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Kryptowährung bei Scheidung - Verstecktes Vermögen?

Kryptowährung bei Scheidung - Verstecktes Vermögen?

Viele von Ihnen wissen, dass die Digitalisierung unsere Vermögensstrukturen grundlegend verändert. Neben den bereits bekannten klassischen Vermögenswerten wie Immobilien, Wertpapierdepots oder Bankguthaben kommen heute zunehmend Kryptowährungen, Online-Broker-Konten, Neobanken, NFTs oder ausländische Digital-Konten hinzu. Die eben genannten klassischen Vermögenswerte sind viel leichter nachvollziehbar. Digitale Vermögenswerte auf der anderen Seite können schnell übertragen, anonymisiert oder auf ausländischen Plattformen verwahrt werden. Daraus entsteht auch die Gefahr der nicht vollständigen Offenlegung vor dem Gericht.

Insbesondere im Zusammenhang mit einer Scheidung stellt sich daher immer häufiger die Frage: Was passiert mit digitalem Vermögen beim Zugewinnausgleich? Oder was passiert, wenn Vermögenswerte vom Betroffenen verschwiegen werden. Im folgenden Beitrag beantworten wir diese Fragen und erklären außerdem, welche Besonderheiten zu beachten sind.

Was gehört heute alles zum Vermögen im Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist der gesetzliche Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern bei einer Scheidung. Kurz zusammengefasst wird verglichen, welcher Ehegatte zu Beginn der Ehe welches Vermögen besaß, mit dem Vermögen, welches am Ende der Ehe noch vorhanden ist. Diese Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ergibt den jeweiligen Zugewinn. Wenn ein Ehegatte dann mehr Zugewinn als der andere erzielt hat, dann muss er die Hälfte der Differenz wieder ausgleichen.

Zu den oben bereits genannten klassischen Vermögenswerten gehören ebenfalls:

  • Sparbücher
  • Lebensversicherungen
  • Bargeld
  • Fahrzeuge
  • Unternehmensbeteiligungen

Es ist wichtig zu beachten, dass grundsätzlich jeder vermögenswerte Vorteil dazugehört, unabhängig davon, in welcher Form er vorliegt. Auch Schulden werden im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Zuletzt können bestimmte Vermögenswerte wie Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe als sogenanntes privilegiertes Vermögen gelten, da sie dem Anfangsvermögen zugerechnet werden.

Doch was hat sich mit der Digitalisierung verändert? Die angesprochenen moderneren Vermögenswerte werden häufig digital verwaltet oder liegen im Ausland. Dennoch sind sie rechtlich nicht anders als klassische Vermögenspositionen. Sie müssen ebenfalls im Rahmen des Zugewinnausgleichs vollständig offengelegt und daraufhin vom Gericht bewertet werden. Gegenüber dem Ehepartner besteht ein umfassender Auskunftsanspruch, womit ein faires Verfahren für alle Beteiligten gewährleistet werden soll. Gerade bei Kryptowährungen entstehen jedoch bei den Betroffenen häufig Unsicherheiten. Wie wird der Wert genau bestimmt? Was passiert bei starken Kursschwankungen oder wenn das Vermögen ins Ausland transferiert wurde?

Was passiert mit der Kryptowährung bei einer Scheidung?

Die Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum spielen heutzutage immer mehr eine Rolle bei der Scheidung. Rechtlich gelten sie für den Zugewinnausgleich als Vermögenswerte und müssen daher auch komplett offengelegt werden von beiden Ehepartnern. Entscheidend für den Wert ist dabei der sogenannte Stichtag. In der Regel wird für das Endvermögen dann der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags genommen. Schließlich ist die Bewertung der Kryptowährungen aufgrund der teilweise erheblichen Kursschwankungen sehr komplex. An dem eben angesprochenen Stichtag wird dann der Marktwert über große Handelsplattformen oder Durchschnittswerte mehrerer Börsen ermittelt.

Eine zusätzliche Schwierigkeit entsteht häufig dadurch, dass diese Kryptowährungen auf digitalen Wallets oder internationalen Handelsplattformen gespeichert sind. Ohne entsprechende Angaben des Ehegatten ist es daher schwierig, diese Vermögenswerte überhaupt zu erkennen. Zudem besteht häufig der Irrtum, dass Kryptowährungen vollständig anonym seien. Tatsächlich sind viele Transaktionen über die Blockchain zumindest pseudonym nachvollziehbar, wodurch Vermögensbewegungen unter Umständen rekonstruiert werden können.

Verstecktes Vermögen bei Scheidung – welche Rechte habe ich?

