehalten, im Zweifel das gemeinsame Sorgerecht beizubehalten. Es gilt die Vermutung, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Nur in Fällen, in denen die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und ihre Übertragung auf den Antragsteller dem Kindeswohl am besten entspricht, kann bei streitigem Sorgerecht die Alleinsorge auf ein Elternteil übertragen werden.

Wer entscheidet in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes?

Auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge obliegt künftig die Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes allein dem Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung für gewöhnlich aufhält. Zwar gibt es Konstellationen, in denen die Eheleute im selben Haus in getrennter häuslicher Gemeinschaft leben. In der Regel trenn sich geschiedene Ehepartner aber weiträumig voneinander. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Für einmalige Entscheidungen und bei Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes – auch wenn sie häufig vorkommen – ist es hingegen notwendig, eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen. Dazu zählt beispielsweise die Entscheidung, welche weiterführende Schule das Kind besuchen soll.

Wie sich die Scheidung auf das Sorgerecht auswirkt

Jeder Elternteil kann beim Familiengericht beantragen, dass ihm die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein (Alleiniges Sorgerecht) übertragen wird. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das vierzehnte Lebensjahr vollendet und widerspricht der von den Eltern begehrten Sorgerechtsübertragung. Soweit zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ist dem Antrag seitens des Gerichts ebenfalls stattzugeben. Der Antrag ist hingegen abzuweisen, soweit die elterliche Sorge aufgrund anderer Vorschriften, zum Beispiel der Gefährdung des Kindeswohls, abweichend geregelt werden muss. Bei Gefahr im Verzug ist jeder mitsorgeberechtigte Elternteil berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind. Der andere Elternteil ist dann unverzüglich über die vorgenommenen Rechtshandlungen zu unterrichten.

Die Bindung der Familiengerichte an den Elternwillen

Das Gericht ist bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern weitgehend an den Willen der Eltern gebunden. Ohne abweichenden Antrag bleibt das gemeinsame Sorgerecht kraft Gesetzes bestehen. Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so ist das Gericht auch insoweit an einen diesbezüglichen Konsens der Eltern gebunden.

Nichteheliche Kinder: Gibt es Besonderheiten?

Das Gesetz geht von dem Regelfall aus, dass Kinder aus der Ehe hervorgehen. Dennoch gibt es für nichteheliche Kinder Spezialregelungen. Die nichtehelichen Kinder sind hinsichtlich ihrer Rechte den ehelichen gemäß Artikel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gleichzustellen:

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Im Jahr 2013 traten neue Sorgerechtsregelungen in Kraft, die eine Stärkung der Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder vorsehen. Die bislang bestehenden Regelungen waren zuvor vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und anschließend vom Bundesverfassungsgericht als diskriminierend eingestuft worden. Sind die Eltern bei Geburt des gemeinsamen Kindes nicht verheiratet, erhält zunächst die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Sollten die Eltern aber nach der Geburt des Kindes eine Ehe eingehen, werden sie qua Gesetz (§ 1626a Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches) automatisch gemeinsam sorgeberechtigt.

Alte Rechtslage: Gemeinsames Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter

Andernfalls konnte der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht für ein außerehelich geborenes Kind nach der alten Rechtslage nur dann erlangen, wenn die Kindesmutter der Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung zugestimmt hat. Hat sie die Zustimmung verweigert, blieb sie für das Kind allein sorgeberechtigt. Für die betroffenen Väter war es dann in vielen Fällen nicht mehr möglich, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen.

Wie sich die neue Rechtslage für Väter auswirkt

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2013 können Väter von außerehelich geborenen Kindern auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Für die betroffenen Väter bedeutet dies die Abschaffung der sie diskriminierenden Regelung und daher einen wichtigen Fortschritt hinsichtlich ihrer Gleichstellung in Erziehungsfragen.

Dennoch ist eine gemeinsame Sorgerechtserklärung notwendig

Nach wie vor ist es so, dass die ledige Mutter bei Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht erhält. Der Kindesvater wird jedoch ebenfalls sorgeberechtigt, wenn er und die Kindesmutter nach der Geburt heiraten oder die Kindesmutter dem Antrag auf gemeinsame Sorge zustimmt. Diese Erklärung kann bereits vor der Geburt oder bis zur Vollendung der Volljährigkeit des Kindes abgegeben werden.

