• Scheidung Online
    • Scheidungsantrag
      • Aufhebung Lebenspartnerschaft
      • Antrag zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
    • Download Scheidungsformulare
    • Einvernehmliche Scheidung
    • Mandantenstimmen – Presse – TV
    • Scheidung einreichen
    • Ablauf einer Scheidung Online
    • Ihr Scheidungsanwalt
    • Schnelle Scheidung
    • Die schnell und günstig Garantie
    • Unser Team
  • Einvernehmliche Scheidung
  • Scheidungskosten
    • Scheidungskostenrechner
    • Prozesskostenhilfe
    • Ratgeber Scheidungskosten
    • Kostenvoranschlag
    • Inforeihe Scheidungskosten
    • FAQ – Scheidungskosten
    • Kostenlose Scheidung
  • Kontakt
    • Rückruf
    • Impressum
    • Datenschutz
  • §
    • Scheidungsrecht
    • Trennungsjahr
      • Voraussetzungen für die Scheidung
    • Blog Scheidungsrecht
    • Unterhalt
    • Ehevertrag
    • Sorgerecht
    • Versorgungsausgleich
    • Zugewinnausgleich
    • Vermögensauseinandersetzung
    • Immobilien bei Scheidung
    • Schulden in der Ehe
    • Versicherungen
    • Erbrecht und Steuern
    • FAQ Scheidung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Scheidung: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Voraussetzungen für die Scheidung

  • Wann ist eine Scheidung möglich?
  • Scheidung nach einem Jahr Getrenntleben
  • Scheidung nach drei Jahren Getrenntleben
  • Scheidung unter einem Jahr Trennung

Wann ist eine Scheidung möglich?

  1. Die Ehe muss gescheitert sein
  2. Das Trennungsjahr muss vollendet sein oder
  3. Sie leben seit mindestens drei Jahren getrennt (hier wird das Scheitern der Ehe nicht mehr geprüft).

Die Voraussetzungen, die für eine Scheidung von Ehegatten gelten, hat der deutsche Gesetzgeber unter Titel 7 „Scheidung der Ehe“ in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geschrieben. Im Folgenden werden die juristischen Tatbestände übersichtlich dargestellt.

  1. Scheitern der Ehe
    Ehegatten können sich nur dann scheiden lassen, wenn ihre Ehe gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Das Scheitern der Ehe kann vom Familiengericht aus verschiedenen Gründen festgestellt werden. Grundsätzlich gilt das Zerrüttungsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass die Ehegatten getrennt leben müssen und keine Hoffnung mehr bestehen darf, dass sie wieder zusammenfinden.

    1. Unzumutbare Härte
      Die Scheidung ist frühestens unmittelbar nach einem Trennungsereignis möglich. Auch wenn Ehegatten noch kein Jahr voneinander getrennt leben, kann eine Ehe geschieden werden. Dafür muss die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen, deren Gründe in der Person des anderen Ehegatten liegen.

      Familiengerichte haben in der Vergangenheit folgende Beispiele als unzumutbare Härte eingestuft:
      – Gewalttätigkeit gegen Ehegatten und Familienangehörige
      – Alkoholmissbrauch
      – Prostitution
      – Dauernde Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
      – Homosexuelle Beziehungen

