Haus und Scheidung
Viele Fragen sich:
Verliere ich durch die Scheidung mein Haus? Meine Eigentumswohnung/Immobilie?
Haus und Scheidung –> Scheidung und Immobilien: Wann ein Ehepartner dem anderen Eigentum und Wohnrecht entziehen kann – und was Sie unbedingt wissen müssen
Wenn sich Ehepaare trennen oder scheiden lassen, stellt sich oft eine der zentralen Fragen: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung? Gerade weil hier nicht nur erhebliche finanzielle Werte, sondern auch viele emotionale Erinnerungen dranhängen, sind Auseinandersetzungen über Immobilien besonders konfliktträchtig.
Wem gehört das Haus – und warum ist das Grundbuch entscheidend?
Bevor über eine Lösung verhandelt werden kann, muss zunächst geklärt werden, wem die Immobilie rechtlich gehört. Dabei ist entscheidend: Nicht der Beitrag zum Kaufpreis oder zur Finanzierung ist ausschlaggebend, sondern allein die Eintragung im Grundbuch. Nur wer dort als Eigentümer genannt ist, ist rechtlich gesehen auch Eigentümer – unabhängig von allen finanziellen Leistungen während der Ehe.
Die Eigentumsverhältnisse bleiben auch nach Trennung und Scheidung bestehen, solange sie nicht aktiv – z. B. durch eine notarielle Vereinbarung – geändert werden. Eine solche Änderung kann im Rahmen einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung steuerlich begünstigt erfolgen.
Können sich die Miteigentümer nicht über die Nutzung oder Verwertung der Immobilie einigen, bleibt als letzter Ausweg nur die Teilungsversteigerung. Denn: Bei Miteigentum können Entscheidungen über das Haus oder die Wohnung nur gemeinsam getroffen werden. Eine einseitige Verfügung oder Nutzung ohne Zustimmung des anderen ist rechtlich nicht möglich.
Wer darf in der Immobilie bleiben – und was regelt das Wohnungszuweisungsverfahren?
Viele fragen sich: Muss ich nach der Trennung aus unserem Haus/Wohnung ausziehen?
Was viele nicht wissen: Nach der Trennung dürfen grundsätzlich beide Ehegatten in der gemeinsamen Ehewohnung bleiben – selbst wenn nur einer von ihnen Eigentümer ist. Die eheliche Wohnung ist gesetzlich besonders geschützt. Erst nach der Scheidung kommt es darauf an, wer im Grundbuch steht: Nur Miteigentümer haben dann ein dauerhaftes Bleiberecht.
Kommt es zu Streit über die Nutzung, kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens eine sogenannte Wohnungszuweisung erfolgen. Ein Ehegatte kann den anderen unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Gewalt, Drohungen oder im Interesse des Kindeswohls – aus der Wohnung verweisen lassen.
Verbleibt nur einer der Ehegatten in der Immobilie, kann der andere unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsentschädigung verlangen. Diese soll den Nachteil ausgleichen, dass das eigene Miteigentum nicht mehr genutzt werden kann. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der ortsüblichen Miete und steigt nach der Scheidung an. Wichtig: Der Anspruch muss aktiv geltend gemacht werden.
Was passiert mit dem Immobilienkredit nach der Trennung?
Auch finanzielle Fragen spielen eine große Rolle: Wer haftet für den laufenden Immobilienkredit? Grundsätzlich nur diejenigen, die den Kreditvertrag auch tatsächlich gemeinsam unterzeichnet haben. Ist das der Fall, haften beide als Gesamtschuldner gegenüber der Bank – unabhängig davon, wer in der Immobilie bleibt.
Um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich möglichst früh eine einvernehmliche Lösung – ob Übertragung, Verkauf oder gemeinsame Vermietung. Was rechtlich möglich und sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – rechtlicher Rat schafft hier Klarheit und schützt vor finanziellen Nachteilen.