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Reihe Scheidungskosten - Teil 5 - Kostenlose Scheidung?

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 Ratenfreie Verfahrenskostenhilfe - was ist dran?

Das gesamte Scheidungsverfahren kann für Sie kostenlos sein, wenn Ihnen ratenfreie Verfahrenskostenhilfe (früher hieß dies Prozesskostenhilfe) bewilligt wird. Allerdings sollten zu reißerische Versprechungen eher kritisch gesehen werden.

Sofern die Ehegatten über kein ausreichendes Einkommen verfügen, um die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu tragen, sollte in jedem Fall ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Sofern die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt die Staatskasse sowohl die anfallen Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren. In diesem Fall erhalten die Parteien keine Rechnung von dem Rechtsanwalt, der direkt mit dem Gericht abrechnet. Es hängt schließlich von dem jeweiligen Nettoeinkommen ab, ob die Verfahrenskostenhilfe ratenfrei bewilligt wird oder einkommensangepasste Raten gezahlt werden müssen.

Ansprüche auf Verfahrenskostenhilfe prüfen lassen

Bei Beauftragung des Rechtsanwaltes sollte dieser in jedem Fall prüfen, ob die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt und im Zweifel den entsprechenden Antrag zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.

Als Faustformel gilt, dass Verfahrenskostenhilfe immer dann in Betracht kommt, wenn das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen 4.000,- Euro nicht übersteigt und kein besonderes verwertbares Vermögen vorhanden ist. In diesem Fall kann die Scheidung tatsächlich völlig kostenlos sein.

Zu beachten ist allerdings, dass jede Veränderung des Einkommens dem Gericht angezeigt werden muss und für den Fall, dass ausreichendes Einkommen erzielt wird, die Kosten ggf. später nachgezahlt werden müssen.

Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist ohne Risiko

Der Antrag auf Ehescheidung zusammen mit dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe kann im Übrigen völlig risikofrei gestellt werde. Das Gericht entscheidet mit einem Beschluss darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird. Nur in diesem Fall wird auch der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt. Wird der Antrag abgelehnt kann die Partei selbst entscheiden, ob das Scheidungsverfahren tatsächlich weitergeführt und die anfallenden Kosten selbst getragen werden. Der Rechtsanwalt kann selbstverständlich einen Kostenvoranschlag hinsichtlich der anfallenden Kosten erstellen.

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  4. Reihe Scheidungskosten - Teil 4 - Wer bezahlt die Kosten einer Scheidung?
  5. Reihe Scheidungskosten - Teil 5 - Kostenlose Scheidung?
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Weiterführende Links:

Scheidungskosten
Scheidungskostenrechner
Ratgeber Scheidungskosten reduzieren