Viele Ehepartner befürchten im Scheidungsverfahren, dass Vermögen bewusst verschwiegen oder ins Ausland verschoben wurde, um den Zugewinnausgleich zu reduzieren. Häufig gibt es bei einer Trennung sowieso Spannungen und daher ist das Vertrauen nicht mehr vollständig vorhanden. Aufgrund verschiedener Rechte gibt es jedoch Möglichkeiten, um solche Situationen aufzuklären.

Zunächst besteht ein umfassender Auskunftsanspruch gegenüber dem anderen Ehepartner. Dieser ist verpflichtet, sein gesamtes Vermögen vollständig offenzulegen und entsprechende Nachweise, wie etwa Kontoauszüge, Depotauszüge oder Unterlagen zu Kryptowährungen, vorzulegen. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 1379 BGB und dient dazu, eine faire Berechnung des Zugewinnausgleichs zu ermöglichen.

Wenn Zweifel an den Angaben des Ehepartners bestehen, dann kann das Familiengericht diesen zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichten. Der Betroffene bestätigt damit die Vollständigkeit und Wahrheit seiner Aussagen. Daraufhin folgen ansonsten strafrechtliche Konsequenzen. Zuletzt können in bestimmten Fällen Auskünfte bei Banken oder Finanzdienstleistern eingeholt werden. In der Praxis wird in solchen Fällen oft eine sogenannte  Stufenklage erhoben. Dabei wird zunächst Auskunft über das Vermögen verlangt und daraufhin dann der Zugewinnausgleich berechnet.

Beweisprobleme bei digitalem Vermögen

Insbesondere die Beweislage führt bei digitalen Vermögenswerten im Scheidungsverfahren häufig zu Problemen. Die angesprochenen Kryptowährungen oder Online-Konten befinden sich auf Computern, Smartphones oder speziellen Hardware-Geräten, wodurch sie häufig gar nicht erst erkannt werden. Diese können innerhalb von wenigen Minuten auf andere Wallets oder ausländische Handelsplattformen übertragen werden. Für den Ehepartner ist es dadurch deutlich schwieriger, die komplexen Vermögensbewegungen nachzuvollziehen.

In der Praxis spielen daher die Indizien eine Rolle. Darunter fallen ungewöhnliche Kontoausgänge, frühere Investitionen oder Hinweise auf diesen Handelsplattformen. Auch alte Transaktionsnachweise oder Steuerunterlagen können zusätzliche wichtige Hinweise auf das vorhandene digitale Vermögen des Betroffenen liefern. Die Kontrolle älterer Transaktionen soll diese gezielte Vermögensverschiebung vor dem Stichtag verhindern.

In komplexeren Fällen kann das Gericht auch Sachverständige heranziehen. Diese könne zum Beispiel verschiedene Blockchain-Transaktionen analysieren oder die Entwicklung einer Kryptowährung nachvollziehen.

Typische Fehler im modernen Zugewinnausgleich

Im Zugewinnausgleich treten im Zusammenhang mit dem digitalen Vermögen immer wieder die gleichen Fehler auf. Sowohl für den auskunftspflichtigen Ehepartner als auch für andere Beteiligte kann das erhebliche rechtliche Konsequenzen bedeuten. Einer dieser Irrtümer besteht darin, dass Kryptowährungen aufgrund ihrer Struktur anonym seien und nicht offengelegt werden müssten. Ein weiterer Fehler, den viele machen, ist die Übertragung oder Veräußerung von Vermögenswerten kurz vor der Scheidung, um den Zugewinnausgleich zu reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese Vermögensverschiebungen in der Berechnung ebenfalls berücksichtigt. Nach § 1375 Abs. 2 BGB können nämlich sogenannte illoyale Vermögensminderungen vorliegen. Zusätzlich kann die fehlende Dokumentation von digitalen Transaktionen problematisch sein. Die Käufe, Verkäufe oder Transfers werden häufig nicht ausreichend erfasst, wodurch später Schwierigkeiten bei der Bewertung des Gesamtvermögens entstehen können. Außerdem kommt es in der Praxis auch oft zu dem Fehler, dass Konten bei internationalen Online-Brokern oder Neobanken nicht mitangegeben werden. Jedoch gehören diese Konten wie oben beschrieben auch grundsätzlich zum Vermögen und sind entscheidend für den Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren.

Fazit

Schlussfolgernd kann man sagen, dass die Digitalisierung auch den Zugewinnausgleich im Rahmen einer Scheidung verändert. Die digitalen Vermögenswerte, wie die Kryptowährung, gewinnen heutzutage immer mehr an Bedeutung. Mit der modernen technischen Struktur gibt es ganz andere Möglichkeiten, diese zu verwalten. Dadurch entstehen im Scheidungsverfahren für alle Beteiligten ganz neue Herausforderungen. Eine vollständige Offenlegung des Vermögens ist daher für beide Ehepartner besonders wichtig, um eine faire Berechnung des Zugewinnausgleichs zu gewährleisten. Daher bietet sich eine frühzeitige rechtliche Beratung an, um mögliche finanzielle Nachteile zu verhindern.

