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Neue Beziehung im Trennungsjahr - Kann das die Scheidung gefährden?

Neue Beziehung im Trennungsjahr - Kann das die Scheidung gefährden?Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben sich getrennt und der Alltag zu zweit gehört nun der Vergangenheit an, doch das Scheidungsverfahren ist noch nicht eingeleitet. Dann taucht plötzlich jemand Neues auf, mit dem alles so viel einfacher und passender erscheint. Eine neue Beziehung in Ihrem Trennungsjahr entsteht. Doch was bedeutet das rechtlich für Sie?

Darf man das überhaupt? Und wenn ja, hat das Konsequenzen für die Scheidung, den Unterhalt, oder vielleicht sogar für das Sorgerecht?

Wie so häufig bei rechtlichen Fragen „kommt es darauf an“. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was rechtlich in diesem Trennungsjahr gilt, welche Risiken eine neue Beziehung konkret mit sich bringen kann und wie Sie die typischen Fehler von vornherein vermeiden können.

Was bedeutet das Trennungsjahr rechtlich?

Das Gesetz schreibt in Deutschland in der Regel ein Trennungsjahr vor, bevor eine Ehe geschieden werden kann. Geregelt ist das in § 1565 BGB. Darin wird festgehalten, dass eine Ehe nur geschieden werden kann, wenn sie als gescheitert eingestuft wird. Das wiederum gilt nur, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht erwartet werden kann.

Das Trennungsjahr ist hierbei lediglich die gesetzliche Mindestfrist. Beiden Seiten soll genug Zeit gegeben werden, diese schwerwiegende Entscheidung zu überdenken und eventuell voreilige Scheidungen zu verhindern.

Wichtig zu wissen: Die Trennung der Ehepartner bedeutet nicht direkt, dass einer der Partner ausziehen muss. Grundsätzlich kann eine sogenannte Trennung von Tisch und Bett auch innerhalb der gemeinsamen Wochen stattfinden und ist sogar rechtlich anerkannt. Dafür muss es jedoch trotzdem getrennte Schlafzimmer, eine getrennte Haushaltsführung und getrennte Mahlzeiten geben.

Ist eine neue Beziehung im Trennungsjahr erlaubt?

Ja, grundsätzlich ist eine neue Beziehung während des Trennungsjahres erlaubt. Natürlich kann auch das deutsche Familienrecht niemandem verbieten, sich nach einer Trennung neu zu verlieben. Sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich ist das einstige Treuegebot aufgelöst, auch wenn die Ehe formal noch nicht beendet ist.

Das Trennungsjahr soll nachweisen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Eine neue Beziehung kann sogar unter Umständen signalisieren, dass es auf gar keinen Fall zu einem Versöhnungsversuch kommt. Problematisch wird es nur, wenn der andere Ehegatte die neue Beziehung als Beweis für das Scheitern der Ehe bereits vor dem offiziellen Trennungsdatum nimmt.

Kann eine neue Beziehung die Scheidung gefährden?

Pauschal gefährdet eine neue Beziehung die Scheidung in den meisten Fällen nicht. Das Scheidungsverfahren kann nur erheblich verkompliziert werden, wenn die Scheidung nicht einvernehmlich abläuft.

Solange beide Partner kooperativ durch das Verfahren gehen, spielt die neue Beziehung keine Rolle. Auf der anderen Seite kann bei einer streitigen Scheidung genau diese Beziehung als Konfliktmaterial eingesetzt werden. Das betrifft die Unterhaltsstreitigkeiten, den Zugewinnausgleich oder auch das Sorgerechtsverfahren. Emotionale Eskalationen und strategisches Vorgehen vor Gericht gehen in solchen Situationen oft Hand in Hand.

Zudem wird das Thema Versöhnungsversuche von vielen unterschätzt. Das Gesetz erlaubt es, dass Eheleute im Trennungsjahr kurzfristige Versöhnungsversuche unternehmen, ohne dass das Trennungsjahr dadurch beeinflusst wird. Wenn jemand eine neue Beziehung eingeht und gleichzeitig diese Versuche unternimmt, kann es häufig zu Widersprüchen vor dem Familiengericht kommen.

