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Trennung zum Jahresende – Die 7 größten Steuerfehler

Trennung zum Jahresende - Die 7 größten Steuerfehler

Trennung zum Jahresende - Die 7 größten SteuerfehlerWer sich zum Jahresende trennt, darf die damit einhergehenden steuerlichen Folgen nicht unterschätzen. Gerade zum Jahreswechsel entscheidet oft nur dieser eine Tag darüber, ob Steuervorteile erhalten bleiben oder eben nicht. Insbesondere Fehler bei der Steuerklasse, dem Unterhalt oder auch bei Vermögensübertragungen können schnell zu bis zu fünfstelligen Nachzahlungen führen. Problematisch ist dabei vor allem, dass viele Fehler später nicht mehr korrigierbar sind. Im folgenden Beitrag werden Ihnen die 7 größten Steuerfehler präsentiert und auch, wie Sie diese vermeiden können.

Die 7 größten Steuerfehler

1. Fehler: Falsche oder verspätete Angabe des Trennungszeitpunkts

Dieser erste Steuerfehler ist einer der häufigsten und teuersten Steuerfehler bei einer Trennung, weil der Trennungszeitpunkt steuerlich eine wichtige Rolle spielt. Dadurch wird entschieden, ob Ehegatten noch zusammenveranlagt werden dürfen (2. Steuerfehler), welche Steuerklasse gilt (3. Steuerfehler), ob Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar sind  (4. Steuerfehler), ob bestimmte Vermögensübertragungen steuerlich begünstigt werden und ob eventuell das Finanzamt bestimmte Vorteile wieder rückwirkend aberkennt.

Sobald die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist und mindestens einer der Partner die Lebensgemeinschaft nicht mehr fortsetzen will, liegt steuerlich eine sogenannte Trennung vor. Wichtig zu sagen ist hierbei, dass nicht das Datum der Scheidung, sondern das des tatsächlichen Trennungszeitpunkts entscheidend ist. Doch warum passieren hier so viele Steuerfehler?

Häufig dokumentieren Paare den Zeitpunkt überhaupt nicht oder sind sich uneinig, wann die tatsächliche Trennung erfolgt ist. Außerdem geben viele bewusst den Zeitpunkt zu spät an, da sie schließlich noch freundlich miteinander waren oder um gewisse Steuervorteile zu behalten. Gerade bei Streitigkeiten prüft das Finanzamt diesen Punkt jedoch genauer. Das Resultat aus diesen Fehlern sind hohe Nachzahlungen und zusätzliche rechtliche Risiken.

2. Fehler: Gemeinsame Steuererklärung trotz Konflikte

Dieser Steuerfehler ist ebenfalls weit verbreitet, da die gemeinsame Steuererklärung zunächst finanziell sinnvoll erscheint. Sowohl rechtlich, als auch praktisch birgt sie jedoch erhebliche Risiken. Im Jahr der Trennung dürfen Ehepartner sich noch gemeinsam veranlagen, solange sie noch nicht dauernd getrennt gelebt haben. Problematisch wird diese gemeinsame Steuererklärung jedoch bei Konflikten. Die Zusammenveranlagung sorgt für eine gesamtschuldnerische Haftung beider Ehepartner, eine mögliche Verlangung des gesamten Betrages von nur einem Partner vom Finanzamt und die Verantwortlichkeit beider für alle Angaben, auch die des ehemaligen Partners. Schlussfolgernd kann einer für die falschen Angaben des anderen belangt werden und generell müssen zivilrechtliche Ansprüche bei der unklaren Verteilung von Steuererstattungen separat durchgesetzt werden. Streitereien führen häufig auch dazu, dass ein Partner die Unterlagen nicht herausgibt oder gar nicht erst unterschreibt. Der steuerliche Vorteil kann aufgrund der Konflikte, bestimmten Nachzahlungen oder Haftungsrisiken schnell an Bedeutung verlieren.

Solange eine Kommunikation sachlich möglich ist, eine gewisse Transparenz besteht und auch das Vertrauen noch vorhanden ist, ergibt eine gemeinsame Steuererklärung weiterhin Sinn. Insbesondere eine schriftliche Vereinbarung kann diesen gesamten Prozess vereinfachen. Bei diesem Steuerfehler wird einem bewusst, dass bei der Trennung emotionale Konflikte und steuerliche Entscheidungen häufig miteinander vermischt werden. Die langfristigen Risiken können dabei dann schnell übersehen werden.

