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Patchworkfamilien und Recht - Welche Besonderheiten gelten bei der Scheidung?

Patchworkfamilien und Recht - Welche Besonderheiten gelten bei der Scheidung?Heutzutage gibt es immer mehr sogenannte Patchworkfamilien, insbesondere in Deutschland. Für alle Beteiligten bedeutet das häufig eine Bereicherung, doch was gilt hier tatsächlich rechtlich? Wer muss nun den Unterhalt zahlen? Welche Rechte haben Stiefeltern? Und wie wirkt sich diese moderne Familienkonstellation auf das Erbrecht aus? In diesem Beitrag bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Elemente rund um das Thema „Patchworkfamilien“.

Was sind Patchworkfamilien?

Eine Patchworkfamilie entsteht, wenn nach einer Scheidung ein Elternteil eine neue Partnerschaft eingeht und einer der Betroffenen Kinder aus früheren Beziehungen in die neue Familienkonstellation einbringt. Sie gibt es in den verschiedensten Konstellationen und sie birgt häufig ganz neue Herausforderungen und Konflikte. Sowohl leibliche Kinder, Stiefkinder als auch bereits gemeinsame Kinder leben dann häufig zusammen in einem Haushalt. Dadurch bestehen mehrere familiäre Rollen gleichzeitig nebeneinander. Besonders unter den Geschwistern entstehen dann auf einen Schlag neue Konkurrenzgefühle oder Verbunde. Kinder bekommen plötzlich völlig neue Rollen: Auf einmal ist man der ältere Bruder und muss ganz neue Aufgaben übernehmen. Völlig neue Bedürfnisse, sowie auch Erwartungen prallen plötzlich aufeinander. Diese Dynamik ist sehr typisch für moderne Familienkonstellationen. Früher entstanden sie meistens nur bei dem Tod eines der Ehepartner und wurden noch als Stieffamilien betitelt. Doch heutzutage werden in Deutschland ungefähr 8-12 % der Familien als Patchworkfamilien eingeordnet.

Welche Unterhaltspflichten gibt es in Patchworkfamilien?

Grundsätzlich gelten die gleichen gesetzlichen Unterhaltspflichten wie in den klassischen Familienkonstellationen, jedoch gestalten sich diese aufgrund des Patchwork oft ein bisschen komplizierter. Sowohl beim Kindesunterhalt, beim Ehegattenunterhalt, als auch beim Betreuungsunterhalt gibt es ein paar Dinge, die beachtet werden müssen:

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt hat immer die oberste Priorität. Hier sind die leiblichen Eltern des Kindes immer vorrangig unterhaltspflichtig. Sobald die Kinder lediglich bei einem Elternteil leben, wird der sogenannte Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Stiefeltern sind nicht rechtlich verpflichtet, die Kinder ihres Partners mit zu finanzieren. Natürlich können sie freiwillig dazu beitragen, aber eine Unterhaltspflicht entsteht erst durch die Adoption des Kindes. Eine Reduzierung oder Ausschließung dieses Unterhalts ist auch nicht aufgrund einer starken Belastung durch andere Unterhaltszahlungen möglich.

Ehegattenunterhalt 

Bei einer neuen Ehe entstehen zwischen den Ehepartnern wieder gegenseitige Unterhaltspflichten. Der Unterhalt an den Ex-Partner wird, falls es zu Überschneidungen kommt, bei der Berechnung dieses neuen Unterhalts, berücksichtigt. Der eben beschriebene Kindesunterhalt geht dem Ehegattenunterhalt jedoch immer vor. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass der neue Ehepartner nicht für die Unterhaltsansprüche aus früheren Ehen aufkommen muss.

Betreuungsunterhalt

Wenn innerhalb der neuen Beziehung gemeinsame Kinder entstehen, dann hat der Elternteil, welcher die Kinder betreut, Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Also finanzielle Unterstützung, um den Lebensstandard des Kindes aufrechtzuerhalten. Dieser Anspruch ist unabhängig von einer Ehe und gilt ranglich ebenfalls vor dem Ehegattenunterhalt. Entscheidend hierbei ist allein, dass einer der Elternteile das gemeinsame Kind betreut.

