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FAQ Scheidungskosten

FAQ – Scheidungskosten – Fragen & Antworten zu den Kosten einer Scheidung Kategorie-Liste Scheidungskosten

Die Frage nach den Kosten, die bei einer Scheidung anfallen, ist für Scheidungswillige in der Regel enorm wichtig. Diese „Häufig gestellten Fragen“ zum Thema Scheidungskosten haben wir hier für Sie zusammengefasst. Klicken Sie die Überschrift zur Frage an, um die Antwort zu lesen.

Sie können mich aber auch jederzeit einfach kostenlos und unverbindlich zu einem Orientierungsgespräch anrufen Telefon - Online-Scheidung oder meinen Rückrufservice nutzen.

Wie hoch sind die Scheidungskosten?

Berechnungsbeispiele Scheidungskosten

Wie hoch sind die Scheidungskosten?

Wie hoch die Scheidungskosten abschließend ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Scheidungskosten berechnen sich anhand des sogenannten Gegenstandswerts. Zur Berechnung des Gegenstandswertes ist das Einkommen der Ehegatten maßgeblich, da sich der Gegenstandswert normalerweise nur aus der Summe des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages ergibt. Hinzutreten können ggf. noch weitere Beträge, wie z.B. für die Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich). Das Verfahren kann also auch dadurch günstiger und schneller werden, indem z.B. der Versorgungsausgleich im Vorfeld von den Ehegatten geregelt wird. Gerne erläutere ich Ihnen, welche Möglichkeiten in Betracht kommen und sinnvoll sind.

Kosten sparen durch einvernehmliche Scheidung?

Zum anderen spielt es eine entscheidende Rolle, ob die Ehegatten sich einvernehmlich scheiden lassen wollen und es dementsprechend ausreichend ist, dass nur einer der beiden Ehegatten anwaltlich vertreten ist. In jedem Fall sorge ich dafür, dass tatsächlich nur die Mindestgebühren für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens anfallen und werde jede Möglichkeit nutzen, die Scheidungskosten zu reduzieren. Zur Berechnung der Scheidungskosten nutzen Sie gerne unseren Scheidungskostenrechner oder lassen sich anfallenden Scheidungskosten individuell und kostenlos von mir berechnen.

Wer trägt die Gerichtskosten?

Gerichtskosten im Scheidungsfall

Wer trägt die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten sind Bestandteil der Scheidungskosten. Sie sind im Scheidungsfall hälftig von beiden Ehegatten zu tragen. Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag bei Gericht stellt, muss jedoch zu Beginn des Verfahrens einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Der Gerichtskostenvorschuss orientiert sich an der Höhe der voraussichtlichen Gerichtskosten. Genauso wie die Rechtsanwaltsgebühren werden die Gerichtskosten auf Grundlage des sogenannten Gegenstandswertes berechnet. Im Regelfall geht das Gericht bei Kostenfestsetzung von einer hälftigen Kostenteilung aus, mit der Folge, dass die Gerichtskosten von beiden Ehegatten zur Hälfte zu zahlen sind. Dem Ehegatten, der zu Beginn den Gerichtskostenvorschuss geleistet hat, wird dieser Betrag angerechnet und der dann geschiedene Ehegatte erhält die Hälfte der anfallenden Gerichtskosten in Rechnung gestellt. Dies führt im Ergebnis also dazu, dass die nunmehr geschiedenen Ehegatten die Gerichtskosten jeder zu 50 Prozent zu zahlen haben.

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Zusammensetzung der Scheidungskosten

