Bundestag beschließt Erhöhung der Scheidungskosten
Scheidungskosten steigen – Scheidung wird teurer!
Die Scheidungskosten werden sich noch in diesem Jahr erhöhen. Am 31.01.2025 hat der Bundestag beschlossen, dass sich die Vergütung der Rechtsanwälte in Deutschland erhöhen wird. Darunter fallen auch die Kosten für Ehescheidungsverfahren.
Die neue Gebührenordnung sieht eine Erhöhung der Anwaltskosten für Ehescheidungsverfahren um ca. 6 % vor. Auch die Gerichtskosten werden angehoben, sodass sich die Kosten für Ehescheidungsverfahren insgesamt erhöhen werden.
Bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat diesem noch zustimmen. Es wird erwartet, dass eine Zustimmung durch den Bundesrat am 21.03.2025 erfolgt. Das Gesetz mit der Erhöhung der Gebühren könnte dann bereits zum 01.04.2025 oder 01.05.2025 in Kraft treten.
Scheidung besser jetzt noch einreichen
Wenn Sie nicht von der Erhöhung der Scheidungskosten betroffen sein wollen, sollten Sie am besten jetzt, noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes, die Scheidung einreichen. Denn dann zahlen Sie noch die alten, geringeren Gebühren. Es kommt dann nicht darauf an, ob Ihr Ehescheidungsverfahren erst nach Inkrafttreten der Erhöhung der Gebühren abgeschlossen wird. Es zählt allein, dass Sie das Ehescheidungsverfahren noch vor dem Inkrafttreten eingeleitet haben. Wer einen möglichst kurzfristigen Weg zur Einreichung der Scheidung sucht, kann dies bequem per Online Scheidung machen. Der Scheidungsantrag wird dann in der Regel noch am selben Werktag der Auftragserteilung beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Hier gelangen Sie zum Scheidungsantrag
Warum steigen die Scheidungskosten?
In dem Gesetzesentwurf wird die Entscheidung wie folgt begründet:
„Es soll ein sachgerechter Ausgleich zwischen der berechtigten Forderung der Anwaltschaft und dem Interesse der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger an einer qualitativ hochwertigen, aber gleichzeitig für sie erschwinglichen, anwaltlichen Beratung hergestellt werden“.
Zudem soll weiterhin die Voraussetzung dafür geschaffen sein, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch in strukturschwachen Gebieten arbeiten können. Inflation und gestiegene Kosten der Kanzleiführung sind weitere Gründe.
Wer hat die Erhöhung der Scheidungskosten gefordert?
Die Ampelkoalition hatte sich kurz vor dem Aus noch auf die Erhöhung der Scheidungskosten geeinigt. Der Beschluss der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erfolgte am 31.01.2025. Mit Inkrafttreten des neuen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) steigen nicht nur die Scheidungskosten, sondern die Gebühren für Anwälte insgesamt sowie auch die Gerichtskosten. Zwar ist die letzte Hürde in Form der Zustimmung des Bundesrates noch nicht passiert. Dies wird aber zum jetzigen Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet.