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Einvernehmliche Scheidung – Schnell, unkompliziert und kostengünstig

Einvernehmliche Scheidung - Online-Scheidung

Was genau eine einvernehmliche Scheidung ist, welche Fragen dafür im Voraus geklärt sein müssen und wie Sie am besten die Vorteile dieser einfachen, zügigen und günstigen Scheidungsform nutzen können, erfahren Sie hier!

Sie sind sich bereits einig?
Sofort zum Scheidungsantrag – wir leiten umgehend Ihre Scheidung ein Unverbindliches Erst-Beratungsgespräch mit Ihrem Scheidungsanwalt Berechnen Sie Ihre Scheidungskosten mit unserem Scheidungskostenrechner

  • Was ist eine einvernehmliche Scheidung und welche Vorteile bietet sie?
  • Die Einvernehmliche Scheidung im Video erklärt
  • Voraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung
  • Vorteil 1: Sie sparen 50% der Rechtsanwaltskosten
  • Vorteil 2: Zeitersparnis durch schnellstmögliche Scheidung
  • Vorteil 3: Schonung der Nerven
  • Für wen eignet sich eine einvernehmliche Scheidung?
  • Einvernehmlichkeit: Welche Fragen geklärt sein sollten
  • Zusätzliche Vorteile durch Online Scheidung
  • Wer trägt die Scheidungskosten?
  • Teilung der Rechtsanwaltskosten
  • Start der einvernehmlichen Scheidung
  • FAQ – Häufig gestellte Fragen zur „Einvernehmlichen Scheidung“

Die einvernehmliche Scheidung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich besonders einfach, schnell und kostengünstig – auch mittels der sogenannten „Online Scheidung“ scheiden zu lassen. Sie sparen dabei viel Geld, Zeit und Nerven. Zudem schonen Sie sich selbst und Ihre Angehörigen – vor allem aber Ihre Kinder.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den wichtigsten Fragen zu einer “Einvernehmlichen Scheidung”

Was ist eine einvernehmliche Scheidung und welche Vorteile bietet sie?

Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass beide Ehegatten die Scheidung wünschen und sich über die Folgen der Ehescheidung einig sind. Ein außergerichtlicher oder ein Streit vor Gericht soll und kann also vermeiden werden.
Hierdurch entstehen gleich mehrere Vorteile:

  • Geringere Scheidungskosten (zum Kostenvoranschlag)
    – Gegenstandswert (Streitwert) und Gerichts- und Anwaltskosten können reduziert werden
  • Kürzere Scheidungsdauer / Schnelle Scheidung
    – langwierige Prozesse durch Streitigkeiten werden vermieden
  • Nervenschonend & kraftsparend für alle Beteiligten
    – Ehegatten und Kindern geht es ohne Streit besser
  • Zeitersparnis 
    – häufige Anwaltsbesuche und unnötiger Schriftverkehr können entfallen

Vor den Familiengerichten besteht zwar grundsätzlich Anwaltszwang, allerdings reicht es bei einer einvernehmlichen Scheidung aus, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und dessen Anwalt den Scheidungsantrag einreicht. Die andere Partei kann dann einfach dem Scheidungsantrag zustimmen.Das heißt, man benötigt so nur einen Rechtsanwalt und spart dadurch 50% der Rechtsanwaltskosten. Außerdem können solche Scheidungsverfahren äußerst schnell durchgeführt werden und es ist typischerweise nur ein Termin bei Gericht notwendig.
Hierbei wird regelmäßig von Seiten des Gerichtes nur danach gefragt, ob das Trennungsjahr tatsächlich eingehalten wurde und ob sich beide Ehegatten wirklich scheiden lassen wollen. Dieser einmalige Gerichtstermin dauert in der Regel nicht länger als 10 Minuten. Das gesamte Scheidungsverfahren ann daher in einem Zeitraum von sechs bis acht Monaten abgewickelt werden. Sofern ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss, kann das Scheidungsverfahren auch schon nach wenigen Wochen abgeschlossen sein.
Durch eine einvernehmliche Scheidung lässt sich die Dauer des Verfahrens somit am besten reduzieren.

Einvernehmliche Scheidungen bringen noch einen weiteren Vorteil mit sich:
Nach der ohnehin schon anstrengenden und emotional belastenden Trennung sollte nicht noch unnötiger Stress durch eine streitige Scheidung verursacht werden, sondern alle Scheidungsaspekte mit kühlem Kopf im Vorhinein besprechen werden, um sich nicht über viele Monate oder gar Jahre vor Gericht zu streiten.

Im Folgenden sind alle Aspekte einer einvernehmlichen Scheidung noch einmal ausführlich erläutert.

Die Einvernehmliche Scheidung im Video erklärt

In diesem umfassenden Video erkläre ich die wichtigsten Aspekte zur „Einvernehmlichen Scheidung“.

Voraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich die Ehegatten über die wesentlichen Punkte im Rahmen des Scheidungsverfahrens einig sind:

  • Ablauf des Trennungsjahres – die Scheidung wird von beiden Ehegatten gewünscht
  • Kein Streit über Unterhalt, Vermögen, Hausrat, Ehewohnung, Sorge- und Umgangsrecht

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen also die allgemeinen Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. Kernvoraussetzung ist, dass das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen ist. Hierbei gilt das Prinzip der Trennung von Tisch und Bett. Dazu muss entweder einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen oder die Ehegatten müssen ihre häusliche Gemeinschaft aufgeben, das heißt in räumlich abgetrennten Bereichen der ehelichen Wohnung leben. Hierbei ist es wichtig und es muss deutlich erkennbar sein, dass jeder Ehegatte seinen Alltag für sich selbst regelt, also getrennte Schlafzimmer vorhanden sind, für sich allein einkauft, kocht, wäscht, und bügelt.
Es darf nicht gemeinsam finanziell gehaushaltet werden und die Ehegatten dürfen auch nicht mehr nach außen hin als Eheleute in Erscheinung treten.