Auswirkungen auf den Unterhalt

Die neue Beziehung im Trennungsjahr kann sowohl den Trennungsunterhalt als auch den nachehelichen Unterhalt beeinflussen.

Der Trennungsunterhalt soll dem wirtschaftlich schwächeren Partner seinen bisherigen Lebensstandard sichern. Solange keine sogenannte verfestigte Lebensgemeinschaft mit dem neuen Partner entsteht, ändert sich auch daran erstmal nichts. Zieht der neue Partner jedoch ein, werden gemeinsame Finanzen geteilt oder besteht die Beziehung bereits über einen längeren Zeitraum, dann kann das Familiengericht den Unterhaltsanspruch kürzen oder er kann sogar vollständig entfallen. Eine „verfestigte“ Beziehung wird in der Rechtsprechung ungefähr nach einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angenommen.

Beim nachehelichen Unterhalt greifen nach der rechtskräftigen Scheidung ähnliche Kriterien. Wer nach dieser Scheidung erneut heiratet, verliert den Unterhaltsanspruch logischerweise automatisch. Doch auch eine neue Partnerschaft kann diesen Anspruch gefährden, wenn sie nach außen hin wie eine eheähnliche Gemeinschaft wirkt. Das betrifft jedoch zeitlich nicht mehr das Trennungsjahr. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann hierbei dennoch ungewollte finanzielle Nachteile vorbeugen.

Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich und Vermögen

Neben dem eben angesprochenen Unterhalt ist der Zugewinnausgleich ebenfalls ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit einer neuen Beziehung im Trennungsjahr.

Grundsätzlich wird das Vermögen, welches jeder Ehepartner während der Ehezeit angehäuft hat, bei der Scheidung zwischen den beiden aufgeteilt. Maßgeblich als Stichtag ist dafür der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Verschiedene Vermögensbewegungen, welche zwischen dem Trennungsdatum und diesem Stichtag erfolgt sind, können die Berechnung des Zugewinnausgleichs beeinflussen.

Besonders interessant wird es dann bei Schenkungen an den neuen Partner. Wer im Trennungsjahr größere Sachwerte, Geldbeträge oder andere Vermögenswerte an den neuen Partner überweist, riskiert, dass der ehemalige Partner diese Übertragungen vor Gericht anficht. Die verschobenen Werte können dem anrechenbaren Vermögen wieder hinzugerechnet werden und der Zugewinnausgleich verschlechtert sich zu Ungunsten des Schenkenden. Darunter fallen auch Gefälligkeiten wie die Übernahme von Mietkosten oder Ähnlichem. Generell sollten größere finanzielle Entscheidungen bis zum Abschluss des Trennungsjahres und des Scheidungsverfahrens zurückgestellt werden.

Auswirkungen auf das Sorgerecht und die Kinder

Sobald Kinder mit im Spiel sind, wird das Thema neue Beziehung im Trennungsjahr noch einmal deutlich komplizierter. Das zentrale Prinzip, wonach sich die Familiengerichte in allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts orientieren, ist das Kindeswohl. Das gemeinsame Sorgerecht wird grundsätzlich durch eine neue Beziehung eines Elternteils auch nicht infrage gestellt. Es ist lediglich entscheidend, ob dadurch in irgendeiner Weise das Kind negativ beeinflusst werden kann.

Problematisch wird es dann, wenn die neue Beziehung der Auslöser für Streitereien der Eltern ist. Insbesondere wenn das offen vor dem Kind passiert oder sogar versucht wird, Druck auf das Kind auszuüben. Familiengerichte bewerten schließlich nicht die Beziehung selbst, sondern das Verhalten der Eltern im Umgang miteinander und mit dem Kind.