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Scheidungskosten bilden den Oberbegriff für die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren, die bei der Durchführung des Scheidungsverfahrens zu zahlen sind. Die Gerichtskosten umfassen diejenigen Kosten, die bei dem Gericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens anfallen. Die Gerichtskosten sind von beiden Parteien zu gleichen Teilen zu zahlen. Der Antragsteller muss die gesamten Gerichtskosten zunächst zu verauslagen und erhält am Ende des Scheidungsverfahrens dann die Hälfte erstattet; der andere Ehegatte erhält die andere Hälfte der Gerichtskosten in Rechnung gestellt. Die Rechtsanwaltsgebühren hingegen sind die Gebühren, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhebt. Die Rechtsanwaltskosten sind, genauso wie die Gerichtskosten auch, gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, anhand dessen sich die Höhe der zu zahlenden Gebühren in den entsprechenden Gebührentabellen einsehen lässt. Die Scheidungskosten bilden also die Summe aus den Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren.In einem Scheidungsverfahren fallen beide Positionen an, da in Deutschland ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden kann. Sind in einem Ehescheidungsverfahren beide Ehegatten anwaltlich vertreten, ist jeder Ehegatte gegenüber dem für ihn tätig gewordenen Rechtsanwalt zur Zahlung verpflichtet. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung hingegen ist es ausreichend, dass nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte kann einfach dem Scheidungsantrag zustimmen. Im dem Fall entfallen Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt und die Gesamtkosten verringern sich dementsprechend. Die einvernehmliche Scheidung ist besonders für das Online Scheidungsverfahren geeignet.

Wie kann ich die Scheidungskosten senken?

Scheidungskosten senken

Wie kann ich die Scheidungskosten senken?

Zwar sind die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten der Höhe nach gesetzlich vorgegeben, dennoch lassen sich Scheidungskosten einsparen. Gerne erörtere ich mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihres speziellen Falles alle Möglichkeiten der Einsparung in einem kostenlosen persönlichen Beratungsgespräch. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je mehr die Ehegatten streiten, desto höher werden die Scheidungskosten. Das bedeutet also in erster Linie für die Ehegatten: Unnötigen Streit vermeiden und damit Zeit und Kosten sparen.  

Einvernehmlich scheiden lassen?

Darüber hinaus lassen sich mit der Online-Scheidung in Form der einvernehmlichen Scheidung Kosten sparen. Diese zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass nur ein Rechtsanwalt statt zwei Rechtsanwälte in dem Scheidungsverfahren tätig werden müssen, ein Anwaltsbesuch nicht erforderlich ist, Fahrtkosten entfallen und das Internet zur kostenfreien und schnellen Kommunikation genutzt werden kann.

Wer trägt die Rechtsanwaltskosten?

Rechtsanwaltsgebühren im Scheidungsverfahren

Wer trägt die Rechtsanwaltskosten? Oder wer bezahlt was?

Die Anwaltskosten sind durch den Mandanten zu begleichen. Sind in dem Ehescheidungsverfahren beide Ehegatten anwaltlich vertreten, ist jeder Ehegatte gegenüber seinem Anwalt als dessen Kostenschuldner selbst zur Zahlung verpflichtet. Ein verbreiteter Irrglaube ist nach wie vor, dass der Ehegatte, der die Trennung herbeigeführt hat, bzw. den Auslöser für Scheidung geliefert hat, für die Kosten der Scheidung einzustehen habe. Im deutschen Scheidungsrecht gibt es seit vielen Jahren kein Schuldprinzip (mehr). Das bedeutet: Wer den Auslöser für die Trennung geliefert hat, ist für die Kostenlast völlig irrelevant.

Rechtsanwaltskosten im einvernehmlichen Scheidungsverfahren

Wird das Scheidungsverfahren hingegen einvernehmlich durchgeführt, ist es ausreichend, dass nur einer der beiden Ehegatten anwaltlich vertreten ist. Dann wird das Scheidungsverfahren auch nur mit einem Rechtsanwalt durchgeführt. Dementsprechend entfallen hierbei Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt. Zur Zahlung verpflichtet ist hierbei auch der Mandant. Allerdings können die Ehegatten die Anwaltskosten selbstverständlich untereinander aufteilen und vereinbaren, dass die Kosten der Scheidung hälftig geteilt werden.

Wie berechnen sich die Scheidungskosten?

Berechnen von Scheidungskosten

Wie berechnen sich die Scheidungskosten?

