Schlagwortarchiv für: scheidungskosten

Corona Scheidungskosten Scheidungsrate

Corona Scheidungskosten Scheidungsrate Auswirkungen der Coronapandemie auf Scheidungskosten und Scheidungsrate

Die Pandemie wird von vielen schon für beendet erklärt, Experten warnen jedoch vor der insbesondere in Indien und England auftretenden Delta-Variante des Covid-19-Virus.
Fakt ist, dass sich die Infektionszahlen derzeit in Deutschland auf einem sehr geringen Niveau bewegen und seit Wochen täglich sinken.
Lässt sich nach über 15 Monaten Pandemie mit mehreren Lockdowns bereits ein Fazit über die Auswirkungen auf die Beziehungen der Deutschen, hauptsächlich auf die Scheidungsrate ziehen?

Im letzten Jahr hatten wir in diesem Artikel über den Anstieg der Scheidungsraten in Deutschland nach den Feiertagen und primär aufgrund der Pandemie im Jahr 2020 berichtet.

Zahl der Eheschließungen deutlich geringer

Die Pandemie hatte zunächst deutlich messbare Auswirkungen auf die Zahl der Eheschließungen.
Viele Standesämter schränkten ihre Dienste ab März 2020 ein oder blieben sogar über längere Zeit geschlossen. Das zeigt sich in der Statistik:

Im 1. Halbjahr 2020 wurden in Deutschland 139.900 Ehen geschlossen.
Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es im gleichen Zeitraum noch 169.100.
Damit ist die Zahl der Eheschließungen in diesem Zeitraum im Jahr 2020 um 29.200 geringer als im Vorjahreszeitraum.

Bisher gibt es keine Daten darüber, ob die Eheschließungen daraufhin verschoben oder ganz abgesagt wurden. Es lässt sich jedoch bereits feststellen, dass in den darauffolgenden Monaten Mai und Juni 2020 wieder ein Anstieg der Eheschließungen verzeichnet werden konnte.

Nur leichter Effekt bei Ehescheidungen

Bei den Ehescheidungen hingegen vermuteten viele Experten einen drastischen Anstieg der Zahlen. Lockdown, Isolation, Homeoffice und Homeschooling ließen die Familien näher zusammenrücken. Diese Ausnahmesituation sollte viele Ehen scheitern lassen. Das Meinungsforschungsinstitut Civey stellte aufgrund einer Umfrage in Aussicht, dass sich die Scheidungsrate im Jahr 2020 durch die Pandemie verfünffachen könnte.

Rechtsanwalt Niklas Clamann verzeichnete, wie viele seiner Kollegen auch, lediglich einen leichten Anstieg der Scheidungsmandate. Der von vielen Experten prognostizierte „Scheidungsboom“ blieb im Jahr 2020 aus. Nach den ersten Monaten der Pandemie und des Lockdowns stieg die Zahl der Anfragen zwar deutlich an, jedoch mussten die meisten Scheidungsinteressenten bis zum eigentlichen Einreichen des Scheidungsantrages zunächst vertröstet werden.

Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung

Wer sich während des ersten Lockdowns im Jahr 2020 getrennt hat, kann sich in der Regel erst im Jahr 2021 scheiden lassen.
Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass Ehegatten, bevor sie die Scheidung vollziehen könne, zunächst mindestens ein Jahr getrennt leben müssen. Das sogenannte Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung für die Scheidung einer jeden Ehe. Eine Ausnahme stellt die Härtefallscheidung dar, die jedoch äußerst selten und nur unter sehr strengen Voraussetzungen vollzogen werden kann.

Das dürfte dazu führen, dass Scheidungsanwälte und Familiengerichte erst im zweiten Halbjahr 2021 und vermutlich auch im kommenden Jahr die Auswirkungen der Pandemie spüren werden.
Der „Scheidungsboom“ wird sich voraussichtlich in nächster Zeit bemerkbar machen.

Da verlässliche Statistiken für die Jahre 2020 und 2021 noch nicht vorliegen, lässt sich bisher kein abschließendes Fazit ziehen. Aller Voraussicht nach wird jedoch die Scheidungsrate im Jahr 2020 nur leicht gestiegen sein, ein stärkerer Anstieg wird sich vermutlich im Jahr 2021 zeigen.

Scheidungskosten sind gesunken

Wer sich während der Pandemie für die Scheidung seiner Ehe entschieden hat, hat für das Ehescheidungsverfahren vermutlich im Durchschnitt weniger gezahlt als vor der Pandemie.