Digitales Beweisrecht im Scheidungsverfahren: Wann WhatsApp-Chats, E-Mails und Screenshots vor Gericht zählen

Digitales Beweisrecht im Scheidungsverfahren: Wann WhatsApp-Chats, E-Mails und Screenshots vor Gericht zählenEinleitung: Digitalisierung trifft Realität

Wie vermutlich alle von Ihnen wissen, findet die private Kommunikation heutzutage zunehmend digital statt. Nachrichten-Apps oder Social Media sind ein ständiger Begleiter in unserem Alltag. Viele Mandanten vermuten, dass ein Screenshot des Chats oder Ähnliches vor Gericht grundsätzlich ausreicht. Vorwürfe, Untreue, Drohungen, Beleidigungen oder auch Vermögensverschiebungen können alle aus digitalen Inhalten bestehen, doch wie sieht es wirklich mit der Beweislage aus? Im folgenden Beitrag klären wir dementsprechend die Frage: Sind WhatsApp-Nachrichten, E-Mails oder Screenshots vor Gericht überhaupt verwendbar? Und wenn ja, inwiefern?

Welche Beweise sind im Scheidungs- und Familienverfahren grundsätzlich zulässig?

Für die Beurteilung des Wertes der digitalen Inhalte ist zunächst  ein Blick auf die grundsätzlichen Regeln des Beweisrechts im Familienverfahren wichtig. Um es schon einmal vorwegzunehmen: Es kann nämlich nicht alles, was technisch vorhanden ist, auch ohne Weiteres vor Gericht verwertet werden.

Sowohl im Scheidungs- , als auch im Familienverfahren gelten spezielle prozessuale Regeln. Nach § 113 FamFG finden grundsätzlich Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) Anwendung. Besonders der Grundsatz der freien Beweiswürdigung spielt hier eine entscheidende Rolle. Dementsprechend muss das Familiengericht selber entscheiden, welcher Beweiswert den einzelnen Beweismitteln zugesprochen wird.

Klassische Beweismittel in derartigen Verfahren sind Urkunden, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und der Augenschein. Die oben angesprochenen digitalen Inhalte werden regelmäßig dann als Urkunden oder Gegenstand des Augenscheins eingeordnet, aber zählen nicht als eigenes Beweismittel. Maßgeblich dafür, inwiefern dieser digitale Inhalt gewertet wird, ist, auf welchem Weg er in das gerichtliche Verfahren eingebracht wird, aber auch, wie er überhaupt entstanden ist. Auch ein inhaltlich relevanter Beweis kann vor Gericht unverwertbar sein, wenn er unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder datenschutzrechtlichen Vorgaben erlangt wurde.

Insbesondere im Familienrecht nehmen die Gerichte eine ausführliche Abwägung zwischen der Wahrheitsfindung und dem Schutz der Privatsphäre der Beteiligten vor. Hierfür bedarf es bei digitalen Inhalten meist einer sehr kritischen Prüfung.

Sind WhatsApp-Chats vor dem Familiengericht als Beweis verwertbar?

In der familienrechtlichen Praxis spielen Chats von Apps wie WhatsApp eine immer größere Rolle. Viele Mandanten legen mittlerweile Chatverläufe vor, um die vergangenen Verhaltensweisen des Ehepartners zu beweisen. Dazu gehören Beleidigungen, Drohungen, Seitensprünge oder auch die bewusste Vereitelung des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern.

Doch nicht nur für diese Beweislage werden derartige Chats herangezogen. Auch bei finanziellen Auseinandersetzungen, zum Beispiel im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder des Unterhalts, kann es für die Dokumentation von Zahlungsabsprachen genutzt werden. Bestimmte Kenntnisstände oder neue Partnerschaften fallen ebenfalls darunter. Insbesondere in Sorgerechts– und Umgangsverfahren versuchen die Beteiligten, damit Rückschlüsse auf die Erziehungsbereitschaft und die generelle Kooperation mit dem Partner zu ziehen. Doch was für rechtliche Probleme ziehen WhatsApp-Chats als Beweismittel mit sich?

Typische Probleme hierbei sind die Authentizität, die Vollständigkeit, die Herkunft und der Zeitpunkt der Nachrichten. Sie können leicht manipuliert oder verfälscht werden. Schließlich lassen sich Nachrichten bei WhatsApp mittlerweile sowohl löschen als auch bearbeiten. Mit der Vollständigkeit ist gemeint, dass nur einzelne Nachrichten oder Ausschnitte vorgelegt werden können, wodurch der Gesamtkontext der Kommunikation fehlt und irreführend sein kann. Bezüglich der Herkunft ist das Problem, dass eine Unklarheit herrschen kann, von welchem Gerät der Chat stammt, oder auch, ob eine Drittperson eventuell den Text verfasst hat. Letztlich kann auch der Zeitpunkt problematisch sein, da die Screenshots häufig keine verlässlichen Metadaten enthalten.