Hinweis Scheidungsfolgenvereinbarung:
Für eine einvernehmliche Scheidung ist es sinnvoll, jedoch nicht erforderlich, dass eine verbindliche Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen wurde oder geschlossen werden soll!
Im Hinblick auf eine solche Vereinbarung zum Versorgungsausgleich, der Vermögensauseinandersetzung und des nachehelichen Unterhaltes muss eine solche Vereinbarung entweder notariell beurkundet werden oder vor Gericht abgeschlossen werden, wobei vor Gericht dann allerdings zumindest für die Vereinbarung beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein müssen.

Vorteil 1: Sie sparen 50% der Rechtsanwaltskosten

Grundsätzlich besteht vor Familiengerichten in Ehesachen und Familienstreitsachen Anwaltszwang, das heißt auch bei Scheidungen ist laut Gesetz ein Rechtsanwalt vorgeschrieben (§ 114 Abs. 1 FamFG). Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme: Für den Antragsgegner besteht kein Anwaltszwang, sofern er im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung seine Zustimmung zum Scheidungsantrag erteilt (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG).

Es muss daher nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Der andere Ehegatte stimmt dem Scheidungsbegehren zu.
Sie brauchen daher keinen zweiten Rechtsanwalt zu beauftragen und sparen so die Hälfte der ansonsten anfallenden Rechtsanwaltsgebühren.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei Gericht eine Verringerung des Gegenstandswertes wegen der Einfachheit des Verfahrens zu beantragen. Dabei kann eine Verringerung von bis zu 30% erfolgen, was in der Folge zu deutlich niedrigeren Scheidungskosten führt.

Die Entscheidung, ob die Reduktion des Gegenstandswerts erfolgt, liegt im Ermessen des Richters und kann nicht in jedem Fall garantiert werden. Dennoch lohnt es sich in jedem Fall, über diese Möglichkeit nachzudenken und gegebenenfalls einen solchen Antrag zu stellen. Sollten Sie hierzu Fragen haben und möchten wissen, ob ein solcher Antrag für Sie in Betracht kommt, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Für ein kostenloses Beratungssgespräch können Sie gerne den kostenlosen Rückruf-Service nutzen, oder einfach anrufen: Telefon: 0251 – 5 777 5.

Alternativ erreichen Sie unsere Kanzlei natürlich auch per E-Mail unter raclamann@t-online.de.

Vorteil 2: Zeitersparnis durch schnellstmögliche Scheidung

Das gesamte Scheidungsverfahren dauert meistens zwischen 4 und 8 Monaten, teilweise auch deutlich länger. Diese in vielen Fällen stressige Zeit, geprägt durch Termine mit dem Anwalt oder bei Gericht, lässt sich durch eine einvernehmliche Scheidung stark verkürzen.

Es gibt verschiedene Faktoren, die die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich beeinflussen. Ein Beispiel: Wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss, weil er bereits durch eine notarielle Urkunde ausgeschlossen wurde, kann sich die Dauer des Verfahrens auf nur 6 bis 8 Wochen reduzieren.

Darüber hinaus werde ich alle weiteren Möglichkeiten ausschöpfen, um das Verfahren zu beschleunigen. Wenn Sie uns einen Scheidungsantrag zusenden, oder uns auf anderem Wege das Mandat für Ihre Scheidung erteilen, wird in aller Regel noch am selben Tag der Scheidungsantrag an das Gericht versendet!

  • hier können Sie den Scheidungsantrag online ausfüllen und sofort absenden
  • pdfhier den Scheidungsantrag als PDF herunterladen, ausfüllen, speichern und als E-Mail, Fax oder Brief absenden.

Vorteil 3: Schonung der Nerven

Jede Trennung bedeutet einen Umbruch im Leben, der von jedem als mehr oder weniger stressig empfunden wird.

Eine Scheidung hat nicht nur eine rechtliche und ökonomische Komponente, sondern immer auch eine emotionale. Deswegen sollte man sich nicht durch monate- oder jahrelang andauernde Scheidungsverfahren mit mehreren Gerichtsterminen, bei denen man sich gegenseitig die Schuld gibt und über Nebensächlichkeiten streitet, aufhalten, sondern einen klaren Kopf behalten und die Scheidung mit Kompromissbereitschaft angehen.
Das Hauptproblem bei vielen streitigen Scheidungen ist, dass vor den Gerichtsterminen nicht vernünftig miteinander gesprochen wird. Deswegen empfiehlt es sich, vor dem Scheidungsantrag mit dem (Noch-)Ehepartner zu sprechen und zu versuchen, einen möglichen Konsens bezüglich der Scheidungsfolgen herbeizuführen. Schließlich hat niemand etwas gewonnen, wenn man sich später mit unnötigen Streitereien vor Gericht ärgert. Bei scheinbar unuberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten kann auch eine professionell begleitete Mediation hifreich sein.

Für wen eignet sich eine einvernehmliche Scheidung?

Wie bereits erläutert, bringt eine einvernehmliche Scheidung entscheidende Vorteile mit sich.

Ob auch Ihre Ehe einvernehmlich geschieden werden kann, hängt von mehreren Aspekten ab. Auch wenn Sie sich getrennt haben und sich scheiden lassen wollen, sollten sie zumindest noch bezüglich des Scheidungsverfahrens und der Scheidungsfolgen miteinander kommunizieren können.
Sofern Sie also eine einvernehmliche Scheidung wünschen und sich mit Ihrem Ehegatten hinsichtlich der Scheidungsfolgen einig sind, ist auch die einvernehmliche Scheidung für Sie geeignet und die Beauftragung eines zweiten Rechtsanwaltes ist nicht erforderlich.
In diesem Fall kommt für Sie auch die sogenannte Online Scheidung in Frage, so dass ggf. weitere Kosten und Mühen gespart werden können. Nur dann, wenn Sie sich z.b. bezüglich evt. Unterhaltszahlungen oder der Vermögensaufteilung nicht einigen können, ist oftmals eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, um die gegenseitigen Ansprüche wirklich abschließend zu klären. Dann ist auch die Beauftragung eines zweiten Rechtsanwaltes unumgänglich und es muss mit einer deutlich längeren Vewrfahrensdauer und zwangsläufig mit erheblich höheren Scheidungskosten gerechnet werden.

Einvernehmlichkeit: Welche Fragen geklärt sein sollten

Zunächst sollten Sie sich darüber einig sein, dass Sie sich überhaupt scheiden lassen wollen. Außerdem muss das Trennungsjahr bereits abgelaufen sein, da dies eine Scheidungsvoraussetzung darstellt.

Hinsichtlich der Fragen, ob und in welcher Höhe z.B. Kindes -oder Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss, wie das Vermögen geteilt wird, bei wem die Kinder leben und wie der Umgang der Kinder mit den Eltern geregelt wird usw., sollte zwischen den Ehegatten Einvernehmen bestehen.
Ein solches Einvernehmen setzt keine verbindliche notarielle Scheidungsfolgevereinbarung voraus, sondern den gemeinsamen Willen und eine Einigung, die wesentlichen Fragen zu klären und keinen Streit vor Gericht auszutragen.
Sicherlich gibt es Konstellationen in denen es ratsam ist eine formal verbindliche Scheidungsfolgevereinbarung oder einen Ehevertrag abzuschließen. Ob dies sinnvoll oder notwendig ist, kann und muss in einem persönlichen und individuellem Gespräch mit dem eigenen Rechtsanwalt geklärt werden.

Zusätzliche Vorteile durch Online Scheidung

Für Paare, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen und das Scheidungsverfahren möglichst bequem von zuhause aus regeln möchten, ist ein Verfahren besonders empfehlenswert: Die sogenannte Online Scheidung. Online Scheidung bedeutet, dass die Kontaktaufnahme und die vollständige Kommunikation mit dem Anwalt über das Internet, per Mail und über das Telefon vorgenommen werden kann. Das heißt, jegliche Korrespondenz und Fragen werden bequem von zuhause per E-Mail oder Telefon abgewickelt. Selbst der Scheidungsauftrag kann direkt online ausgefüllt werden. Dadurch entfallen lästige Anfahrten zum Rechtsanwalt und Zeit sowie Fahrtkosten werden gespart. Gerne können Sie sich zur Online-Scheidung ausführlich auf dieser Webseite informieren oder eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.
Ich kläre mit Ihnen die Frage, ob ein Online Scheidungsverfahren überhaupt für Sie geeignet ist, berechne Ihnen die anfallenden Scheidungskosten und beantworte Ihre sonstigen Fragen!

Einvernehmliche Scheidung - Scheidungsantrag-onlineDen Scheidungsantrag bequem online ausfüllen und einreichen. Zu jeder Zeit, von übberall!

Wer trägt die Scheidungskosten?

Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus den Gerichts- und den Rechtsanwaltskosten.

Diese Scheidungskosten berechnen sich auf der Grundlage des sogenannten Gegenstandswerts. Zur Berechnung des Gegenstandswerts wird das gemeinsame dreifache monatliche Nettoeinkommen der Ehegatten zu Grund gelegt. Hinzugerechnet wird noch ein Betrag für die Durchführung des Versorgungsausgleiches, sofern dieser erforderlich ist und gegebenenfalls weitere Beträge bei Streitigkeiten einer nicht einvernehmlichen Scheidung.
Anhand des errechneten und von dem Gericht festzusetzenden Gegenstandswertes werden dann aus den entsprechenden Gebührentabellen die anfallenden Kosten abgelesen. Vielfach entsteht das Missverständnis, der Gegenstandswert sei der Betrag, den die Ehegatten für die Scheidung zahlen müssten, dies ist natürlich nicht der Fall.
Die in dem Scheidungsverfahren anfallenden Gerichtskosten werden von beiden Ehegatten je zur Hälfte getragen, die Rechtsanwaltsgebühren muss formal der Ehegatten bezahlen, der den Rechtsanwalt beauftragt hat.

Teilung der Rechtsanwaltskosten

Grundsätzlich muss derjenige die Rechtsanwaltskosten tragen, der den Rechtsanwalt beauftragt.

Bei einvernehmlichen Scheidungen ist es allerdings so, dass viele Paare sich dafür entscheiden, auch die Rechtsanwaltskosten zu teilen. Hierzu ist es allerdings ratsam, dass sich beide (Noch)-Ehegatten diesbezüglich vor dem Gerichtsverfahren einigen und diese Vereinbarung auch schriftlich festhalten.

Gerne erstellen wir Ihnen einen kostenlosen und individuellen Kostenvoranschlag. Sie können auch  unseren Scheidungskostenrechner nutzen, um die voraussichtlichen Scheidungskosten besser einschätzen zu können.