Beispiel

Ein Vater, der zwei Kinder aus seiner ersten Ehe hat und nun mit seiner neuen Frau, welche ebenfalls ein Kind aus vorheriger Ehe hat, ein weiteres bekommt, muss weiterhin den vollen Unterhalt für seine zwei Kinder mit seiner ersten Ehefrau zahlen. Zusätzlich ist er verpflichtet, seinem neuen Kind und seiner neuen Ehefrau Unterhalt zu zahlen. Dieser Betreuungsunterhalt und der Ehegattenunterhalt werden jedoch nur fällig, wenn die beiden sich wieder trennen und seine Ehefrau das gemeinsame Kind betreut. Für das Kind aus der vorherigen Ehe seiner Frau ist er nicht unterhaltspflichtig, wenn er dieses nicht rechtlich adoptiert. Insgesamt müssen bei Patchworkfamilien viele Unterhaltspflichten gleichzeitig beachtet werden. Dadurch können finanzielle Belastungen auch nochmal höher als sonst ausfallen.

Sorgerecht und Umgangsrecht – Was gilt für Stiefeltern?

Trotz der wichtigen Rolle im Alltag sind die rechtlichen Möglichkeiten für die Stiefeltern bezüglich der Kinder sehr begrenzt.

Unter den Begriff des Sorgerechts fallen alle wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel bezüglich der Erziehung, Ausbildung, Gesundheit und des Vermögens. Das Sorgerecht liegt grundsätzlich ebenfalls bei den leiblichen Eltern. Über wichtige Entscheidungen, über Bildung oder auch medizinische Eingriffe darf das Stiefelternteil dementsprechend nicht mitentscheiden.

  • Alltagssorge (§ 1687b BGB)

Bestimmte kleinere Entscheidungen des alltäglichen Lebens dürfen Stiefeltern mit Einverständnis des leiblichen Elternteils treffen. Hierzu gehört auch der Besuch des Hausarztes oder generell die Einnahme von bestimmten Medikamenten.

Generell beschreibt das Umgangsrecht das Recht auf persönlichen Kontakt zwischen Eltern und Kind. Das Stiefelternteil hat jedoch kein gesetzliches Umgangsrecht. Bei einer besonders engen sozialen Bindung zu dem Kind, kann ein Familiengericht zum Kindeswohl gem. § 1685 Abs. 2 BGB ein Umgangsrecht für den Stiefvater oder die Stiefmutter aussprechen.

Warum profitieren gerade Patchworkfamilien von einer Online-Scheidung?

Die Online-Scheidung macht den Ablauf einer Trennung häufig unkomplizierter und schneller, da viele Schritte digital erledigt werden können. Gerade bei Patchworkfamilien, in denen häufig mehrere Kinder und Unterhaltszahlungen aus unterschiedlichen Beziehungen berücksichtigt werden müssen, ist diese moderne Scheidung eine passende Alternative.

Ein besonderer Vorteil der Online-Scheidung zeigt sich in der Komplexität der rechtlichen Lage bei Patchworkfamilien im Gegensatz zu den traditionellen Familien. Alle Unterhaltsansprüche und Fragen zum Sorgerecht müssen sauber voneinander getrennt werden. Online Tools können für eine höhere Transparenz strukturierte Abfragen, Checklisten und Übersichten bereitstellen. Die frühzeitige Bereitstellung der notwendigen Unterlagen kann dann dem Scheidungsanwalt dabei helfen, zu klären, welche Verpflichtungen im Verfahren geregelt werden müssen.

Zudem ist der digitale Weg oft nicht nur zeit-, sondern auch kostensparender. Besonders vorteilhaft ist das für die Paare, die aufgrund der vielen Unterhaltszahlungen finanziell sowieso schon stärker belastet sind. Dazu gehört auch, dass Eltern mit Kindern aus mehreren Beziehungen häufig sowieso schon kompliziertere Wochenpläne haben. Außerdem wirkt sich die Entlastung bei der Kommunikation auch positiv auf das Konfliktpotenzial aus. Schließlich gibt es nicht das Eskalationsrisiko, wie beim direkten Kontakt. Trotz aller Vorteile gilt: Je mehr Kinder, Partner oder Unterhaltsansprüche in den Patchworkfamilien involviert sind, desto sorgfältiger muss der gesamte Prozess vorbereitet werden. Eine gut geplante Online-Scheidung ermöglicht es jedoch, diese Komplexität effizient zu bewältigen und sorgt damit für mehr Transparenz im gesamten Ablauf.

Wer erbt in Patchworkfamilien?