    2. Ablauf eines Trennungsjahres
      In der Regel müssen Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben, um einen Scheidungsantrag stellen zu können. Das Trennungsjahr ist eine rechtliche Konstruktion, die dazu dient, das Scheitern der Ehe sicherzustellen und unüberlegte Scheidungsversuche zu verhindern. Damit das Scheitern der Ehe vom Familiengericht vermutet wird, müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:
      – Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt (Trennungsjahr).
      – Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte diese erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
      – Innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung kann ein Getrenntleben unter Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgen. Das Trennungsjahr wird jedoch unterbrochen, sobald die Ehegatten regelmäßig gemeinsam Mahlzeiten zubereiten und einnehmen oder den Haushalt wie gewohnt weiterführen.
      – Beide Ehegatten beantragen die Scheidung oder der Antragsgegner stimmt der Scheidung zu.
      – Die Scheidung kann sowohl von dem einen als auch von dem anderen Ehegatten beantragt werden. Stimmt der Antragsgegner der Scheidung nicht zu, prüft das Gericht nach Ablauf des Trennungsjahres weiter, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn einer der Ehegatten einen neuen Lebenspartner hat. Wenn ein Ehegatte der Scheidung zunächst nicht zustimmt, muss man den Ablauf des Trennungsjahres abwarten, bevor das Scheidungsverfahren fortgesetzt werden kann.
    3. Drei Jahre getrennt leben
      Wenn Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben und ein Ehegatte die Scheidung beantragt, geht das Gericht auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten von der Zerrüttung der Ehe aus und die Scheidung kann vollzogen werden.
      Ausnahmsweise kann die Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn die sogenannte „Härteklausel“ greift. Ein Härtefall kann aus verschiedenen Gründen vorliegen:
      – Wenn die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen notwendig ist.
      – Wenn die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers geboten erscheint.
      Als Härtefälle gelten zum Beispiel:
      – Schwere Erkrankungen
      – Langjährige gemeinsame Pflege eines behinderten Kindes
      – Existenzbedrohende Wirkung der Scheidung mit Selbstmordgefahr
  2. Beschluss des Familiengerichts
    Die Ehe kann schließlich nur durch den Beschluss eines Familiengerichts geschieden werden. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Ehe gescheitert ist, folgt es dem Antrag eines oder beider Ehegatten und scheidet die Ehe.
    Eine Ehe wird auf Antrag durch das Familiengericht durch Beschluss geschieden, wenn die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen.

    Scheiden lassen können sich nur die Ehepartner, deren Ehe gescheitert ist. Dies bedeutet, dass die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung auch nicht erwartet werden kann. Die Eheleute müssen also getrennt leben und es darf keine Hoffnung mehr bestehen, dass sie wieder zusammenfinden (sogenannte „Zerrüttung der Ehe“).

    Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung ist ein Getrenntleben möglich, wenn „Tisch und Bett“ getrennt werden.


Scheidung nach einem Jahr Getrenntleben

Wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und seit mindestens einem Jahr getrennt leben, nimmt das Gericht eine Zerrüttung der Ehe an und das Scheidungsverfahren kann eingeleitet werden.
Wenn ein Ehegatte nicht geschieden werden möchte, prüft das Gericht nach Ablauf des Trennungsjahres weiter, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Ehegatte einen neuen Lebensgefährten oder eine neue Lebensgefährtin hat.

Scheidung nach drei Jahren Getrenntleben

Sobald die Ehepartner seit drei Jahren getrennt leben und einer der Beiden die Scheidung möchte, geht das Gericht von einer Zerrüttung der Ehe aus und die Scheidung kann beantragt werden.
Hier ist allerdings der sogenannte „Härtefall“ zu beachten. Dieser liegt vor, wenn die Scheidung für den nicht scheidungswilligen Ehepartner eine so schwere Härte darstellt, dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint. Das Gericht kann dann von einer Scheidung absehen. Als solche „Härtegründe“ kommen beispielsweise in Betracht: schwere Erkrankungen, langjährige gemeinsame Pflege eines behinderten Kindes, existenzbedrohende Wirkung der Scheidung mit Selbstmordgefahr.

Scheidung unter einem Jahr Trennung

Wenn die Ehe geschieden werden soll, aber die Ehepartner noch kein Jahr getrennt leben, kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehepartner unzumutbar wäre und das aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen. Folglich wäre es also für den Ehepartner unzumutbar mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenzuleben, z.B. aufgrund von Gewalttätigkeit, Alkoholmissbrauch oder Prostitution.

In folgenden Fällen wurde die Unzumutbarkeit gerichtlich anerkannt:
Gewalttätigkeit gegen Ehegatten und Familienangehörige ( OLG Stuttgart FamRZ 1988, 1276),
Alkoholmissbrauch (OLG München NJW 1978, 49),
Prostitution (OLG Bremen, FamRZ 1996, 489),
Dauernde Verweigerung des Geschlechtsverkehrs (OLG Hamm FamRZ 1979, 511),
homosexuelle Beziehungen (OLG Schleswig SchlHA 1977, 187).

