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Erbrecht (Erbe) und Steuern im Scheidungsfall

Wie wirken sich Trennung und Scheidungsantrag auf das Erbrecht aus?

Über wichtige Erbrechtliche Grundsätze möchte ich Sie im Falle der Trennung und Scheidung informieren. Bitte beachten Sie, dass Ihr Ehepartner auch nach der Trennung grundsätzlich weiterhin auch erbberechtigt ist, wenn sie nichts unternehmen. Die Trennung selbst ändert das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht des Ehegatten nicht. Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten wird erst dann außer Kraft gesetzt, wenn zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen der Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung selbst beantragt oder ihr zugestimmt hat. Der scheidungswillige Ehepartner kann also allein deshalb noch Erbe werden, weil der Erblasser der Scheidung noch nicht zugestimmt hatte.

Soweit es in einem gerichtlichen Verfahren durch den Tod des Erblassers allerdings nicht mehr zu einem rechtskräftigen Urteil kam, schließt bereits sein berechtigtes Verlangen auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe das gesetzliche Erbrecht des Überlebenden aus.

Unterblieb bis zum Erbfall die Antragstellung auf Scheidung, behält der Überlebende einer aufhebbaren Ehe sein gesetzliches Erbrecht, da nach Auflösung der Ehe durch Tod ein Antrag nicht mehr zulässig ist. In diesem Falle kommt es auf die rechtskräftige Scheidung nicht an. Bereits der Scheidungsantrag des Erblassers oder Zustimmung zu dem Antrag des anderen Partners hat also Auswirkungen auf dessen Erbrecht.

Man sollte daher bereits in der Trennungsphase, soweit gewollt, geeignete Maßnahmen treffen, wobei eine vollständige Enterbung des getrennt lebenden Partners in der Regel nicht möglich ist, da der sogenannte Pflichteilsanspruch verbleibt. Dieser kann nur unter sehr engen Voraussetzungen entzogen werden.

Haben Sie ein gemeinschaftliches Testament, einen Erbvertrag oder ein Einzeltestament zugunsten des anderen Ehepartners geschlossen, so sollten Sie sich weiteren fachkundigen Rat bei einem auf Erbrecht spezialisierten Fachmann einholen.

Trennung & Steuern

Auch steuerrechtliche Aspekte sind bei der Trennung zu beachten und können nicht unerhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. So muss die Steuerklasse nach einer Trennung zum Beginn des nächsten Kalenderjahres geändert werden. Die neue Steuerklasse wird also immer ab dem 1. Januar berücksichtigt, der auf die Trennung folgt. Es ist demnach nicht so, dass man die Steuerklasse erst nach dem ersten Trennungsjahr oder gar erst bei der Scheidung ändern müsste. Die Ehegatten dürfen sich im Jahr der Trennung auch noch gemeinsam veranlagen lassen und damit den Splittingtarif benutzen

Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit der Scheidung oder einer anderen Familiensache entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.