Gemeinsames Sorgerecht gerichtlich durchsetzen: Ohne Zustimmung der Mutter

Sofern die Kindesmutter allerdings die Zustimmung verweigert und nicht geheiratet wird, kann der Kindesvater auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Er hat die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein solcher Antrag hat Erfolg, wenn die Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Eltern gemeinsam dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dies wird gemäß § 1626a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches vermutet:

(2) Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Trägt die Kindesmutter also keine Gründe vor, die einer gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen, vermutet das Gericht – soweit auch sonst keine entgegenstehenden Gründe ersichtlich sind –, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dies hat zur Folge, dass der Vater gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt wird.

Das Wichtigste zum Umgangsrecht: Alles Wissenswerte

Von der Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes ist das Recht zum Umgang mit dem Kind abzugrenzen. Dieses berechtigt insbesondere nicht den nicht erziehungsberechtigten Elternteil zum persönlichen Umgang mit dem Kind.

Grundsätzlich: Der Umgang mit dem Kind steht beiden Elternteilen zu

Das Gesetz erklärt, dass der Umgang mit beiden Elternteilen dem Wohl des Kindes auch nach einer Scheidung zuträglich ist. Lebt das Kind nicht bei seinen Eltern oder nur bei einem Elternteil, folgt daraus ein förmliches Umgangsrecht des Kindes mit jedem Elternteil. Daraus erwachsen zugleich die Pflicht und das Recht der Eltern, mit dem Kind Umgang zu pflegen, das heißt, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Der Anspruch auf Umgang korrespondiert mit der Pflicht, den Umgang zu gestatten und den Umgang selbst wahrzunehmen. Jeder, in dessen Obhut sich das Kind befindet, ist verpflichtet, das Umgangsrecht zu beachten und zu fördern. Die Bestimmungen zum Umgangsrecht gelten auch für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts wird nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden.

STOP: Die Einschränkung des Umgangsrechts im Streitfall

Streiten sich die Eltern darüber, wer zum Umgang mit dem Kind berechtigt ist, entscheidet das Familiengericht. Es kann das Umgangsrecht nur einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Einschränkung des Umgangs für die Dauer von mehr als einem Jahr ist nur im Falle der Kindeswohlgefährdung zulässig.

Bei Weigerung: Zwangsdurchsetzung der gerichtlichen Entscheidung

Das Umgangsrecht kann gerichtlich erzwungen werden. Es kommt die Festsetzung von Zwangsgeld und notfalls auch die gerichtliche Gestattung der Gewaltanwendung in Betracht, wobei sich aber die Gewalt nie gegen das Kind, sondern nur gegen den nicht zur Herausgabe bereiten Elternteil oder einen Dritten richten darf. Auf Antrag eines Elternteils geht der Zwangsgeldanordnung ein gerichtliches Vermittlungsverfahren voraus. In einem alsbald zu bestimmenden Vermittlungstermin hat das Gericht die Eltern auf die möglichen Rechtsfolgen eines erfolglosen Vermittlungsverfahrens hinzuweisen. Diese Folgen können in der Anordnung von Zwangsmitteln, in Änderungen der Umgangsregelungen oder in Maßnahmen in Bezug auf die elterliche Sorge bestehen. Das Gericht kann das Jugendamt um Teilnahme am Vermittlungstermin bitten. Es soll auf das Einvernehmen der Eltern über die Ausübung des Umgangs hinwirken. Bei erfolgreichem wie bei fehlgeschlagenem Vermittlungsversuch sind die Streitpunkte in einem Protokoll festzuhalten. In diesem Fall stellt das Gericht durch nicht anfechtbaren Beschluss fest, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist und prüft, ob Zwangsmittel zu ergreifen sind, die Umgangsregelung zu ändern oder ein Verfahren zur Änderung der Sorgerechtsregelung einzuleiten ist.