Stiefkinder haben ohne eine Adoption kein gesetzliches Erbrecht. Durch die Adoption wird das Stiefkind dann dem leiblichen Kind rechtlich gleichgestellt. Ansonsten würde das Erbe nur an die Ehegatten oder die leiblichen Kinder übergehen. Zusätzlich kann ein Stiefelternteil ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. In diesem kann festgehalten werden, dass das Stiefkind einen Teil seines Vermögens vererbt bekommt. Der rechtliche Pflichtteil kann den leiblichen Kindern jedoch nicht abgesprochen werden. Dieser Mindestanspruch ist gesetzlich geschützt. Andererseits kann den Stiefkindern, die noch nicht adoptiert worden sind, das Erbe auch einfach wieder abgesprochen werden.

Fazit

Eine Patchworkfamilie kann für viele eine Bereicherung ins Leben bringen, doch sie sorgt auch für eine zusätzliche rechtliche Komplexität. Für die finanzielle Absicherung der Stiefkinder und Partner lohnt es sich häufig, sich frühzeitig um das Testament, die Adoption oder andere vertragliche Vereinbarungen zu kümmern. Bei allen weiteren Fragen zu einer (Online)-Scheidung innerhalb von Patchworkfamilien stehen wir Ihnen gerne zur Seite (📞 0251-57775).

Online-Scheidung 2025: Aktueller Stand und Zukunft der Justiz

Online-Scheidung 2025: Aktueller Stand und Zukunft der JustizViele von Ihnen assoziieren mit einer Scheidung wahrscheinlich Papierberge, Behördengänge und einen hohen zeitlichen Aufwand. Doch genau dieses Bild verändert sich Schritt für Schritt. Heutzutage muss eine Scheidung nicht mehr unbedingt kompliziert und zeitaufwendig sein. Mit der Online Scheidung bieten wir Ihnen bereits die Möglichkeit, vieles bequem online von Zuhause einzuleiten, doch diese Entwicklung hört damit noch nicht auf. Mit einem Gesetz zur weiteren Digitalisierung sollen bereits ab 2026 neue Möglichkeiten entstehen. Dadurch soll das Verfahren immer effizienter werden. Teilweise können Ehescheidungsverfahren heutzutage vollständig online geführt werden, ohne dass ein Präsenztermin wahrgenommen werden muss. Im folgenden Beitrag klären wir auf, welche Änderungen konkret anstehen, was sich rechtlich in den letzten Jahren so getan hat und was das für die Zukunft der Online-Scheidung bedeutet.

Wie verläuft die Online Scheidung momentan?

Aktuell beginnt die Online Scheidung normalerweise mit einem Formular zum Scheidungsantrag. In diesem Formular geben Mandanten alle Daten an, die zur Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht benötigt werden. Wer vorab weitere Informationen, beispielsweise zu den Scheidungskosten erhalten möchte, erhält mit einem Klick einen Kostenvoranschlag und weitere Informationen auf unserer Website sowie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Daraufhin müssen die notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel die Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunden der Kinder, nachgereicht werden.

Nachdem dem Anwalt alle erforderlichen Angaben vorliegen, stellt er den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Nachdem bereits die Beauftragung online erfolgt ist, kann auch jede weitere Kommunikation bequem per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Das erleichtert insbesondere das Klären von Rückfragen ohne die Notwendigkeit von Kanzleiterminen.

Das Ehescheidungsverfahren wird abgeschlossen durch den Scheidungstermin, bei dem bis vor Kurzem noch immer alle Beteiligten, also die Ehegatten und der Anwalt, persönlich vor Gericht anwesend sein mussten. Hier haben sich in letzter Zeit bereits wesentliche Änderungen ergeben. Denn in immer mehr Fällen findet mittlerweile auch der Scheidungstermin digital statt. Den Termin können die Ehegatten dann bequem online per Videocall wahrnehmen, sodass das gesamte Verfahren online und ohne einen einzigen Präsenztermin stattfinden kann. Lange Anfahrten zum häufig als unangenehm empfundenen Gerichtstermin gehören damit immer mehr der Vergangenheit an.

Gesetz zur weiteren Digitalisierung

Eine zentrale Änderung für die weitere Digitalisierung der Justiz ist die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte). Im kommenden Jahr sollen alle neu angelegten Akten elektronisch bei den Gerichten geführt werden. Dementsprechend auch bei den für die Online-Scheidung zuständigen Familiengerichten. Es müssen jedoch nicht sofort alle Altakten in Papierform neu gescannt werden, sondern es soll eine Art Hybridaktenführung bestehen. Dadurch soll der Übergang erleichtert werden.