Für jedes Ehescheidungsverfahren wird vom zuständigen Familiengericht ein Verfahrenswert festgesetzt, der die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten bestimmt.
Der Verfahrenswert richtet sich hauptsächlich nach dem Einkommen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages.
Dieses war durch die Pandemie vielfach stark beeinflusst, neben der Schließung der Gastronomie und des Einzelhandels waren die Auswirkungen in fast allen Bereichen spürbar. Durch Soforthilfen und Kurzarbeit fiel das Einkommen bei einem Großteil der Deutschen deutlich geringer aus.
Dies hatte zur Folge, dass auch die Kosten für das Ehescheidungsverfahren sanken.

Wer über ein geringeres Einkommen verfügte, seinen Job verlor oder als Selbstständiger keinen Umsatz mehr verzeichnete, konnte für sein Ehescheidungsverfahren staatliche Unterstützung in Form der Verfahrenskostenhilfe beantragen. Nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe werden die für das Ehescheidungsverfahren anfallenden Kosten vom Staat getragen und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen in Raten zurückzuzahlen.

Ob Sie für Ihr Ehescheidungsverfahren die Verfahrenskostenhilfe beantragen können oder wie hoch die für Ihr Ehescheidungsverfahren anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten ausfallen, können Sie mit unserem Scheidungskostenrechner berechnen.

Kostenlose Beratung Sozialhilfe Hartz IV
Bundesfinanzhof entscheidet: Scheidungskosten steuerlich nicht absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Scheidungskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.

(Urteil vom 18. Mai 2017, Az.: VI R 9/16).

Scheidungskosten – Abzugsverbot für Prozesskosten

Früher konnten Geschiedene die Scheidungskosten als sog. außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Im Jahr 2013 ist dann ein Abzugsverbot für Prozesskosten eingeführt worden. Prozesskosten sind seitdem gemäß § 33 Abs. 2 EStG grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig.
Fraglich war nun, ob Scheidungskosten immer noch als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind oder nicht. Bislang war dies unterschiedlich beurteilt worden.

Finanzgericht Köln: Scheidungskosten keine Prozesskosten

Dem Urteil des Bundesfinanzhofs war eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 13. Januar 2016 (Az. 14 K 1861/15) vorausgegangen, worüber wir auch berichtet haben.

Das Finanzgericht entschied seinerzeit, dass Scheidungskosten nach wie vor abzugsfähig seien, da es sich unter anderem nach dessen Ansicht bei Scheidungskosten schon terminologisch nicht um Prozesskosten, sondern Verfahrenskosten handele. Die Scheidungskosten würden damit nicht unter den Prozesskostenbegriff fallen, sodass das Abzugsverbot nicht gelte. Die Revision zum BFH wurde zugelassen und ist eingelegt worden.

BFH: Scheidungskosten grundsätzlich nicht abzugsfähig

Aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 16. August 2017 (Pressemitteilung des BFH Nr. 53/2017) geht hervor, dass der Bundesfinanzhof das Revisionsverfahren mit Urteil vom 18. Mai 2017 (Az. VI R 9/16) entschieden hat. Der BFH teilt die Ansicht des FG Köln nicht und stellte in dem Urteil klar, dass Scheidungskosten sehr wohl unter „Prozesskosten“ i.S.d. § 33 Abs. 2 EStG fallen.  Denn es handele es sich auch dabei um eine Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien über ein Rechtsverhältnis in einem Gerichtsverfahren. Zudem ergebe sich auch aus den Vorschriften FamFG nicht, dass Scheidungskosten nicht unter § 33 EStG fallen würden.

Zwar sind Aufwendungen gem. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG dann steuerlich abzugsfähig, wenn ohne die Aufwendungen die Existenz des Betroffenen gefährdet würde. Der BFH war allerdings – entgegen dem FG Köln – der Ansicht, dass dessen Voraussetzungen nicht vorliegen würden. Scheidungskosten würden von dem Ehegatten regelmäßig nicht zur Sicherung der lebensnotwendigen Bedürfnisse oder der Existenzgrundlage aufgewendet. Dies könne nur dann angenommen werden, wenn die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährdet sei. Diese Existenzgefährdung liege bei Scheidungskosten auch dann nicht vor, wenn andernfalls eine Weiterführung der Ehe das Leben stark beeinträchtigen würde.

Bisher war es umstritten, ob Scheidungskosten nach der Neuregelung im Jahr 2013 weiterhin abzugsfähig sind oder nicht. Diese Frage scheint nun vorerst geklärt, wenngleich auch zum Unmut von Geschiedenen. Weitere Entscheidungen zu der Sache werden wir gespannt verfolgen.


Weitere Informationen zum Thema Scheidungskosten finden Sie aus in unserer Inforeihe Scheidungskosten.

 


Bildnachweis: Das Bild des Artikels wurde unter Verwendung der Fotografie von AHert in CC-Lizenz erstellt und veröffentlicht.