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Corona Scheidungskosten Scheidungsrate

Corona Scheidungskosten Scheidungsrate Auswirkungen der Coronapandemie auf Scheidungskosten und Scheidungsrate

Die Pandemie wird von vielen schon für beendet erklärt, Experten warnen jedoch vor der insbesondere in Indien und England auftretenden Delta-Variante des Covid-19-Virus.
Fakt ist, dass sich die Infektionszahlen derzeit in Deutschland auf einem sehr geringen Niveau bewegen und seit Wochen täglich sinken.
Lässt sich nach über 15 Monaten Pandemie mit mehreren Lockdowns bereits ein Fazit über die Auswirkungen auf die Beziehungen der Deutschen, hauptsächlich auf die Scheidungsrate ziehen?

Im letzten Jahr hatten wir in diesem Artikel über den Anstieg der Scheidungsraten in Deutschland nach den Feiertagen und primär aufgrund der Pandemie im Jahr 2020 berichtet.

Zahl der Eheschließungen deutlich geringer

Die Pandemie hatte zunächst deutlich messbare Auswirkungen auf die Zahl der Eheschließungen.
Viele Standesämter schränkten ihre Dienste ab März 2020 ein oder blieben sogar über längere Zeit geschlossen. Das zeigt sich in der Statistik:

Im 1. Halbjahr 2020 wurden in Deutschland 139.900 Ehen geschlossen.
Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es im gleichen Zeitraum noch 169.100.
Damit ist die Zahl der Eheschließungen in diesem Zeitraum im Jahr 2020 um 29.200 geringer als im Vorjahreszeitraum.

Bisher gibt es keine Daten darüber, ob die Eheschließungen daraufhin verschoben oder ganz abgesagt wurden. Es lässt sich jedoch bereits feststellen, dass in den darauffolgenden Monaten Mai und Juni 2020 wieder ein Anstieg der Eheschließungen verzeichnet werden konnte.

Nur leichter Effekt bei Ehescheidungen

Bei den Ehescheidungen hingegen vermuteten viele Experten einen drastischen Anstieg der Zahlen. Lockdown, Isolation, Homeoffice und Homeschooling ließen die Familien näher zusammenrücken. Diese Ausnahmesituation sollte viele Ehen scheitern lassen. Das Meinungsforschungsinstitut Civey stellte aufgrund einer Umfrage in Aussicht, dass sich die Scheidungsrate im Jahr 2020 durch die Pandemie verfünffachen könnte.

Rechtsanwalt Niklas Clamann verzeichnete, wie viele seiner Kollegen auch, lediglich einen leichten Anstieg der Scheidungsmandate. Der von vielen Experten prognostizierte „Scheidungsboom“ blieb im Jahr 2020 aus. Nach den ersten Monaten der Pandemie und des Lockdowns stieg die Zahl der Anfragen zwar deutlich an, jedoch mussten die meisten Scheidungsinteressenten bis zum eigentlichen Einreichen des Scheidungsantrages zunächst vertröstet werden.

Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung

Wer sich während des ersten Lockdowns im Jahr 2020 getrennt hat, kann sich in der Regel erst im Jahr 2021 scheiden lassen.
Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass Ehegatten, bevor sie die Scheidung vollziehen könne, zunächst mindestens ein Jahr getrennt leben müssen. Das sogenannte Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung für die Scheidung einer jeden Ehe. Eine Ausnahme stellt die Härtefallscheidung dar, die jedoch äußerst selten und nur unter sehr strengen Voraussetzungen vollzogen werden kann.

Das dürfte dazu führen, dass Scheidungsanwälte und Familiengerichte erst im zweiten Halbjahr 2021 und vermutlich auch im kommenden Jahr die Auswirkungen der Pandemie spüren werden.
Der „Scheidungsboom“ wird sich voraussichtlich in nächster Zeit bemerkbar machen.

Da verlässliche Statistiken für die Jahre 2020 und 2021 noch nicht vorliegen, lässt sich bisher kein abschließendes Fazit ziehen. Aller Voraussicht nach wird jedoch die Scheidungsrate im Jahr 2020 nur leicht gestiegen sein, ein stärkerer Anstieg wird sich vermutlich im Jahr 2021 zeigen.

Scheidungskosten sind gesunken

Wer sich während der Pandemie für die Scheidung seiner Ehe entschieden hat, hat für das Ehescheidungsverfahren vermutlich im Durchschnitt weniger gezahlt als vor der Pandemie.

Für jedes Ehescheidungsverfahren wird vom zuständigen Familiengericht ein Verfahrenswert festgesetzt, der die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten bestimmt.
Der Verfahrenswert richtet sich hauptsächlich nach dem Einkommen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages.
Dieses war durch die Pandemie vielfach stark beeinflusst, neben der Schließung der Gastronomie und des Einzelhandels waren die Auswirkungen in fast allen Bereichen spürbar. Durch Soforthilfen und Kurzarbeit fiel das Einkommen bei einem Großteil der Deutschen deutlich geringer aus.
Dies hatte zur Folge, dass auch die Kosten für das Ehescheidungsverfahren sanken.