Beispielrechnung im Vergleich:
Einvernehmliche Scheidung versus nicht Einvernehmliche Scheidung:

Beispielrechnung - Kosten - einvernehmliche-Scheidung
Die Berechnung vergleicht beispielhaft die Scheidungskosten bei einem Ehepaar mit 2 Kindern und einem gemeinsamen monatlichen Einkommen von 4000,00 €

Start der einvernehmlichen Scheidung

Sie haben sich entschieden und möchten das Scheidungsformular direkt ausfüllen? Hier gelangen Sie direkt zum Scheidungsantrag.

Wenn Sie weitere Fragen haben sollten, können Sie gerne den kostenlosen Rückruf-Service nutzen.

Oder Sie rufen uns unter 0251 5 777 5 direkt an.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur „Einvernehmlichen Scheidung“

FAQ - Einvernehmliche ScheidungZum Aufklappen klicken Sie bitte Sie die Fragen an:

FAQ – Einvernehmliche Scheidung

Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?

Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass das Gericht nur noch über die Scheidungsvoraussetzungen selbst und gegebenenfalls über den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) entscheiden muss. Hinsichtlich aller anderen Folgesachen wie z.B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder haben die Ehegatten untereinander eine einvernehmliche Regelung getroffen. Das Gericht muss also nicht mehr über eventuelle gegenseitige Ansprüche und Forderungen entscheiden, über die gestritten wird. Die einvernehmliche Scheidung ist die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit geschieden zu werden. Wenn Sie ihr Scheidung online beauftragen, ergeben sich in der Regel weitere Vorteile in Bezug auf Kosten und Verfahrensdauer.
Zum Scheidungsantrag (Online Formular)
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Kostenvoranschlag Scheidungskosten

Wie ist der Ablauf einer einvernehmliche Scheidung?

Wie läuft die einvernehmliche Scheidung ab? Der Ablauf bei einer einvernehmlichen Scheidung ist erfeulich schnell umrissen:
  1. Das Einvernehmen zwischen den Ehegatten in allen strittigen Punkten sollte vorliegen.
  2. Ein Scheidungsanwalt muss (ggf. online) beauftragt werden
  3. Der Scheidungsantrag wird bei Gericht eingereicht
  4. In einem kurzen Gerichtsverfahren wird die Ehe geschieden
Bei der einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehegatte einen Scheidungsanwalt beauftragen, der dann den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Der andere Ehegatte kann einfach dem Scheidungsantrag zustimmen und muss keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Auf diesem Weg können schon mal fünfzig Prozent der Rechtsanwaltskosten eingespart werden. Zum Scheidungsantrag (Online Formular)

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ist immer die kostengünstigste Art sich scheiden zu lassen! Aber auch bei der einvernehmlichen Scheidung fallen Gerichts -und Rechtsanwaltskosten an. Gerne erstelle ich Ihnen einen kostenlosen individuellen Kostenvoranschlag oder nutzen Sie unseren Kostenrechner um die anfallenden Kosten zu berechnen.
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Kostenvoranschlag Scheidungskosten

Braucht man einen Anwalt für die einvernehmliche Scheidung?

Ja, man braucht immer einen Anwalt für eine Scheidung, da in Deutschland bei Scheidungsverfahren ein Anwaltszwang existiert. Auch für die einvernehmliche Ehescheidung braucht man zumindest einen Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht und später den Scheidungsantrag stellt. Es muss aber kein zweiter Rechtsanwalt beauftragt werden und die anfallenden Gebühren für den Anwalt können natürlich auch untereinander geteilt werden.

Welche Erfahrungen gibt es bei einvernehmlichen Scheidungen & Online Scheidung?

Wir können hier nur von den Erfahrungen unserer Mandanten und Mandantinnen sprechen. Und da lassen wir am liebsten unsere Mandanten und Mandantinnen selbst sprechen. Wir erhalten ausschließlich positive Rückmeldungen unserer Mandanten nach der Scheidung. Wir sind sowohl bei Anwalt.de bei Google und Meinungsmeister als Dienstleister gelistet und stellen uns dort den öffentlichen Bewertungen unserer Mandanten und Mandantinnen.
Erfahrungen, Mandantenstimmen & Bewertungen

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 6-8 Monate Auch ein reguläres Scheidungsverfahren dauert in der Regel 6-8 Monate, wenn nicht vor Gericht langwierig über Unterhalt, Vermögen oder die Kinder gestritten wird. Sofern alle Streitpunkte einvernehmlich geregelt sind und ggf. sogar auch der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss, kann eine einvernehmliche Scheidung auch bereits nach 6-8 Wochen abgeschlossen sein.

Welches Gericht ist bei der einvernehmlichen Scheidung zuständig?

Zuständig ist das Familiengericht am Wohnort der Ehegatten. Wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben, ist das Familiengericht am Wohnsitz des Elternteils zuständig, bei dem die Kinder leben. Sofern kein Ehegatte mehr am ehemaligen gemeinsamen Wohnsitz lebt, ist das Gericht am Wohnsitzort des Antragsgegners zuständig. Wichtig: Die Zuständigkeit des Familiengerichtes richtet sich nicht nach dem Kanzleisitz des beauftragten Scheidungsanwaltes!

Muss bei der einvernehmlichen Scheidung auch das Trennungsjahr eingehalten werden?

Der Ablauf des Trennungsjahres ist in jedem Fall Voraussetzung für die Ehescheidung, also auch bei der einvernehmlichen Scheidung.

Wo muss man den Antrag auf einvernehmliche Scheidung stellen?

