• Scheidung Online
    • Scheidungsantrag
      • Aufhebung Lebenspartnerschaft
      • Antrag zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
    • Download Scheidungsformulare
    • Einvernehmliche Scheidung
    • Mandantenstimmen – Presse – TV
    • Scheidung einreichen
    • Ablauf einer Scheidung Online
    • Ihr Scheidungsanwalt
    • Schnelle Scheidung
    • Die schnell und günstig Garantie
    • Unser Team
  • Einvernehmliche Scheidung
  • Scheidungskosten
    • Scheidungskostenrechner
    • Prozesskostenhilfe
    • Ratgeber Scheidungskosten
    • Kostenvoranschlag
    • Inforeihe Scheidungskosten
    • FAQ – Scheidungskosten
    • Kostenlose Scheidung
  • Kontakt
    • Rückruf
    • Impressum
    • Datenschutz
  • §
    • Scheidungsrecht
    • Trennungsjahr
      • Voraussetzungen für die Scheidung
    • Blog Scheidungsrecht
    • Unterhalt
    • Ehevertrag
    • Sorgerecht
    • Versorgungsausgleich
    • Zugewinnausgleich
    • Vermögensauseinandersetzung
    • Immobilien bei Scheidung
    • Schulden in der Ehe
    • Versicherungen
    • Erbrecht und Steuern
    • FAQ Scheidung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Scheidung: Wer zahlt die Kosten? | Inforeihe Scheidungskosten – Teil 4

Scheidungskosten - Wer zahlt die Kosten bei Scheidung

Wie teilen sich die Scheidungskosten unter den Ehegatten auf?

Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50% der gesamten Gerichtskosten und 100% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“. Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen. Dies ist nicht der Fall bei den Gerichtskosten, die das Gericht zwischen den Ehegatten genau zur Hälfte aufteilt. Also fallen im Laufe des Scheidungsverfahrens Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren an. Wer bei der Scheidung welche Kosten zahlt, stellen wir Ihnen im Folgenden detailliert dar.

Wer zahlt Scheidungskosten - Verteilung Ehegatten

Wer zahlt die Anwaltskosten?

Die Anwaltskosten machen im Vergleich zu den Gerichtskosten einen Großteil der Scheidungskosten aus. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann in der Regel auf die Beauftragung eines zweiten Rechtsanwaltes verzichtet werden. Dadurch fallen die Anwaltskosten auf einer Seite des Kreisdiagramms weg. In der Folge können die Ehegatten die Kosten für den beauftragten Scheidungsanwalt unter sich aufteilen.

Wer zahlt die Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens?

Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, muss an das Gericht einen sogenannten Gerichtskostenvorschuss zahlen. Dieser besteht aus zwei Gerichtsgebühren. Mit Zahlung des Gerichtskostenvorschusses wird das Familiengericht tätig. Anschließend stellt das Gericht den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten zu.
Auch wenn der den Scheidungsantrag einreichende Ehegatte zunächst einen Gerichtskostenvorschuss leisten muss, tragen beide Parteien die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte. Das Gericht ermittelt erst am Ende des Scheidungsverfahrens abschließend die Gerichtskosten. Diese Berechnung erfolgt auf der Grundlage des sogenannten Gegenstandswertes, für den zunächst das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten maßgeblich ist. Wenn sich die Ehegatten im Einvernehmen scheiden lassen, kann das Gericht eine Reduzierung des Gegenstandswertes um 30% beschließen.

Die Partei, die den Gerichtskostenvorschuss zu Beginn des Verfahrens gezahlt hat, bekommt nach Abschluss des Scheidungsverfahrens den zu viel gezahlten Anteil erstattet. Der andere Ehegatte erhält eine Rechnung für die verbleibende Hälfte der Gerichtskosten und muss diese bezahlen.

Wie sich die Anwaltskosten auf die Scheidungskosten auswirken

Die Gebühren für den eigenen Anwalt zahlt immer derjenige, der den Rechtsanwalt beauftragt. Um ein Scheidungsverfahren in Deutschland durchführen zu können, ist die Mitwirkung mindestens eines Rechtsanwalts erforderlich. Der Antrag auf Ehescheidung kann nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Hier besteht ein sogenannter Anwaltszwang.

Wann eine einvernehmliche Scheidung knapp 44% weniger kostet

Wenn der Gegenstandswert bei 10.000 EUR liegt, ergeben sich pro Anwalt Kosten in Höhe von circa 1684 EUR. Eine einvernehmliche Scheidung kostet aber für jeden Ehegatten dann 50% weniger, wenn nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird und die Ehegatten untereinander die Teilung der Rechtsanwaltsgebühren vereinbaren. Diese Vorgehensweise ist im Falle einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt möglich. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte muss dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen. Dafür ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich. Im Ergebnis sparen beide Ehegatten die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt.

Wie wirken sich Anwaltskosten auf Scheidungskosten aus - Diagramm

 Die Grafik zeigt die Höhe und Aufteilung der Scheidungskosten bei einer normalen und bei einer einvernehmlichen Scheidung. Berechnungsgrundlage für die Geldbeträge ist ein angenommener Gegenstandswert von 10.000 EUR. Fallen die Gebühren für einen zweiten Anwalt weg, ergibt sich beim Vergleich mit den Scheidungskosten mit zweitem Anwalt ein Ersparnis von knapp 44%. Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten können Sie hier berechnen.

Für die Reduzierung der Scheidungskosten ist ein koordiniertes Vorgehen wichtig!

Die Parteien können sich im Falle der einvernehmlichen Scheidung darauf verständigen, die Kosten für den einen Rechtsanwalt später zu teilen. Die prozentuale Gewichtung der Kostenaufteilung ist den Parteien überlassen. Dabei ist es empfehlenswert, die Vereinbarung zu Beweiszwecken schriftlich festzuhalten. Zuerst zahlt der eine Ehegatte als Mandant des Anwalts den Rechnungsbetrag für die Leistung juristischer Dienste.

Im nächsten Schritt erhält der Ehegatte im Innenverhältnis zu seinem ehemaligen Lebenspartner den Ausgleichsbetrag. Der Ausgleichsbetrag bemisst sich anhand der zuvor in der schriftlichen Vereinbarung festgehaltenen prozentualen Gewichtung. In der Regel bietet sich eine 50:50-Gewichtung bei der Aufteilung der Anwaltskosten an.

Warum ein Anwalt für zwei Ehegatten auch Nachteile haben kann

Die Ehegatten müssen sich des Umstands bewusst sein, dass der eine Rechtsanwalt formal nur eine Partei vertreten kann und darf. Wenn während des Scheidungsverfahrens widerstreitende Interessen aufkommen, ist es dem einen Anwalt berufsrechtlich untersagt, beide Parteien zu beraten und zu vertreten. In einer solchen Situation muss der andere Ehegatte gegebenenfalls auch einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen.

Möglich ist zudem, dass sich der ehemalige Lebenspartner trotz Vereinbarung weigern könnte, seinen Anteil des Rechnungsbetrages zu übernehmen. Zunächst ist nämlich der als Mandant des einen Anwalts fungierende Ehegatte verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag zu bezahlen. Dieser kann im Verhältnis zu dem anderen Ehegatten den vereinbarten Anteil aufgrund der vorherigen Vereinbarung einfordern. Ein gewisses Kostenrisiko ist für den Fall, dass sich der andere Ehegatte weigert, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, also nicht wegzudiskutieren.

Notfalls kann allerdings der zunächst bezahlende Ehegatte den verbleibenden Anteil am Rechnungsbetrag vor Gericht einklagen. Dort bestehen dank des schriftlichen Festhaltens der Vereinbarung gute Aussichten auf Erfolg.

Zusammenfassung – Scheidung – Wer zahlt die Kosten?

Die Aufteilung der Scheidungskosten im Detail stellt sich wie folgt dar: Im Laufe des Scheidungsverfahrens fallen 1. Gerichtskosten und 2. Rechtsanwaltskosten an.

  1. Gerichtskosten
    Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, muss an das Gericht einen sogenannten Gerichtskostenvorschuss zahlen. Dieser besteht aus zwei Gerichtsgebühren, die an die Gerichtskasse zu zahlen sind. Anschließend wird der Scheidungsantrag von dem Gericht an den anderen Ehegatten zugestellt.
    Grundsätzlich müssen die anfallenden Gerichtskosten von beiden Parteien hälftig getragen werden. Am Ende des Verfahrens, werden die Gerichtskosten daher abschließend, auf der Grundlage des festgesetzten Streitwertes, von dem Gericht berechnet. Die Partei, die den Vorschuss zu Beginn des Verfahrens gezahlt hat, bekommt den zu viel gezahlten Anteil sodann erstattet, die andere Partei bekommt die verbleibende Hälfte der Gerichtskosten in Rechnung gestellt und muss diese bezahlen.
  2. Rechtsanwaltsgebühren
    Die Rechtsanwaltsgebühren zahlt immer derjenige, der den Rechtsanwalt auch beauftragt hat. Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist die Beauftragung zumindest eines Rechtsanwaltes erforderlich, da Anträge im Scheidungsverfahren grundsätzlich nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden können; es besteht also ein sogenannter Anwaltszwang.
    Da die Möglichkeit besteht, dass bei einer Einvernehmlichen Scheidung nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt und der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt, können in einem solchen Fall die Kosten für die Beauftragung eines zweiten Rechtsanwalt eingespart werden.

    Die Parteien können sich in diesem Fall natürlich darauf verständigen, die Kosten für den Rechtsanwalt später zu teilen. Dabei müssen sich die Eheleute aber darüber im Klaren sein, dass der Rechtsanwalt formal nur eine Partei vertreten darf.
    Dabei ist es ratsam, dass diese Vereinbarung zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten wird! Wenn alles gut geht, zahlt der Auftraggeber die Rechnung von dem Anwalt und bekommt intern die Hälfte von seinem Ex-Partner wieder zurück erstattet.
    Was aber passiert, wenn sich der Ex-Partner trotz Vereinbarung auf einmal weigert die Hälfte der Rechnung zu übernehmen? Grundsätzlich ist der Auftraggeber erst einmal verpflichtet, die komplette Rechnung zu übernehmen und gegenüber dem Rechtsanwalt auszugleichen. Im Verhältnis zu dem dann geschiedenen Ehegatten kann, wie vereinbart, die Hälfte der gezahlten Gebühren zurückverlangt und notfalls auch mit Hilfe des Gerichtes eingeklagt werden.

Weitere Artikel dieser Reihe

  1. Reihe Scheidungskosten – Teil 1 – Einleitung
  2. Reihe Scheidungskosten – Teil 2 – Einvernehmliche Scheidung vs. streitige Scheidung
  3. Reihe Scheidungskosten – Teil 3 – Beispielsberechnungen
  4. Reihe Scheidungskosten – Teil 4 – Wer bezahlt die Kosten einer Scheidung?
  5. Reihe Scheidungskosten – Teil 5 – Kostenlose Scheidung?
  6. Reihe Scheidungskosten – Teil 6 – Steuerlich absetzbar?

Weiterführende Links:

Scheidungskosten
Scheidungskostenrechner
Ratgeber Scheidungskosten reduzieren

Scheidungskosten

  • Scheidungskostenrechner
  • Schnell und günstig Garantie
  • Inforeihe Scheidungskosten im Überblick
    • Inforeihe Scheidungskosten – Teil 1 – Ein Überblick
    • Inforeihe Scheidungskosten – Teil 2 – EinvernehmlicherScheidung
    • Inforeihe Scheidungskosten – Teil 3 – Beispielsberechnungen
    • Inforeihe Scheidungskosten – Teil 4 Scheidung: Wer zahlt die Kosten?
    • Inforeihe Scheidungskosten – Teil 5 – Kostenlose Scheidung?
    • Inforeihe Scheidungskosten – Teil 6 – Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?
  • Prozesskostenhilfe
  • Kostenlose Scheidung
  • Ratgeber Scheidungskosten
  • Kostenvoranschlag
  • FAQ – Scheidungskosten

Beratungsgespräch kostenlos*

Ich informiere Sie gerne persönlich und detailliert über meine Leistungen, den Verfahrensablauf bei einer Online-Scheidung und die anfallenden Kosten. Bitte rufen Sie mich einfach an unter: Telefon - Online-Scheidung
Sie können mir auch Ihre Rückrufnummer per E-Mailsenden - ich rufe Sie gerne zurück, auf Wunsch auch gerne außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende.

Zum Scheidungsantrag

sofort zum Scheidungsantrag

Scheidungsrecht Aktuell

  • Neue Beziehung im Trennungsjahr - Kann das die Scheidung gefährden?
    Neue Beziehung im Trennungsjahr – Kann das die Scheidung gefährden?14. Mai 2026 - 17:54
  • Umgangsrecht verweigert - Wie können Eltern handeln?
    Umgangsrecht verweigert – wie können Eltern handeln?6. Mai 2026 - 13:04
  • Ehegattensplitting vor dem Aus? - Was die aktuellen Reformpläne bedeuten
    Ehegattensplitting vor dem Aus? Was die aktuellen Reformpläne bedeuten23. April 2026 - 16:31
  • Umgangsrecht 2026 - Wann Gerichte Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell anordnen
    Umgangsrecht 2026: Wann Gerichte Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell anordnen9. April 2026 - 16:03
  • Wenn Scheidung und Altersvorsorge kollidieren - Versorgungsausgleich, Rentenansprüche und Zukunftsplanung
    Wenn Scheidung und Altersvorsorge kollidieren: Versorgungsausgleich, Rentenansprüche und Zukunftsplanung3. April 2026 - 8:31
  • Kryptowährung bei Scheidung - Verstecktes Vermögen?
    Kryptowährung bei Scheidung: Verstecktes Vermögen?18. März 2026 - 16:08
  • Scheidung mit Grundsicherung - Kosten, staatliche Hilfen und Kosten
    Scheidung mit Grundsicherung: Kosten, staatliche Hilfen und Unterhalt25. Februar 2026 - 16:18
  • Grey Divorce: Wenn langjährige Ehen auseinandergehen
    „Grey Divorce“: Wenn langjährige Ehen auseinandergehen5. Februar 2026 - 11:44

Unsere beliebtesten Inhalte

  • Online Scheidung
  • Scheidungskosten
  • Scheidungskostenrechner
  • Ratgeber Scheidungskosten
  • Prozesskostenhilfe
  • Die Düsseldorfer Tabelle
  • Das Trennungsjahr
  • Scheidungsrecht
  • Inforeihe Sorgerecht

Mandanten-Bewertungen

Bewertungen bei Anwalt.de

Kanzleibewertung: 5 von 5 Sternen bei 295 Bewertungen
  • Professionell und kompetent (Familienrecht)
    02.05.2026
    RA Clamann hat meine einvernehmliche Scheidung begleitet. Er hat mich fachkundig unterstützt, schnell auf Rückfragen reagiert und war im Umgang stets freundlich. Ich habe mich jederzeit gut vertreten und beraten gefühlt. Klare Empfehlung.
    von K.W.
  • Scheidung (Familienrecht)
    16.04.2026
    Sehr professionell, erlich,schnell, zuverlässig und sehr nett.
    von M. S.
  • Schnell, professionell und hilfsbereit
    09.03.2026
    Ich möchte mich ganz herzlich bei der Kanzlei Clamann bedanken. Mein Scheidungsverfahren wurde sehr professionell, schnell und unkompliziert begleitet. Ich habe mich während des gesamten Prozesses immer gut informiert und unterstützt gefühlt. Ein besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Jana Staudte aus Hannover, die mich beim Termin vor Gericht vertreten hat. Sie war sehr freundlich, ruhig und äußerst kompetent – das hat mir sehr viel Sicherheit gegeben. Vielen Dank auch an Herrn Rechtsanwalt Clamann und das gesamte Team für die großartige Unterstützung. Ich bin sehr dankbar und kann diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
    von R.T.
  • Top online lawyer
    04.03.2026
    Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit Herrn Niklas Clamann während meines Scheidungsverfahrens. Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens wurde alles äußerst professionell, zuverlässig und effizient organisiert. Die Kommunikation war jederzeit klar, schnell und transparent. Herr Clamann hat mich über jeden einzelnen Schritt im Verfahren informiert und sichergestellt, dass ich alle Informationen vollständig verstehe. Besonders geschätzt habe ich, dass er sich die Zeit genommen hat zu prüfen, ob alles bei mir angekommen ist und ob noch Fragen offen sind. Das gesamte Verfahren wurde zügig und gleichzeitig mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit für Details durchgeführt. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, dass mein Fall ernst genommen wird und in sehr kompetenten Händen ist. Ich bin mit der Betreuung und dem Ergebnis sehr zufrieden und kann Herrn Niklas Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen professionellen, zuverlässigen und sehr gut organisierten Anwalt sucht, ist hier bestens aufgehoben.
    von R.A.
  • Bestens: Scheidung & Online
    26.02.2026
    Hier findet eine sehr kompetente, freundliche und nahbare Rechtsberatung und Mandantenbetreuung statt. Ich weiß diesen Anwalt und sein gesamtes Team sehr zu schätzen. Besten Dank für die gute Zusammenarbeit und eine Empfehlung an alle Menschen die Unterstützung brauchen. Größere Strecken zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind zum Glück in unserem digitalen Zeitalter kaum noch relevant. Die Erreichbarkeit am Telefon und per E-Mail war immer zügig und zuverlässig gegeben. So sollte es sein.
    von P.E.
  • Sehr kompetenter Familienanwalt
    26.02.2026
    Ich kann Herr Clamann uneingeschränkt weiter empfehlen. Trotz der Entfernung und einem etwas schwierigen Verfahren habe ich mich gut vertreten gefühlt. Ich hoffe ich werde nie mehr in der Verlegenheit sein, aber dann würde ich wieder auf Hr. Clamann zurück kommen.
    von J.S.
  • Top Anwalt
    24.02.2026
    Herr Niklas Clamann hat mich in meinem Scheidungsverfahren kompetent und zuverlässig vertreten. Die Beratung war strukturiert, verständlich und lösungsorientiert. Ich wurde jederzeit transparent über den aktuellen Stand informiert und alle offenen Fragen wurden zeitnah beantwortet. Besonders positiv hervorzuheben sind seine fachliche Expertise sowie seine klare und sachliche Kommunikation. Das Verfahren konnte effizient und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden. Ich bedanke mich für die professionelle Unterstützung und empfehle Herrn Clamann gerne weiter.
    von A.L.
  • Unkomplizierte Abwicklung Scheidung
    14.02.2026
    Total unkomplizierte Abwicklung eines Scheidungsverfahrens und sehr netter Kontakt mit schnellen Antworten.
    von D.W.
  • Trennungsunterhalt
    11.02.2026
    Herr Clamann hat sich für mich darum gekümmert, dass ich Beratungshilfe erhalte und somit völlig kostenlos von ihm beraten und vertreten werden konnte. Er war stets für mich erreichbar, hat sich immer sehr viel Zeit für mich genommen und meine Ansprüche gegenüber der Gegenseite zu 100 % durchgesetzt. Ein besonderes Lob möchte ich an seine Mitarbeiterinnen Frau Elberich und Frau Brockhoff aussprechen. Sie haben mir beim Ausfüllen von Formularen geholfen, mich bei allen sonstigen Fragen unterstützt und waren vor allem im persönlichen Kontakt immer freundlich und sehr zuvorkommend. Auf Anrufe oder E-Mails habe ich immer eine Rückmeldung erhalten. Ich kann die Kanzlei mit besten Wünschen nur empfehlen.
    von S.S.
  • Der Anwalt zu dem man vertrauen haben kann
    04.02.2026
    Lange war ich auf der Suche nach einem Anwalt , der meine Scheidung online bearbeiten sollte , Recht schwierig bei den vielen schwarzen Schafen mit angeblichen Superangeboten . Bis ich auf das Angebot von Herrn Clamann traf , die Kommunikation war von Anfang hervorragend , das erste Gespräch war sehr aufschlussreich wie Recht informativ. Die Kostenübersicht und der Verfahrensablauf der Scheidung war Recht einfach , besonders loben möchte ich auch die super netten , freundlichen Mitarbeiterin von Herr Clamann . Kleinste Differenzen konnten sofort beendet werden ein Telefonat genügte bereits dafür . Besonders haben mir die digitalen Schritte und Berichte zum Fortgang der Scheidung gefallen, ich war stets sehr gut über alles informiert Ich bedanke mich bei Herrn Clamann und sein tolles Team für die super schnelle Scheidung. Mit freundlichen Grüßen Marko Dittert
    von M.D.
  • Scheidung
    29.01.2026
    Sehr gute und freundliche Hilfe bei einem nicht ganz einfachem Thema! Herr Clamann und seine Mitarbeiterinnen waren jeder Zeit verfügbar und standen immer mit sachdienlichen Hinweisen und Hilfestellungen zur Seite. Top, lieben Dank hierfür!
    von M.D.
  • Sehr freundlich, schnell und klientenorientiert
    09.01.2026
    Es hat die gesamte kompetente und freundliche Beratung einfach ganz problemlos, schnell, zuverlässig und mit Blick auf meine Situation gepasst. Sehr empfehlenswert!
    von A.F.
  • Scheidung
    09.01.2026
    Ich habe die Kanzlei von Herrn Clamann zwecks meiner Scheidung aufgesucht und wurde vom ersten Kontakt an bis zum Gerichtstermin super beraten und vertreten. Egal was für eine Frage ich hatte, ich konnte mich jederzeit Telefonisch melden und man hat sich Zeit genommen. Ein Dankeschön möchte ich an dieser Stelle auch an Frau Brockhoff aussprechen. Ich kann Herrn Clamann nur weiterempfehlen und möchte mich auch nochmals bedanken für die unkomplizierte Abwicklung meiner Scheidung.
    von J.R.
  • Scheidungsverfahren
    01.01.2026
    Danke an Herrn Clamann und sein Team! Ich war mit der Betreuung durch die Kanzlei im Rahmen meiner Scheidung wirklich äußerst zufrieden. Der Kontakt lief überwiegend telefonisch und per E-Mail und war jederzeit sehr unkompliziert und angenehm. Herr Clamann war sehr gut erreichbar, Rückmeldungen kamen schnell und zuverlässig. Sowohl er als auch sein Team waren sehr empathisch, freundlich und zuverlässig. Gerade in einer emotional anspruchsvollen Zeit habe ich mich sehr gut aufgehoben und professionell vertreten gefühlt. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Anfangs war ich unsicher, ob eine Online-Kanzlei das Richtige für mich ist, nach dieser Erfahrung kann ich ganz klar sagen: fünf Sterne +++++
