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Online-Scheidung 2025: Aktueller Stand und Zukunft der Justiz

Online-Scheidung 2025: Aktueller Stand und Zukunft der JustizViele von Ihnen assoziieren mit einer Scheidung wahrscheinlich Papierberge, Behördengänge und einen hohen zeitlichen Aufwand. Doch genau dieses Bild verändert sich Schritt für Schritt. Heutzutage muss eine Scheidung nicht mehr unbedingt kompliziert und zeitaufwendig sein. Mit der Online Scheidung bieten wir Ihnen bereits die Möglichkeit, vieles bequem online von Zuhause einzuleiten, doch diese Entwicklung hört damit noch nicht auf. Mit einem Gesetz zur weiteren Digitalisierung sollen bereits ab 2026 neue Möglichkeiten entstehen. Dadurch soll das Verfahren immer effizienter werden. Teilweise können Ehescheidungsverfahren heutzutage vollständig online geführt werden, ohne dass ein Präsenztermin wahrgenommen werden muss. Im folgenden Beitrag klären wir auf, welche Änderungen konkret anstehen, was sich rechtlich in den letzten Jahren so getan hat und was das für die Zukunft der Online-Scheidung bedeutet.

Wie verläuft die Online Scheidung momentan?

Aktuell beginnt die Online Scheidung normalerweise mit einem Formular zum Scheidungsantrag. In diesem Formular geben Mandanten alle Daten an, die zur Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht benötigt werden. Wer vorab weitere Informationen, beispielsweise zu den Scheidungskosten erhalten möchte, erhält mit einem Klick einen Kostenvoranschlag und weitere Informationen auf unserer Website sowie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Daraufhin müssen die notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel die Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunden der Kinder, nachgereicht werden.

Nachdem dem Anwalt alle erforderlichen Angaben vorliegen, stellt er den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Nachdem bereits die Beauftragung online erfolgt ist, kann auch jede weitere Kommunikation bequem per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Das erleichtert insbesondere das Klären von Rückfragen ohne die Notwendigkeit von Kanzleiterminen.

Das Ehescheidungsverfahren wird abgeschlossen durch den Scheidungstermin, bei dem bis vor Kurzem noch immer alle Beteiligten, also die Ehegatten und der Anwalt, persönlich vor Gericht anwesend sein mussten. Hier haben sich in letzter Zeit bereits wesentliche Änderungen ergeben. Denn in immer mehr Fällen findet mittlerweile auch der Scheidungstermin digital statt. Den Termin können die Ehegatten dann bequem online per Videocall wahrnehmen, sodass das gesamte Verfahren online und ohne einen einzigen Präsenztermin stattfinden kann. Lange Anfahrten zum häufig als unangenehm empfundenen Gerichtstermin gehören damit immer mehr der Vergangenheit an.

Gesetz zur weiteren Digitalisierung

Eine zentrale Änderung für die weitere Digitalisierung der Justiz ist die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte). Im kommenden Jahr sollen alle neu angelegten Akten elektronisch bei den Gerichten geführt werden. Dementsprechend auch bei den für die Online-Scheidung zuständigen Familiengerichten. Es müssen jedoch nicht sofort alle Altakten in Papierform neu gescannt werden, sondern es soll eine Art Hybridaktenführung bestehen. Dadurch soll der Übergang erleichtert werden.

Zusätzlich können die Anwälte und Mandanten gewisse Dokumente scannen und digital einreichen. Diese Neuerung soll die Verfahrensabläufe beschleunigen und die Notwendigkeit der Schriftform und der Original-Unterschrift ablösen. Das Familienrecht generell und somit auch die Online Scheidung werden damit deutlich transparenter und ortsunabhängiger.

Was ist in den letzten Jahren generell neu dazugekommen?

Die Digitalisierung der Justiz entwickelt sich schon seit Jahren stetig weiter. Es wurden mehrere wichtige Gesetze und Reformen geschaffen, auf welche die heutige Online Scheidung aufbaut. Ein wichtiger Schritt war das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (2013), wodurch die Justiz verpflichtet wurde, die Schriftsätze auch auf digitalem Wege entgegenzunehmen. Damit wurde die Basis für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) gelegt. Besonders für die Online Scheidung war diese gesetzliche Änderung ein wichtiger Meilenstein. Zudem bauen alle folgenden Änderungen auf das Justizmodernisierungsgesetz von 2017 auf, ohne welches die Online Scheidung derartig nicht möglich wäre.

Mit der Corona-Pandemie kam dann eine weitere Etappe. Die grundsätzliche Nutzung von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren wurde gem. § 128a ZPO erleichtert. Es sollte verhindert werden, dass alle mündlichen Verhandlungen zwingend in Präsenz stattfinden müssen. Diese Verhandlungsmethode soll zukünftig auch noch stärker ausgebaut und genutzt werden. Seitdem werden die Scheidungstermine immer häufiger per Videokonferenz abgehalten. Für viele Ehegatten bedeutet das, dass das Ehescheidungsverfahren vollständig online durchgeführt werden kann. Es sind keine Präsenztermine mehr notwendig. Dies ist insbesondere ein großer Vorteil für Ehegatten, die in weiter Entfernung zum zuständigen Gericht, beispielsweise im Ausland leben.

2020 kam dann zusätzlich das Digitale-Familienleistungen-Gesetz (DFLG), welches darauf abzielt, die allgemeine Verwaltung bei Familienleistungen zu digitalisieren. Dadurch soll die Effizienz bei der Beantragung und Auszahlung erhöht werden. Gemeint sind damit Leistungen wie das Kindergeld oder auch das Bafög. Dieses Gesetz betrifft nicht die Online Scheidung direkt, aber es zeigt, dass generell familienrechtliche Verfahren zunehmend digitalisiert werden.

Daraufhin kam dann 2022 das Onlinezugangsgesetz (OZG), wodurch sowohl der Bund als auch die Länder verpflichtet wurden, alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Für Scheidungsverfahren wie die Online Scheidung bedeutet das, dass künftig Begleitprozesse wie zum Beispiel das Einreichen von Nachweisen oder Auskunftgebungen aus dem Melderegister einfacher online abgewickelt werden können.

Auf EU-Ebene kam es ebenfalls zu einer Weiterentwicklung der Digitalisierung. Mit der eIDAS-Verordnung wurde ein Rahmen geschaffen, welcher digitale Identitäten und elektronische Signaturen ermöglicht. In der Zukunft können dadurch die Ehepartner aus dem Ausland Scheidungsanträge mit einer gültigen digitalen Unterschrift einreichen. Bei vielen dieser Änderungen spielt die bereits angesprochene E-Akte eine entscheidende Rolle.

Fazit

Die Online Scheidung kann eine große Erleichterung für viele Ehepaare bedeuten. Es wird viel bürokratischer Aufwand eingespart, indem die ersten Schritte alle entspannt von zuhause eingeleitet werden können. Zusätzlich lassen sich durch die vereinfachte Verfahrensführung Kosten sparen. Mit der Gesetzesänderung 2026 wird dieses ganze Verfahren in Zukunft noch schneller und flexibler ablaufen können. Dennoch hat die Justiz neben dieser Effizienz auch weiterhin die Qualität der Prozessführung im Blick. Das ganze Modell der Online Scheidung ist schon lange kein Zukunftsmodell mehr, sondern eine Realität, welche in Zukunft weiterhin vereinfacht werden soll. Der Weg zur vollständigen digitalen Scheidung ist noch nicht abgeschlossen, aber mit der kommenden Verpflichtung zur E-Akte wird ein weiterer großer Meilenstein in der Justiz gelegt.