Insgesamt ist entscheidend, wie der Chat entstanden ist, wer ihn vorlegt und in welcher Form er in das Verfahren eingeführt wird. In vielen Fällen berücksichtigen Familiengerichte die WhatsApp-Chats daher nur teilweise oder sprechen ihnen lediglich eine Indizwirkung zu.

Können E-Mails vor Gericht als Beweis verwendet werden?

Im Vergleich zu Messenger-Chats gelten E-Mails als formeller und strukturierter. In einem Verfahren vor einem Familiengericht können sie Bedeutung erlangen, wenn es um interne Absprachen zu finanziellen Themen, Trennungsmodalitäten oder generell um die gemeinsamen Kinder geht.

Rechtlich gelten die E-Mails regelmäßig als Urkunden, jedoch hängt ihr Beweiswert dann immer noch davon ab, ob ihre Echtheit nachvollziehbar belegt werden kann. Hier bestehen immer noch verschiedene Manipulationsmöglichkeiten, auch wenn die nachträgliche Bearbeitung oder Weiterleitung lediglich einzelner E-Mails deutlich schwieriger oder offensichtlicher als bei WhatsApp-Chats ist.

Ebenfalls problematisch ist wieder, dass die Absenderadressen allein keinen sicheren Rückschluss auf den Verfasser ziehen lassen. Familiengerichte müssen hier immer noch kritisch prüfen, ob die E-Mails als Vollbeweis geeignet sind oder wie die Messenger-Chats nur als Indiz herangezogen werden können.

Reichen Screenshots als Beweis vor Gericht aus?

Screenshots werden heutzutage immer häufiger als digitales Beweismittel vorgelegt. Diese kann es sowohl von Chats, als auch von E-Mails oder Social-Media-Inhalten geben. Screenshots lassen sich sehr leicht bearbeiten, zuschneiden oder aus dem Kontext ziehen. Meistens fehlen technische Informationen wie die bereits angesprochenen Metadaten, welche Rückschlüsse auf den Zeitpunkt oder das Gerät ziehen lassen würden.

Deswegen stehen die Gerichte den Screenshots noch kritischer gegenüber. Sie entfalten häufig allein keinen hohen Beweiswert, sondern erst in Verbindung mit anderen Beweismitteln, wie zum Beispiel Zeugenaussagen. Dadurch können sie in einem gerichtlichen Prozess wiederum an Bedeutung gewinnen. Im Gegensatz zu vollständigen Chatverläufen oder originalen E-Mails stellen Screenshots lediglich eine Momentaufnahme dar. Es wird nur die visuelle Darstellung festgehalten und dokumentiert was die Beweiswirkung dementsprechend mindert.

Sind heimlich beschaffte digitale Inhalte vor Gericht erlaubt?

Insbesondere bei digitalen Beweisen ist ein zentraler Punkt die Frage nach der rechtmäßigen Erlangung. Verschiedene Verhaltensmuster können zur Unverwertbarkeit der Beweise führen und sogar eigene rechtliche Risiken begründen. Darunter fällt zum Beispiel das Hacken von Konten, oder auch die unerlaubte Weiterleitung privater Kommunikation.

Neben diesen datenschutzrechtlichen Verstößen kommen dann auch Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder strafrechtliche Konsequenzen für den Betroffenen in Betracht. Die eigentliche inhaltliche Relevanz des Beweises wird dann häufig vom Familiengericht nicht berücksichtigt.

In familienrechtlichen Verfahren nehmen die Gerichte in diesen Fällen regelmäßig eine Abwägung zwischen dem Interesse an der Wahrheitsfindung und dem Schutz der Privatsphäre des Betroffenen vor. Die Rechtsprechung zeigt sich jedoch eher zurückhaltend. Für die Praxis bedeutet das Mitlesen von WhatsApp-Chats, oder den heimlichen Zugriff auf E-Mail Postfächer/Messenger-Dienste oder Cloud-Speicher des Ehepartners, dass die eigene Rechtsposition sich verschlechtert. Deswegen ist vor der Sicherung der digitalen Inhalte die Prüfung der rechtmäßigen Erlangung unerlässlich.

Wie bewerten Gerichte digitale Beweise in der Praxis tatsächlich?

Zusammenfassend für die eben genannten Punkte kann man sagen, dass die gerichtliche Praxis zeigt, dass digitale Beweise nur selten isoliert betrachtet werden. Sie dienen meist nur der Untermauerung von bereits bestehenden Tatsachen oder ergänzen andere bereits in den Prozess eingeführte Beweismittel.