    von P.W.
  • Scheidung
    15.12.2025
    Sehr gute Kommunikation. Alle Fragen schnell und gut verständlich beantwortet. So wünscht man sich eine Beratung.
    von E.D.
  • Scheidung (Familienrecht)
    05.12.2025
    Vielen Dank für die professionelle Beratung und für die angenehme Kommunikation. Es war alles sehr professionell verlaufen. Ich wurde über jeden Schritt per Mail informiert und kann nur Gutes über das Team mit und um Hr. Clamann berichten. Der Ablauf der Scheidung war reibungslos. Ich war mit allem sehr zufrieden und kann Hr. Clamann nur empfehlen! Vielen Dank!
    von J. D.
  • Einvernehmliche binationale Scheidung
    27.11.2025
    Ich war von Anfang bis Ende mit der Arbeit von Herrn Clamann sehr zufrieden. Er war jederzeit erreichbar, hat mich durchgehend kompetent beraten und in jeder Situation schnell reagiert. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er meinen Fall übernommen hat, obwohl es sich um eine binationale Scheidung handelte, die zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte. Dank seiner sorgfältigen und engagierten Arbeitsweise habe ich mich während des gesamten Verfahrens gut aufgehoben gefühlt. Ich würde Herrn Clamann ohne Einschränkung weiterempfehlen.
    von L.T.
  • Reibungslose und schnelle Abwicklung unserer Ehescheidung
    23.11.2025
    Vielen Dank für den reibungslosen, unkomplizierten und schnellen Ablauf unseres Ehescheidungs-Verfahrens. Kompetente freundliche Beratung, Schnelligkeit und ein für derzeitige Verhältnisse vernünftiger Preis zeichnen die Kanzlei von Herrn RA Niklas Clamann & Team aus. Wer auf Kompetenz, Vertrauen und Freundlichkeit baut sollte sich an Herrn RA Clamann wenden. Alles in allem kann ich diese Kanzlei nur empfehlen! Vielen Dank nochmals für alles.
    von D.K.
  • Sehr kompetent und freundlich
    20.11.2025
    Bereits mit dem ersten Schriftsatz an das Familiengericht, wurde in mir jene empfundene stillschweigende Zusicherung hervorgerufen, dass sich alles zum Besten entwickeln wird mit dem Ergebnis, dass die Scheidung, vor allem hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, zu meiner Vollsten Zufriedenheit beschlossen wurde. Deshalb komme ich gar nicht umhin, Herrn Rechtsanwalt Niklas Clamann und sein freundliches und kompetentes Team wärmstens weiterzuempfehlen.
    von Z.L.
  • Sehr guter Anwalt
    18.11.2025
    Er hat .ir bei meiner Scheidung mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.Ich kann ihn wärmsten weiter empfehlen 👍
    von D.B.
  • Hervorragend (Familienrecht)
    06.11.2025
    Ich kann Herrn Niklas Clamann und sein Team uneingeschränkt empfehlen! Ich wurde während meiner Scheidung von dem gesamten Team betreut und habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Clamann und seine Mitarbeiter waren jederzeit freundlich, engagiert und äußerst kompetent. Besonders positiv war die hervorragende Kommunikation – ich wurde über jeden Schritt informiert und hatte immer das Gefühl, dass meine Anliegen ernst genommen werden. Die Kombination aus fachlicher Stärke, Menschlichkeit und Organisation ist wirklich beeindruckend. Dank des Einsatzes des gesamten Teams konnte mein Verfahren fair, schnell und mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön an das ganze Team – ihr habt großartige Arbeit geleistet!
    von H.F.
  • Volltreffer (Familienrecht)
    04.11.2025
