Schlagwortarchiv für: Digitalisierung

Online-Scheidung 2025: Aktueller Stand und Zukunft der Justiz

Online-Scheidung 2025: Aktueller Stand und Zukunft der JustizViele von Ihnen assoziieren mit einer Scheidung wahrscheinlich Papierberge, Behördengänge und einen hohen zeitlichen Aufwand. Doch genau dieses Bild verändert sich Schritt für Schritt. Heutzutage muss eine Scheidung nicht mehr unbedingt kompliziert und zeitaufwendig sein. Mit der Online Scheidung bieten wir Ihnen bereits die Möglichkeit, vieles bequem online von Zuhause einzuleiten, doch diese Entwicklung hört damit noch nicht auf. Mit einem Gesetz zur weiteren Digitalisierung sollen bereits ab 2026 neue Möglichkeiten entstehen. Dadurch soll das Verfahren immer effizienter werden. Teilweise können Ehescheidungsverfahren heutzutage vollständig online geführt werden, ohne dass ein Präsenztermin wahrgenommen werden muss. Im folgenden Beitrag klären wir auf, welche Änderungen konkret anstehen, was sich rechtlich in den letzten Jahren so getan hat und was das für die Zukunft der Online-Scheidung bedeutet.

Wie verläuft die Online Scheidung momentan?

Aktuell beginnt die Online Scheidung normalerweise mit einem Formular zum Scheidungsantrag. In diesem Formular geben Mandanten alle Daten an, die zur Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht benötigt werden. Wer vorab weitere Informationen, beispielsweise zu den Scheidungskosten erhalten möchte, erhält mit einem Klick einen Kostenvoranschlag und weitere Informationen auf unserer Website sowie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. Daraufhin müssen die notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel die Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunden der Kinder, nachgereicht werden.

Nachdem dem Anwalt alle erforderlichen Angaben vorliegen, stellt er den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Nachdem bereits die Beauftragung online erfolgt ist, kann auch jede weitere Kommunikation bequem per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Das erleichtert insbesondere das Klären von Rückfragen ohne die Notwendigkeit von Kanzleiterminen.

Das Ehescheidungsverfahren wird abgeschlossen durch den Scheidungstermin, bei dem bis vor Kurzem noch immer alle Beteiligten, also die Ehegatten und der Anwalt, persönlich vor Gericht anwesend sein mussten. Hier haben sich in letzter Zeit bereits wesentliche Änderungen ergeben. Denn in immer mehr Fällen findet mittlerweile auch der Scheidungstermin digital statt. Den Termin können die Ehegatten dann bequem online per Videocall wahrnehmen, sodass das gesamte Verfahren online und ohne einen einzigen Präsenztermin stattfinden kann. Lange Anfahrten zum häufig als unangenehm empfundenen Gerichtstermin gehören damit immer mehr der Vergangenheit an.

Gesetz zur weiteren Digitalisierung

Eine zentrale Änderung für die weitere Digitalisierung der Justiz ist die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte). Im kommenden Jahr sollen alle neu angelegten Akten elektronisch bei den Gerichten geführt werden. Dementsprechend auch bei den für die Online-Scheidung zuständigen Familiengerichten. Es müssen jedoch nicht sofort alle Altakten in Papierform neu gescannt werden, sondern es soll eine Art Hybridaktenführung bestehen. Dadurch soll der Übergang erleichtert werden.

Zusätzlich können die Anwälte und Mandanten gewisse Dokumente scannen und digital einreichen. Diese Neuerung soll die Verfahrensabläufe beschleunigen und die Notwendigkeit der Schriftform und der Original-Unterschrift ablösen. Das Familienrecht generell und somit auch die Online Scheidung werden damit deutlich transparenter und ortsunabhängiger.

Was ist in den letzten Jahren generell neu dazugekommen?

