Viele von Ihnen haben vermutlich davon gelesen: Ende März 2026 berichtete die Tagesschau über die Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), das Ehegattensplitting in seiner heutigen Form für künftige Ehen abzuschaffen. Was zunächst wie eine langweilige steuerpolitische Meldung klingt, könnte für Millionen Menschen in Deutschland weitreichende rechtliche Konsequenzen haben.
Denn das Ehegattensplitting ist nicht nur ein kleines Steuerdetail. Im vergangenen Jahr hätten die Haushalte in Deutschland ohne das Ehegattensplitting nämlich 25 Milliarden Euro mehr Einkommenssteuer gezahlt. Daraus resultiert die Frage, wie der Staat die Ehe in Zukunft steuerlich bewerten wird.
Was steckt überhaupt hinter dem Begriff? Was plant die Politik tatsächlich? Und was bedeutet das konkret für Sie, egal ob kurz vor der Heirat, bereits in der Ehe oder vor Eheende? Der folgende Beitrag verschafft Ihnen einen klaren Überblick über alles Wichtige rund um das Thema Ehegattensplitting.
Was ist das Ehegattensplitting überhaupt?
Beim Ehegattensplitting wird das gesamte zu versteuernde Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet, halbiert und dann werden beide Hälften jeweils mit dem dafür anfallenden Steuertarif besteuert. Es handelt sich dementsprechend um ein Verfahren zur Berechnung der Einkommenssteuer für Ehepaare. Aufgrund der Steuerprogression zahlt das Paar durch das Ehegattensplitting insgesamt weniger Steuerabgaben, als wenn sie einzeln veranlagt werden würden.
Des Weiteren besteht dieses Modell seit 1958 und war auf das traditionelle Familienbild zugeschnitten. Zur Debatte steht nun, ob das noch zur Lebenswirklichkeit von 2026 passt.
Konkretes Beispiel zum Steuervorteil:
Es werden zwei Paare miteinander verglichen, eins unverheiratet und eins verheiratet. In beiden Paaren verdient eine Person 15.000€ und die andere Person 45.000€ im Jahr. Beim unverheirateten Paar werden beide getrennt versteuert, wobei die Person mit dem niedrigeren Gehalt 736€ und die Person mit dem höheren Gehalt 9.537€ Steuern bezahlt. Insgesamt ergibt das eine Summe von 10.273€. Das verheiratete Paar wird zusammen verrechnet und besteuert und zahlt insgesamt lediglich 9.400€ Einkommenssteuer. Schlussfolgernd hat beim Ehegattensplitting das verheiratete Paar einen Steuervorteil in Höhe von 873€.
Warum steht das Ehegattensplitting in der Kritik?
Viele Experten der Wissenschaft sind der Meinung, dass das Ehegattensplitting keine Erwerbsanreize für Frauen setzt und generell zu einer hohen Teilzeitbeschäftigung führt. Doch woran liegt das?
Das Problem liegt im System selbst: Wer als Zweitverdiener (häufig die Frau) mehr arbeitet und mehr verdient, verringert automatisch den gemeinsamen Steuervorteil. Somit kann man sagen, dass mehr arbeiten sich steuerlich nicht auszahlt. Je größer der Einkommensunterschied ist, desto höher ist der Steuervorteil bei der gemeinsamen Steuererklärung. Das Ergebnis ist, dass es sich für Familien häufig lohnt wenn einer in Teilzeit bleibt. Je unterschiedlicher das Einkommen, desto größer die Steuerersparnis.
Dazu kommt ein weiterer Scheidungsrechtlicher Punkt. Insgesamt sind die Scheidungsraten heutzutage zudem deutlich höher und seit 2008 durch die Unterhaltsrechtsreform sind auch die nachehelichen Unterhaltspflichten deutlich reduziert worden. Diejenigen, die wegen des Steuervorteils auf ihre eigene Karriere verzichtet haben, stehen nun nach der Trennung mit geringen Rentenansprüchen und schlechteren Wiedereinstiegschancen da.
Klingbeil spricht von einem „Fehlanreiz, der vor allem Frauen in der Teilzeitfalle hält“ und zeigt damit, dass der Steuervorteil von heute zum finanziellen Risiko von morgen werden kann.