Zunächst muss mindestens ein Anwalt (ggf. online) beauftragt werden. Der Antrag auf Durchführung der einvernehmlichen Scheidung wird durch den beauftragten Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht.
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Was werde ich bei der einvernehmlichen Scheidung von dem Richter oder der Richterin gefragt?

Bei der einvernehmlichen Scheidung werden Sie von der Richterin oder dem Richter zunächst gefragt, seit wann Sie getrennt leben, um zu prüfen, ob das Trennungsjahr auch tatsächlich abgelaufen ist. Dann werden Sie gefragt, ob Sie auch wirklich geschieden werden möchten und keine Möglichkeit mehr sehen, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Abschließend wird kurz der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich besprochen und gefragt, ob die Auskünfte der Rentenversicherungen zutreffend sind. Anschließend wird das Gericht den Scheidungsbeschluss erlassen.

Was ist eine Scheidungsfolgevereinbarung?

Eine Scheidungsfolgevereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung zu den Scheidungsfolgen wie z.B. Unterhalt und Vermögen, Haushaltsgegenständen, Sorgerecht usw.. Für eine einvernehmliche Scheidung ist eine schriftliche Scheidungsfolgevereinbarung in der Regel nicht nötig! Wenn die Ehegatten aber eine verbindliche und rechtsgültige Vereinbarung treffen möchten, so sind teilweise bestimmte gesetzlich vorgesehene Formerfordernisse einzuhalten. Eine Scheidungsfolgevereinbarung ist laut Gesetz zumindest zum Teil formbedürftig. Das bedeutet dass Sie notariell beurkundet oder vor Gericht abgeschlossen werden muss und somit nicht unerhebliche Kosten verursacht. Eine verbindliche vertragliche Regelung z.B. zum nachehelichen Unterhalt, zum Güterrecht und der Vermögensauseinandersetzung oder auch zum Ausschluss oder der Abänderung des Versorgungsausgleiches bedarf der notariellen Beurkundung oder aber eines gerichtlichen Vergleiches, bei dessen Abschluss vor Gericht beide Eheleute anwaltlich vertreten sein müssen. Eine Regelung zur Aufteilung der Haushaltsgegenstände benötigt allerdings keine besondere Form und kann z.B. auch mündlich getroffen werden. Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass das Gericht nur noch über die Ehescheidung und nicht weiterhin über die Scheidungsfolgen wie z.B. Unterhalt, Vermögen oder das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder entscheiden muss. Die Ehegatten sollten also hinsichtlich dieser Scheidungsfolgen eine Einigung herbeigeführt haben. Eine solche Einigung muss nicht zwingend schriftlich und formgerecht erfolgen. Für das einvernehmliche Scheidungsverfahren reicht es aus, wenn sich die Ehegatten einig sind und in dem Scheidungsverfahren keine weiteren Anträge z.B. zur Zahlung von Unterhalt gestellt werden. Das Gericht entscheidet dann nur über den Antrag auf Ehescheidung und führt soweit erforderlich den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durch.

Beratungsgespräch kostenlos*

Ich informiere Sie gerne persönlich und detailliert über meine Leistungen, den Verfahrensablauf bei einer Online-Scheidung und die anfallenden Kosten. Bitte rufen Sie mich einfach an unter: Telefon - Online-Scheidung
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Mandanten-Bewertungen