Wenn die Herkunft nachvollziehbar ist, der Kontext vollständig und die Erlangung ebenfalls rechtmäßig war, dann ist der Beweiswert deutlich höher. Die absolute Gewissheit liefern diese digitalen Inhalte jedoch wirklich nur in Ausnahmefällen.

Häufige Fragen zu digitalen Beweisen im Familienrecht

  • Darf ich private WhatsApp-Chats meines Ehepartners vor Gericht verwenden?

Die Verwendung ist nur zulässig, wenn die WhatsApp-Chats rechtmäßig erlangt wurden. Also wenn kein unbefugter Zugriff und keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt. Andernfalls sind sie unverwertbar, auch wenn es sich um den Ehepartner handelt.

  • Muss das Handy mit als Beweis vorgelegt werden?

In der Regel muss das Handy nicht mit vorgelegt werden. Lediglich bei einer weitergehenden Prüfung durch einen Sachverständigen kann das notwendig sein.

  • Sollte ich digitale Beweise vorab anwaltlich prüfen lassen?

Auf jeden Fall. Eine anwaltliche Prüfung hilft dabei, die rechtlichen Risiken zu vermeiden und einzuschätzen, ob und wie digitale Inhalte sinnvoll in das gerichtliche Verfahren eingebracht werden können.

  • Kann ich digitale Beweise auch nachträglich noch in das Verfahren einführen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Während eines laufenden familiengerichtlichen Verfahrens kann das Gericht im Einzelfall entscheiden, ob und in welchem Umfang zum Beispiel die WhatsApp-Chats noch berücksichtigt werden. Maßgeblich dabei sind dann der Verfahrensstand, die Nachvollziehbarkeit des Beweises und die Frage, ob durch die späte Vorlage das Verfahren verzögert wird.

  • Reichen Ausdrucke oder PDFs digitaler Chats aus?

Ja, sie können ausreichen, aber nur, wenn wie bereits häufiger erwähnt die Authentizität und Vollständigkeit nachvollziehbar ist.

Fazit

In einem Scheidungs- und Familienverfahren können WhatsApp-Nachrichten, E-Mails und auch Screenshots eine Rolle spielen, jedoch sind sie auch mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Ihr tatsächlicher Beweiswert im Prozess ist stark einzelfallabhängig und hängt vor allem von der Authentizität, der rechtmäßigen Erlangung und der Vollständigkeit ab. Dementsprechend sollten digitale Beweise stets nur mit Bedacht eingesetzt werden und ihre Wichtigkeit darf auch nicht überschätzt werden. Eine exakte Prüfung sowie eine frühzeitige rechtliche Beratung sind in diesen Fällen dringend zu empfehlen.

Online-Scheidung 2025: Aktueller Stand und Zukunft der Justiz

Online-Scheidung 2025: Aktueller Stand und Zukunft der JustizViele von Ihnen assoziieren mit einer Scheidung wahrscheinlich Papierberge, Behördengänge und einen hohen zeitlichen Aufwand. Doch genau dieses Bild verändert sich Schritt für Schritt. Heutzutage muss eine Scheidung nicht mehr unbedingt kompliziert und zeitaufwendig sein. Mit der Online Scheidung bieten wir Ihnen bereits die Möglichkeit, vieles bequem online von Zuhause einzuleiten, doch diese Entwicklung hört damit noch nicht auf. Mit einem Gesetz zur weiteren Digitalisierung sollen bereits ab 2026 neue Möglichkeiten entstehen. Dadurch soll das Verfahren immer effizienter werden. Teilweise können Ehescheidungsverfahren heutzutage vollständig online geführt werden, ohne dass ein Präsenztermin wahrgenommen werden muss. Im folgenden Beitrag klären wir auf, welche Änderungen konkret anstehen, was sich rechtlich in den letzten Jahren so getan hat und was das für die Zukunft der Online-Scheidung bedeutet.

Wie verläuft die Online Scheidung momentan?

Aktuell beginnt die Online Scheidung normalerweise mit einem Formular zum Scheidungsantrag. In diesem Formular geben Mandanten alle Daten an, die zur Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht benötigt werden. Wer vorab weitere Informationen, beispielsweise zu den Scheidungskosten erhalten möchte, erhält mit einem Klick einen Kostenvoranschlag und weitere Informationen auf unserer Website sowie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Daraufhin müssen die notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel die Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunden der Kinder, nachgereicht werden.

Nachdem dem Anwalt alle erforderlichen Angaben vorliegen, stellt er den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Nachdem bereits die Beauftragung online erfolgt ist, kann auch jede weitere Kommunikation bequem per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Das erleichtert insbesondere das Klären von Rückfragen ohne die Notwendigkeit von Kanzleiterminen.