Inforeihe Sorgerecht

Teil 1 – Einleitung – Sorgerecht, was ist das?
Teil 2 – Alleinige Sorge und alleinige Sorge für Teilbereiche
Teil 3 – das Umgangsrecht
Teil 4 – Umgangsmodelle – Klassisches Modell, Wechselmodell, Alternative „Nestmodel“

Übersicht – Inforeihe Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht

  1.  Einleitung – Was bedeutet Sorgerecht
    1. Allgemeine Erläuterung
    2. Allgemeine Erläuterung
    3. Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht
    4. Teilbereich der elterlichen Sorge: Aufenthaltsbestimmungsrecht
    5. Abzugrenzen von Sorgerecht: Umgangsrecht
  2. Alleiniges Sorgerecht und alleinige Sorge für Teilbereiche
    1. Wann alleiniges Sorgerecht
    2. Allgemeine Erläuterung: Was ist das und wer erhält es?
    3. Was beinhaltet es?
    4. Wohnort, Entscheidungen des tägl. Lebens, Urlaube etc.
  3. Umgangsrecht
    1. Umgangsrecht und Umgangspflicht / Streitigkeiten
    2. Eltern mit Kind und Kind mit Eltern
    3. Umgangsrecht „Dritter“? Großeltern, Geschwister, Nichtverwandte?
  4. Umgangsmodelle: Klassische Wege oder wenn die Eltern bei den Kindern einziehen
    1. Kosten für Umgang
    2. Klassisches Residenzmodell
    3. Etwas ungewöhnlicheres Wechselmodell
    4. Vorstellung Nestmodell
    5. Pro und Contra
    6. Fazit zum Umgangsrecht