Lesen Sie hierzu auch unsere Inforeihe zum Trennungsjahr:

  1. Teil – Das Trennungsjahr im Überblick – Einführung
  2. Teil – Die Dauer des Trennungsjahres
  3. Teil – Scheidung vor Ende des Trennungsjahres möglich?
  4. Teil – Trennung ohne Scheidung – lieber verheiratet bleiben?
  5. Teil – Wann ist eine Scheidung trotz Trennungsjahr nicht möglich

Scheidungsrecht

  • Trennungsjahr
  • Unterhalt
  • Scheidungsrecht Aktuell
  • Sorgerecht
    • Inforeihe Sorgerecht Teil 1 was bedeutet Sorgerecht was ist was
    • Inforeihe Sorgerecht Teil 2 Alleiniges Sorgerecht
    • Inforeihe – Sorgerecht – Teil 3 – Das Umgangsrecht
    • Inforeihe – Sorgerecht – Teil 4 – Umgangsmodelle Klassisches Modell – Wechselmodell
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Voraussetzungen für die Ehescheidung
    • Inforeihe Trennungsjahr – Einfuehrung
    • Inforeihe Trennungsjahr – Wie lange dauert das Trennungsjahr
    • Inforeihe Trennungsjahr – Teil 3- Scheidung ohne Trennungsjahr
    • Inforeihe Trennungsjahr – Teil 4 – Trennung ohne Scheidung?
    • Inforeihe Trennungsjahr – Teil 5 – Wann ist eine Scheidung nicht möglich?
  • Erbrecht und Steuern
  • Schulden in der Ehe
  • Ehevertrag – ein Muss?
  • Versicherungen bei Scheidung
  • FAQ Scheidung

Beratungsgespräch kostenlos*

Ich informiere Sie gerne persönlich und detailliert über meine Leistungen, den Verfahrensablauf bei einer Online-Scheidung und die anfallenden Kosten. Bitte rufen Sie mich einfach an unter: Telefon - Online-Scheidung
Sie können mir auch Ihre Rückrufnummer per E-Mailsenden - ich rufe Sie gerne zurück, auf Wunsch auch gerne außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende.

Zum Scheidungsantrag

sofort zum Scheidungsantrag

Scheidungsrecht Aktuell

  • Neue Beziehung im Trennungsjahr - Kann das die Scheidung gefährden?
    Neue Beziehung im Trennungsjahr – Kann das die Scheidung gefährden?14. Mai 2026 - 17:54
  • Umgangsrecht verweigert - Wie können Eltern handeln?
    Umgangsrecht verweigert – wie können Eltern handeln?6. Mai 2026 - 13:04
  • Ehegattensplitting vor dem Aus? - Was die aktuellen Reformpläne bedeuten
    Ehegattensplitting vor dem Aus? Was die aktuellen Reformpläne bedeuten23. April 2026 - 16:31
  • Umgangsrecht 2026 - Wann Gerichte Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell anordnen
    Umgangsrecht 2026: Wann Gerichte Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell anordnen9. April 2026 - 16:03
  • Wenn Scheidung und Altersvorsorge kollidieren - Versorgungsausgleich, Rentenansprüche und Zukunftsplanung
    Wenn Scheidung und Altersvorsorge kollidieren: Versorgungsausgleich, Rentenansprüche und Zukunftsplanung3. April 2026 - 8:31
  • Kryptowährung bei Scheidung - Verstecktes Vermögen?
    Kryptowährung bei Scheidung: Verstecktes Vermögen?18. März 2026 - 16:08
  • Scheidung mit Grundsicherung - Kosten, staatliche Hilfen und Kosten
    Scheidung mit Grundsicherung: Kosten, staatliche Hilfen und Unterhalt25. Februar 2026 - 16:18
  • Grey Divorce: Wenn langjährige Ehen auseinandergehen
    „Grey Divorce“: Wenn langjährige Ehen auseinandergehen5. Februar 2026 - 11:44

Unsere beliebtesten Inhalte

  • Online Scheidung
  • Scheidungskosten
  • Scheidungskostenrechner
  • Ratgeber Scheidungskosten
  • Prozesskostenhilfe
  • Die Düsseldorfer Tabelle
  • Das Trennungsjahr
  • Scheidungsrecht
  • Inforeihe Sorgerecht