Das Ehescheidungsverfahren wird abgeschlossen durch den Scheidungstermin, bei dem bis vor Kurzem noch immer alle Beteiligten, also die Ehegatten und der Anwalt, persönlich vor Gericht anwesend sein mussten. Hier haben sich in letzter Zeit bereits wesentliche Änderungen ergeben. Denn in immer mehr Fällen findet mittlerweile auch der Scheidungstermin digital statt. Den Termin können die Ehegatten dann bequem online per Videocall wahrnehmen, sodass das gesamte Verfahren online und ohne einen einzigen Präsenztermin stattfinden kann. Lange Anfahrten zum häufig als unangenehm empfundenen Gerichtstermin gehören damit immer mehr der Vergangenheit an.

Gesetz zur weiteren Digitalisierung

Eine zentrale Änderung für die weitere Digitalisierung der Justiz ist die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte). Im kommenden Jahr sollen alle neu angelegten Akten elektronisch bei den Gerichten geführt werden. Dementsprechend auch bei den für die Online-Scheidung zuständigen Familiengerichten. Es müssen jedoch nicht sofort alle Altakten in Papierform neu gescannt werden, sondern es soll eine Art Hybridaktenführung bestehen. Dadurch soll der Übergang erleichtert werden.

Zusätzlich können die Anwälte und Mandanten gewisse Dokumente scannen und digital einreichen. Diese Neuerung soll die Verfahrensabläufe beschleunigen und die Notwendigkeit der Schriftform und der Original-Unterschrift ablösen. Das Familienrecht generell und somit auch die Online Scheidung werden damit deutlich transparenter und ortsunabhängiger.

Was ist in den letzten Jahren generell neu dazugekommen?

Die Digitalisierung der Justiz entwickelt sich schon seit Jahren stetig weiter. Es wurden mehrere wichtige Gesetze und Reformen geschaffen, auf welche die heutige Online Scheidung aufbaut. Ein wichtiger Schritt war das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (2013), wodurch die Justiz verpflichtet wurde, die Schriftsätze auch auf digitalem Wege entgegenzunehmen. Damit wurde die Basis für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) gelegt. Besonders für die Online Scheidung war diese gesetzliche Änderung ein wichtiger Meilenstein. Zudem bauen alle folgenden Änderungen auf das Justizmodernisierungsgesetz von 2017 auf, ohne welches die Online Scheidung derartig nicht möglich wäre.

Mit der Corona-Pandemie kam dann eine weitere Etappe. Die grundsätzliche Nutzung von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren wurde gem. § 128a ZPO erleichtert. Es sollte verhindert werden, dass alle mündlichen Verhandlungen zwingend in Präsenz stattfinden müssen. Diese Verhandlungsmethode soll zukünftig auch noch stärker ausgebaut und genutzt werden. Seitdem werden die Scheidungstermine immer häufiger per Videokonferenz abgehalten. Für viele Ehegatten bedeutet das, dass das Ehescheidungsverfahren vollständig online durchgeführt werden kann. Es sind keine Präsenztermine mehr notwendig. Dies ist insbesondere ein großer Vorteil für Ehegatten, die in weiter Entfernung zum zuständigen Gericht, beispielsweise im Ausland leben.

2020 kam dann zusätzlich das Digitale-Familienleistungen-Gesetz (DFLG), welches darauf abzielt, die allgemeine Verwaltung bei Familienleistungen zu digitalisieren. Dadurch soll die Effizienz bei der Beantragung und Auszahlung erhöht werden. Gemeint sind damit Leistungen wie das Kindergeld oder auch das Bafög. Dieses Gesetz betrifft nicht die Online Scheidung direkt, aber es zeigt, dass generell familienrechtliche Verfahren zunehmend digitalisiert werden.

Daraufhin kam dann 2022 das Onlinezugangsgesetz (OZG), wodurch sowohl der Bund als auch die Länder verpflichtet wurden, alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Für Scheidungsverfahren wie die Online Scheidung bedeutet das, dass künftig Begleitprozesse wie zum Beispiel das Einreichen von Nachweisen oder Auskunftgebungen aus dem Melderegister einfacher online abgewickelt werden können.

Auf EU-Ebene kam es ebenfalls zu einer Weiterentwicklung der Digitalisierung. Mit der eIDAS-Verordnung wurde ein Rahmen geschaffen, welcher digitale Identitäten und elektronische Signaturen ermöglicht. In der Zukunft können dadurch die Ehepartner aus dem Ausland Scheidungsanträge mit einer gültigen digitalen Unterschrift einreichen. Bei vielen dieser Änderungen spielt die bereits angesprochene E-Akte eine entscheidende Rolle.