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Mandanten-Bewertungen

Bewertungen bei Anwalt.de

Kanzleibewertung: 5 von 5 Sternen bei 295 Bewertungen
  • Professionell und kompetent (Familienrecht)
    02.05.2026
    RA Clamann hat meine einvernehmliche Scheidung begleitet. Er hat mich fachkundig unterstützt, schnell auf Rückfragen reagiert und war im Umgang stets freundlich. Ich habe mich jederzeit gut vertreten und beraten gefühlt. Klare Empfehlung.
    von K.W.
  • Scheidung (Familienrecht)
    16.04.2026
    Sehr professionell, erlich,schnell, zuverlässig und sehr nett.
    von M. S.
  • Schnell, professionell und hilfsbereit
    09.03.2026
    Ich möchte mich ganz herzlich bei der Kanzlei Clamann bedanken. Mein Scheidungsverfahren wurde sehr professionell, schnell und unkompliziert begleitet. Ich habe mich während des gesamten Prozesses immer gut informiert und unterstützt gefühlt. Ein besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Jana Staudte aus Hannover, die mich beim Termin vor Gericht vertreten hat. Sie war sehr freundlich, ruhig und äußerst kompetent – das hat mir sehr viel Sicherheit gegeben. Vielen Dank auch an Herrn Rechtsanwalt Clamann und das gesamte Team für die großartige Unterstützung. Ich bin sehr dankbar und kann diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
    von R.T.
  • Top online lawyer
    04.03.2026
    Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit Herrn Niklas Clamann während meines Scheidungsverfahrens. Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens wurde alles äußerst professionell, zuverlässig und effizient organisiert. Die Kommunikation war jederzeit klar, schnell und transparent. Herr Clamann hat mich über jeden einzelnen Schritt im Verfahren informiert und sichergestellt, dass ich alle Informationen vollständig verstehe. Besonders geschätzt habe ich, dass er sich die Zeit genommen hat zu prüfen, ob alles bei mir angekommen ist und ob noch Fragen offen sind. Das gesamte Verfahren wurde zügig und gleichzeitig mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit für Details durchgeführt. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, dass mein Fall ernst genommen wird und in sehr kompetenten Händen ist. Ich bin mit der Betreuung und dem Ergebnis sehr zufrieden und kann Herrn Niklas Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen professionellen, zuverlässigen und sehr gut organisierten Anwalt sucht, ist hier bestens aufgehoben.
    von R.A.
  • Bestens: Scheidung & Online
    26.02.2026
    Hier findet eine sehr kompetente, freundliche und nahbare Rechtsberatung und Mandantenbetreuung statt. Ich weiß diesen Anwalt und sein gesamtes Team sehr zu schätzen. Besten Dank für die gute Zusammenarbeit und eine Empfehlung an alle Menschen die Unterstützung brauchen. Größere Strecken zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind zum Glück in unserem digitalen Zeitalter kaum noch relevant. Die Erreichbarkeit am Telefon und per E-Mail war immer zügig und zuverlässig gegeben. So sollte es sein.
    von P.E.
  • Sehr kompetenter Familienanwalt
    26.02.2026
    Ich kann Herr Clamann uneingeschränkt weiter empfehlen. Trotz der Entfernung und einem etwas schwierigen Verfahren habe ich mich gut vertreten gefühlt. Ich hoffe ich werde nie mehr in der Verlegenheit sein, aber dann würde ich wieder auf Hr. Clamann zurück kommen.
    von J.S.
  • Top Anwalt
    24.02.2026
    Herr Niklas Clamann hat mich in meinem Scheidungsverfahren kompetent und zuverlässig vertreten. Die Beratung war strukturiert, verständlich und lösungsorientiert. Ich wurde jederzeit transparent über den aktuellen Stand informiert und alle offenen Fragen wurden zeitnah beantwortet. Besonders positiv hervorzuheben sind seine fachliche Expertise sowie seine klare und sachliche Kommunikation. Das Verfahren konnte effizient und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden. Ich bedanke mich für die professionelle Unterstützung und empfehle Herrn Clamann gerne weiter.
    von A.L.
  • Unkomplizierte Abwicklung Scheidung
    14.02.2026
    Total unkomplizierte Abwicklung eines Scheidungsverfahrens und sehr netter Kontakt mit schnellen Antworten.
    von D.W.
  • Trennungsunterhalt
    11.02.2026
    Herr Clamann hat sich für mich darum gekümmert, dass ich Beratungshilfe erhalte und somit völlig kostenlos von ihm beraten und vertreten werden konnte. Er war stets für mich erreichbar, hat sich immer sehr viel Zeit für mich genommen und meine Ansprüche gegenüber der Gegenseite zu 100 % durchgesetzt. Ein besonderes Lob möchte ich an seine Mitarbeiterinnen Frau Elberich und Frau Brockhoff aussprechen. Sie haben mir beim Ausfüllen von Formularen geholfen, mich bei allen sonstigen Fragen unterstützt und waren vor allem im persönlichen Kontakt immer freundlich und sehr zuvorkommend. Auf Anrufe oder E-Mails habe ich immer eine Rückmeldung erhalten. Ich kann die Kanzlei mit besten Wünschen nur empfehlen.
    von S.S.
  • Der Anwalt zu dem man vertrauen haben kann
    04.02.2026