Die Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich auf Grundlage des sogenannten Gegenstandswertes. Der Gegenstandswert, oder auch Streitwert oder Verfahrenswert genannt, ist also sowohl für die Höhe der Gerichtskosten als auch für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ausschlaggebend. Für die Höhe des Gegenstandswertes ist wiederum insbesondere das Einkommen beider Ehegatten maßgeblich, da sich der Gegenstandswert in aller Regel aus der Summe des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens der Ehegatten zum Zeitpunkt des Einreichens des Scheidungsantrags ergibt. Hierzu treten gegebenenfalls noch weitere Beiträge hinzu, wie z.B. für die Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleichs. Anhand dieses konkreten Gegenstandswerts lassen sich die konkret zu zahlenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren in den entsprechenden Gebührentabellen ablesen. Der Gegenstandswert ist also nicht mit den tatsächlich anfallenden Scheidungskosten zu verwechseln. Der Gegenstandswert ist vielmehr eine Berechnungsgröße zur Ermittlung der konkret anfallenden Scheidungskosten.

Sind die Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

Scheidungskosten steuerlich absetzen 2017

Sind die Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

Die Antwort ist: Nein, die bei einer Ehescheidung anfallenden Gerichts- & Anwaltskosten sind seit 2017 nicht mehr steuerlich absetzbar. Dies geht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 2017 (Az.: VI R 9/16) zurück.

Viele Scheidungswillige fragen sich, ob die anfallenden Scheidungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Bis zum Jahr 2013 war es grundsätzlich möglich, entstandene Scheidungskosten in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anzugeben. Im Jahr 2013 trat eine Neuregelung des Einkommensteuergesetzes in Kraft, nach der anfallende Prozesskosten grundsätzlich nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können, außer es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige in die Gefahr käme, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Zunächst war unterschiedlich beurteilt worden, ob Scheidungskosten dennoch weiterhin steuerlich abzugsfähig sein.

Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr 2017

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 2017 (Az.: VI R 9/16) ist nun geklärt, dass Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Es handele sich bei Scheidungskosten um steuer-erhebliche Prozesskosten. Der Bundesfinanzhof führte in der Entscheidung aus, dass Prozesskosten ausnahmsweise dann absetzbar sind, wenn die Existenz des Steuerpflichtigen, durch die entstandenen stark beeinträchtigt wird. Dies sei aber bei Scheidungskosten in der Regel nicht anzunehmen, selbst dann nicht, wenn andernfalls ein Weiterführen der Ehe den Steuerpflichtigen stark beeinträchtigen würde.

Kann eine Scheidung kostenlos sein?

Kann eine Scheidung kostenlos sein?

Wenn ein Ehegatte nicht in der Lage ist, ein Scheidungsverfahren zu finanzieren, kommt die sogenannte Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Gerne beantrage ich für Sie kostenfrei die sogenannte Verfahrenskostenhilfe (oder auch als Prozesskostenhilfe bekannt). Sofern diese bewilligt wird, kann die Scheidung komplett kostenlos sein. Entweder werden die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren vollständig von dem Gericht übernommen oder Sie erhalten die Möglichkeit, Ihrem Einkommen angepasste Raten zu zahlen. Gerne prüfe ich für Sie kostenlos und unverbindlich, ob die Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt und damit die Scheidungskosten entfallen können.

Ist eine Online-Scheidung günstiger?

Ist eine Online-Scheidung günstiger?

Online Scheidung heißt, dass der Kontakt zwischen Mandant und Rechtsanwalt im Wesentlichen über das Internet und das Telefon stattfindet und damit persönliche Termine in der Kanzlei entbehrlich werden. Dabei spart der Mandant nicht nur viel Zeit, sondern auch finanzielle Aufwendungen: So kann z.B. die Post portofrei per E-Mail übermittelt werden, Fahrtkosten für Termine beim Rechtsanwalt entfallen, ebenso wie Fahrtkosten des beauftragten Rechtsanwaltes zum zuständigen Gericht sowie etwaige Verdienstausfälle wegen der Termine usw. Zudem beantrage ich bei Gericht, den Gegenstandswert auf Grund des geringen Arbeitsaufwandes für das Gericht zu reduzieren, um so die Scheidungskosten weiter zu verringern. Da die Online-Scheidung vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen in Betracht kommt, können die Ehegatten Geld dadurch sparen, dass nur einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte kann dann einfach der Scheidung zustimmen, ohne einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen und Rechtsanwaltskosten tragen zu müssen.