Bewertungen bei Anwalt.de

Kanzleibewertung: 5 von 5 Sternen bei 295 Bewertungen
  • Professionell und kompetent (Familienrecht)
    02.05.2026
    RA Clamann hat meine einvernehmliche Scheidung begleitet. Er hat mich fachkundig unterstützt, schnell auf Rückfragen reagiert und war im Umgang stets freundlich. Ich habe mich jederzeit gut vertreten und beraten gefühlt. Klare Empfehlung.
    von K.W.
  • Scheidung (Familienrecht)
    16.04.2026
    Sehr professionell, erlich,schnell, zuverlässig und sehr nett.
    von M. S.
  • Schnell, professionell und hilfsbereit
    09.03.2026
    Ich möchte mich ganz herzlich bei der Kanzlei Clamann bedanken. Mein Scheidungsverfahren wurde sehr professionell, schnell und unkompliziert begleitet. Ich habe mich während des gesamten Prozesses immer gut informiert und unterstützt gefühlt. Ein besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Jana Staudte aus Hannover, die mich beim Termin vor Gericht vertreten hat. Sie war sehr freundlich, ruhig und äußerst kompetent – das hat mir sehr viel Sicherheit gegeben. Vielen Dank auch an Herrn Rechtsanwalt Clamann und das gesamte Team für die großartige Unterstützung. Ich bin sehr dankbar und kann diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
    von R.T.
  • Top online lawyer
    04.03.2026
    Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit Herrn Niklas Clamann während meines Scheidungsverfahrens. Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens wurde alles äußerst professionell, zuverlässig und effizient organisiert. Die Kommunikation war jederzeit klar, schnell und transparent. Herr Clamann hat mich über jeden einzelnen Schritt im Verfahren informiert und sichergestellt, dass ich alle Informationen vollständig verstehe. Besonders geschätzt habe ich, dass er sich die Zeit genommen hat zu prüfen, ob alles bei mir angekommen ist und ob noch Fragen offen sind. Das gesamte Verfahren wurde zügig und gleichzeitig mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit für Details durchgeführt. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, dass mein Fall ernst genommen wird und in sehr kompetenten Händen ist. Ich bin mit der Betreuung und dem Ergebnis sehr zufrieden und kann Herrn Niklas Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen professionellen, zuverlässigen und sehr gut organisierten Anwalt sucht, ist hier bestens aufgehoben.
    von R.A.
  • Bestens: Scheidung & Online
    26.02.2026
    Hier findet eine sehr kompetente, freundliche und nahbare Rechtsberatung und Mandantenbetreuung statt. Ich weiß diesen Anwalt und sein gesamtes Team sehr zu schätzen. Besten Dank für die gute Zusammenarbeit und eine Empfehlung an alle Menschen die Unterstützung brauchen. Größere Strecken zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind zum Glück in unserem digitalen Zeitalter kaum noch relevant. Die Erreichbarkeit am Telefon und per E-Mail war immer zügig und zuverlässig gegeben. So sollte es sein.
    von P.E.
  • Sehr kompetenter Familienanwalt
    26.02.2026
    Ich kann Herr Clamann uneingeschränkt weiter empfehlen. Trotz der Entfernung und einem etwas schwierigen Verfahren habe ich mich gut vertreten gefühlt. Ich hoffe ich werde nie mehr in der Verlegenheit sein, aber dann würde ich wieder auf Hr. Clamann zurück kommen.
    von J.S.
  • Top Anwalt
    24.02.2026
    Herr Niklas Clamann hat mich in meinem Scheidungsverfahren kompetent und zuverlässig vertreten. Die Beratung war strukturiert, verständlich und lösungsorientiert. Ich wurde jederzeit transparent über den aktuellen Stand informiert und alle offenen Fragen wurden zeitnah beantwortet. Besonders positiv hervorzuheben sind seine fachliche Expertise sowie seine klare und sachliche Kommunikation. Das Verfahren konnte effizient und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden. Ich bedanke mich für die professionelle Unterstützung und empfehle Herrn Clamann gerne weiter.
    von A.L.
  • Unkomplizierte Abwicklung Scheidung
    14.02.2026
    Total unkomplizierte Abwicklung eines Scheidungsverfahrens und sehr netter Kontakt mit schnellen Antworten.
    von D.W.
  • Trennungsunterhalt
    11.02.2026
    Herr Clamann hat sich für mich darum gekümmert, dass ich Beratungshilfe erhalte und somit völlig kostenlos von ihm beraten und vertreten werden konnte. Er war stets für mich erreichbar, hat sich immer sehr viel Zeit für mich genommen und meine Ansprüche gegenüber der Gegenseite zu 100 % durchgesetzt. Ein besonderes Lob möchte ich an seine Mitarbeiterinnen Frau Elberich und Frau Brockhoff aussprechen. Sie haben mir beim Ausfüllen von Formularen geholfen, mich bei allen sonstigen Fragen unterstützt und waren vor allem im persönlichen Kontakt immer freundlich und sehr zuvorkommend. Auf Anrufe oder E-Mails habe ich immer eine Rückmeldung erhalten. Ich kann die Kanzlei mit besten Wünschen nur empfehlen.
    von S.S.
  • Der Anwalt zu dem man vertrauen haben kann
    04.02.2026
    Lange war ich auf der Suche nach einem Anwalt , der meine Scheidung online bearbeiten sollte , Recht schwierig bei den vielen schwarzen Schafen mit angeblichen Superangeboten . Bis ich auf das Angebot von Herrn Clamann traf , die Kommunikation war von Anfang hervorragend , das erste Gespräch war sehr aufschlussreich wie Recht informativ. Die Kostenübersicht und der Verfahrensablauf der Scheidung war Recht einfach , besonders loben möchte ich auch die super netten , freundlichen Mitarbeiterin von Herr Clamann . Kleinste Differenzen konnten sofort beendet werden ein Telefonat genügte bereits dafür . Besonders haben mir die digitalen Schritte und Berichte zum Fortgang der Scheidung gefallen, ich war stets sehr gut über alles informiert Ich bedanke mich bei Herrn Clamann und sein tolles Team für die super schnelle Scheidung. Mit freundlichen Grüßen Marko Dittert
    von M.D.
  • Scheidung
    29.01.2026
    Sehr gute und freundliche Hilfe bei einem nicht ganz einfachem Thema! Herr Clamann und seine Mitarbeiterinnen waren jeder Zeit verfügbar und standen immer mit sachdienlichen Hinweisen und Hilfestellungen zur Seite. Top, lieben Dank hierfür!
    von M.D.
  • Sehr freundlich, schnell und klientenorientiert
    09.01.2026
    Es hat die gesamte kompetente und freundliche Beratung einfach ganz problemlos, schnell, zuverlässig und mit Blick auf meine Situation gepasst. Sehr empfehlenswert!
    von A.F.
  • Scheidung
    09.01.2026
    Ich habe die Kanzlei von Herrn Clamann zwecks meiner Scheidung aufgesucht und wurde vom ersten Kontakt an bis zum Gerichtstermin super beraten und vertreten. Egal was für eine Frage ich hatte, ich konnte mich jederzeit Telefonisch melden und man hat sich Zeit genommen. Ein Dankeschön möchte ich an dieser Stelle auch an Frau Brockhoff aussprechen. Ich kann Herrn Clamann nur weiterempfehlen und möchte mich auch nochmals bedanken für die unkomplizierte Abwicklung meiner Scheidung.
    von J.R.
  • Scheidungsverfahren
    01.01.2026
    Danke an Herrn Clamann und sein Team! Ich war mit der Betreuung durch die Kanzlei im Rahmen meiner Scheidung wirklich äußerst zufrieden. Der Kontakt lief überwiegend telefonisch und per E-Mail und war jederzeit sehr unkompliziert und angenehm. Herr Clamann war sehr gut erreichbar, Rückmeldungen kamen schnell und zuverlässig. Sowohl er als auch sein Team waren sehr empathisch, freundlich und zuverlässig. Gerade in einer emotional anspruchsvollen Zeit habe ich mich sehr gut aufgehoben und professionell vertreten gefühlt. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Anfangs war ich unsicher, ob eine Online-Kanzlei das Richtige für mich ist, nach dieser Erfahrung kann ich ganz klar sagen: fünf Sterne +++++