Die Digitalisierung der Justiz entwickelt sich schon seit Jahren stetig weiter. Es wurden mehrere wichtige Gesetze und Reformen geschaffen, auf welche die heutige Online Scheidung aufbaut. Ein wichtiger Schritt war das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (2013), wodurch die Justiz verpflichtet wurde, die Schriftsätze auch auf digitalem Wege entgegenzunehmen. Damit wurde die Basis für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) gelegt. Besonders für die Online Scheidung war diese gesetzliche Änderung ein wichtiger Meilenstein. Zudem bauen alle folgenden Änderungen auf das Justizmodernisierungsgesetz von 2017 auf, ohne welches die Online Scheidung derartig nicht möglich wäre.

Mit der Corona-Pandemie kam dann eine weitere Etappe. Die grundsätzliche Nutzung von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren wurde gem. § 128a ZPO erleichtert. Es sollte verhindert werden, dass alle mündlichen Verhandlungen zwingend in Präsenz stattfinden müssen. Diese Verhandlungsmethode soll zukünftig auch noch stärker ausgebaut und genutzt werden. Seitdem werden die Scheidungstermine immer häufiger per Videokonferenz abgehalten. Für viele Ehegatten bedeutet das, dass das Ehescheidungsverfahren vollständig online durchgeführt werden kann. Es sind keine Präsenztermine mehr notwendig. Dies ist insbesondere ein großer Vorteil für Ehegatten, die in weiter Entfernung zum zuständigen Gericht, beispielsweise im Ausland leben.

2020 kam dann zusätzlich das Digitale-Familienleistungen-Gesetz (DFLG), welches darauf abzielt, die allgemeine Verwaltung bei Familienleistungen zu digitalisieren. Dadurch soll die Effizienz bei der Beantragung und Auszahlung erhöht werden. Gemeint sind damit Leistungen wie das Kindergeld oder auch das Bafög. Dieses Gesetz betrifft nicht die Online Scheidung direkt, aber es zeigt, dass generell familienrechtliche Verfahren zunehmend digitalisiert werden.

Daraufhin kam dann 2022 das Onlinezugangsgesetz (OZG), wodurch sowohl der Bund als auch die Länder verpflichtet wurden, alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Für Scheidungsverfahren wie die Online Scheidung bedeutet das, dass künftig Begleitprozesse wie zum Beispiel das Einreichen von Nachweisen oder Auskunftgebungen aus dem Melderegister einfacher online abgewickelt werden können.

Auf EU-Ebene kam es ebenfalls zu einer Weiterentwicklung der Digitalisierung. Mit der eIDAS-Verordnung wurde ein Rahmen geschaffen, welcher digitale Identitäten und elektronische Signaturen ermöglicht. In der Zukunft können dadurch die Ehepartner aus dem Ausland Scheidungsanträge mit einer gültigen digitalen Unterschrift einreichen. Bei vielen dieser Änderungen spielt die bereits angesprochene E-Akte eine entscheidende Rolle.

Fazit

Die Online Scheidung kann eine große Erleichterung für viele Ehepaare bedeuten. Es wird viel bürokratischer Aufwand eingespart, indem die ersten Schritte alle entspannt von zuhause eingeleitet werden können. Zusätzlich lassen sich durch die vereinfachte Verfahrensführung Kosten sparen. Mit der Gesetzesänderung 2026 wird dieses ganze Verfahren in Zukunft noch schneller und flexibler ablaufen können. Dennoch hat die Justiz neben dieser Effizienz auch weiterhin die Qualität der Prozessführung im Blick. Das ganze Modell der Online Scheidung ist schon lange kein Zukunftsmodell mehr, sondern eine Realität, welche in Zukunft weiterhin vereinfacht werden soll. Der Weg zur vollständigen digitalen Scheidung ist noch nicht abgeschlossen, aber mit der kommenden Verpflichtung zur E-Akte wird ein weiterer großer Meilenstein in der Justiz gelegt.

ChatGPT als Anwalt_- Jurist

ChatGPT als Anwalt_- Jurist

ChatGPT im Familienrecht, wird der Anwaltsberuf irgendwann von einer künstlichen Intelligenz ersetzt werden können?