Wann wird eine Reduzierung des Gegenstandswertes vorgenommen?

Für den Fall, dass das Verfahren nur ein Mindestmaß an gerichtlicher und anwaltlicher Tätigkeit bedarf und nur einen geringen Umfang hat, kann das Gericht den Gegenstandswert oder auch Verfahrenswert genannt nach eigenem Ermessen reduzieren. Viele Gerichte vermindern den Wert um bis zu 30%. Ich werde bei einer einvernehmlichen Online Scheidung schon im Scheidungsantrag für Sie den Antrag auf Reduzierung des Gegenstandswertes stellen. Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass das Gericht dem Antrag tatsächlich stattgibt.

Andere Anwälte bieten einen Festpreis für die Scheidung - geht das bei Ihnen auch?

Hier ist Vorsicht geboten! Aus rechtlichen Gründen kann der Festpreis niemals geringer sein, als die Gebühren, die Sie bei uns bezahlen. Der Anwalt muss Ihnen mindestens die gesetzlichen Gebühren berechnen, denn der Gesetzgeber möchte keinen Preiswettbewerb unter den Rechtsanwälten in gerichtlichen Verfahren. Lassen Sie sich doch ganz einfach hier Ihre Kosten für Ihre Scheidung bei uns berechnen.

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Ich informiere Sie gerne persönlich und detailliert über meine Leistungen, den Verfahrensablauf bei einer Online-Scheidung und die anfallenden Kosten. Bitte rufen Sie mich einfach an unter: Telefon - Online-Scheidung
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Mandanten-Bewertungen

