
Was kostet eine Scheidung bei einvernehmlicher Scheidung?
Viele Paare fragen sich bei einer einvernehmlichen Scheidung: Welche Kosten kommen auf uns zu?
Wer sich mit dem Thema einvernehmliche Scheidung beschäftigt oder sogar gerade kurz vor einer Scheidung steht, stößt früher oder später auf die Frage: Was kostet mich eine einvernehmliche Scheidung eigentlich? Wie hoch sind die Scheidungskosten bei einvernehmlicher Scheidung? Die Antwort darauf ist für viele Betroffene überraschend, da es in Deutschland ein gesetzlich geregeltes System dafür gibt. Es gibt also keine pauschalen Festpreise, sondern die Kosten lassen sich individuell berechnen.
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie sich die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung konkret zusammensetzen und welche Faktoren die Höhe der Kosten beeinflussen. Daraufhin wird erklärt, was genau hinter dem sogenannten Verfahrenswert, oder auch Streitwert, steckt und warum eine einvernehmliche Scheidung erheblich Kosten sparen kann. Für eine gute Übersicht sehen Sie daraufhin noch eine aktuelle Scheidungskostentabelle für 2026 mit konkreten Rechenbeispielen.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Scheidungskosten sind bei einvernehmlicher Scheidung in Deutschland deutlich niedriger als bei einer streitigen Scheidung. In der dargestellten Tabelle werden genau diese Scheidungskosten dargestellt. In der Praxis bewegen sich viele einvernehmliche Scheidungen in Deutschen in einem Verfahrenswert von 4.000€ bis 15.000€ womit die Gesamtkosten häufig zwischen 1.200€ und 3.000€ liegen.
Die einvernehmliche Scheidung verursacht deutlich geringere Kosten, da sich über die meisten Folgen der Trennung bereits vor Prozessbeginn geeinigt wurde. Es entstehen:
- weniger Gerichtstermine / niedrigere Gerichtskosten
- geringere Anwaltsgebühren
- insgesamt ein kürzeres Verfahren.
Ein konkretes Beispiel aus der Tabelle:
Wenn beide Partner zusammen 4.000€ netto im Monat verdienen, dann ergibt sich ein Verfahrenswert von 12.000€. Daraus entstehen Gerichtskosten von rund 627€ und Anwaltskosten von rund 2.127€, also Gesamtkosten von ca. 2.754€, für eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt.







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