Mandanten-Bewertungen

Bewertungen bei Anwalt.de

Kanzleibewertung: 5 von 5 Sternen bei 295 Bewertungen
  • Professionell und kompetent (Familienrecht)
    02.05.2026
    RA Clamann hat meine einvernehmliche Scheidung begleitet. Er hat mich fachkundig unterstützt, schnell auf Rückfragen reagiert und war im Umgang stets freundlich. Ich habe mich jederzeit gut vertreten und beraten gefühlt. Klare Empfehlung.
    von K.W.
  • Scheidung (Familienrecht)
    16.04.2026
    Sehr professionell, erlich,schnell, zuverlässig und sehr nett.
    von M. S.
  • Schnell, professionell und hilfsbereit
    09.03.2026
    Ich möchte mich ganz herzlich bei der Kanzlei Clamann bedanken. Mein Scheidungsverfahren wurde sehr professionell, schnell und unkompliziert begleitet. Ich habe mich während des gesamten Prozesses immer gut informiert und unterstützt gefühlt. Ein besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Jana Staudte aus Hannover, die mich beim Termin vor Gericht vertreten hat. Sie war sehr freundlich, ruhig und äußerst kompetent – das hat mir sehr viel Sicherheit gegeben. Vielen Dank auch an Herrn Rechtsanwalt Clamann und das gesamte Team für die großartige Unterstützung. Ich bin sehr dankbar und kann diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
    von R.T.
  • Top online lawyer
    04.03.2026
    Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit Herrn Niklas Clamann während meines Scheidungsverfahrens. Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens wurde alles äußerst professionell, zuverlässig und effizient organisiert. Die Kommunikation war jederzeit klar, schnell und transparent. Herr Clamann hat mich über jeden einzelnen Schritt im Verfahren informiert und sichergestellt, dass ich alle Informationen vollständig verstehe. Besonders geschätzt habe ich, dass er sich die Zeit genommen hat zu prüfen, ob alles bei mir angekommen ist und ob noch Fragen offen sind. Das gesamte Verfahren wurde zügig und gleichzeitig mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit für Details durchgeführt. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, dass mein Fall ernst genommen wird und in sehr kompetenten Händen ist. Ich bin mit der Betreuung und dem Ergebnis sehr zufrieden und kann Herrn Niklas Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen professionellen, zuverlässigen und sehr gut organisierten Anwalt sucht, ist hier bestens aufgehoben.
    von R.A.
  • Bestens: Scheidung & Online
    26.02.2026
    Hier findet eine sehr kompetente, freundliche und nahbare Rechtsberatung und Mandantenbetreuung statt. Ich weiß diesen Anwalt und sein gesamtes Team sehr zu schätzen. Besten Dank für die gute Zusammenarbeit und eine Empfehlung an alle Menschen die Unterstützung brauchen. Größere Strecken zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind zum Glück in unserem digitalen Zeitalter kaum noch relevant. Die Erreichbarkeit am Telefon und per E-Mail war immer zügig und zuverlässig gegeben. So sollte es sein.
    von P.E.
  • Sehr kompetenter Familienanwalt
    26.02.2026
    Ich kann Herr Clamann uneingeschränkt weiter empfehlen. Trotz der Entfernung und einem etwas schwierigen Verfahren habe ich mich gut vertreten gefühlt. Ich hoffe ich werde nie mehr in der Verlegenheit sein, aber dann würde ich wieder auf Hr. Clamann zurück kommen.
    von J.S.
  • Top Anwalt
    24.02.2026
    Herr Niklas Clamann hat mich in meinem Scheidungsverfahren kompetent und zuverlässig vertreten. Die Beratung war strukturiert, verständlich und lösungsorientiert. Ich wurde jederzeit transparent über den aktuellen Stand informiert und alle offenen Fragen wurden zeitnah beantwortet. Besonders positiv hervorzuheben sind seine fachliche Expertise sowie seine klare und sachliche Kommunikation. Das Verfahren konnte effizient und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden. Ich bedanke mich für die professionelle Unterstützung und empfehle Herrn Clamann gerne weiter.