Bewertungen bei Anwalt.de

Kanzleibewertung: 5 von 5 Sternen bei 295 Bewertungen
  • Professionell und kompetent (Familienrecht)
    02.05.2026
    RA Clamann hat meine einvernehmliche Scheidung begleitet. Er hat mich fachkundig unterstützt, schnell auf Rückfragen reagiert und war im Umgang stets freundlich. Ich habe mich jederzeit gut vertreten und beraten gefühlt. Klare Empfehlung.
    von K.W.
  • Scheidung (Familienrecht)
    16.04.2026
    Sehr professionell, erlich,schnell, zuverlässig und sehr nett.
    von M. S.
  • Schnell, professionell und hilfsbereit
    09.03.2026
    Ich möchte mich ganz herzlich bei der Kanzlei Clamann bedanken. Mein Scheidungsverfahren wurde sehr professionell, schnell und unkompliziert begleitet. Ich habe mich während des gesamten Prozesses immer gut informiert und unterstützt gefühlt. Ein besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Jana Staudte aus Hannover, die mich beim Termin vor Gericht vertreten hat. Sie war sehr freundlich, ruhig und äußerst kompetent – das hat mir sehr viel Sicherheit gegeben. Vielen Dank auch an Herrn Rechtsanwalt Clamann und das gesamte Team für die großartige Unterstützung. Ich bin sehr dankbar und kann diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
    von R.T.
  • Top online lawyer
    04.03.2026
    Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit Herrn Niklas Clamann während meines Scheidungsverfahrens. Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens wurde alles äußerst professionell, zuverlässig und effizient organisiert. Die Kommunikation war jederzeit klar, schnell und transparent. Herr Clamann hat mich über jeden einzelnen Schritt im Verfahren informiert und sichergestellt, dass ich alle Informationen vollständig verstehe. Besonders geschätzt habe ich, dass er sich die Zeit genommen hat zu prüfen, ob alles bei mir angekommen ist und ob noch Fragen offen sind. Das gesamte Verfahren wurde zügig und gleichzeitig mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit für Details durchgeführt. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, dass mein Fall ernst genommen wird und in sehr kompetenten Händen ist. Ich bin mit der Betreuung und dem Ergebnis sehr zufrieden und kann Herrn Niklas Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen professionellen, zuverlässigen und sehr gut organisierten Anwalt sucht, ist hier bestens aufgehoben.
    von R.A.
  • Bestens: Scheidung & Online
    26.02.2026
    Hier findet eine sehr kompetente, freundliche und nahbare Rechtsberatung und Mandantenbetreuung statt. Ich weiß diesen Anwalt und sein gesamtes Team sehr zu schätzen. Besten Dank für die gute Zusammenarbeit und eine Empfehlung an alle Menschen die Unterstützung brauchen. Größere Strecken zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind zum Glück in unserem digitalen Zeitalter kaum noch relevant. Die Erreichbarkeit am Telefon und per E-Mail war immer zügig und zuverlässig gegeben. So sollte es sein.
    von P.E.
  • Sehr kompetenter Familienanwalt
    26.02.2026
    Ich kann Herr Clamann uneingeschränkt weiter empfehlen. Trotz der Entfernung und einem etwas schwierigen Verfahren habe ich mich gut vertreten gefühlt. Ich hoffe ich werde nie mehr in der Verlegenheit sein, aber dann würde ich wieder auf Hr. Clamann zurück kommen.
    von J.S.
  • Top Anwalt
    24.02.2026
    Herr Niklas Clamann hat mich in meinem Scheidungsverfahren kompetent und zuverlässig vertreten. Die Beratung war strukturiert, verständlich und lösungsorientiert. Ich wurde jederzeit transparent über den aktuellen Stand informiert und alle offenen Fragen wurden zeitnah beantwortet. Besonders positiv hervorzuheben sind seine fachliche Expertise sowie seine klare und sachliche Kommunikation. Das Verfahren konnte effizient und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden. Ich bedanke mich für die professionelle Unterstützung und empfehle Herrn Clamann gerne weiter.
    von A.L.
  • Unkomplizierte Abwicklung Scheidung
    14.02.2026
    Total unkomplizierte Abwicklung eines Scheidungsverfahrens und sehr netter Kontakt mit schnellen Antworten.
    von D.W.
  • Trennungsunterhalt
    11.02.2026
    Herr Clamann hat sich für mich darum gekümmert, dass ich Beratungshilfe erhalte und somit völlig kostenlos von ihm beraten und vertreten werden konnte. Er war stets für mich erreichbar, hat sich immer sehr viel Zeit für mich genommen und meine Ansprüche gegenüber der Gegenseite zu 100 % durchgesetzt. Ein besonderes Lob möchte ich an seine Mitarbeiterinnen Frau Elberich und Frau Brockhoff aussprechen. Sie haben mir beim Ausfüllen von Formularen geholfen, mich bei allen sonstigen Fragen unterstützt und waren vor allem im persönlichen Kontakt immer freundlich und sehr zuvorkommend. Auf Anrufe oder E-Mails habe ich immer eine Rückmeldung erhalten. Ich kann die Kanzlei mit besten Wünschen nur empfehlen.
    von S.S.
  • Der Anwalt zu dem man vertrauen haben kann
    04.02.2026