    von P.W.
  • Scheidung
    15.12.2025
    Sehr gute Kommunikation. Alle Fragen schnell und gut verständlich beantwortet. So wünscht man sich eine Beratung.
    von E.D.
  • Scheidung (Familienrecht)
    05.12.2025
    Vielen Dank für die professionelle Beratung und für die angenehme Kommunikation. Es war alles sehr professionell verlaufen. Ich wurde über jeden Schritt per Mail informiert und kann nur Gutes über das Team mit und um Hr. Clamann berichten. Der Ablauf der Scheidung war reibungslos. Ich war mit allem sehr zufrieden und kann Hr. Clamann nur empfehlen! Vielen Dank!
    von J. D.
  • Einvernehmliche binationale Scheidung
    27.11.2025
    Ich war von Anfang bis Ende mit der Arbeit von Herrn Clamann sehr zufrieden. Er war jederzeit erreichbar, hat mich durchgehend kompetent beraten und in jeder Situation schnell reagiert. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er meinen Fall übernommen hat, obwohl es sich um eine binationale Scheidung handelte, die zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte. Dank seiner sorgfältigen und engagierten Arbeitsweise habe ich mich während des gesamten Verfahrens gut aufgehoben gefühlt. Ich würde Herrn Clamann ohne Einschränkung weiterempfehlen.
    von L.T.
  • Reibungslose und schnelle Abwicklung unserer Ehescheidung
    23.11.2025
    Vielen Dank für den reibungslosen, unkomplizierten und schnellen Ablauf unseres Ehescheidungs-Verfahrens. Kompetente freundliche Beratung, Schnelligkeit und ein für derzeitige Verhältnisse vernünftiger Preis zeichnen die Kanzlei von Herrn RA Niklas Clamann & Team aus. Wer auf Kompetenz, Vertrauen und Freundlichkeit baut sollte sich an Herrn RA Clamann wenden. Alles in allem kann ich diese Kanzlei nur empfehlen! Vielen Dank nochmals für alles.
    von D.K.
  • Sehr kompetent und freundlich
    20.11.2025
    Bereits mit dem ersten Schriftsatz an das Familiengericht, wurde in mir jene empfundene stillschweigende Zusicherung hervorgerufen, dass sich alles zum Besten entwickeln wird mit dem Ergebnis, dass die Scheidung, vor allem hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, zu meiner Vollsten Zufriedenheit beschlossen wurde. Deshalb komme ich gar nicht umhin, Herrn Rechtsanwalt Niklas Clamann und sein freundliches und kompetentes Team wärmstens weiterzuempfehlen.
    von Z.L.
  • Sehr guter Anwalt
    18.11.2025
    Er hat .ir bei meiner Scheidung mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.Ich kann ihn wärmsten weiter empfehlen 👍
    von D.B.
  • Hervorragend (Familienrecht)
    06.11.2025
    Ich kann Herrn Niklas Clamann und sein Team uneingeschränkt empfehlen! Ich wurde während meiner Scheidung von dem gesamten Team betreut und habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Clamann und seine Mitarbeiter waren jederzeit freundlich, engagiert und äußerst kompetent. Besonders positiv war die hervorragende Kommunikation – ich wurde über jeden Schritt informiert und hatte immer das Gefühl, dass meine Anliegen ernst genommen werden. Die Kombination aus fachlicher Stärke, Menschlichkeit und Organisation ist wirklich beeindruckend. Dank des Einsatzes des gesamten Teams konnte mein Verfahren fair, schnell und mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön an das ganze Team – ihr habt großartige Arbeit geleistet!
    von H.F.
  • Volltreffer (Familienrecht)
    04.11.2025
    Herrn Clamann habe ich sowohl im Scheidungsverfahren als auch vorher in einem langwierigen außergerichtlichen Einigungsprozess zum Unterhalt kennen und schätzen gelernt. Sehr kompetent, geduldig und empathisch geht er jedes Problem äußerst zeitnah an. Die Schriftsätze sind prägnant und zielführend ohne \"Geschwafel\". Rückmeldungen erfolgen stets zügig. Meinerseits eine absolute Empfehlung! Dieser Anwalt ist sein angemessenes Honorar wert.
    von J.D.
  • Ehescheidung (Familienrecht)
    09.10.2025
    Beratung, Kommunikation und Kosten, alles top! und wie vorher besprochen. Sehr zu empfehlen!!!
    von E. K.
  • Hervorragende Kanzlei-großartiges Team
    von G. E. am 08.10.2025 um 15:44 Uhr
    Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich war mit der Arbeit meines Scheidungsanwalts und dem gesamten Team äußerst zufrieden. Auch wenn der Kontakt ausschließlich online stattfand, fühlte ich mich jederzeit kompetent, freundlich und zuverlässig betreut. Alles wurde verständlich erklärt und professionell begleitet. Eine wirklich hervorragende Kanzlei – fachlich top und menschlich sehr angenehm, absolut empfehlenswert. Ein ganz besonderes Lob an Frau B. und Frau E., die immer unglaublich freundlich, hilfsbereit und engagiert waren. Ihre herzliche Art und schnelle Unterstützung haben mir die ganze Zeit über ein sehr gutes Gefühl gegeben. Insgesamt eine hervorragende Betreuung – fachlich top, menschlich warm und absolut empfehlenswert!! Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die tolle Unterstützung und Betreuung bedanken. Gülizar Ekinci/Budak
    von G. E.
  • Bestens durch die Scheidung begleitet
    Bewertung von M. W. am 18.12.2024 um 09:43 Uhr
    Sehr geehrter Herr Clamann, Ich möchte mich bei Ihnen und ihren Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken für die hervorragende Durchführung meiner Scheidung. Ich habe mich jederzeit gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war flott und immer sehr gut. Bei Fragen meinerseits konnte ich mich immer an Ihre Kanzlei wenden und wurde super beraten. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert ich bin, dass dieses Drama mit meinem Exmann nun zu Ende ist. Auch bedanke ich mich innig dafür, dass Sie mir einen ortsansässigen Kollegen zur Anhörung an die Seite gestellt haben. So fühlte ich mich viel Sicherer, was angesichts des Auftrittes meines Exmannes bei Gericht meine Befürchtungen bestätigte, dass es schwierig wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen ruhigen besinnlichen Jahresabschluss. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie und Ihre Kanzlei gerne weiter empfehlen. Mit freundlichen und glücklichen Grüßen M. Wilke
    von MW
  • Ehescheidung
    Bewertung von A. G. am 05.12.2024 um 17:07 Uhr
    Herr Clamann hat mich während meiner Scheidung hervorragend unterstützt. Seine Professionalität, Empathie und Fachkenntnisse im Familienrecht waren beeindruckend. Dank seiner klaren Kommunikation und strategischen Herangehensweise verlief das Verfahren reibungslos und fair. Ich bin äußerst dankbar und kann Herrn Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen.
    von AG
  • Onlinescheidung
    Bewertung von B. D. am 13.11.2024 um 08:10 Uhr
    Herr Clamann hat mich kompetent und freundlich durch die Scheidung begleitet, die Kosten waren wie veranschlagt und auch sein Team war total nett und hilfsbereit! Vielen Dank!! :-)
    von BD
    Antwort von Rechtsanwalt Niklas Clamann
    Auch mein Team und ich bedanken uns bei Ihnen für die gute und immer freundliche Zusammenarbeit. Es freut mich zu lesen, dass Sie vom Kostenvoranschlag bis zum Scheidungstermin mit unserer Arbeit zufrieden waren. Kostentranzparent ist für mich Vertrauenssache, da es leider bei Online-Scheidungen immer wieder unseriöse Lockangebot gibt. Sollten sich nach der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung noch Rückfragen ergeben, so rufen Sie gerne jederzeit bei mir in der Kanzlei an. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