    von A.L.
  • Unkomplizierte Abwicklung Scheidung
    14.02.2026
    Total unkomplizierte Abwicklung eines Scheidungsverfahrens und sehr netter Kontakt mit schnellen Antworten.
    von D.W.
  • Trennungsunterhalt
    11.02.2026
    Herr Clamann hat sich für mich darum gekümmert, dass ich Beratungshilfe erhalte und somit völlig kostenlos von ihm beraten und vertreten werden konnte. Er war stets für mich erreichbar, hat sich immer sehr viel Zeit für mich genommen und meine Ansprüche gegenüber der Gegenseite zu 100 % durchgesetzt. Ein besonderes Lob möchte ich an seine Mitarbeiterinnen Frau Elberich und Frau Brockhoff aussprechen. Sie haben mir beim Ausfüllen von Formularen geholfen, mich bei allen sonstigen Fragen unterstützt und waren vor allem im persönlichen Kontakt immer freundlich und sehr zuvorkommend. Auf Anrufe oder E-Mails habe ich immer eine Rückmeldung erhalten. Ich kann die Kanzlei mit besten Wünschen nur empfehlen.
    von S.S.
  • Der Anwalt zu dem man vertrauen haben kann
    04.02.2026
    Lange war ich auf der Suche nach einem Anwalt , der meine Scheidung online bearbeiten sollte , Recht schwierig bei den vielen schwarzen Schafen mit angeblichen Superangeboten . Bis ich auf das Angebot von Herrn Clamann traf , die Kommunikation war von Anfang hervorragend , das erste Gespräch war sehr aufschlussreich wie Recht informativ. Die Kostenübersicht und der Verfahrensablauf der Scheidung war Recht einfach , besonders loben möchte ich auch die super netten , freundlichen Mitarbeiterin von Herr Clamann . Kleinste Differenzen konnten sofort beendet werden ein Telefonat genügte bereits dafür . Besonders haben mir die digitalen Schritte und Berichte zum Fortgang der Scheidung gefallen, ich war stets sehr gut über alles informiert Ich bedanke mich bei Herrn Clamann und sein tolles Team für die super schnelle Scheidung. Mit freundlichen Grüßen Marko Dittert
    von M.D.
  • Scheidung
    29.01.2026
    Sehr gute und freundliche Hilfe bei einem nicht ganz einfachem Thema! Herr Clamann und seine Mitarbeiterinnen waren jeder Zeit verfügbar und standen immer mit sachdienlichen Hinweisen und Hilfestellungen zur Seite. Top, lieben Dank hierfür!
    von M.D.
  • Sehr freundlich, schnell und klientenorientiert
    09.01.2026
    Es hat die gesamte kompetente und freundliche Beratung einfach ganz problemlos, schnell, zuverlässig und mit Blick auf meine Situation gepasst. Sehr empfehlenswert!
    von A.F.
  • Scheidung
    09.01.2026
    Ich habe die Kanzlei von Herrn Clamann zwecks meiner Scheidung aufgesucht und wurde vom ersten Kontakt an bis zum Gerichtstermin super beraten und vertreten. Egal was für eine Frage ich hatte, ich konnte mich jederzeit Telefonisch melden und man hat sich Zeit genommen. Ein Dankeschön möchte ich an dieser Stelle auch an Frau Brockhoff aussprechen. Ich kann Herrn Clamann nur weiterempfehlen und möchte mich auch nochmals bedanken für die unkomplizierte Abwicklung meiner Scheidung.
    von J.R.
  • Scheidungsverfahren
    01.01.2026
    Danke an Herrn Clamann und sein Team! Ich war mit der Betreuung durch die Kanzlei im Rahmen meiner Scheidung wirklich äußerst zufrieden. Der Kontakt lief überwiegend telefonisch und per E-Mail und war jederzeit sehr unkompliziert und angenehm. Herr Clamann war sehr gut erreichbar, Rückmeldungen kamen schnell und zuverlässig. Sowohl er als auch sein Team waren sehr empathisch, freundlich und zuverlässig. Gerade in einer emotional anspruchsvollen Zeit habe ich mich sehr gut aufgehoben und professionell vertreten gefühlt. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Anfangs war ich unsicher, ob eine Online-Kanzlei das Richtige für mich ist, nach dieser Erfahrung kann ich ganz klar sagen: fünf Sterne +++++