    Lange war ich auf der Suche nach einem Anwalt , der meine Scheidung online bearbeiten sollte , Recht schwierig bei den vielen schwarzen Schafen mit angeblichen Superangeboten . Bis ich auf das Angebot von Herrn Clamann traf , die Kommunikation war von Anfang hervorragend , das erste Gespräch war sehr aufschlussreich wie Recht informativ. Die Kostenübersicht und der Verfahrensablauf der Scheidung war Recht einfach , besonders loben möchte ich auch die super netten , freundlichen Mitarbeiterin von Herr Clamann . Kleinste Differenzen konnten sofort beendet werden ein Telefonat genügte bereits dafür . Besonders haben mir die digitalen Schritte und Berichte zum Fortgang der Scheidung gefallen, ich war stets sehr gut über alles informiert Ich bedanke mich bei Herrn Clamann und sein tolles Team für die super schnelle Scheidung. Mit freundlichen Grüßen Marko Dittert
    von M.D.
  • Scheidung
    29.01.2026
    Sehr gute und freundliche Hilfe bei einem nicht ganz einfachem Thema! Herr Clamann und seine Mitarbeiterinnen waren jeder Zeit verfügbar und standen immer mit sachdienlichen Hinweisen und Hilfestellungen zur Seite. Top, lieben Dank hierfür!
    von M.D.
  • Sehr freundlich, schnell und klientenorientiert
    09.01.2026
    Es hat die gesamte kompetente und freundliche Beratung einfach ganz problemlos, schnell, zuverlässig und mit Blick auf meine Situation gepasst. Sehr empfehlenswert!
    von A.F.
  • Scheidung
    09.01.2026
    Ich habe die Kanzlei von Herrn Clamann zwecks meiner Scheidung aufgesucht und wurde vom ersten Kontakt an bis zum Gerichtstermin super beraten und vertreten. Egal was für eine Frage ich hatte, ich konnte mich jederzeit Telefonisch melden und man hat sich Zeit genommen. Ein Dankeschön möchte ich an dieser Stelle auch an Frau Brockhoff aussprechen. Ich kann Herrn Clamann nur weiterempfehlen und möchte mich auch nochmals bedanken für die unkomplizierte Abwicklung meiner Scheidung.
    von J.R.
  • Scheidungsverfahren
    01.01.2026
    Danke an Herrn Clamann und sein Team! Ich war mit der Betreuung durch die Kanzlei im Rahmen meiner Scheidung wirklich äußerst zufrieden. Der Kontakt lief überwiegend telefonisch und per E-Mail und war jederzeit sehr unkompliziert und angenehm. Herr Clamann war sehr gut erreichbar, Rückmeldungen kamen schnell und zuverlässig. Sowohl er als auch sein Team waren sehr empathisch, freundlich und zuverlässig. Gerade in einer emotional anspruchsvollen Zeit habe ich mich sehr gut aufgehoben und professionell vertreten gefühlt. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Anfangs war ich unsicher, ob eine Online-Kanzlei das Richtige für mich ist, nach dieser Erfahrung kann ich ganz klar sagen: fünf Sterne +++++
    von P.W.
  • Scheidung
    15.12.2025
    Sehr gute Kommunikation. Alle Fragen schnell und gut verständlich beantwortet. So wünscht man sich eine Beratung.
    von E.D.
  • Scheidung (Familienrecht)
    05.12.2025
    Vielen Dank für die professionelle Beratung und für die angenehme Kommunikation. Es war alles sehr professionell verlaufen. Ich wurde über jeden Schritt per Mail informiert und kann nur Gutes über das Team mit und um Hr. Clamann berichten. Der Ablauf der Scheidung war reibungslos. Ich war mit allem sehr zufrieden und kann Hr. Clamann nur empfehlen! Vielen Dank!
    von J. D.
  • Einvernehmliche binationale Scheidung
    27.11.2025
    Ich war von Anfang bis Ende mit der Arbeit von Herrn Clamann sehr zufrieden. Er war jederzeit erreichbar, hat mich durchgehend kompetent beraten und in jeder Situation schnell reagiert. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er meinen Fall übernommen hat, obwohl es sich um eine binationale Scheidung handelte, die zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte. Dank seiner sorgfältigen und engagierten Arbeitsweise habe ich mich während des gesamten Verfahrens gut aufgehoben gefühlt. Ich würde Herrn Clamann ohne Einschränkung weiterempfehlen.
    von L.T.
  • Reibungslose und schnelle Abwicklung unserer Ehescheidung
    23.11.2025
    Vielen Dank für den reibungslosen, unkomplizierten und schnellen Ablauf unseres Ehescheidungs-Verfahrens. Kompetente freundliche Beratung, Schnelligkeit und ein für derzeitige Verhältnisse vernünftiger Preis zeichnen die Kanzlei von Herrn RA Niklas Clamann & Team aus. Wer auf Kompetenz, Vertrauen und Freundlichkeit baut sollte sich an Herrn RA Clamann wenden. Alles in allem kann ich diese Kanzlei nur empfehlen! Vielen Dank nochmals für alles.
    von D.K.
  • Sehr kompetent und freundlich
    20.11.2025
    Bereits mit dem ersten Schriftsatz an das Familiengericht, wurde in mir jene empfundene stillschweigende Zusicherung hervorgerufen, dass sich alles zum Besten entwickeln wird mit dem Ergebnis, dass die Scheidung, vor allem hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, zu meiner Vollsten Zufriedenheit beschlossen wurde. Deshalb komme ich gar nicht umhin, Herrn Rechtsanwalt Niklas Clamann und sein freundliches und kompetentes Team wärmstens weiterzuempfehlen.
    von Z.L.
  • Sehr guter Anwalt
    18.11.2025