    mit vielen Grüßen

    Niklas Clamann - Rechtsanwalt für Familienrecht -
    (online-scheidung-deutschland.de)
  • Sehr gute Beratung!
    Bewertung von S. B. am 01.10.2024 um 20:09 Uhr
    Vielen Dank an RA Clamann und sein Team. Ich wurde professionell und vertrauenswürdig durch meine Scheidung begleitet. Alles verlief unkompliziert und Fragen wurden immer zügig beantwortet.
    von SB
  • Gut beraten
    Bewertung von A. R. am 23.09.2024 um 19:37 Uhr
    Herr Clamann und sein Team haben meinen Exmann und mich durch unseren Scheidungsprozess begleitet. Von der Antragstellung bis hin zur endgültigen Scheidung war das Team stets erreichbar, hat zügig und transparent sowohl per Mail als auch per Telefon alle Anträge und Fragen bearbeitet. Innerhalb von 5 Monaten war unser Anliegen vollständig bearbeitet. Das Team war jederzeit freundlich und sehr hilfsbereit. Die Möglichkeit, die Kanzlei online zu beauftragen und für keines der Gespräche oder Beratungstermine tatsächlich vor Ort sein zu müssen, hat uns zu Beginn überzeugt. Auch nach Beendigung des Verfahrens können wir die Kanzlei Clamann nun weiter empfehlen.
    von AR
  • Kompetent
    Bewertung von Z. T. am 16.09.2024 um 17:18 Uhr
    Schnell, kompetent und sehr vertrauenswürdig
    von ZT
  • Schnell und unkompliziert
    Bewertung von G. B. am 07.09.2024 um 16:25 Uhr
    Ich bin von Anfang an gut beraten worden und kann Herrn Clamann auf jeden Fall weiterempfehlen!
    von GB
  • In guten Händen!!!
    Bewertung von A. P. am 26.08.2024 um 17:02 Uhr
    RA Clamann und sein Team haben mich super betreut im Zuge meiner Scheidung....über 2 Jahre, immer top informiert und transparent. Vielen Dank Andreas Pohl aus Berlin
    von AP
  • Schnelle Hilfe
    Bewertung von K. M. am 18.08.2024 um 15:40 Uhr
    Herr Clamann hat mein Anliegen schnell übernommen ohne jegliches zögern war auch schnell über WhatsApp zu erreichen und seine Damen sind alle nett und kompetent am Telefon und reichen schnell alles weiter so das es wirklich am selben Tag noch zurück gerufen würde und bearbeitet wird.
    von KM
  • Nguyen
    Bewertung von T. N. am 13.08.2024 um 19:07 Uhr
    Ich bin sehr dankbar. Ihr Team ist einfach sehr professionell, sehr freundlich und hilfreich. Ich kann nur weiter empfehlen . Vielen Dank!
    von TN
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