    Lange war ich auf der Suche nach einem Anwalt , der meine Scheidung online bearbeiten sollte , Recht schwierig bei den vielen schwarzen Schafen mit angeblichen Superangeboten . Bis ich auf das Angebot von Herrn Clamann traf , die Kommunikation war von Anfang hervorragend , das erste Gespräch war sehr aufschlussreich wie Recht informativ. Die Kostenübersicht und der Verfahrensablauf der Scheidung war Recht einfach , besonders loben möchte ich auch die super netten , freundlichen Mitarbeiterin von Herr Clamann . Kleinste Differenzen konnten sofort beendet werden ein Telefonat genügte bereits dafür . Besonders haben mir die digitalen Schritte und Berichte zum Fortgang der Scheidung gefallen, ich war stets sehr gut über alles informiert Ich bedanke mich bei Herrn Clamann und sein tolles Team für die super schnelle Scheidung. Mit freundlichen Grüßen Marko Dittert
    von M.D.
  • Scheidung
    29.01.2026
    Sehr gute und freundliche Hilfe bei einem nicht ganz einfachem Thema! Herr Clamann und seine Mitarbeiterinnen waren jeder Zeit verfügbar und standen immer mit sachdienlichen Hinweisen und Hilfestellungen zur Seite. Top, lieben Dank hierfür!
    von M.D.
  • Sehr freundlich, schnell und klientenorientiert
    09.01.2026
    Es hat die gesamte kompetente und freundliche Beratung einfach ganz problemlos, schnell, zuverlässig und mit Blick auf meine Situation gepasst. Sehr empfehlenswert!
    von A.F.
  • Scheidung
    09.01.2026
    Ich habe die Kanzlei von Herrn Clamann zwecks meiner Scheidung aufgesucht und wurde vom ersten Kontakt an bis zum Gerichtstermin super beraten und vertreten. Egal was für eine Frage ich hatte, ich konnte mich jederzeit Telefonisch melden und man hat sich Zeit genommen. Ein Dankeschön möchte ich an dieser Stelle auch an Frau Brockhoff aussprechen. Ich kann Herrn Clamann nur weiterempfehlen und möchte mich auch nochmals bedanken für die unkomplizierte Abwicklung meiner Scheidung.
    von J.R.
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    01.01.2026
    Danke an Herrn Clamann und sein Team! Ich war mit der Betreuung durch die Kanzlei im Rahmen meiner Scheidung wirklich äußerst zufrieden. Der Kontakt lief überwiegend telefonisch und per E-Mail und war jederzeit sehr unkompliziert und angenehm. Herr Clamann war sehr gut erreichbar, Rückmeldungen kamen schnell und zuverlässig. Sowohl er als auch sein Team waren sehr empathisch, freundlich und zuverlässig. Gerade in einer emotional anspruchsvollen Zeit habe ich mich sehr gut aufgehoben und professionell vertreten gefühlt. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Anfangs war ich unsicher, ob eine Online-Kanzlei das Richtige für mich ist, nach dieser Erfahrung kann ich ganz klar sagen: fünf Sterne +++++
    von P.W.
  • Scheidung
    15.12.2025
    Sehr gute Kommunikation. Alle Fragen schnell und gut verständlich beantwortet. So wünscht man sich eine Beratung.
    von E.D.
  • Scheidung (Familienrecht)
    05.12.2025
    Vielen Dank für die professionelle Beratung und für die angenehme Kommunikation. Es war alles sehr professionell verlaufen. Ich wurde über jeden Schritt per Mail informiert und kann nur Gutes über das Team mit und um Hr. Clamann berichten. Der Ablauf der Scheidung war reibungslos. Ich war mit allem sehr zufrieden und kann Hr. Clamann nur empfehlen! Vielen Dank!
    von J. D.
  • Einvernehmliche binationale Scheidung
    27.11.2025
    Ich war von Anfang bis Ende mit der Arbeit von Herrn Clamann sehr zufrieden. Er war jederzeit erreichbar, hat mich durchgehend kompetent beraten und in jeder Situation schnell reagiert. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er meinen Fall übernommen hat, obwohl es sich um eine binationale Scheidung handelte, die zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte. Dank seiner sorgfältigen und engagierten Arbeitsweise habe ich mich während des gesamten Verfahrens gut aufgehoben gefühlt. Ich würde Herrn Clamann ohne Einschränkung weiterempfehlen.
    von L.T.
  • Reibungslose und schnelle Abwicklung unserer Ehescheidung
    23.11.2025
    Vielen Dank für den reibungslosen, unkomplizierten und schnellen Ablauf unseres Ehescheidungs-Verfahrens. Kompetente freundliche Beratung, Schnelligkeit und ein für derzeitige Verhältnisse vernünftiger Preis zeichnen die Kanzlei von Herrn RA Niklas Clamann & Team aus. Wer auf Kompetenz, Vertrauen und Freundlichkeit baut sollte sich an Herrn RA Clamann wenden. Alles in allem kann ich diese Kanzlei nur empfehlen! Vielen Dank nochmals für alles.
    von D.K.
  • Sehr kompetent und freundlich
    20.11.2025
    Bereits mit dem ersten Schriftsatz an das Familiengericht, wurde in mir jene empfundene stillschweigende Zusicherung hervorgerufen, dass sich alles zum Besten entwickeln wird mit dem Ergebnis, dass die Scheidung, vor allem hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, zu meiner Vollsten Zufriedenheit beschlossen wurde. Deshalb komme ich gar nicht umhin, Herrn Rechtsanwalt Niklas Clamann und sein freundliches und kompetentes Team wärmstens weiterzuempfehlen.
    von Z.L.
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    18.11.2025