Fazit

Die Online Scheidung kann eine große Erleichterung für viele Ehepaare bedeuten. Es wird viel bürokratischer Aufwand eingespart, indem die ersten Schritte alle entspannt von zuhause eingeleitet werden können. Zusätzlich lassen sich durch die vereinfachte Verfahrensführung Kosten sparen. Mit der Gesetzesänderung 2026 wird dieses ganze Verfahren in Zukunft noch schneller und flexibler ablaufen können. Dennoch hat die Justiz neben dieser Effizienz auch weiterhin die Qualität der Prozessführung im Blick. Das ganze Modell der Online Scheidung ist schon lange kein Zukunftsmodell mehr, sondern eine Realität, welche in Zukunft weiterhin vereinfacht werden soll. Der Weg zur vollständigen digitalen Scheidung ist noch nicht abgeschlossen, aber mit der kommenden Verpflichtung zur E-Akte wird ein weiterer großer Meilenstein in der Justiz gelegt.

ChatGPT als Anwalt_- Jurist

ChatGPT als Anwalt_- Jurist

ChatGPT im Familienrecht, wird der Anwaltsberuf irgendwann von einer künstlichen Intelligenz ersetzt werden können?

Seit kurzer Zeit erlangt die künstliche Intelligenz „ChatGPT“ immer mehr Aufmerksamkeit in den Medien. Es wird als eine Revolution in der Entwicklung der künstlichen Intelligenz angesehen, fasziniert und beunruhigt dadurch gleichzeitig. Doch was ist diese neue künstliche Intelligenz genau und kann ChatGPT den Gang zu einem Rechtsanwalt in einem Scheidungsverfahren gänzlich ersetzen?

Was ist „ChatGPT“?

ChatGPT ist ein Chat System, das auf einer künstlichen Intelligenz aufbaut. Anders als bisher bekannte künstliche Intelligenzen, zum Beispiel im Kundenservice, welche über die Eingabe von Suchbegriffen die passenden Websites raussucht, kann ChatGPT auf ganze Fragen antworten. ChatGPT kann fast menschlich klingende Antworten zu Fragen geben, welche die künstliche Intelligenz durch eine deep-learning Technologie formulieren kann. Das Programm ChatGPT ist aktuell nur auf Englisch verfasst, es kann aber trotzdem perfekt in der deutschen Sprache Fragen beantworten. Es gibt bereits viele Beispiele wie ChatGPT Gedichte, Hausaufgaben und mathematische Formeln schreiben kann.

 

Kann ChatGPT bei einem Scheidungsverfahren die Notwendigkeit eines Anwalts ersetzen?

Auch wenn es bemerkenswert ist, wie die künstliche Intelligenz ganze Texte alleine durch Informationen aus den Netz formulieren kann, ob sie ganze juristische Fälle lösen oder gar einen Rechtsanwalt ersetzten kann erscheint dennoch fraglich.

Anwaltszwang

Ein Grund, weshalb ein Anwalt in einem Scheidungsverfahren unerlässlich ist, ist der bestehende Anwaltszwang in solchen Verfahren in Deutschland. In einem Scheidungsverfahren muss der Scheidungsantrag nach § 114 I FamFG von einem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden:
„(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.“
Eine anwaltliche Vertretung, bei einer einvernehmlichen Scheidung also zumindest durch einen statt zwei Anwälte, ist daher unerlässlich. Durch die Expertise der Rechtsanwälte soll der Schutz der Prozessparteien und ein möglichst reibungsloser, schneller Prozess ermöglicht werden.
Allein durch dieses praktische Erfordernis ist ein Rechtsanwalt also für eine erfolgreiche Scheidung erforderlich.