    Herrn Clamann habe ich sowohl im Scheidungsverfahren als auch vorher in einem langwierigen außergerichtlichen Einigungsprozess zum Unterhalt kennen und schätzen gelernt. Sehr kompetent, geduldig und empathisch geht er jedes Problem äußerst zeitnah an. Die Schriftsätze sind prägnant und zielführend ohne \"Geschwafel\". Rückmeldungen erfolgen stets zügig. Meinerseits eine absolute Empfehlung! Dieser Anwalt ist sein angemessenes Honorar wert.
    von J.D.
  • Ehescheidung (Familienrecht)
    09.10.2025
    Beratung, Kommunikation und Kosten, alles top! und wie vorher besprochen. Sehr zu empfehlen!!!
    von E. K.
  • Hervorragende Kanzlei-großartiges Team
    von G. E. am 08.10.2025 um 15:44 Uhr
    Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich war mit der Arbeit meines Scheidungsanwalts und dem gesamten Team äußerst zufrieden. Auch wenn der Kontakt ausschließlich online stattfand, fühlte ich mich jederzeit kompetent, freundlich und zuverlässig betreut. Alles wurde verständlich erklärt und professionell begleitet. Eine wirklich hervorragende Kanzlei – fachlich top und menschlich sehr angenehm, absolut empfehlenswert. Ein ganz besonderes Lob an Frau B. und Frau E., die immer unglaublich freundlich, hilfsbereit und engagiert waren. Ihre herzliche Art und schnelle Unterstützung haben mir die ganze Zeit über ein sehr gutes Gefühl gegeben. Insgesamt eine hervorragende Betreuung – fachlich top, menschlich warm und absolut empfehlenswert!! Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die tolle Unterstützung und Betreuung bedanken. Gülizar Ekinci/Budak
    von G. E.
  • Bestens durch die Scheidung begleitet
    Bewertung von M. W. am 18.12.2024 um 09:43 Uhr
    Sehr geehrter Herr Clamann, Ich möchte mich bei Ihnen und ihren Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken für die hervorragende Durchführung meiner Scheidung. Ich habe mich jederzeit gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war flott und immer sehr gut. Bei Fragen meinerseits konnte ich mich immer an Ihre Kanzlei wenden und wurde super beraten. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert ich bin, dass dieses Drama mit meinem Exmann nun zu Ende ist. Auch bedanke ich mich innig dafür, dass Sie mir einen ortsansässigen Kollegen zur Anhörung an die Seite gestellt haben. So fühlte ich mich viel Sicherer, was angesichts des Auftrittes meines Exmannes bei Gericht meine Befürchtungen bestätigte, dass es schwierig wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen ruhigen besinnlichen Jahresabschluss. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie und Ihre Kanzlei gerne weiter empfehlen. Mit freundlichen und glücklichen Grüßen M. Wilke
    von MW
  • Ehescheidung
    Bewertung von A. G. am 05.12.2024 um 17:07 Uhr
    Herr Clamann hat mich während meiner Scheidung hervorragend unterstützt. Seine Professionalität, Empathie und Fachkenntnisse im Familienrecht waren beeindruckend. Dank seiner klaren Kommunikation und strategischen Herangehensweise verlief das Verfahren reibungslos und fair. Ich bin äußerst dankbar und kann Herrn Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen.
    von AG
  • Onlinescheidung
    Bewertung von B. D. am 13.11.2024 um 08:10 Uhr
    Herr Clamann hat mich kompetent und freundlich durch die Scheidung begleitet, die Kosten waren wie veranschlagt und auch sein Team war total nett und hilfsbereit! Vielen Dank!! :-)
    von BD
    Antwort von Rechtsanwalt Niklas Clamann
    Auch mein Team und ich bedanken uns bei Ihnen für die gute und immer freundliche Zusammenarbeit. Es freut mich zu lesen, dass Sie vom Kostenvoranschlag bis zum Scheidungstermin mit unserer Arbeit zufrieden waren. Kostentranzparent ist für mich Vertrauenssache, da es leider bei Online-Scheidungen immer wieder unseriöse Lockangebot gibt. Sollten sich nach der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung noch Rückfragen ergeben, so rufen Sie gerne jederzeit bei mir in der Kanzlei an. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