    Er hat .ir bei meiner Scheidung mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.Ich kann ihn wärmsten weiter empfehlen 👍
    von D.B.
  • Hervorragend (Familienrecht)
    06.11.2025
    Ich kann Herrn Niklas Clamann und sein Team uneingeschränkt empfehlen! Ich wurde während meiner Scheidung von dem gesamten Team betreut und habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Clamann und seine Mitarbeiter waren jederzeit freundlich, engagiert und äußerst kompetent. Besonders positiv war die hervorragende Kommunikation – ich wurde über jeden Schritt informiert und hatte immer das Gefühl, dass meine Anliegen ernst genommen werden. Die Kombination aus fachlicher Stärke, Menschlichkeit und Organisation ist wirklich beeindruckend. Dank des Einsatzes des gesamten Teams konnte mein Verfahren fair, schnell und mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön an das ganze Team – ihr habt großartige Arbeit geleistet!
    von H.F.
  • Volltreffer (Familienrecht)
    04.11.2025
    Herrn Clamann habe ich sowohl im Scheidungsverfahren als auch vorher in einem langwierigen außergerichtlichen Einigungsprozess zum Unterhalt kennen und schätzen gelernt. Sehr kompetent, geduldig und empathisch geht er jedes Problem äußerst zeitnah an. Die Schriftsätze sind prägnant und zielführend ohne \"Geschwafel\". Rückmeldungen erfolgen stets zügig. Meinerseits eine absolute Empfehlung! Dieser Anwalt ist sein angemessenes Honorar wert.
    von J.D.
  • Ehescheidung (Familienrecht)
    09.10.2025
    Beratung, Kommunikation und Kosten, alles top! und wie vorher besprochen. Sehr zu empfehlen!!!
    von E. K.
  • Hervorragende Kanzlei-großartiges Team
    von G. E. am 08.10.2025 um 15:44 Uhr
    Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich war mit der Arbeit meines Scheidungsanwalts und dem gesamten Team äußerst zufrieden. Auch wenn der Kontakt ausschließlich online stattfand, fühlte ich mich jederzeit kompetent, freundlich und zuverlässig betreut. Alles wurde verständlich erklärt und professionell begleitet. Eine wirklich hervorragende Kanzlei – fachlich top und menschlich sehr angenehm, absolut empfehlenswert. Ein ganz besonderes Lob an Frau B. und Frau E., die immer unglaublich freundlich, hilfsbereit und engagiert waren. Ihre herzliche Art und schnelle Unterstützung haben mir die ganze Zeit über ein sehr gutes Gefühl gegeben. Insgesamt eine hervorragende Betreuung – fachlich top, menschlich warm und absolut empfehlenswert!! Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die tolle Unterstützung und Betreuung bedanken. Gülizar Ekinci/Budak
    von G. E.
  • Bestens durch die Scheidung begleitet
    Bewertung von M. W. am 18.12.2024 um 09:43 Uhr
    Sehr geehrter Herr Clamann, Ich möchte mich bei Ihnen und ihren Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken für die hervorragende Durchführung meiner Scheidung. Ich habe mich jederzeit gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war flott und immer sehr gut. Bei Fragen meinerseits konnte ich mich immer an Ihre Kanzlei wenden und wurde super beraten. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert ich bin, dass dieses Drama mit meinem Exmann nun zu Ende ist. Auch bedanke ich mich innig dafür, dass Sie mir einen ortsansässigen Kollegen zur Anhörung an die Seite gestellt haben. So fühlte ich mich viel Sicherer, was angesichts des Auftrittes meines Exmannes bei Gericht meine Befürchtungen bestätigte, dass es schwierig wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen ruhigen besinnlichen Jahresabschluss. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie und Ihre Kanzlei gerne weiter empfehlen. Mit freundlichen und glücklichen Grüßen M. Wilke
    von MW
  • Ehescheidung
    Bewertung von A. G. am 05.12.2024 um 17:07 Uhr
    Herr Clamann hat mich während meiner Scheidung hervorragend unterstützt. Seine Professionalität, Empathie und Fachkenntnisse im Familienrecht waren beeindruckend. Dank seiner klaren Kommunikation und strategischen Herangehensweise verlief das Verfahren reibungslos und fair. Ich bin äußerst dankbar und kann Herrn Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen.
    von AG
  • Onlinescheidung
    Bewertung von B. D. am 13.11.2024 um 08:10 Uhr
    Herr Clamann hat mich kompetent und freundlich durch die Scheidung begleitet, die Kosten waren wie veranschlagt und auch sein Team war total nett und hilfsbereit! Vielen Dank!! :-)
    von BD
    Antwort von Rechtsanwalt Niklas Clamann
    Auch mein Team und ich bedanken uns bei Ihnen für die gute und immer freundliche Zusammenarbeit. Es freut mich zu lesen, dass Sie vom Kostenvoranschlag bis zum Scheidungstermin mit unserer Arbeit zufrieden waren. Kostentranzparent ist für mich Vertrauenssache, da es leider bei Online-Scheidungen immer wieder unseriöse Lockangebot gibt. Sollten sich nach der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung noch Rückfragen ergeben, so rufen Sie gerne jederzeit bei mir in der Kanzlei an. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

