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Inforeihe Sorgerecht Einleitung

Inforeihe - Sorgerecht - Teil 1 - Was bedeutet Sorgerecht - Was ist Was?

Während der Ehe teilen sich die Ehegatten das Sorgerecht für die gemeinsamen Minderjährigen Kinder. Doch was passiert im Fall einer Scheidung? „Wer bekommt das Sorgerecht? Wo wohnen die Kinder nun? Wie ist das mit dem Umgang? Und was ist dieses ‚Aufenthaltsbestimmungsrecht‘?“ Im Falle der Scheidung treten unzählige Fragen rund um die Kinder auf, die Ihnen im Folgenden beantwortet werden soll.

Sorgerecht – was es genau bedeutet:

Die elterliche Sorge setzt sich im Wesentlichen aus der Personensorge und der Vermögenssorge für das minderjährige Kind zusammen: Beide Sondergebiete bestehen jeweils aus der gesetzlichen Vertretung als auch der tatsächlichen Sorge für das Kind.
Zur Personensorge gehört alles, was zum persönlichen Wohl des Kindes beiträgt: Dazu gehören unter Anderem die Erziehung, die Beaufsichtigung, die Pflege und die Einwilligung in ärztliche Behandlungen.

Bei der Ausübung der Vermögenssorge verwalten die Eltern das Vermögen des minderjährigen Kindes: Gespartes, geschenktes (oder verdientes) Geld kann durch die Eltern verwaltet werden und zum Beispiel festverzinslich angelegt werden. Die Vermögenssorge ist regelmäßig nur dann von Bedeutung, wenn das Kind Vermögen wie etwa durch eine Erbschaft oder Schenkungen erwirbt. Dann ist die ganz zentrale Aufgabe der Eltern die Erhaltung des Vermögens.

Bei Ausübung der elterlichen Sorge müssen der Schutz und die Förderung der Entwicklung des Kindes im Vordergrund zu stehen. Der Bundesgerichtshof hat dies folgend entschieden: „Das Recht der elterlichen Gewalt ist den Eltern nicht zur Verfolgung eigennütziger Interessen, sondern vielmehr zum Schutz des Kindes und zur Förderung seines Wohls und seiner Entwicklung gegeben worden“ (NJW 1976, 1540).  Dies bedeutet, dass Eigennutz bei Ausübung der elterlichen Sorge keinerlei Rolle spielen darf.

Inhaber des Sorgerechts nach Scheidung

Verheiratete Eltern üben die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder gemeinschaftlich aus. Nach der Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich auch bestehen. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass die Scheidung erfolgt, ohne dass sich ein Gericht in der Regel mit der Sorgerechtsregelung befassen muss. Grundvorstellung des Gesetzgebers ist es, dass die Eltern weiterhin die elterliche Sorge gemeinschaftlich ausüben. Dennoch kann etwa für einen Teilbereich der elterlichen Sorge auch die Alleinsorge vereinbart werden und im Übrigen das gemeinsame Sorgerecht bestehen bleiben.
Sofern allerdings Umstände bekannt werden aus denen hervorgeht, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, so entscheidet das Familiengericht, ob eine Entscheidung zum Sorgerecht erforderlich ist und wem das Sorgerecht übertragen wird. Auch kann auf Antrag und im Einverständnis beider Elternteile das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden, wenn das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigt ist.
Grundsätzlich obliegen jedoch die Entscheidungen über das tägliche Leben dem Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind regelmäßig jene, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.


Teil 1 - Einleitung – Sorgerecht, was ist das?
Teil 2 - Alleinige Sorge und alleinige Sorge für Teilbereiche
Teil 3 – das Umgangsrecht
Teil 4 - Umgangsmodelle - Klassisches Modell, Wechselmodell, Alternative "Nestmodel"


Übersicht - Inforeihe Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht

  1.  Einleitung - Was bedeutet Sorgerecht
    1. Allgemeine Erläuterung
    2. Allgemeine Erläuterung
    3. Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht
    4. Teilbereich der elterlichen Sorge: Aufenthaltsbestimmungsrecht
    5. Abzugrenzen von Sorgerecht: Umgangsrecht
  2. Alleiniges Sorgerecht und alleinige Sorge für Teilbereiche
    1. Wann alleiniges Sorgerecht
    2. Allgemeine Erläuterung: Was ist das und wer erhält es?
    3. Was beinhaltet es?
    4. Wohnort, Entscheidungen des tägl. Lebens, Urlaube etc.
  3. Umgangsrecht
    1. Umgangsrecht und Umgangspflicht / Streitigkeiten
    2. Eltern mit Kind und Kind mit Eltern
    3. Umgangsrecht „Dritter“? Großeltern, Geschwister, Nichtverwandte?
  4. Umgangsmodelle: Klassische Wege oder wenn die Eltern bei den Kindern einziehen
    1. Kosten für Umgang
    2. Klassisches Residenzmodell
    3. Etwas ungewöhnlicheres Wechselmodell
    4. Vorstellung Nestmodell
    5. Pro und Contra
    6. Fazit zum Umgangsrecht
    7. .