Außerdem kann das zu frühe und intensive Einbringen des neuen Partners in den Alltag des Kindes zu Loyalitätskonflikten führen. Dadurch wird häufig beim anderen Elternteil Misstrauen geweckt und es zieht weitere unnötige Auseinandersetzungen mit sich. Schlussfolgernd ist ein behutsames Vorgehen zum Schutz des Kindes extrem wichtig.

Typische Fehler im Trennungsjahr

Das Trennungsjahr ist sowohl rechtlich als auch emotional eine der heikelsten Phasen einer Scheidung. Gerade in dieser Zeit begehen viele vermeidbare Fehler, welche später teuer werden könnten.

  • Trennungszeitpunkt nicht dokumentieren: Im Streitfall kann der ehemalige Partner ein anderes Datum behaupten, was direkte Folgen für Unterhaltsansprüche haben kann.
  • zu früh zu großzügig sein: Gemeinsame Urlaube, größere Geschenke oder andere finanzielle Unterstützung können als Vermögensverschiebung gewertet werden und die Folgen beeinflussen
  • auf soziale Medien vertrauen: Fotos und Posts können im Streitfall vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden
  • zu lange auf anwaltliche Beratung verzichten: Gerade bei einer neuen Beziehung lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche konkreten Auswirkungen das auf die eigene rechtliche Situation hat

Fazit

Abschließend kann man sagen, dass niemand das Trennungsjahr alleine verbringen muss. Doch wie so häufig entscheiden die Details im Familienrecht darüber, ob diese neue Beziehung Einfluss auf den Unterhalt, den Zugewinnausgleich oder das Sorgerecht hat. Bei einem unvorsichtigen Vorgehen kann eine neue Partnerschaft das laufende Scheidungsverfahren definitiv beeinflussen.

Sie sollten sich frühzeitig informieren, wie man am besten in Ihrer Situation handeln kann und keine größeren finanziellen Entscheidungen ohne rechtliche Absicherung treffen. Insbesondere sollte der Fokus immer auf einem friedlichen Umgang mit und vor dem gemeinsamen Kind gelegt werden. Nicht die neue Beziehung ist ein Problem, aber das Scheidungsverfahren kann eines werden, wenn man es unterschätzt und falsch angeht.

Kryptowährung bei Scheidung - Verstecktes Vermögen?

Kryptowährung bei Scheidung - Verstecktes Vermögen?

Viele von Ihnen wissen, dass die Digitalisierung unsere Vermögensstrukturen grundlegend verändert. Neben den bereits bekannten klassischen Vermögenswerten wie Immobilien, Wertpapierdepots oder Bankguthaben kommen heute zunehmend Kryptowährungen, Online-Broker-Konten, Neobanken, NFTs oder ausländische Digital-Konten hinzu. Die eben genannten klassischen Vermögenswerte sind viel leichter nachvollziehbar. Digitale Vermögenswerte auf der anderen Seite können schnell übertragen, anonymisiert oder auf ausländischen Plattformen verwahrt werden. Daraus entsteht auch die Gefahr der nicht vollständigen Offenlegung vor dem Gericht.

Insbesondere im Zusammenhang mit einer Scheidung stellt sich daher immer häufiger die Frage: Was passiert mit digitalem Vermögen beim Zugewinnausgleich? Oder was passiert, wenn Vermögenswerte vom Betroffenen verschwiegen werden. Im folgenden Beitrag beantworten wir diese Fragen und erklären außerdem, welche Besonderheiten zu beachten sind.

Was gehört heute alles zum Vermögen im Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist der gesetzliche Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern bei einer Scheidung. Kurz zusammengefasst wird verglichen, welcher Ehegatte zu Beginn der Ehe welches Vermögen besaß, mit dem Vermögen, welches am Ende der Ehe noch vorhanden ist. Diese Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ergibt den jeweiligen Zugewinn. Wenn ein Ehegatte dann mehr Zugewinn als der andere erzielt hat, dann muss er die Hälfte der Differenz wieder ausgleichen.