Seit kurzer Zeit erlangt die künstliche Intelligenz „ChatGPT“ immer mehr Aufmerksamkeit in den Medien. Es wird als eine Revolution in der Entwicklung der künstlichen Intelligenz angesehen, fasziniert und beunruhigt dadurch gleichzeitig. Doch was ist diese neue künstliche Intelligenz genau und kann ChatGPT den Gang zu einem Rechtsanwalt in einem Scheidungsverfahren gänzlich ersetzen?

Was ist „ChatGPT“?

ChatGPT ist ein Chat System, das auf einer künstlichen Intelligenz aufbaut. Anders als bisher bekannte künstliche Intelligenzen, zum Beispiel im Kundenservice, welche über die Eingabe von Suchbegriffen die passenden Websites raussucht, kann ChatGPT auf ganze Fragen antworten. ChatGPT kann fast menschlich klingende Antworten zu Fragen geben, welche die künstliche Intelligenz durch eine deep-learning Technologie formulieren kann. Das Programm ChatGPT ist aktuell nur auf Englisch verfasst, es kann aber trotzdem perfekt in der deutschen Sprache Fragen beantworten. Es gibt bereits viele Beispiele wie ChatGPT Gedichte, Hausaufgaben und mathematische Formeln schreiben kann.

 

Kann ChatGPT bei einem Scheidungsverfahren die Notwendigkeit eines Anwalts ersetzen?

Auch wenn es bemerkenswert ist, wie die künstliche Intelligenz ganze Texte alleine durch Informationen aus den Netz formulieren kann, ob sie ganze juristische Fälle lösen oder gar einen Rechtsanwalt ersetzten kann erscheint dennoch fraglich.

Anwaltszwang

Ein Grund, weshalb ein Anwalt in einem Scheidungsverfahren unerlässlich ist, ist der bestehende Anwaltszwang in solchen Verfahren in Deutschland. In einem Scheidungsverfahren muss der Scheidungsantrag nach § 114 I FamFG von einem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden:
„(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.“
Eine anwaltliche Vertretung, bei einer einvernehmlichen Scheidung also zumindest durch einen statt zwei Anwälte, ist daher unerlässlich. Durch die Expertise der Rechtsanwälte soll der Schutz der Prozessparteien und ein möglichst reibungsloser, schneller Prozess ermöglicht werden.
Allein durch dieses praktische Erfordernis ist ein Rechtsanwalt also für eine erfolgreiche Scheidung erforderlich.

Persönliche Beratung

Eine Konsultation eines Rechtsanwaltes ist auch im Hinblick auf die Individualität eines Scheidungsverfahrens zu präferieren.
Antworten auf juristische Fragen durch ChatGPT werden sehr vage gehalten. Die künstliche Intelligenz kann einfache Rechtsfragen, welche heute auch durch Laien im Internet gefunden werden können, gut beantworten. Bei dem Beruf des Rechtsanwalts kommt es aber gerade auf den jeweiligen Sachverhalt an. Jeder Mandant und jeder Fall unterscheidet sich spätestens in den Detailfragen. Gerade da ist eine präzise und saubere Arbeit durch einen Anwalt erforderlich, welcher den Sachverhalt unter die bestehende Rechtslage subsumieren kann, um ein unsauberes Ergebnis zu vermeiden. Speziell in einem online Scheidungsverfahren müssen viele Sachfragen vor dem Verfahren vor Gericht unter den Parteien geklärt werden um die Vorzüge eines Online-Verfahrens auch nutzen zu können.
Fragen wie die des Versorgungsausgleichs zwischen den Ehegatten, die des Ehegattenunterhalts oder über die Einigungen bezüglich möglicherweise bestehende Ehewohnungen oder anderer Eigentümer können Sie mit ihrem Rechtsanwalt in der nötigen Tiefe besprechen. Auch unterstützt Sie Ihr Rechtsanwalt nicht nur in den juristischen Fragestellungen, sondern auch in Verfahrensfragen. Ihr Anwalt kann Ihnen Hinweise auf Verfahrensdetails geben und Sie auf Verfahrenstermine hinweisen.
Erfolgt die Beurteilung eines Sachverhaltes aber eben nicht individuell, sondern durch eine künstliche Intelligenz, können Detailfragen nicht beachtet werden und dadurch das Ergebnis oder der Anspruch verfälscht werden. Auch Menschen machen Fehler, da ChatGPT aber seine Antworten aus den Netz erhält, ist es schwer diese Fehler zu korrigieren und es besteht die Gefahr, das sich unsaubere juristische Ergebnisse der künstlichen Intelligenz im Netz verfestigen können.