3. Fehler: Falsche Steuerklasse

Wichtig zu wissen ist erstmal, dass die Ehepartner im Jahr der Trennung die bisherigen Steuerklassen weiter nutzen dürfen. Das ist unabhängig davon, wann im Jahr sie sich getrennt haben. Dementsprechend muss die Steuerklasse nicht immer sofort geändert werden. Ab dem 01.01. des Folgejahres muss die Steuerklasse jedoch dann geändert werden. Beide Expartner haben daraufhin im nächsten Jahr die Steuerklasse I oder auch die Steuerklasse II, wenn ein Elternteil das Kind durchgehend betreut und Anspruch auf einen Entlastungsbetrag hat. Der klassische Steuerfehler ist hier, dass die alte Kombination der Steuerklassen weiterhin genutzt wird, auch wenn die Scheidung noch nicht durch ist. Dieser Steuerfehler fällt bei einer Steuerprüfung oder Steuererklärung direkt auf. Die Folge daraus ist, dass das Finanzamt die Steuerklasse automatisch ändert und häufig eine hohe Steuernachzahlung fordert. Der Grund dafür ist, dass die Steuerklassen einer Ehe für den besser verdienenden Partner finanziell sehr vorteilhaft sind, jedoch dieser Vorteil ohne die Ehe kein Bestandsrecht mehr hat. Eine frühzeitige Umstellung schafft zudem Planungssicherheit für das Folgejahr, nämlich indem feststeht, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt dann einbehalten wird.

4. Fehler: Unterhaltszahlungen nicht steuerlich nutzen

Vielen getrennten oder geschiedenen Paaren ist nicht bewusst, dass Unterhaltszahlungen unter gewissen Umständen steuerlich absetzbar sein können. Diese erhebliche Steuerersparnis entgeht vielen somit.

Es gibt zwei Wege, wie man den Unterhalt steuerlich geltend machen kann. Der erste ist der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr.1 EStG. Dieser hat die Voraussetzungen, dass es eine Zahlung an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sein muss, es bedarf der Zustimmung des Expartners in Form eines Formulars und der Expartner muss die Zahlungen zusätzlich als Einkommen versteuern. Der Vorteil daraus ist, dass der zahlende Partner im Kalenderjahr bis zu 13.805€ Steuern plus Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge einsparen kann. Auf der anderen Seite muss der Unterhaltsempfänger jedoch die Steuern für den Unterhalt zahlen.

Der zweite Weg sind die außergewöhnlichen Belastungen nach § 33a EStG. Dafür ist nur der Unterhalt an den Expartner oder eine nahestehende Person nötig. Des Weiteren bedarf es hierbei keiner Zustimmung und der Expartner muss auch nichts versteuern, jedoch ist der steuerliche Vorteil hier etwas geringer. Welche Variante schlussendlich für das Paar günstiger ist, hängt von der individuellen Einkommenssituation ab und sollte vorab durchgerechnet werden.

Aufgrund dieser angesprochenen Unwissenheit verschenken viele Paare im Jahr mehrere tausend Euro.

5. Fehler: Immobilienverkauf ohne Steuerprüfung

Häufig kommt es vor, dass Menschen ihre Immobilie verkaufen, ohne vorher zu prüfen, ob dabei eventuell zusätzliche Steuern anfallen. Bei einer Trennung passiert das oft plötzlich oder auch aus emotionalem Druck heraus. Daraus kann eine Spekulationssteuer oder Einkommenssteuer entstehen. Diese Kosten können einen in einer finanziell sowieso schwierigen Trennungsphase umso härter treffen. Mit der Spekulationssteuer wird die 10-Jahres-Spekulationsfrist angesprochen. Viele glauben, dass der Immobilienverkauf automatisch steuerfrei ist, da die beiden schließlich in dieser Immobilie gewohnt haben. Davon ist jedoch nur auszugehen, wenn einer der Ehegatten die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei Vorjahren selbst bewohnt hat. Das Resultat bei einer Trennung ist dann, dass die Immobilie nicht mehr als selbstgenutzt zählt, wenn einer der Partner auszieht und der Verkauf wird wieder steuerpflichtig. Anders ist es, sobald die 10 Jahre abgelaufen sind. Außerdem ist hierbei wichtig zu beachten, dass für jeden Ehepartner separat geprüft wird, ob für ihn oder sie ein steuerfreier Verkauf möglich ist.

Zusätzlich darf man nicht unterschätzen, wie stark der Immobilienwert in den letzten Jahren durchschnittlich gestiegen ist. Durch die Steuerverpflichtung kommt es dann schnell zu bis zu fünfstelligen Nachzahlungen. Der angesprochene zeitliche Druck ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Die Paare wollen häufig die Vermögensauseinandersetzung beenden, die Auszahlungen regeln und den Kredit ablösen, wodurch die steuerliche Beratung eventuell in den Hintergrund rückt.

6. Fehler: Vermögensübertragung als „Schenkung“ übersehen

Besonders bei einer Trennung kommt es häufig zu Vermögensverschiebungen zwischen den ehemaligen Partnern. Das betrifft die gemeinsame Immobilie inklusive der Ausgleichszahlungen, die Bereinigung der Konten oder auch die Übertragung wertvoller Gegenstände wie zum Beispiel Auto oder Schmuck. Dabei übersehen viele Paare einen typischen Steuerfehler. Derartige Vermögensübertragungen können steuerlich als Schenkung gelten und führen zu erheblichen Steuerfolgen.

Bei verheirateten Paaren gilt ein hoher Schenkungssteuer-Freibetrag in Höhe von 500.000€. Nach der Trennung entfällt jedoch dieser Vorteil und es gilt nur noch der geringe Freibetrag für „sonstige Personen“ in Höhe von 20.000€, was einen immensen Unterschied darstellt. Generell ist wichtig zu sagen, dass eine Schenkung vorliegt, wenn der eine Partner dem anderen etwas unentgeltlich überträgt und dadurch beim Empfänger eine Bereicherung entsteht. Das Finanzamt prüft hier teilweise sehr genau, ob ein ehemaliges Paar die plötzliche Schenkungsteuerpflicht nicht bedacht hat. Die Annahme, dass eine private Regelung niemand merkt, ist falsch und wird häufig mit Nachzahlungen bestraft.  Insbesondere bei Immobilienübertragungen tritt dieser Steuerfehler nach einer Trennung auf.

7. Fehler: Entscheidung nicht vor dem 31.12. Getroffen

Dieser Steuerfehler tritt offensichtlich besonders häufig bei Trennungen zum Jahresende auf. Im Steuerrecht richten sich die Folgen strikt nach dem Kalenderjahr. Dementsprechend entstehen diese Wirkungen auch nicht rückwirkend, sondern knüpfen wirklich erst an den Stand zum 31.12. an. Bei vielen Trennungen wird das zum Problem, weil diese Entscheidungen emotional aufgeschoben werden und die Paare erst einmal Ruhe voneinander haben wollen. Dadurch werden diese steuerlichen Fristen immer mal wieder übersehen. Das Paar muss bis zum 31.12. mehrere Entscheidungen treffen. Die Wahl der Veranlagungsart, die Steuerklasse für das Folgejahr, die Unterhaltsvereinbarungen, die Vermögensübertragungen und auch die Immobilienentscheidungen.

Durch diesen typischen Steuerfehler entstehen auch die bereits genannten typischen Folgen. Dazu gehören der Verlust von Steuervorteilen, unnötige Nachzahlungen, Doppelbelastungen, fehlende Gestaltungsmöglichkeiten und häufig leider auch zusätzliche Konflikte mit dem ehemaligen Partner. Dieser Steuerfehler ist zu großem Teil mit allen anderen zuvor genannten verbunden, jedoch ist hier wichtig herauszustellen: Was nicht bis zum 31.12. entschieden ist, ist verloren. Es ist kein eigener Steuertatbestand, sondern ein Zeit- und Organisationsfehler.

Checkliste „Was muss ich bei einer Trennung steuerlich beachten“

  • Steuerklassen prüfen
  • Immobilienverkauf steuerlich prüfen
  • Unterhalt steuerlich optimieren
  • Dokumentation des Trennungszeitpunkts
  • Wichtige Entscheidungen rechtzeitig vor dem 31.12. treffen
  • Steuerveranlagungsart für das Trennungsjahr festlegen
  • Vermögensauseinandersetzung steuerlich dokumentieren

Fazit

Eine Trennung hat, wie Sie sehen, nicht nur emotionale, sondern auch steuerliche Folgen für das Paar. Viele dieser oben genannten Steuerfehler entstehen aus Unwissenheit, Zeitdruck und dem Wunsch, weiteren Konflikten aus dem Weg zu gehen. Gerade zum Jahresende können falsche oder verspätete Entscheidungen jedoch zu starken finanziellen Nachteilen führen.

Schlussfolgernd kann eine rechtzeitige steuerliche Beratung helfen, diese unnötigen Nachzahlungen zu vermeiden und die Risiken zu reduzieren.

17. Dezember 2025
https://www.online-scheidung-deutschland.de/wp-content/uploads/Trennung-zum-Jahresende.jpg 1178 1920 Ben Littwin https://www.online-scheidung-deutschland.de/wp-content/uploads/2024/06/Online-Scheidung-Logo-neu.svg Ben Littwin2025-12-17 18:20:582025-12-17 18:20:58Trennung zum Jahresende – Die 7 größten Steuerfehler

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    23.06.2026
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    11.06.2026
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    von R.L.
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    Ich kann Niklas Clamann jedem empfehlen, der im Raum Münster und Umgebung Unterstützung in familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Scheidungsverfahren, sucht. Mein Scheidungsverfahren fand in Deutschland statt und wurde auf Deutsch durchgeführt. Obwohl ich Deutsch spreche und an der Gerichtsverhandlung selbst problemlos teilnehmen konnte, habe ich es sehr geschätzt, dass Niklas die Einzelheiten, Abläufe und rechtlichen Auswirkungen des Verfahrens verständlich auf Englisch erklären konnte. Die Möglichkeit, die Feinheiten und Besonderheiten des deutschen Familienrechts in meiner Muttersprache zu besprechen, gab mir die Sicherheit, den gesamten Prozess und die damit verbundenen Entscheidungen vollständig zu verstehen. Obwohl die eigentliche Gerichtsverhandlung relativ unkompliziert war, waren die Vorbereitung und die Beratung im Vorfeld von unschätzbarem Wert. Niklas nahm sich die Zeit, jeden Schritt des Scheidungsverfahrens ausführlich zu erläutern, meine Fragen zu beantworten und sicherzustellen, dass ich genau wusste, was mich erwartete. Seine Fachkenntnisse im Familienrecht waren jederzeit erkennbar, und seine Kommunikation war durchweg klar, professionell und beruhigend. Besonders hervorheben möchte ich auch die Kanzlei insgesamt. Der Kontakt mit dem Sekretariat und den Mitarbeitern war von Anfang bis Ende ausgezeichnet. Die Kommunikation war stets freundlich, zuverlässig und effizient, und alle Ansprechpartner waren hilfsbereit und professionell. Tatsächlich habe ich Niklas persönlich erst am Morgen der Gerichtsverhandlung kennengelernt. Dank der hervorragenden Organisation und Unterstützung seines Teams verlief jedoch alles reibungslos, und ich fühlte mich jederzeit bestens vorbereitet. Auch das kostenlose Erstgespräch habe ich sehr geschätzt. Was leicht zu einer belastenden Erfahrung hätte werden können, wurde durch die Unterstützung und Begleitung von Niklas und seinem Team zu einem gut organisierten und weitgehend stressfreien Prozess. Für diese Unterstützung bin ich sehr dankbar und kann die Kanzlei jedem empfehlen, der einen kompetenten und zuverlässigen Familienrechtsanwalt im Raum Münster sucht – insbesondere internationalen Mandanten, die sich im deutschen Rechtssystem zurechtfinden müssen.
    von P.M.
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    21.05.2026
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    16.04.2026
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    Ich möchte mich ganz herzlich bei der Kanzlei Clamann bedanken. Mein Scheidungsverfahren wurde sehr professionell, schnell und unkompliziert begleitet. Ich habe mich während des gesamten Prozesses immer gut informiert und unterstützt gefühlt. Ein besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Jana Staudte aus Hannover, die mich beim Termin vor Gericht vertreten hat. Sie war sehr freundlich, ruhig und äußerst kompetent – das hat mir sehr viel Sicherheit gegeben. Vielen Dank auch an Herrn Rechtsanwalt Clamann und das gesamte Team für die großartige Unterstützung. Ich bin sehr dankbar und kann diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
    von R.T.
  • Top online lawyer
    04.03.2026
    Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit Herrn Niklas Clamann während meines Scheidungsverfahrens. Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens wurde alles äußerst professionell, zuverlässig und effizient organisiert. Die Kommunikation war jederzeit klar, schnell und transparent. Herr Clamann hat mich über jeden einzelnen Schritt im Verfahren informiert und sichergestellt, dass ich alle Informationen vollständig verstehe. Besonders geschätzt habe ich, dass er sich die Zeit genommen hat zu prüfen, ob alles bei mir angekommen ist und ob noch Fragen offen sind. Das gesamte Verfahren wurde zügig und gleichzeitig mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit für Details durchgeführt. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, dass mein Fall ernst genommen wird und in sehr kompetenten Händen ist. Ich bin mit der Betreuung und dem Ergebnis sehr zufrieden und kann Herrn Niklas Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen professionellen, zuverlässigen und sehr gut organisierten Anwalt sucht, ist hier bestens aufgehoben.
    von R.A.
  • Bestens: Scheidung & Online
    26.02.2026
    Hier findet eine sehr kompetente, freundliche und nahbare Rechtsberatung und Mandantenbetreuung statt. Ich weiß diesen Anwalt und sein gesamtes Team sehr zu schätzen. Besten Dank für die gute Zusammenarbeit und eine Empfehlung an alle Menschen die Unterstützung brauchen. Größere Strecken zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind zum Glück in unserem digitalen Zeitalter kaum noch relevant. Die Erreichbarkeit am Telefon und per E-Mail war immer zügig und zuverlässig gegeben. So sollte es sein.
    von P.E.
  • Sehr kompetenter Familienanwalt
    26.02.2026
    Ich kann Herr Clamann uneingeschränkt weiter empfehlen. Trotz der Entfernung und einem etwas schwierigen Verfahren habe ich mich gut vertreten gefühlt. Ich hoffe ich werde nie mehr in der Verlegenheit sein, aber dann würde ich wieder auf Hr. Clamann zurück kommen.
    von J.S.
  • Top Anwalt
    24.02.2026
    Herr Niklas Clamann hat mich in meinem Scheidungsverfahren kompetent und zuverlässig vertreten. Die Beratung war strukturiert, verständlich und lösungsorientiert. Ich wurde jederzeit transparent über den aktuellen Stand informiert und alle offenen Fragen wurden zeitnah beantwortet. Besonders positiv hervorzuheben sind seine fachliche Expertise sowie seine klare und sachliche Kommunikation. Das Verfahren konnte effizient und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden. Ich bedanke mich für die professionelle Unterstützung und empfehle Herrn Clamann gerne weiter.
    von A.L.
  • Unkomplizierte Abwicklung Scheidung
    14.02.2026
    Total unkomplizierte Abwicklung eines Scheidungsverfahrens und sehr netter Kontakt mit schnellen Antworten.
    von D.W.
  • Trennungsunterhalt
    11.02.2026
    Herr Clamann hat sich für mich darum gekümmert, dass ich Beratungshilfe erhalte und somit völlig kostenlos von ihm beraten und vertreten werden konnte. Er war stets für mich erreichbar, hat sich immer sehr viel Zeit für mich genommen und meine Ansprüche gegenüber der Gegenseite zu 100 % durchgesetzt. Ein besonderes Lob möchte ich an seine Mitarbeiterinnen Frau Elberich und Frau Brockhoff aussprechen. Sie haben mir beim Ausfüllen von Formularen geholfen, mich bei allen sonstigen Fragen unterstützt und waren vor allem im persönlichen Kontakt immer freundlich und sehr zuvorkommend. Auf Anrufe oder E-Mails habe ich immer eine Rückmeldung erhalten. Ich kann die Kanzlei mit besten Wünschen nur empfehlen.
    von S.S.
  • Der Anwalt zu dem man vertrauen haben kann
    04.02.2026
    Lange war ich auf der Suche nach einem Anwalt , der meine Scheidung online bearbeiten sollte , Recht schwierig bei den vielen schwarzen Schafen mit angeblichen Superangeboten . Bis ich auf das Angebot von Herrn Clamann traf , die Kommunikation war von Anfang hervorragend , das erste Gespräch war sehr aufschlussreich wie Recht informativ. Die Kostenübersicht und der Verfahrensablauf der Scheidung war Recht einfach , besonders loben möchte ich auch die super netten , freundlichen Mitarbeiterin von Herr Clamann . Kleinste Differenzen konnten sofort beendet werden ein Telefonat genügte bereits dafür . Besonders haben mir die digitalen Schritte und Berichte zum Fortgang der Scheidung gefallen, ich war stets sehr gut über alles informiert Ich bedanke mich bei Herrn Clamann und sein tolles Team für die super schnelle Scheidung. Mit freundlichen Grüßen Marko Dittert
    von M.D.
  • Scheidung
    29.01.2026
    Sehr gute und freundliche Hilfe bei einem nicht ganz einfachem Thema! Herr Clamann und seine Mitarbeiterinnen waren jeder Zeit verfügbar und standen immer mit sachdienlichen Hinweisen und Hilfestellungen zur Seite. Top, lieben Dank hierfür!
    von M.D.
  • Sehr freundlich, schnell und klientenorientiert
    09.01.2026
    Es hat die gesamte kompetente und freundliche Beratung einfach ganz problemlos, schnell, zuverlässig und mit Blick auf meine Situation gepasst. Sehr empfehlenswert!
    von A.F.
  • Scheidung
    09.01.2026
    Ich habe die Kanzlei von Herrn Clamann zwecks meiner Scheidung aufgesucht und wurde vom ersten Kontakt an bis zum Gerichtstermin super beraten und vertreten. Egal was für eine Frage ich hatte, ich konnte mich jederzeit Telefonisch melden und man hat sich Zeit genommen. Ein Dankeschön möchte ich an dieser Stelle auch an Frau Brockhoff aussprechen. Ich kann Herrn Clamann nur weiterempfehlen und möchte mich auch nochmals bedanken für die unkomplizierte Abwicklung meiner Scheidung.
    von J.R.
  • Scheidungsverfahren
    01.01.2026
    Danke an Herrn Clamann und sein Team! Ich war mit der Betreuung durch die Kanzlei im Rahmen meiner Scheidung wirklich äußerst zufrieden. Der Kontakt lief überwiegend telefonisch und per E-Mail und war jederzeit sehr unkompliziert und angenehm. Herr Clamann war sehr gut erreichbar, Rückmeldungen kamen schnell und zuverlässig. Sowohl er als auch sein Team waren sehr empathisch, freundlich und zuverlässig. Gerade in einer emotional anspruchsvollen Zeit habe ich mich sehr gut aufgehoben und professionell vertreten gefühlt. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Anfangs war ich unsicher, ob eine Online-Kanzlei das Richtige für mich ist, nach dieser Erfahrung kann ich ganz klar sagen: fünf Sterne +++++
    von P.W.
  • Scheidung
    15.12.2025
    Sehr gute Kommunikation. Alle Fragen schnell und gut verständlich beantwortet. So wünscht man sich eine Beratung.
    von E.D.
  • Scheidung (Familienrecht)
    05.12.2025
    Vielen Dank für die professionelle Beratung und für die angenehme Kommunikation. Es war alles sehr professionell verlaufen. Ich wurde über jeden Schritt per Mail informiert und kann nur Gutes über das Team mit und um Hr. Clamann berichten. Der Ablauf der Scheidung war reibungslos. Ich war mit allem sehr zufrieden und kann Hr. Clamann nur empfehlen! Vielen Dank!
    von J. D.
  • Einvernehmliche binationale Scheidung
    27.11.2025
    Ich war von Anfang bis Ende mit der Arbeit von Herrn Clamann sehr zufrieden. Er war jederzeit erreichbar, hat mich durchgehend kompetent beraten und in jeder Situation schnell reagiert. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er meinen Fall übernommen hat, obwohl es sich um eine binationale Scheidung handelte, die zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte. Dank seiner sorgfältigen und engagierten Arbeitsweise habe ich mich während des gesamten Verfahrens gut aufgehoben gefühlt. Ich würde Herrn Clamann ohne Einschränkung weiterempfehlen.
    von L.T.
  • Reibungslose und schnelle Abwicklung unserer Ehescheidung
    23.11.2025
    Vielen Dank für den reibungslosen, unkomplizierten und schnellen Ablauf unseres Ehescheidungs-Verfahrens. Kompetente freundliche Beratung, Schnelligkeit und ein für derzeitige Verhältnisse vernünftiger Preis zeichnen die Kanzlei von Herrn RA Niklas Clamann & Team aus. Wer auf Kompetenz, Vertrauen und Freundlichkeit baut sollte sich an Herrn RA Clamann wenden. Alles in allem kann ich diese Kanzlei nur empfehlen! Vielen Dank nochmals für alles.
    von D.K.
  • Sehr kompetent und freundlich
    20.11.2025
    Bereits mit dem ersten Schriftsatz an das Familiengericht, wurde in mir jene empfundene stillschweigende Zusicherung hervorgerufen, dass sich alles zum Besten entwickeln wird mit dem Ergebnis, dass die Scheidung, vor allem hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, zu meiner Vollsten Zufriedenheit beschlossen wurde. Deshalb komme ich gar nicht umhin, Herrn Rechtsanwalt Niklas Clamann und sein freundliches und kompetentes Team wärmstens weiterzuempfehlen.
    von Z.L.
  • Sehr guter Anwalt
    18.11.2025
    Er hat .ir bei meiner Scheidung mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.Ich kann ihn wärmsten weiter empfehlen 👍
    von D.B.
  • Hervorragend (Familienrecht)
    06.11.2025
    Ich kann Herrn Niklas Clamann und sein Team uneingeschränkt empfehlen! Ich wurde während meiner Scheidung von dem gesamten Team betreut und habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Clamann und seine Mitarbeiter waren jederzeit freundlich, engagiert und äußerst kompetent. Besonders positiv war die hervorragende Kommunikation – ich wurde über jeden Schritt informiert und hatte immer das Gefühl, dass meine Anliegen ernst genommen werden. Die Kombination aus fachlicher Stärke, Menschlichkeit und Organisation ist wirklich beeindruckend. Dank des Einsatzes des gesamten Teams konnte mein Verfahren fair, schnell und mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön an das ganze Team – ihr habt großartige Arbeit geleistet!