    von P.W.
  • Scheidung
    15.12.2025
    Sehr gute Kommunikation. Alle Fragen schnell und gut verständlich beantwortet. So wünscht man sich eine Beratung.
    von E.D.
  • Scheidung (Familienrecht)
    05.12.2025
    Vielen Dank für die professionelle Beratung und für die angenehme Kommunikation. Es war alles sehr professionell verlaufen. Ich wurde über jeden Schritt per Mail informiert und kann nur Gutes über das Team mit und um Hr. Clamann berichten. Der Ablauf der Scheidung war reibungslos. Ich war mit allem sehr zufrieden und kann Hr. Clamann nur empfehlen! Vielen Dank!
    von J. D.
  • Einvernehmliche binationale Scheidung
    27.11.2025
    Ich war von Anfang bis Ende mit der Arbeit von Herrn Clamann sehr zufrieden. Er war jederzeit erreichbar, hat mich durchgehend kompetent beraten und in jeder Situation schnell reagiert. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er meinen Fall übernommen hat, obwohl es sich um eine binationale Scheidung handelte, die zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte. Dank seiner sorgfältigen und engagierten Arbeitsweise habe ich mich während des gesamten Verfahrens gut aufgehoben gefühlt. Ich würde Herrn Clamann ohne Einschränkung weiterempfehlen.
    von L.T.
  • Reibungslose und schnelle Abwicklung unserer Ehescheidung
    23.11.2025
    Vielen Dank für den reibungslosen, unkomplizierten und schnellen Ablauf unseres Ehescheidungs-Verfahrens. Kompetente freundliche Beratung, Schnelligkeit und ein für derzeitige Verhältnisse vernünftiger Preis zeichnen die Kanzlei von Herrn RA Niklas Clamann & Team aus. Wer auf Kompetenz, Vertrauen und Freundlichkeit baut sollte sich an Herrn RA Clamann wenden. Alles in allem kann ich diese Kanzlei nur empfehlen! Vielen Dank nochmals für alles.
    von D.K.
  • Sehr kompetent und freundlich
    20.11.2025
    Bereits mit dem ersten Schriftsatz an das Familiengericht, wurde in mir jene empfundene stillschweigende Zusicherung hervorgerufen, dass sich alles zum Besten entwickeln wird mit dem Ergebnis, dass die Scheidung, vor allem hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, zu meiner Vollsten Zufriedenheit beschlossen wurde. Deshalb komme ich gar nicht umhin, Herrn Rechtsanwalt Niklas Clamann und sein freundliches und kompetentes Team wärmstens weiterzuempfehlen.
    von Z.L.
  • Sehr guter Anwalt
    18.11.2025
    Er hat .ir bei meiner Scheidung mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.Ich kann ihn wärmsten weiter empfehlen 👍
    von D.B.
  • Hervorragend (Familienrecht)
    06.11.2025
    Ich kann Herrn Niklas Clamann und sein Team uneingeschränkt empfehlen! Ich wurde während meiner Scheidung von dem gesamten Team betreut und habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Clamann und seine Mitarbeiter waren jederzeit freundlich, engagiert und äußerst kompetent. Besonders positiv war die hervorragende Kommunikation – ich wurde über jeden Schritt informiert und hatte immer das Gefühl, dass meine Anliegen ernst genommen werden. Die Kombination aus fachlicher Stärke, Menschlichkeit und Organisation ist wirklich beeindruckend. Dank des Einsatzes des gesamten Teams konnte mein Verfahren fair, schnell und mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön an das ganze Team – ihr habt großartige Arbeit geleistet!
    von H.F.
  • Volltreffer (Familienrecht)
    04.11.2025
    Herrn Clamann habe ich sowohl im Scheidungsverfahren als auch vorher in einem langwierigen außergerichtlichen Einigungsprozess zum Unterhalt kennen und schätzen gelernt. Sehr kompetent, geduldig und empathisch geht er jedes Problem äußerst zeitnah an. Die Schriftsätze sind prägnant und zielführend ohne \"Geschwafel\". Rückmeldungen erfolgen stets zügig. Meinerseits eine absolute Empfehlung! Dieser Anwalt ist sein angemessenes Honorar wert.