    Er hat .ir bei meiner Scheidung mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.Ich kann ihn wärmsten weiter empfehlen 👍
    von D.B.
  • Hervorragend (Familienrecht)
    06.11.2025
    Ich kann Herrn Niklas Clamann und sein Team uneingeschränkt empfehlen! Ich wurde während meiner Scheidung von dem gesamten Team betreut und habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Clamann und seine Mitarbeiter waren jederzeit freundlich, engagiert und äußerst kompetent. Besonders positiv war die hervorragende Kommunikation – ich wurde über jeden Schritt informiert und hatte immer das Gefühl, dass meine Anliegen ernst genommen werden. Die Kombination aus fachlicher Stärke, Menschlichkeit und Organisation ist wirklich beeindruckend. Dank des Einsatzes des gesamten Teams konnte mein Verfahren fair, schnell und mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön an das ganze Team – ihr habt großartige Arbeit geleistet!
    von H.F.
  • Volltreffer (Familienrecht)
    04.11.2025
    Herrn Clamann habe ich sowohl im Scheidungsverfahren als auch vorher in einem langwierigen außergerichtlichen Einigungsprozess zum Unterhalt kennen und schätzen gelernt. Sehr kompetent, geduldig und empathisch geht er jedes Problem äußerst zeitnah an. Die Schriftsätze sind prägnant und zielführend ohne \"Geschwafel\". Rückmeldungen erfolgen stets zügig. Meinerseits eine absolute Empfehlung! Dieser Anwalt ist sein angemessenes Honorar wert.
    von J.D.
  • Ehescheidung (Familienrecht)
    09.10.2025
    Beratung, Kommunikation und Kosten, alles top! und wie vorher besprochen. Sehr zu empfehlen!!!
    von E. K.
  • Hervorragende Kanzlei-großartiges Team
    von G. E. am 08.10.2025 um 15:44 Uhr
    Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich war mit der Arbeit meines Scheidungsanwalts und dem gesamten Team äußerst zufrieden. Auch wenn der Kontakt ausschließlich online stattfand, fühlte ich mich jederzeit kompetent, freundlich und zuverlässig betreut. Alles wurde verständlich erklärt und professionell begleitet. Eine wirklich hervorragende Kanzlei – fachlich top und menschlich sehr angenehm, absolut empfehlenswert. Ein ganz besonderes Lob an Frau B. und Frau E., die immer unglaublich freundlich, hilfsbereit und engagiert waren. Ihre herzliche Art und schnelle Unterstützung haben mir die ganze Zeit über ein sehr gutes Gefühl gegeben. Insgesamt eine hervorragende Betreuung – fachlich top, menschlich warm und absolut empfehlenswert!! Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die tolle Unterstützung und Betreuung bedanken. Gülizar Ekinci/Budak
    von G. E.
  • Bestens durch die Scheidung begleitet
    Bewertung von M. W. am 18.12.2024 um 09:43 Uhr
    Sehr geehrter Herr Clamann, Ich möchte mich bei Ihnen und ihren Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken für die hervorragende Durchführung meiner Scheidung. Ich habe mich jederzeit gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war flott und immer sehr gut. Bei Fragen meinerseits konnte ich mich immer an Ihre Kanzlei wenden und wurde super beraten. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert ich bin, dass dieses Drama mit meinem Exmann nun zu Ende ist. Auch bedanke ich mich innig dafür, dass Sie mir einen ortsansässigen Kollegen zur Anhörung an die Seite gestellt haben. So fühlte ich mich viel Sicherer, was angesichts des Auftrittes meines Exmannes bei Gericht meine Befürchtungen bestätigte, dass es schwierig wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen ruhigen besinnlichen Jahresabschluss. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie und Ihre Kanzlei gerne weiter empfehlen. Mit freundlichen und glücklichen Grüßen M. Wilke
    von MW
  • Ehescheidung
    Bewertung von A. G. am 05.12.2024 um 17:07 Uhr
    Herr Clamann hat mich während meiner Scheidung hervorragend unterstützt. Seine Professionalität, Empathie und Fachkenntnisse im Familienrecht waren beeindruckend. Dank seiner klaren Kommunikation und strategischen Herangehensweise verlief das Verfahren reibungslos und fair. Ich bin äußerst dankbar und kann Herrn Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen.
    von AG
  • Onlinescheidung
    Bewertung von B. D. am 13.11.2024 um 08:10 Uhr
    Herr Clamann hat mich kompetent und freundlich durch die Scheidung begleitet, die Kosten waren wie veranschlagt und auch sein Team war total nett und hilfsbereit! Vielen Dank!! :-)
    von BD
    Antwort von Rechtsanwalt Niklas Clamann
    Auch mein Team und ich bedanken uns bei Ihnen für die gute und immer freundliche Zusammenarbeit. Es freut mich zu lesen, dass Sie vom Kostenvoranschlag bis zum Scheidungstermin mit unserer Arbeit zufrieden waren. Kostentranzparent ist für mich Vertrauenssache, da es leider bei Online-Scheidungen immer wieder unseriöse Lockangebot gibt. Sollten sich nach der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung noch Rückfragen ergeben, so rufen Sie gerne jederzeit bei mir in der Kanzlei an. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

