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Ratgeber Scheidungskosten – Wichtige Tipps zur Reduzierung der Scheidungskosten


Eine Ehescheidung ist meist mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden. Neben vielen, leider unvermeidlichen belastenden Nebeneffekten entstehen oft auch unnötig hohe Scheidungskosten.

Wie Sie jedoch Ihre Scheidungskosten reduzieren können, haben wir für Sie in einigen kurzen, aber wirksamen Ratschlägen zusammengefasst. Nicht jeder Tipp wird auf Sie zutreffen – Sie sollten jedoch so viele Spartipps wie möglich beherzigen, um einen großen Geldbetrag an Scheidungskosten einzusparen.

1. Nicht unnötig streiten - Jeder offene Streitpunkt ist teuer

Das Stichwort ist hier: "Einvernehmliche Scheidung" - Für sich scheidende Paare ist es oft nicht leicht, miteinander zu sprechen. Umso schwerer ist es dementsprechend, sich gütlich zu einigen. Dennoch sollten Sie in beidseitigem wirtschaftlichen Interesse versuchen, möglichst eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen.

Zunächst sollte Ihr Ziel sein, den Gegenstandswert, auch Streitwert genannt, zu senken, da dieser Wert die Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltskosten darstellt. Es gibt viele Möglichkeiten den Streitwert zu senken. Beispielsweise können Sie in einer außergerichtlichen, notariellen Scheidungsfolgevereinbarung fast alle rechtlich relevanten Absprachen bezüglich Ihrer Ehescheidung festlegen. In wichtigen Punkten sollten Sie daher kompromissbereit sein und gegebenenfalls Teileinigungen in Betracht ziehen. Diese Vorgehensweise zahlt sich aus, zumal jeder vor Gericht zu klärende Streitpunkt zusätzliche Kosten verursacht.

3. Hausrat und Kindesunterhalt

Für die Festlegung, wie der gemeinsame Hausrat nach der Trennung und Scheidung aufgeteilt werden soll, reicht eine private, schriftliche und von beiden Ehegatten unterzeichnete Vereinbarung vollkommen aus. Ebenfalls ist die Ausfertigung eines Titels über die Verpflichtung zur Zahlung des Kindesunterhaltes möglich. Ihr zuständiges Jugendamt ist in der Lage, diesen Titel kostenfrei für Sie zu erstellen.

4. Ein Anwalt – halbe Anwaltskosten

Unter der Bedingung, dass alle strittigen Punkte beseitigt sind und die Scheidung einvernehmlich erfolgt, kann eine der beiden Parteien im Scheidungsverfahren auf anwaltlichen Beistand verzichten. Sie sollten dieses Vorgehen jedoch nur dann in Erwägung ziehen, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt und Ihre rechtlichen Ansprüche hierdurch nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Ihre Einsparmöglichkeiten sehen Sie am besten wenn Sie unseren Kostenrechner Scheidung nutzen.

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5. Die Wahl des Scheidungsanwaltes

Obwohl die Berechnung für Anwaltskosten und Gerichtskosten gesetzlich geregelt ist, hat ihr Scheidungsanwalt dennoch Spielräume und Möglichkeiten, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren Ihre Kosten zu reduzieren. Die Frage ist, ob er diese Möglichkeiten in Ihrem Interesse auch wirklich konsequent nutzt.

6. Online Scheidung – kostengünstig und schnell

Sollte für Sie eine Online Scheidung in Frage kommen, kann diese moderne Art, einen Scheidungsanwalt zu beauftragen, Ihre Scheidungskosten und Ihren Zeitaufwand nicht unerheblich verringern.

Informieren Sie sich auf meiner Webseite über:

7. Reduzierung der Gerichtskosten durch Rechtsmittelverzicht

Da es bei einer Scheidung, zumindest in den allermeisten Fällen, keine der beiden Parteien beabsichtigt, das Scheidungsurteil anzufechten, kann durch den Verzicht auf Rechtsmittel das Urteil sofort rechtskräftig werden. Zudem können in vielen Fällen durch den Verzicht auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen im schriftlichen Urteil Gerichtskosten gesenkt werden.

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