Was plant die Politik und was steht wirklich fest?
Zunächst ist wichtig zu sagen, dass das Ehegattensplitting weiterhin in seiner bisherigen Form existiert. Für 2026 ist konkret noch keine Abschaffung beschlossen. Was genau steckt also hinter den aktuellen Schlagzeilen?
Generell ist eine vollständige Abschaffung des Ehegattensplittings rechtlich kritisch zu betrachten. Wahrscheinlicher wäre ein sogenanntes Realsplitting. Damit könnte der besserverdienende Ehepartner lediglich einen fixen Betrag auf den anderen übertragen. Über die genaue Summe wird noch diskutiert. Der steuerliche Unterschied zu der heutigen Regelung wäre jedoch erheblich.
Insbesondere die CDU und die SPD sind sich unsicher über die Reform. Die SPD drängt auf eine schnelle Reform, wohingegen Politiker der CSU die Abschaffung strikt ablehnen. Bundeskanzler Merz sieht das Ehegattensplitting eben nicht als ein Hindernis für die Erwerbstätigkeit der Frauen und betont, dass die Ehe eine Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft sei, wo man das Einkommen gemeinsam steuerlich behandeln müsse.
Abschließend kann auf jeden Fall gesagt werden, dass das Ehegattensplitting langfristig zur Disposition steht. Doch in welcher Form genau eine Änderung kommt, ist noch völlig offen. Für mögliche Betroffene ist es dementsprechend wichtig, die eigene finanzielle und rechtliche Situation im Blick zu behalten.
Was bedeutet das für Paare, je nach Lebenssituation?
Je nachdem, in welcher Lebenssituation Sie sich gerade befinden, könnte die mögliche Reform Einflüsse auf Sie haben.
Wenn Sie noch unverheiratet sind, dann sollten Sie die politische Entwicklung weiterhin im Blick behalten. Bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings würde das die finanzielle Logik einer Ehe bezüglich der Steuern verändern. Besonders diejenigen, welche auf die Karriere verzichten wollen, um sich um Familie und Haushalt kümmern zu können, sind betroffen. Sie können sich dann zukünftig nicht mehr auf einen langjährigen Steuervorteil als wirtschaftliche Absicherung berufen. Dadurch wird ein klarheitsschaffender Ehevertrag immer bedeutender.
Wenn Sie bereits verheiratet sind und eventuell vor einer Trennung oder auch Scheidung stehen, dann sollte sich nach aktuellem Planungsstand nichts für Sie ändern. Der Splitting-Vorteil bleibt zunächst erhalten. Die steuerliche Ausgangslage spielt bei einer Scheidung jedoch eine größere Rolle, als vielen bewusst ist. Bei alleinverdienenden Ehepartnern steht am meisten auf dem Spiel. Besonders für diese Gruppe wird es im Trennungsfall dann deutlich komplexer, die Unterhalts- und Vermögenssituation zu regeln. Gerade in laufenden Trennungsverfahren empfiehlt sich daher eine frühzeitige rechtliche Beratung.
Fazit
Abschließend ist wichtig zu sagen, dass das Ehegattensplitting vor dem größten Wandel seit seiner Einführung im Jahr 1958 steht. Die Debatte, ob die Reform kommt und in welcher Form, wird so schnell auch nicht verstummen.
Wer heiraten will, sollte die finanziellen Konsequenzen neu bedenken. Wer bereits verheiratet ist und über eine Trennung nachdenkt, sollte wie oben angesprochen die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht lassen. Und wer sich mitten in einem Scheidungsverfahren befindet, sollte bedenken: Steuerliche Veränderungen können die Verhandlungsgrundlage auch rückwirkend verschieben.
Insgesamt ist das Ehegattensplitting nicht nur eine steuerpolitische Frage, sondern ein Punkt, der das Fundament vieler Ehen und die Absicherung nach deren Ende betrifft. Ganz egal, was der Gesetzgeber in den kommenden Monaten oder Jahren entscheidet, Sie sollten sich weiterhin darüber informieren und dementsprechend handeln. Bei Fragen rund um Ihr konkretes Scheidungs- oder Eherecht stehen wir Ihnen grundsätzlich gerne beratend zur Seite.


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