Persönliche Beratung

Eine Konsultation eines Rechtsanwaltes ist auch im Hinblick auf die Individualität eines Scheidungsverfahrens zu präferieren.
Antworten auf juristische Fragen durch ChatGPT werden sehr vage gehalten. Die künstliche Intelligenz kann einfache Rechtsfragen, welche heute auch durch Laien im Internet gefunden werden können, gut beantworten. Bei dem Beruf des Rechtsanwalts kommt es aber gerade auf den jeweiligen Sachverhalt an. Jeder Mandant und jeder Fall unterscheidet sich spätestens in den Detailfragen. Gerade da ist eine präzise und saubere Arbeit durch einen Anwalt erforderlich, welcher den Sachverhalt unter die bestehende Rechtslage subsumieren kann, um ein unsauberes Ergebnis zu vermeiden. Speziell in einem online Scheidungsverfahren müssen viele Sachfragen vor dem Verfahren vor Gericht unter den Parteien geklärt werden um die Vorzüge eines Online-Verfahrens auch nutzen zu können.
Fragen wie die des Versorgungsausgleichs zwischen den Ehegatten, die des Ehegattenunterhalts oder über die Einigungen bezüglich möglicherweise bestehende Ehewohnungen oder anderer Eigentümer können Sie mit ihrem Rechtsanwalt in der nötigen Tiefe besprechen. Auch unterstützt Sie Ihr Rechtsanwalt nicht nur in den juristischen Fragestellungen, sondern auch in Verfahrensfragen. Ihr Anwalt kann Ihnen Hinweise auf Verfahrensdetails geben und Sie auf Verfahrenstermine hinweisen.
Erfolgt die Beurteilung eines Sachverhaltes aber eben nicht individuell, sondern durch eine künstliche Intelligenz, können Detailfragen nicht beachtet werden und dadurch das Ergebnis oder der Anspruch verfälscht werden. Auch Menschen machen Fehler, da ChatGPT aber seine Antworten aus den Netz erhält, ist es schwer diese Fehler zu korrigieren und es besteht die Gefahr, das sich unsaubere juristische Ergebnisse der künstlichen Intelligenz im Netz verfestigen können.

Intimität eines Scheidungsverfahrens

Nicht zu unterschätzen ist auch der emotionale Aufwand eines Scheidungsverfahren. Sowohl für die involvierte Partei kann es kräftezerrend sein, als auch für Dritte wie Kinder der Ehegatten. Es müssen teils sehr intime Informationen besprochen werden. Umso relevanter ist hier eine kompetente Beratung die Sie jederzeit bei Fragen konsultieren können.

Aktualität der Rechtslage

Zuletzt darf auch nicht vergessen werden, dass das aktuelle Modell von ChatGPT nur mit Informationen aus dem Netzt gespeist ist, die bis 2021 erstellt wurden. Je nach Rechtsgebiet kann sich aber in kurzer Zeit sehr viel juristisch verändern, sei es durch relevante Urteile, durch Entscheidungen der Legislative oder durch neue EU-Richtlinien. Eine gegebenenfalls flexible Anpassung an eine neue Rechtslage kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt gewährleisten.

Können Scheidungsanwälte von ChatGPT profitieren?

Es kann sich aber immer noch die Frage gestellt werden, inwieweit ChatGPT die anwaltliche Tätigkeit unterstützen könnte. Die künstliche Intelligenz könnte Rechtsanwälte in einzelnen Sachfragen aushelfen. Es darf jedoch nicht unterschätz werden, dass ChatGPT lediglich frei zugängliche Einträge aus dem Internet einbezieht und dies ohne Angaben zu Quellen. Dadurch kann nicht überprüft werden, ob es sich hierbei um seriöse Quellen handelt. Darauf aufbauend stellen sich auch weiter, bis lang ungeklärte, Fragen zu Haftungsansprüchen und zu Urheberrechtlichen Aspekten für Texte, welche von der künstlichen Intelligenz generiert wurden.
Chat CPT könnte also in Zukunft die Arbeit in Kanzleien bezüglich oberflächlicher Fragen unterstützen. Auf Grund der Problematik der Quellenverweise ist jedoch kein Verlass auf die Richtigkeit vorhanden und es könnten sich urheberrechtliche Schwierigkeiten ergeben.

Insgesamt lässt sich also sagen, dass ChatGPT als neue künstliche Intelligenz viel Potential bereit hält, aber auch diese schon sehr weit ausgearbeitete Intelligenz ihre Schwächen hat. Die Antworten auf juristische Fragen sind häufig zu vage und ermöglichen keinen Zuschnitt auf den individuellen Sachverhalt der einzelnen Parteien. Auch ist das aktuelle Modell von ChatGPT auf einem veralteten Stand und antwortet ohne Angaben von Quellen.
Die Arbeit eines Rechtsanwaltes, vor allem in Scheidungsverfahren, bleibt daher weiterhin unerlässlich.


Quellen:
• FAZ Beitrag, zuletzt geöffnet am 07.02: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/chatgpt-und-ki-die-maechtigen-neuen-assistenzsysteme-18587321.html
• Johannisbauer, Christoph, MMR Aktuell 2023, 455537, ChatGPT im Rechtsbereich – erste Erfahrungen und rechtliche Herausforderungen bei der Verwendung künstlich generierter Texte
• Musielak/ Voit, ZPO, 19.Auflage, 2022, § 78 Rn.1,2 (Weth)
• Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Auflage 2022, § 114 (Schwamb)
• Tagesschau Beitrag, zuletzt geöffnet am 07.02 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/chatgpt-wachstum-bezahlangebot-abo-101.html
• Hoeren, Thomas, MMR 2023, 81 „Geistiges Eigentum“ ist tot – lang lebe ChatGPT