    mit vielen Grüßen

    Niklas Clamann - Rechtsanwalt für Familienrecht -
    (online-scheidung-deutschland.de)
  • Sehr gute Beratung!
    Bewertung von S. B. am 01.10.2024 um 20:09 Uhr
    Vielen Dank an RA Clamann und sein Team. Ich wurde professionell und vertrauenswürdig durch meine Scheidung begleitet. Alles verlief unkompliziert und Fragen wurden immer zügig beantwortet.
    von SB
  • Gut beraten
    Bewertung von A. R. am 23.09.2024 um 19:37 Uhr
    Herr Clamann und sein Team haben meinen Exmann und mich durch unseren Scheidungsprozess begleitet. Von der Antragstellung bis hin zur endgültigen Scheidung war das Team stets erreichbar, hat zügig und transparent sowohl per Mail als auch per Telefon alle Anträge und Fragen bearbeitet. Innerhalb von 5 Monaten war unser Anliegen vollständig bearbeitet. Das Team war jederzeit freundlich und sehr hilfsbereit. Die Möglichkeit, die Kanzlei online zu beauftragen und für keines der Gespräche oder Beratungstermine tatsächlich vor Ort sein zu müssen, hat uns zu Beginn überzeugt. Auch nach Beendigung des Verfahrens können wir die Kanzlei Clamann nun weiter empfehlen.
    von AR
  • Kompetent
    Bewertung von Z. T. am 16.09.2024 um 17:18 Uhr
    Schnell, kompetent und sehr vertrauenswürdig
    von ZT
  • Schnell und unkompliziert
    Bewertung von G. B. am 07.09.2024 um 16:25 Uhr
    Ich bin von Anfang an gut beraten worden und kann Herrn Clamann auf jeden Fall weiterempfehlen!
    von GB
  • In guten Händen!!!
    Bewertung von A. P. am 26.08.2024 um 17:02 Uhr
    RA Clamann und sein Team haben mich super betreut im Zuge meiner Scheidung....über 2 Jahre, immer top informiert und transparent. Vielen Dank Andreas Pohl aus Berlin
    von AP
  • Schnelle Hilfe
    Bewertung von K. M. am 18.08.2024 um 15:40 Uhr
    Herr Clamann hat mein Anliegen schnell übernommen ohne jegliches zögern war auch schnell über WhatsApp zu erreichen und seine Damen sind alle nett und kompetent am Telefon und reichen schnell alles weiter so das es wirklich am selben Tag noch zurück gerufen würde und bearbeitet wird.
    von KM
  • Nguyen
    Bewertung von T. N. am 13.08.2024 um 19:07 Uhr
    Ich bin sehr dankbar. Ihr Team ist einfach sehr professionell, sehr freundlich und hilfreich. Ich kann nur weiter empfehlen . Vielen Dank!
    von TN
Alle Bewertungen (295)

Kontakt zu uns

Telefon & E-Mail

Telefon - Online-Scheidung 0251 57775

Online Scheidung E-Mail Kontakt

Messenger Dienste (Datenschutz beachten)

Online-Scheidung - WhatsApp Kontakt - 0176 57878725

Online Scheidung Telegram Kontakt

Online Scheidung Facebook Messenger Kontakt

© 2026 Copyright - Online Scheidung Deutschland - RA Niklas Clamann
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Youtube
  • Link zu Pinterest
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
  • Sprechen Sie mich an!

Unsere „So schnell & günstig wie möglich“ Garantie:

Scheidungskosten - unsere PreisgarantieIhren Scheidungsantrag können Sie bei Online-Scheidung-Deutschland.de zu den geringstmöglichen Kosten und mit unserer So schnell & günstig wie möglich“ Garantie einreichen:

Das bedeutet:

  • Ich garantiere Ihnen zu jedem Zeitpunkt alles zu unternehmen, um Ihr Scheidungsverfahren – unter Berücksichtigung der geltenden Kostenvorschriften – so schnell und so kostengünstig wie überhaupt möglich durchzuführen! Einen Scheidungskostenrechner finden Sie hier.
  • Sollte sich später herausstellen, dass dasselbe Verfahren günstiger hätte durchgeführt werden können, erstatte ich Ihnen die Differenz.
  • Kein Kostenvorschuss erforderlich, auf Wunsch Ratenzahlung
  • Versendung Ihres Scheidungsantrages innerhalb von 24 Stunden oder schneller an das Gericht!
  • Keine Anwaltsbesuche nötig
  • Service bundesweit
  • Scheidungsantrag online hier seit über 10 Jahren

Sprechen Sie uns an!

Telefon & E-Mail

Telefon - Online-Scheidung 0251 57775

Online Scheidung E-Mail Kontakt

Messenger Dienste (Datenschutz beachten)

Online-Scheidung - WhatsApp Kontakt - 0176 57878725

Online Scheidung Telegram Kontakt

Online Scheidung Facebook Messenger Kontakt

Beratungsgespräch kostenlos*

Rückrufservice – Ich rufe Sie gerne zurück.

Gerne rufe ich Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende an. Bitte senden Sie mir Ihre Telefonnummer und ggf. einen Wunschtermin.
Ich rufe Sie dann an! Ich melde mich am Telefon neutral und frage nach Ihnen persönlich!
Bitte teilen Sie mir dazu kurz Ihre Telefonnummer und Ihren Namen mit.
Ich werde Sie so schnell wie möglich in Ihrer Scheidungssache zurückrufen.