Zu den oben bereits genannten klassischen Vermögenswerten gehören ebenfalls:

  • Sparbücher
  • Lebensversicherungen
  • Bargeld
  • Fahrzeuge
  • Unternehmensbeteiligungen

Es ist wichtig zu beachten, dass grundsätzlich jeder vermögenswerte Vorteil dazugehört, unabhängig davon, in welcher Form er vorliegt. Auch Schulden werden im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Zuletzt können bestimmte Vermögenswerte wie Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe als sogenanntes privilegiertes Vermögen gelten, da sie dem Anfangsvermögen zugerechnet werden.

Doch was hat sich mit der Digitalisierung verändert? Die angesprochenen moderneren Vermögenswerte werden häufig digital verwaltet oder liegen im Ausland. Dennoch sind sie rechtlich nicht anders als klassische Vermögenspositionen. Sie müssen ebenfalls im Rahmen des Zugewinnausgleichs vollständig offengelegt und daraufhin vom Gericht bewertet werden. Gegenüber dem Ehepartner besteht ein umfassender Auskunftsanspruch, womit ein faires Verfahren für alle Beteiligten gewährleistet werden soll. Gerade bei Kryptowährungen entstehen jedoch bei den Betroffenen häufig Unsicherheiten. Wie wird der Wert genau bestimmt? Was passiert bei starken Kursschwankungen oder wenn das Vermögen ins Ausland transferiert wurde?

Was passiert mit der Kryptowährung bei einer Scheidung?

Die Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum spielen heutzutage immer mehr eine Rolle bei der Scheidung. Rechtlich gelten sie für den Zugewinnausgleich als Vermögenswerte und müssen daher auch komplett offengelegt werden von beiden Ehepartnern. Entscheidend für den Wert ist dabei der sogenannte Stichtag. In der Regel wird für das Endvermögen dann der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags genommen. Schließlich ist die Bewertung der Kryptowährungen aufgrund der teilweise erheblichen Kursschwankungen sehr komplex. An dem eben angesprochenen Stichtag wird dann der Marktwert über große Handelsplattformen oder Durchschnittswerte mehrerer Börsen ermittelt.

Eine zusätzliche Schwierigkeit entsteht häufig dadurch, dass diese Kryptowährungen auf digitalen Wallets oder internationalen Handelsplattformen gespeichert sind. Ohne entsprechende Angaben des Ehegatten ist es daher schwierig, diese Vermögenswerte überhaupt zu erkennen. Zudem besteht häufig der Irrtum, dass Kryptowährungen vollständig anonym seien. Tatsächlich sind viele Transaktionen über die Blockchain zumindest pseudonym nachvollziehbar, wodurch Vermögensbewegungen unter Umständen rekonstruiert werden können.

Verstecktes Vermögen bei Scheidung – welche Rechte habe ich?

Viele Ehepartner befürchten im Scheidungsverfahren, dass Vermögen bewusst verschwiegen oder ins Ausland verschoben wurde, um den Zugewinnausgleich zu reduzieren. Häufig gibt es bei einer Trennung sowieso Spannungen und daher ist das Vertrauen nicht mehr vollständig vorhanden. Aufgrund verschiedener Rechte gibt es jedoch Möglichkeiten, um solche Situationen aufzuklären.

Zunächst besteht ein umfassender Auskunftsanspruch gegenüber dem anderen Ehepartner. Dieser ist verpflichtet, sein gesamtes Vermögen vollständig offenzulegen und entsprechende Nachweise, wie etwa Kontoauszüge, Depotauszüge oder Unterlagen zu Kryptowährungen, vorzulegen. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 1379 BGB und dient dazu, eine faire Berechnung des Zugewinnausgleichs zu ermöglichen.