Intimität eines Scheidungsverfahrens

Nicht zu unterschätzen ist auch der emotionale Aufwand eines Scheidungsverfahren. Sowohl für die involvierte Partei kann es kräftezerrend sein, als auch für Dritte wie Kinder der Ehegatten. Es müssen teils sehr intime Informationen besprochen werden. Umso relevanter ist hier eine kompetente Beratung die Sie jederzeit bei Fragen konsultieren können.

Aktualität der Rechtslage

Zuletzt darf auch nicht vergessen werden, dass das aktuelle Modell von ChatGPT nur mit Informationen aus dem Netzt gespeist ist, die bis 2021 erstellt wurden. Je nach Rechtsgebiet kann sich aber in kurzer Zeit sehr viel juristisch verändern, sei es durch relevante Urteile, durch Entscheidungen der Legislative oder durch neue EU-Richtlinien. Eine gegebenenfalls flexible Anpassung an eine neue Rechtslage kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt gewährleisten.

Können Scheidungsanwälte von ChatGPT profitieren?

Es kann sich aber immer noch die Frage gestellt werden, inwieweit ChatGPT die anwaltliche Tätigkeit unterstützen könnte. Die künstliche Intelligenz könnte Rechtsanwälte in einzelnen Sachfragen aushelfen. Es darf jedoch nicht unterschätz werden, dass ChatGPT lediglich frei zugängliche Einträge aus dem Internet einbezieht und dies ohne Angaben zu Quellen. Dadurch kann nicht überprüft werden, ob es sich hierbei um seriöse Quellen handelt. Darauf aufbauend stellen sich auch weiter, bis lang ungeklärte, Fragen zu Haftungsansprüchen und zu Urheberrechtlichen Aspekten für Texte, welche von der künstlichen Intelligenz generiert wurden.
Chat CPT könnte also in Zukunft die Arbeit in Kanzleien bezüglich oberflächlicher Fragen unterstützen. Auf Grund der Problematik der Quellenverweise ist jedoch kein Verlass auf die Richtigkeit vorhanden und es könnten sich urheberrechtliche Schwierigkeiten ergeben.

Insgesamt lässt sich also sagen, dass ChatGPT als neue künstliche Intelligenz viel Potential bereit hält, aber auch diese schon sehr weit ausgearbeitete Intelligenz ihre Schwächen hat. Die Antworten auf juristische Fragen sind häufig zu vage und ermöglichen keinen Zuschnitt auf den individuellen Sachverhalt der einzelnen Parteien. Auch ist das aktuelle Modell von ChatGPT auf einem veralteten Stand und antwortet ohne Angaben von Quellen.
Die Arbeit eines Rechtsanwaltes, vor allem in Scheidungsverfahren, bleibt daher weiterhin unerlässlich.


Quellen:
• FAZ Beitrag, zuletzt geöffnet am 07.02: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/chatgpt-und-ki-die-maechtigen-neuen-assistenzsysteme-18587321.html
• Johannisbauer, Christoph, MMR Aktuell 2023, 455537, ChatGPT im Rechtsbereich – erste Erfahrungen und rechtliche Herausforderungen bei der Verwendung künstlich generierter Texte
• Musielak/ Voit, ZPO, 19.Auflage, 2022, § 78 Rn.1,2 (Weth)
• Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Auflage 2022, § 114 (Schwamb)
• Tagesschau Beitrag, zuletzt geöffnet am 07.02 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/chatgpt-wachstum-bezahlangebot-abo-101.html
• Hoeren, Thomas, MMR 2023, 81 „Geistiges Eigentum“ ist tot – lang lebe ChatGPT