    von J.D.
  • Ehescheidung (Familienrecht)
    09.10.2025
    Beratung, Kommunikation und Kosten, alles top! und wie vorher besprochen. Sehr zu empfehlen!!!
    von E. K.
  • Hervorragende Kanzlei-großartiges Team
    von G. E. am 08.10.2025 um 15:44 Uhr
    Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich war mit der Arbeit meines Scheidungsanwalts und dem gesamten Team äußerst zufrieden. Auch wenn der Kontakt ausschließlich online stattfand, fühlte ich mich jederzeit kompetent, freundlich und zuverlässig betreut. Alles wurde verständlich erklärt und professionell begleitet. Eine wirklich hervorragende Kanzlei – fachlich top und menschlich sehr angenehm, absolut empfehlenswert. Ein ganz besonderes Lob an Frau B. und Frau E., die immer unglaublich freundlich, hilfsbereit und engagiert waren. Ihre herzliche Art und schnelle Unterstützung haben mir die ganze Zeit über ein sehr gutes Gefühl gegeben. Insgesamt eine hervorragende Betreuung – fachlich top, menschlich warm und absolut empfehlenswert!! Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die tolle Unterstützung und Betreuung bedanken. Gülizar Ekinci/Budak
    von G. E.
  • Bestens durch die Scheidung begleitet
    Bewertung von M. W. am 18.12.2024 um 09:43 Uhr
    Sehr geehrter Herr Clamann, Ich möchte mich bei Ihnen und ihren Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken für die hervorragende Durchführung meiner Scheidung. Ich habe mich jederzeit gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war flott und immer sehr gut. Bei Fragen meinerseits konnte ich mich immer an Ihre Kanzlei wenden und wurde super beraten. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert ich bin, dass dieses Drama mit meinem Exmann nun zu Ende ist. Auch bedanke ich mich innig dafür, dass Sie mir einen ortsansässigen Kollegen zur Anhörung an die Seite gestellt haben. So fühlte ich mich viel Sicherer, was angesichts des Auftrittes meines Exmannes bei Gericht meine Befürchtungen bestätigte, dass es schwierig wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen ruhigen besinnlichen Jahresabschluss. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie und Ihre Kanzlei gerne weiter empfehlen. Mit freundlichen und glücklichen Grüßen M. Wilke
    von MW
  • Ehescheidung
    Bewertung von A. G. am 05.12.2024 um 17:07 Uhr
    Herr Clamann hat mich während meiner Scheidung hervorragend unterstützt. Seine Professionalität, Empathie und Fachkenntnisse im Familienrecht waren beeindruckend. Dank seiner klaren Kommunikation und strategischen Herangehensweise verlief das Verfahren reibungslos und fair. Ich bin äußerst dankbar und kann Herrn Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen.
    von AG
  • Onlinescheidung
    Bewertung von B. D. am 13.11.2024 um 08:10 Uhr
    Herr Clamann hat mich kompetent und freundlich durch die Scheidung begleitet, die Kosten waren wie veranschlagt und auch sein Team war total nett und hilfsbereit! Vielen Dank!! :-)
    von BD
    Antwort von Rechtsanwalt Niklas Clamann
    Auch mein Team und ich bedanken uns bei Ihnen für die gute und immer freundliche Zusammenarbeit. Es freut mich zu lesen, dass Sie vom Kostenvoranschlag bis zum Scheidungstermin mit unserer Arbeit zufrieden waren. Kostentranzparent ist für mich Vertrauenssache, da es leider bei Online-Scheidungen immer wieder unseriöse Lockangebot gibt. Sollten sich nach der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung noch Rückfragen ergeben, so rufen Sie gerne jederzeit bei mir in der Kanzlei an. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