    mit vielen Grüßen

    Niklas Clamann - Rechtsanwalt für Familienrecht -
    (online-scheidung-deutschland.de)
  • Sehr gute Beratung!
    Bewertung von S. B. am 01.10.2024 um 20:09 Uhr
    Vielen Dank an RA Clamann und sein Team. Ich wurde professionell und vertrauenswürdig durch meine Scheidung begleitet. Alles verlief unkompliziert und Fragen wurden immer zügig beantwortet.
    von SB
  • Gut beraten
    Bewertung von A. R. am 23.09.2024 um 19:37 Uhr
    Herr Clamann und sein Team haben meinen Exmann und mich durch unseren Scheidungsprozess begleitet. Von der Antragstellung bis hin zur endgültigen Scheidung war das Team stets erreichbar, hat zügig und transparent sowohl per Mail als auch per Telefon alle Anträge und Fragen bearbeitet. Innerhalb von 5 Monaten war unser Anliegen vollständig bearbeitet. Das Team war jederzeit freundlich und sehr hilfsbereit. Die Möglichkeit, die Kanzlei online zu beauftragen und für keines der Gespräche oder Beratungstermine tatsächlich vor Ort sein zu müssen, hat uns zu Beginn überzeugt. Auch nach Beendigung des Verfahrens können wir die Kanzlei Clamann nun weiter empfehlen.
    von AR
  • Kompetent
    Bewertung von Z. T. am 16.09.2024 um 17:18 Uhr
    Schnell, kompetent und sehr vertrauenswürdig
    von ZT
  • Schnell und unkompliziert
    Bewertung von G. B. am 07.09.2024 um 16:25 Uhr
    Ich bin von Anfang an gut beraten worden und kann Herrn Clamann auf jeden Fall weiterempfehlen!
    von GB
  • In guten Händen!!!
    Bewertung von A. P. am 26.08.2024 um 17:02 Uhr
    RA Clamann und sein Team haben mich super betreut im Zuge meiner Scheidung....über 2 Jahre, immer top informiert und transparent. Vielen Dank Andreas Pohl aus Berlin
    von AP
  • Schnelle Hilfe
    Bewertung von K. M. am 18.08.2024 um 15:40 Uhr
    Herr Clamann hat mein Anliegen schnell übernommen ohne jegliches zögern war auch schnell über WhatsApp zu erreichen und seine Damen sind alle nett und kompetent am Telefon und reichen schnell alles weiter so das es wirklich am selben Tag noch zurück gerufen würde und bearbeitet wird.
    von KM
  • Nguyen
    Bewertung von T. N. am 13.08.2024 um 19:07 Uhr
    Ich bin sehr dankbar. Ihr Team ist einfach sehr professionell, sehr freundlich und hilfreich. Ich kann nur weiter empfehlen . Vielen Dank!
    von TN
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