Wer über ein geringeres Einkommen verfügte, seinen Job verlor oder als Selbstständiger keinen Umsatz mehr verzeichnete, konnte für sein Ehescheidungsverfahren staatliche Unterstützung in Form der Verfahrenskostenhilfe beantragen. Nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe werden die für das Ehescheidungsverfahren anfallenden Kosten vom Staat getragen und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen in Raten zurückzuzahlen.

Ob Sie für Ihr Ehescheidungsverfahren die Verfahrenskostenhilfe beantragen können oder wie hoch die für Ihr Ehescheidungsverfahren anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten ausfallen, können Sie mit unserem Scheidungskostenrechner berechnen.

ScheidungsgründeOstern, Weihnachten und Covid-19 – Warum steigen die Scheidungsraten 2020?

Deutschlandweit haben Scheidungsanwälte bestimmte Monate in ihrem Kalender rot markiert, in denen Überstunden und Wochenendarbeit an der Tagesordnung sind.

Was die Feiertage um Ostern und Weihnachten damit zu tun haben und warum im Jahr 2020 aufgrund der Pandemie fast der gesamte Kalender rot markiert gewesen sein dürfte, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Zahlen und Fakten

Doch zunächst etwas Statistik: Im Jahr 2019 wurden in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 416.340 Ehen geschlossen.

Im selben Jahr wurden ca. 149.000 Ehen geschieden, daraus ergibt sich eine Scheidungsquote von rund 35,79 Prozent. Auf eine Eheschließung im Jahr 2019 kamen rechnerisch also ca. 0,36 Ehescheidungen, oder anders gesagt: Mehr als jede dritte im Jahr 2019 in Deutschland geschlossene Ehe wird wieder geschieden werden.

Die durchschnittliche Dauer einer Ehe beträgt in Deutschland 15 Jahre, die meisten Ehen werden jedoch schon nach 6 Jahren wieder geschieden.

Anzahl Scheidungen Deutschland 2010 bis 2018

Die Grafik zeigt, dass die Anzahl der seit 2011 in Deutschland durch richterlichen Beschluss vollzogenen Ehescheidungen rückläufig war. Von gut 180.000 Scheidungen pro Jahr (2010) ging die Anzahl der Scheidungen auf knapp 150.000 runter. Mit einem Rückgang um 30.000 Scheidungen pro Jahr lässt sich die deutliche Tendenz feststellen, dass es immer weniger Scheidungen in Deutschland gegeben hat.

 Ostern und Weihnachten – Fest der Trennungen?

Wirklich interessant wird es dann, wenn man sich den Jahresverlauf der Scheidungsrate ansieht. Bestimmte Monate stechen immer wieder heraus und es wird ein Zusammenhang zwischen den Feiertagen und der Anzahl der Scheidungen deutlich.

Die meisten Deutschen assoziieren die Feiertage um Ostern und Weihnachten mit Zusammenkunft der Familie, viel zu ausgiebigen Festtagsmahlzeiten und einer Auszeit vom Job und dem Alltagsstress.

Für einige wenige Rechtsanwälte, die sich auf das Familienrecht spezialisiert haben, dürften die Feiertage in erster Linie dazu genutzt werden, sich bereits mental auf den bevorstehenden Ansturm an Scheidungsverfahren vorzubereiten.

Jedes Jahr aufs Neue zeigt sich besonders in den zwei Monaten nach Ostern im Mai und Juni sowie nach Weihnachten im Januar und Februar ein deutlicher Zuwachs der Scheidungsverfahren.

Es erscheint paradox, dass ausgerechnet nach dem Fest der Liebe die Scheidungsraten steigen, dabei handelt es sich jedoch tatsächlich um ein immer wiederkehrendes Phänomen.

Gerade die Anlässe, an denen die Menschen näher zusammenrücken, treiben scheinbar ihre Beziehungen auseinander.

Denn an den Festtagen verbringen wir viel mehr Zeit miteinander als sonst, wir sind den ungeliebten Angewohnheiten des Partners länger ausgeliefert, wir haben Zeit, uns über uns selbst und unsere Beziehung Gedanken zu machen.

Etliche Beziehungen zerbrechen schon in der Vorbereitung auf die Festtage, denn bereits diese liefert das ideale Klima für Beziehungsstress.

Die Ansprüche an den Ablauf der Feiertage sind hoch, alles muss perfekt organisiert werden, die Angst vor Enttäuschungen ist groß und die häusliche Routine ist feiertagsbedingt auf den Kopf gestellt. Diese Stressfaktoren schaffen ein ideales Krisenklima und sorgen dafür, dass bei vielen Menschen schon vor Beginn der Feiertage die Nerven blankliegen.

Die Corona-Pandemie als Beziehungskiller

Doch nicht nur Ostern und Weihnachten sorgen dafür, dass Ehen in ganz Deutschland regelmäßig scheitern.

Auch die Covid-19-Pandemie hat einen deutlich spürbaren Effekt auf die Scheidungsrate!