    mit vielen Grüßen

    Niklas Clamann - Rechtsanwalt für Familienrecht -
    (online-scheidung-deutschland.de)
  • Sehr gute Beratung!
    Bewertung von S. B. am 01.10.2024 um 20:09 Uhr
    Vielen Dank an RA Clamann und sein Team. Ich wurde professionell und vertrauenswürdig durch meine Scheidung begleitet. Alles verlief unkompliziert und Fragen wurden immer zügig beantwortet.
    von SB
  • Gut beraten
    Bewertung von A. R. am 23.09.2024 um 19:37 Uhr
    Herr Clamann und sein Team haben meinen Exmann und mich durch unseren Scheidungsprozess begleitet. Von der Antragstellung bis hin zur endgültigen Scheidung war das Team stets erreichbar, hat zügig und transparent sowohl per Mail als auch per Telefon alle Anträge und Fragen bearbeitet. Innerhalb von 5 Monaten war unser Anliegen vollständig bearbeitet. Das Team war jederzeit freundlich und sehr hilfsbereit. Die Möglichkeit, die Kanzlei online zu beauftragen und für keines der Gespräche oder Beratungstermine tatsächlich vor Ort sein zu müssen, hat uns zu Beginn überzeugt. Auch nach Beendigung des Verfahrens können wir die Kanzlei Clamann nun weiter empfehlen.
    von AR
  • Kompetent
    Bewertung von Z. T. am 16.09.2024 um 17:18 Uhr
    Schnell, kompetent und sehr vertrauenswürdig
    von ZT
  • Schnell und unkompliziert
    Bewertung von G. B. am 07.09.2024 um 16:25 Uhr
    Ich bin von Anfang an gut beraten worden und kann Herrn Clamann auf jeden Fall weiterempfehlen!
    von GB
  • In guten Händen!!!
    Bewertung von A. P. am 26.08.2024 um 17:02 Uhr
    RA Clamann und sein Team haben mich super betreut im Zuge meiner Scheidung....über 2 Jahre, immer top informiert und transparent. Vielen Dank Andreas Pohl aus Berlin
    von AP
  • Schnelle Hilfe
    Bewertung von K. M. am 18.08.2024 um 15:40 Uhr
    Herr Clamann hat mein Anliegen schnell übernommen ohne jegliches zögern war auch schnell über WhatsApp zu erreichen und seine Damen sind alle nett und kompetent am Telefon und reichen schnell alles weiter so das es wirklich am selben Tag noch zurück gerufen würde und bearbeitet wird.
    von KM
  • Nguyen
    Bewertung von T. N. am 13.08.2024 um 19:07 Uhr
    Ich bin sehr dankbar. Ihr Team ist einfach sehr professionell, sehr freundlich und hilfreich. Ich kann nur weiter empfehlen . Vielen Dank!
    von TN
Alle Bewertungen (295)

Kontakt zu uns

Telefon & E-Mail

Telefon - Online-Scheidung 0251 57775

Online Scheidung E-Mail Kontakt

Messenger Dienste (Datenschutz beachten)

Online-Scheidung - WhatsApp Kontakt - 0176 57878725

Online Scheidung Telegram Kontakt

Online Scheidung Facebook Messenger Kontakt

© 2026 Copyright - Online Scheidung Deutschland - RA Niklas Clamann
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Youtube
  • Link zu Pinterest
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
  • Sprechen Sie mich an!

Unsere „So schnell & günstig wie möglich“ Garantie:

Scheidungskosten - unsere PreisgarantieIhren Scheidungsantrag können Sie bei Online-Scheidung-Deutschland.de zu den geringstmöglichen Kosten und mit unserer So schnell & günstig wie möglich“ Garantie einreichen:

Das bedeutet:

  • Ich garantiere Ihnen zu jedem Zeitpunkt alles zu unternehmen, um Ihr Scheidungsverfahren – unter Berücksichtigung der geltenden Kostenvorschriften – so schnell und so kostengünstig wie überhaupt möglich durchzuführen! Einen Scheidungskostenrechner finden Sie hier.
  • Sollte sich später herausstellen, dass dasselbe Verfahren günstiger hätte durchgeführt werden können, erstatte ich Ihnen die Differenz.
  • Kein Kostenvorschuss erforderlich, auf Wunsch Ratenzahlung
  • Versendung Ihres Scheidungsantrages innerhalb von 24 Stunden oder schneller an das Gericht!
  • Keine Anwaltsbesuche nötig
  • Service bundesweit
  • Scheidungsantrag online hier seit über 10 Jahren

Sprechen Sie uns an!

Telefon & E-Mail

Telefon - Online-Scheidung 0251 57775

Online Scheidung E-Mail Kontakt

Messenger Dienste (Datenschutz beachten)

Online-Scheidung - WhatsApp Kontakt - 0176 57878725

Online Scheidung Telegram Kontakt

Online Scheidung Facebook Messenger Kontakt

Beratungsgespräch kostenlos*

Rückrufservice – Ich rufe Sie gerne zurück.

Gerne rufe ich Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende an. Bitte senden Sie mir Ihre Telefonnummer und ggf. einen Wunschtermin.
Ich rufe Sie dann an! Ich melde mich am Telefon neutral und frage nach Ihnen persönlich!
Bitte teilen Sie mir dazu kurz Ihre Telefonnummer und Ihren Namen mit.
Ich werde Sie so schnell wie möglich in Ihrer Scheidungssache zurückrufen.