    von H.F.
  • Volltreffer (Familienrecht)
    04.11.2025
    Herrn Clamann habe ich sowohl im Scheidungsverfahren als auch vorher in einem langwierigen außergerichtlichen Einigungsprozess zum Unterhalt kennen und schätzen gelernt. Sehr kompetent, geduldig und empathisch geht er jedes Problem äußerst zeitnah an. Die Schriftsätze sind prägnant und zielführend ohne \"Geschwafel\". Rückmeldungen erfolgen stets zügig. Meinerseits eine absolute Empfehlung! Dieser Anwalt ist sein angemessenes Honorar wert.
    von J.D.
  • Ehescheidung (Familienrecht)
    09.10.2025
    Beratung, Kommunikation und Kosten, alles top! und wie vorher besprochen. Sehr zu empfehlen!!!
    von E. K.
  • Hervorragende Kanzlei-großartiges Team
    von G. E. am 08.10.2025 um 15:44 Uhr
    Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich war mit der Arbeit meines Scheidungsanwalts und dem gesamten Team äußerst zufrieden. Auch wenn der Kontakt ausschließlich online stattfand, fühlte ich mich jederzeit kompetent, freundlich und zuverlässig betreut. Alles wurde verständlich erklärt und professionell begleitet. Eine wirklich hervorragende Kanzlei – fachlich top und menschlich sehr angenehm, absolut empfehlenswert. Ein ganz besonderes Lob an Frau B. und Frau E., die immer unglaublich freundlich, hilfsbereit und engagiert waren. Ihre herzliche Art und schnelle Unterstützung haben mir die ganze Zeit über ein sehr gutes Gefühl gegeben. Insgesamt eine hervorragende Betreuung – fachlich top, menschlich warm und absolut empfehlenswert!! Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die tolle Unterstützung und Betreuung bedanken. Gülizar Ekinci/Budak
    von G. E.
  • Bestens durch die Scheidung begleitet
    Bewertung von M. W. am 18.12.2024 um 09:43 Uhr
    Sehr geehrter Herr Clamann, Ich möchte mich bei Ihnen und ihren Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken für die hervorragende Durchführung meiner Scheidung. Ich habe mich jederzeit gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war flott und immer sehr gut. Bei Fragen meinerseits konnte ich mich immer an Ihre Kanzlei wenden und wurde super beraten. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert ich bin, dass dieses Drama mit meinem Exmann nun zu Ende ist. Auch bedanke ich mich innig dafür, dass Sie mir einen ortsansässigen Kollegen zur Anhörung an die Seite gestellt haben. So fühlte ich mich viel Sicherer, was angesichts des Auftrittes meines Exmannes bei Gericht meine Befürchtungen bestätigte, dass es schwierig wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen ruhigen besinnlichen Jahresabschluss. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie und Ihre Kanzlei gerne weiter empfehlen. Mit freundlichen und glücklichen Grüßen M. Wilke
    von MW
  • Ehescheidung
    Bewertung von A. G. am 05.12.2024 um 17:07 Uhr
    Herr Clamann hat mich während meiner Scheidung hervorragend unterstützt. Seine Professionalität, Empathie und Fachkenntnisse im Familienrecht waren beeindruckend. Dank seiner klaren Kommunikation und strategischen Herangehensweise verlief das Verfahren reibungslos und fair. Ich bin äußerst dankbar und kann Herrn Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen.
    von AG
  • Onlinescheidung
    Bewertung von B. D. am 13.11.2024 um 08:10 Uhr
    Herr Clamann hat mich kompetent und freundlich durch die Scheidung begleitet, die Kosten waren wie veranschlagt und auch sein Team war total nett und hilfsbereit! Vielen Dank!! :-)
    von BD
    Antwort von Rechtsanwalt Niklas Clamann
    Auch mein Team und ich bedanken uns bei Ihnen für die gute und immer freundliche Zusammenarbeit. Es freut mich zu lesen, dass Sie vom Kostenvoranschlag bis zum Scheidungstermin mit unserer Arbeit zufrieden waren. Kostentranzparent ist für mich Vertrauenssache, da es leider bei Online-Scheidungen immer wieder unseriöse Lockangebot gibt. Sollten sich nach der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung noch Rückfragen ergeben, so rufen Sie gerne jederzeit bei mir in der Kanzlei an. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