Wenn Zweifel an den Angaben des Ehepartners bestehen, dann kann das Familiengericht diesen zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichten. Der Betroffene bestätigt damit die Vollständigkeit und Wahrheit seiner Aussagen. Daraufhin folgen ansonsten strafrechtliche Konsequenzen. Zuletzt können in bestimmten Fällen Auskünfte bei Banken oder Finanzdienstleistern eingeholt werden. In der Praxis wird in solchen Fällen oft eine sogenannte  Stufenklage erhoben. Dabei wird zunächst Auskunft über das Vermögen verlangt und daraufhin dann der Zugewinnausgleich berechnet.

Beweisprobleme bei digitalem Vermögen

Insbesondere die Beweislage führt bei digitalen Vermögenswerten im Scheidungsverfahren häufig zu Problemen. Die angesprochenen Kryptowährungen oder Online-Konten befinden sich auf Computern, Smartphones oder speziellen Hardware-Geräten, wodurch sie häufig gar nicht erst erkannt werden. Diese können innerhalb von wenigen Minuten auf andere Wallets oder ausländische Handelsplattformen übertragen werden. Für den Ehepartner ist es dadurch deutlich schwieriger, die komplexen Vermögensbewegungen nachzuvollziehen.

In der Praxis spielen daher die Indizien eine Rolle. Darunter fallen ungewöhnliche Kontoausgänge, frühere Investitionen oder Hinweise auf diesen Handelsplattformen. Auch alte Transaktionsnachweise oder Steuerunterlagen können zusätzliche wichtige Hinweise auf das vorhandene digitale Vermögen des Betroffenen liefern. Die Kontrolle älterer Transaktionen soll diese gezielte Vermögensverschiebung vor dem Stichtag verhindern.

In komplexeren Fällen kann das Gericht auch Sachverständige heranziehen. Diese könne zum Beispiel verschiedene Blockchain-Transaktionen analysieren oder die Entwicklung einer Kryptowährung nachvollziehen.

Typische Fehler im modernen Zugewinnausgleich

Im Zugewinnausgleich treten im Zusammenhang mit dem digitalen Vermögen immer wieder die gleichen Fehler auf. Sowohl für den auskunftspflichtigen Ehepartner als auch für andere Beteiligte kann das erhebliche rechtliche Konsequenzen bedeuten. Einer dieser Irrtümer besteht darin, dass Kryptowährungen aufgrund ihrer Struktur anonym seien und nicht offengelegt werden müssten. Ein weiterer Fehler, den viele machen, ist die Übertragung oder Veräußerung von Vermögenswerten kurz vor der Scheidung, um den Zugewinnausgleich zu reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese Vermögensverschiebungen in der Berechnung ebenfalls berücksichtigt. Nach § 1375 Abs. 2 BGB können nämlich sogenannte illoyale Vermögensminderungen vorliegen. Zusätzlich kann die fehlende Dokumentation von digitalen Transaktionen problematisch sein. Die Käufe, Verkäufe oder Transfers werden häufig nicht ausreichend erfasst, wodurch später Schwierigkeiten bei der Bewertung des Gesamtvermögens entstehen können. Außerdem kommt es in der Praxis auch oft zu dem Fehler, dass Konten bei internationalen Online-Brokern oder Neobanken nicht mitangegeben werden. Jedoch gehören diese Konten wie oben beschrieben auch grundsätzlich zum Vermögen und sind entscheidend für den Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren.

Fazit

Schlussfolgernd kann man sagen, dass die Digitalisierung auch den Zugewinnausgleich im Rahmen einer Scheidung verändert. Die digitalen Vermögenswerte, wie die Kryptowährung, gewinnen heutzutage immer mehr an Bedeutung. Mit der modernen technischen Struktur gibt es ganz andere Möglichkeiten, diese zu verwalten. Dadurch entstehen im Scheidungsverfahren für alle Beteiligten ganz neue Herausforderungen. Eine vollständige Offenlegung des Vermögens ist daher für beide Ehepartner besonders wichtig, um eine faire Berechnung des Zugewinnausgleichs zu gewährleisten. Daher bietet sich eine frühzeitige rechtliche Beratung an, um mögliche finanzielle Nachteile zu verhindern.