    mit vielen Grüßen

    Niklas Clamann - Rechtsanwalt für Familienrecht -
    (online-scheidung-deutschland.de)
  • Sehr gute Beratung!
    Bewertung von S. B. am 01.10.2024 um 20:09 Uhr
    Vielen Dank an RA Clamann und sein Team. Ich wurde professionell und vertrauenswürdig durch meine Scheidung begleitet. Alles verlief unkompliziert und Fragen wurden immer zügig beantwortet.
    von SB
  • Gut beraten
    Bewertung von A. R. am 23.09.2024 um 19:37 Uhr
    Herr Clamann und sein Team haben meinen Exmann und mich durch unseren Scheidungsprozess begleitet. Von der Antragstellung bis hin zur endgültigen Scheidung war das Team stets erreichbar, hat zügig und transparent sowohl per Mail als auch per Telefon alle Anträge und Fragen bearbeitet. Innerhalb von 5 Monaten war unser Anliegen vollständig bearbeitet. Das Team war jederzeit freundlich und sehr hilfsbereit. Die Möglichkeit, die Kanzlei online zu beauftragen und für keines der Gespräche oder Beratungstermine tatsächlich vor Ort sein zu müssen, hat uns zu Beginn überzeugt. Auch nach Beendigung des Verfahrens können wir die Kanzlei Clamann nun weiter empfehlen.
    von AR
  • Kompetent
    Bewertung von Z. T. am 16.09.2024 um 17:18 Uhr
    Schnell, kompetent und sehr vertrauenswürdig
    von ZT
  • Schnell und unkompliziert
    Bewertung von G. B. am 07.09.2024 um 16:25 Uhr
    Ich bin von Anfang an gut beraten worden und kann Herrn Clamann auf jeden Fall weiterempfehlen!
    von GB
  • In guten Händen!!!
    Bewertung von A. P. am 26.08.2024 um 17:02 Uhr
    RA Clamann und sein Team haben mich super betreut im Zuge meiner Scheidung....über 2 Jahre, immer top informiert und transparent. Vielen Dank Andreas Pohl aus Berlin
    von AP
  • Schnelle Hilfe
    Bewertung von K. M. am 18.08.2024 um 15:40 Uhr
    Herr Clamann hat mein Anliegen schnell übernommen ohne jegliches zögern war auch schnell über WhatsApp zu erreichen und seine Damen sind alle nett und kompetent am Telefon und reichen schnell alles weiter so das es wirklich am selben Tag noch zurück gerufen würde und bearbeitet wird.
    von KM
  • Nguyen
    Bewertung von T. N. am 13.08.2024 um 19:07 Uhr
    Ich bin sehr dankbar. Ihr Team ist einfach sehr professionell, sehr freundlich und hilfreich. Ich kann nur weiter empfehlen . Vielen Dank!
    von TN
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