    mit vielen Grüßen

    Niklas Clamann - Rechtsanwalt für Familienrecht -
    (online-scheidung-deutschland.de)
  • Sehr gute Beratung!
    Bewertung von S. B. am 01.10.2024 um 20:09 Uhr
    Vielen Dank an RA Clamann und sein Team. Ich wurde professionell und vertrauenswürdig durch meine Scheidung begleitet. Alles verlief unkompliziert und Fragen wurden immer zügig beantwortet.
    von SB
  • Gut beraten
    Bewertung von A. R. am 23.09.2024 um 19:37 Uhr
    Herr Clamann und sein Team haben meinen Exmann und mich durch unseren Scheidungsprozess begleitet. Von der Antragstellung bis hin zur endgültigen Scheidung war das Team stets erreichbar, hat zügig und transparent sowohl per Mail als auch per Telefon alle Anträge und Fragen bearbeitet. Innerhalb von 5 Monaten war unser Anliegen vollständig bearbeitet. Das Team war jederzeit freundlich und sehr hilfsbereit. Die Möglichkeit, die Kanzlei online zu beauftragen und für keines der Gespräche oder Beratungstermine tatsächlich vor Ort sein zu müssen, hat uns zu Beginn überzeugt. Auch nach Beendigung des Verfahrens können wir die Kanzlei Clamann nun weiter empfehlen.
    von AR
  • Kompetent
    Bewertung von Z. T. am 16.09.2024 um 17:18 Uhr
    Schnell, kompetent und sehr vertrauenswürdig
    von ZT
  • Schnell und unkompliziert
    Bewertung von G. B. am 07.09.2024 um 16:25 Uhr
    Ich bin von Anfang an gut beraten worden und kann Herrn Clamann auf jeden Fall weiterempfehlen!
    von GB
  • In guten Händen!!!
    Bewertung von A. P. am 26.08.2024 um 17:02 Uhr
    RA Clamann und sein Team haben mich super betreut im Zuge meiner Scheidung....über 2 Jahre, immer top informiert und transparent. Vielen Dank Andreas Pohl aus Berlin
    von AP
  • Schnelle Hilfe
    Bewertung von K. M. am 18.08.2024 um 15:40 Uhr
    Herr Clamann hat mein Anliegen schnell übernommen ohne jegliches zögern war auch schnell über WhatsApp zu erreichen und seine Damen sind alle nett und kompetent am Telefon und reichen schnell alles weiter so das es wirklich am selben Tag noch zurück gerufen würde und bearbeitet wird.
    von KM
  • Nguyen
    Bewertung von T. N. am 13.08.2024 um 19:07 Uhr
    Ich bin sehr dankbar. Ihr Team ist einfach sehr professionell, sehr freundlich und hilfreich. Ich kann nur weiter empfehlen . Vielen Dank!
    von TN
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