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Haus und Grund – Immobilien bei Scheidung

Gehört beiden Ehegatten gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung, so bleiben auch nach der Trennung und Scheidung beide Eigentümer der Immobilie.

Für den Fall der endgültigen Trennung und Scheidung sollte eine einvernehmliche Regelung getroffen werden, wie mit dem gemeinsamen Eigentum verfahren wird. Der Entscheidung sollten die notwendigen individuellen und wirtschaftlich sinnvollsten Argumente zu Grunde liegen.

Oft macht es Sinn, dass ein Ehegatte den eigenen Miteigentumsanteil auf den anderen überträgt, damit nur noch ein Ehegatte Eigentümer der Immobilie ist. Dann muss natürlich entsprechend dem Wert der Immobilie unter Abzug der Verbindlichkeiten, eine angemessene Abfindung gezahlt werden. Ebenso muss der künftige Alleineigentümer den anderen von den Darlehensverbindlichkeiten freistellen, wobei versucht werden sollte, auch eine Entlassung aus der Haftung gegenüber der Bank zu erreichen.

Es kann selbstverständlich auch sinnvoll sein, die Immobilie zu veräußern, wenn z.B. keine Möglichkeit den anderen auszuzahlen und den Erlös nach Abzug der Verbindlichkeiten zu teilen.

Sofern ein Ehegatte nach der Trennung allein in der gemeinsamen Immobilie wohnen beliebt, so muss der anderen Ehegatten für die Nutzung des Eigentumsanteils eine angemessene Nutzungsentschädigung zahlen.