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Eine schnelle Scheidung? Wie schnell kann man sich scheiden lassen?

Unter Umständen kann eine rechtskräftige Scheidung bereits sehr schnell, manchmal sogar schon nach wenigen Wochen ausgesprochen werden.

Nutzen Sie die Erfahrung und das „know how“ von mehr als 10 Jahren bei der Durchführung der sogenannten „Online Scheidung“ und sprechen Sie mich an (0251 – 5 777 5). Ich prüfe für Sie, ob eine, wie manche gerne sagen „Blitzscheidung“, eben eine besonders schnelle Scheidung, auch in Ihrem Fall in Betracht kommt.

In der Regel kann bereits nach Ablauf einer Trennungszeit von etwa 10 Monaten der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Soweit sich die Parteien über den Trennungszeitpunkt einig sind, prüft das Gericht diesen im Laufe des Verfahrens nicht näher nach.

Das Ziel ist es, das ohnehin schon viel zu lange dauernde Scheidungsverfahren abzukürzen und wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Zeit einzusparen.

Es gibt aber einige wichtige Möglichkeiten des Scheidungsanwaltes, um das Verfahren gerade auch im Normalfall abzukürzen:
  1. Moderne und schnelle Kommunikation

    Zunächst einmal ist es das allerwichtigste, das der beauftragte Scheidungsanwalt über modernste Kommunikationsmittel verfügt, für Sie tatsächlich auch erreichbar ist und alle anfallenden Arbeiten zeitnah erledigt. Die schnelle Kommunikation, ohne umständliche Termine.

    Das bedeutet: Je schneller Ihr Scheidungsauftrag meine Kanzlei erreicht, desto schneller können Sie geschieden sein. Nutzen Sie den Online-Scheidungsantrag zur sofortigen Übermittlung!
    Gerne informiere Ich Sie auch vorab über die zu erwartenden Scheidungskosten.

  2. Schnelle Bearbeitung und Weiterleitung an das Gericht

    Nach Übermittlung des Scheidungsauftrages über das Internet an den Scheidungsanwalt sollte der Scheidungsantrag in der Regel innerhalb eines Werktages gefertigt und bei Gericht eingereicht werden.
  3. Vorgänge kontollieren

    Die Arbeit des Gerichtes muss überwacht werden, damit keine Akten „liegen bleiben“.
  4. Gute Vorbereitung = Schnelle Scheidung

    Die Fragebögen zum Versorgungsausgleich sollten den Parteien bereits bei Stellung des Scheidungsantrages von dem Scheidungsanwalt zur Verfügung gestellt werden und von diesen umgehend ausgefüllt und wieder bei Gericht eingereicht werden. Bei www.online-scheidung-deutschland.de befinden sich alle erforderlichen Formulare und werden zudem unmittelbar an die Mandanten verschickt.
  5. Abtrennung des Versorgungsausgleiches

    Bereits drei Monate nach Einreichung des Scheidungsantrages kann ein Antrag auf Abtrennung des Versorgungsausgleiches gestellt und soweit diesem stattgegeben wird, vorab über den Scheidungsantrag entschieden werden.

    Sofern die Parteien die Durchführung des Versorgungsausgleiches durch notarielle Urkunde ausgeschlossen haben, kann die Scheidung bereits nach etwa 6-8 Wochen, evt. noch schneller erfolgen.

Zum guten Ende sei noch darauf hingewiesen, dass die Gerichte zum Teil sehr überlaufen sind und sich daher Verzögerungen ergeben können, für die der Scheidungsanwalt nicht verantwortlich ist. Auch können sich Verzögerungen durch fehlende Auskünfte der Rentenversicherungen ergeben. Hier ist es wichtig, ggf. den Antrag auf Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens zu stellen.