Zusätzlich können die Anwälte und Mandanten gewisse Dokumente scannen und digital einreichen. Diese Neuerung soll die Verfahrensabläufe beschleunigen und die Notwendigkeit der Schriftform und der Original-Unterschrift ablösen. Das Familienrecht generell und somit auch die Online Scheidung werden damit deutlich transparenter und ortsunabhängiger.

Was ist in den letzten Jahren generell neu dazugekommen?

Die Digitalisierung der Justiz entwickelt sich schon seit Jahren stetig weiter. Es wurden mehrere wichtige Gesetze und Reformen geschaffen, auf welche die heutige Online Scheidung aufbaut. Ein wichtiger Schritt war das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (2013), wodurch die Justiz verpflichtet wurde, die Schriftsätze auch auf digitalem Wege entgegenzunehmen. Damit wurde die Basis für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) gelegt. Besonders für die Online Scheidung war diese gesetzliche Änderung ein wichtiger Meilenstein. Zudem bauen alle folgenden Änderungen auf das Justizmodernisierungsgesetz von 2017 auf, ohne welches die Online Scheidung derartig nicht möglich wäre.

Mit der Corona-Pandemie kam dann eine weitere Etappe. Die grundsätzliche Nutzung von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren wurde gem. § 128a ZPO erleichtert. Es sollte verhindert werden, dass alle mündlichen Verhandlungen zwingend in Präsenz stattfinden müssen. Diese Verhandlungsmethode soll zukünftig auch noch stärker ausgebaut und genutzt werden. Seitdem werden die Scheidungstermine immer häufiger per Videokonferenz abgehalten. Für viele Ehegatten bedeutet das, dass das Ehescheidungsverfahren vollständig online durchgeführt werden kann. Es sind keine Präsenztermine mehr notwendig. Dies ist insbesondere ein großer Vorteil für Ehegatten, die in weiter Entfernung zum zuständigen Gericht, beispielsweise im Ausland leben.

2020 kam dann zusätzlich das Digitale-Familienleistungen-Gesetz (DFLG), welches darauf abzielt, die allgemeine Verwaltung bei Familienleistungen zu digitalisieren. Dadurch soll die Effizienz bei der Beantragung und Auszahlung erhöht werden. Gemeint sind damit Leistungen wie das Kindergeld oder auch das Bafög. Dieses Gesetz betrifft nicht die Online Scheidung direkt, aber es zeigt, dass generell familienrechtliche Verfahren zunehmend digitalisiert werden.

Daraufhin kam dann 2022 das Onlinezugangsgesetz (OZG), wodurch sowohl der Bund als auch die Länder verpflichtet wurden, alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Für Scheidungsverfahren wie die Online Scheidung bedeutet das, dass künftig Begleitprozesse wie zum Beispiel das Einreichen von Nachweisen oder Auskunftgebungen aus dem Melderegister einfacher online abgewickelt werden können.

Auf EU-Ebene kam es ebenfalls zu einer Weiterentwicklung der Digitalisierung. Mit der eIDAS-Verordnung wurde ein Rahmen geschaffen, welcher digitale Identitäten und elektronische Signaturen ermöglicht. In der Zukunft können dadurch die Ehepartner aus dem Ausland Scheidungsanträge mit einer gültigen digitalen Unterschrift einreichen. Bei vielen dieser Änderungen spielt die bereits angesprochene E-Akte eine entscheidende Rolle.

Fazit

Die Online Scheidung kann eine große Erleichterung für viele Ehepaare bedeuten. Es wird viel bürokratischer Aufwand eingespart, indem die ersten Schritte alle entspannt von zuhause eingeleitet werden können. Zusätzlich lassen sich durch die vereinfachte Verfahrensführung Kosten sparen. Mit der Gesetzesänderung 2026 wird dieses ganze Verfahren in Zukunft noch schneller und flexibler ablaufen können. Dennoch hat die Justiz neben dieser Effizienz auch weiterhin die Qualität der Prozessführung im Blick. Das ganze Modell der Online Scheidung ist schon lange kein Zukunftsmodell mehr, sondern eine Realität, welche in Zukunft weiterhin vereinfacht werden soll. Der Weg zur vollständigen digitalen Scheidung ist noch nicht abgeschlossen, aber mit der kommenden Verpflichtung zur E-Akte wird ein weiterer großer Meilenstein in der Justiz gelegt.