Lockdown, Isolation, Homeoffice und Homeschooling ließen die Familien näher zusammenrücken. Im Gegensatz zu den Festtagen, an denen nach ein paar Tagen der Alltag wieder ins Eheleben einkehrt, hat die Pandemie uns über Wochen und Monate in eine Ausnahmesituation gezwungen.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey hat sich die Scheidungsrate im Jahr 2020 durch die Pandemie verfünffacht.

Im Rahmen der Umfrage wurden im Juni 2500 Ehepaare befragt, an welchem Zeitpunkt die Entscheidung für die Scheidung ihrer Ehe in diesem Jahr gefallen sei.

Rund 2,2 % der Befragten gaben an, den Beschluss für Ihre Scheidung im April und Mai gefasst zu haben.
Eine Umfrage aus dem Jahr 2018 hatte ergeben, dass in diesem Jahr zur gleichen Zeit nur rund 0,42 % beschlossen hatten, die Scheidung einzureichen.

Scheidugsrate Vergleich 2018 bis März 2020

Laut dpa berichten deutschlandweit auch immer mehr Paar-Therapeuten davon, seit Beginn der Pandemie deutlich mehr Anfragen zu erhalten.

Auch Rechtsanwalt Kieppe, der sich in seiner Kanzlei in Münster auf das Familienrecht spezialisiert hat, stellt einen regelrechten Boom der Scheidungsmandate fest.

Sowohl über seine Website zur Online Scheidung als auch auf den klassischen Kontaktwegen per Telefon oder persönlichem Gespräch habe sich die Anzahl der Anfragen seit der Pandemie drastisch erhöht.

Nicht nur bei Scheidungen, sondern auch bei den Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich sei die Nachfrage nach rechtlichem Beistand gestiegen.

Wer lässt sich wegen Corona scheiden?

Mit Blick auf die Umfrageteilnehmer fragt sich, in welchen Situationen sich diejenigen Ehegatten befinden, die im Zusammenhang mit Corona nun ihre Scheidung anstreben. Dazu sind laut Umfrage zwei Fallgruppen zu erkennen: Zum einen handelt es sich um Ehegatten, die aufgrund der ständigen räumlichen Nähe nicht mehr miteinander leben wollen. Zum anderen seien Ehegatten, die schon länger getrennt voneinander leben, durch die pandemie-bedingte Ruhe zum Nachdenken gekommen und wollen den Entschluss zur Scheidung nicht mehr länger hinausschieben.

Wie gehen Rechtsanwälte und Gerichte mit der Masse an Verfahren um?

Jede Ehescheidung in Deutschland muss vor einem Familiengericht im Beisein eines Rechtsanwalts stattfinden.

Die meisten Scheidungen seien einvernehmlich und über das Verfahren der Online Scheidung reibungslos abzuwickeln, so Rechtsanwalt Kieppe.

Er habe ein Verfahren entwickelt, wie er und seine Mitarbeiter trotz der erhöhten Nachfrage jeden Mandanten persönlich betreuen und durch das Scheidungsverfahren begleiten könnten.

Seine langjährige Erfahrung sei dabei essenziell für seine Arbeit, auch er komme aber nicht um die ein oder andere Überstunde herum.

„Eine Ehescheidung bedeutet für jeden Menschen eine emotionale Ausnahmesituation, zudem ist der Ablauf der Scheidung den meisten gänzlich unbekannt. Ich versuche daher, das Verfahren für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten. Mit dem Verfahren der Online Scheidung erspare ich meinen Mandanten viel Stress und ich beantrage im Sinne der Mandanten bei jedem einvernehmlichen Scheidungsverfahren, den Verfahrenswert zu senken und damit die Kosten der Scheidung auf ein Mindestmaß zu reduzieren“, so Rechtsanwalt Kieppe.

Deutlich zugenommen habe auch das Interesse am von ihm angebotenen kostenlosen Orientierungsgespräch. Dies bedeute gerade in diesem Jahr viel Arbeit für ihn und seine Mitarbeiter, zahle sich jedoch durch zufriedene Mandanten aus, das Feedback sei durchaus positiv. Bei den Familiengerichten mache sich der Anstieg der Scheidungsrate allerdings bemerkbar.

„Die Auslastung der Familienrichter ist in diesem Jahr enorm. Die Mehrbelastung ist spürbar, allerdings haben viele Familiengerichte entsprechend mehr Kapazitäten geschaffen“, stellt Rechtsanwalt Kieppe fest.

Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung

Zu bemerken sei auch, dass ein Großteil der neuen Scheidungsinteressenten sich frisch getrennt habe, also eben gerade während der Zeit des Lockdowns.

„Diese Mandanten muss ich dann regelmäßig auf die unumgängliche Voraussetzung des Trennungsjahrs verweisen und bitten, sich noch etwas zu gedulden“, erzählt Rechtsanwalt Kieppe.

Selbst bei einvernehmlichen Scheidungen ist zwingende Voraussetzung, dass seit der Trennung mindestens ein Jahr vergangen ist.