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Scheidungskostenrechner – Scheidungskosten online berechnen

Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie eigenständig die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung berechnen. Das Ergebnis der Berechnung erhalten Sie sofort! Die Berechnung weist Ihnen die Kosten ohne und mit einer Reduzierung des Gegenstandswertes aufgrund der besonderen Einfachheit des Verfahrens aus. Das Gericht entscheidet nach eigenem Ermessen über die Reduzierung.
Sie können die Ergebnisse der Berechnung Ihrer Scheidungskosten bei Bedarf auch als PDF-Datei herunterladen oder ausdrucken.

 

Scheidungs­kosten­rechner

Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Datenschutz

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass meine Daten bei der Berechnung an den Webserver dieser Seite gesendet werden.

Sollten bei Ihnen spezielle Faktoren in die Berechnung mit einfließen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und wir erstellen Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.

Scheidungskostenrechner Online

Wie genau kann der Scheidungskostenrechner die Kosten vorhersagen?

Der Scheidungskostenrechner verwendet die von Ihnen angegebenen Informationen, wie z. B. Ihr Einkommen und die Anzahl der Kinder, um anhand einer Formel Anwalts- und Gerichtskosten zu berechnen. Da jedoch häufig weitere Faktoren eine Rolle spielen, können sich Abweichungen ergeben.

Der Scheidungskostenrechner kann Ihnen daher lediglich allgemein die voraussichtlichen Kosten aufzeigen. Um Sie bestmöglich zu informieren und mit Ihnen eventuelle weitere individuelle Faktoren zur Kostenminderung zu besprechen, empfehle ich Ihnen folgende Vorgehensweise:

  1. Berechnen Sie hier im ersten Schritt mit dem Online-Scheidungskostenrechner die Kosten Ihrer Scheidung.
  2. Senden Sie mir nach der Berechnung eine Anfrage über das Formular auf der Ergebnisseite. Die Anfrage ist für Sie unverbindlich und enthält bereits das für Sie individuell errechnete Ergebnis!
  3. Auf Grundlage der für Sie berechneten Kosten nehmen wir Kontakt auf und besprechen die eventuell bestehenden weiteren Faktoren, um ggf. eine weitere Reduzierung der Scheidungskosten zu erreichen.

Was ist der Streitwert bei einer Ehescheidung?

Scheidunskostenrechner Foto

Der sogenannte Streitwert stellt lediglich die Grundlage zur Berechnung der Gerichts -und Anwaltsgebühren dar. Seit der Familienrechtsreform aus dem Jahr 2008 hat sich allerdings die Sprache im Familienrecht geändert. Mittlerweile spricht man beispielsweise nicht mehr von „Streit“ und „Kläger“, um keine unnötigen Spannungen durch Sprache zu erzeugen. Auch spricht man nicht mehr von einem „Prozess“. Stattdessen wird eine neutrale Sprache genutzt und Worte wie „Antragsteller“ und „Verfahren“ haben Einzug gehalten. Dies führte auch dazu, dass das Wort „Streitwert“ aus dem Vokabular gestrichen wurde – nun spricht man immer vom „Verfahrenswert“ oder auch „Gegenstandswert“.

Was ist der Gegenstandswert bei einer Ehescheidung?

Im gerichtlichen oder auch außergerichtlichen Verfahren spricht man in der Regel vom Gegenstandswert oder auch Streitwert oder Verfahrenswert. Letztendlich beschreiben alle Begriffe dasselbe, nämlich den finanziellen Wert des Verfahrens-/Prozessgegenstands zur Berechnung der anfallenden Kosten.

Berechnungsgundlage der Scheidungskosten

Die Kosten einer Scheidung ergeben sich grundsätzlich aus den Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Diese richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der sich aus der Summe des innerhalb von drei Monaten von beiden Eheleuten erzielten Nettoeinkommens ergibt.
Weiterhin können Kosten für den Versorgungsausgleich entstehen, sofern dieser durchgeführt wird.

Wonach richtet sich der Verfahrenswert oder Gegenstandswert einer Scheidung?

Der Gegenstandswert einer Scheidung richtet sich nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Hier ist kein direkter Betrag genannt.
Es wird in diesem Absatz allerdings festgehalten, dass der Gegenstandswert einer Scheidung auf dem Einzelumstand aller Beteiligten beruht. Der genaue Wortlaut des Paragraphen sagt: „In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen.
Der Wert darf nicht unter 3.000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden.“

Im Grunde lässt sich aber als ersten Anhaltspunkt zur Berechnung des Gegenstandswertes folgendes festhalten: Zur Berechnung dient in der Regel das Nettoeinkommen beider Eheleute. Dieses monatliche Einkommen beider wird mit drei multipliziert. In seltenen Fällen, in denen die Ehegatten über nicht unerhebliches Vermögen verfügen, kann unter Umständen eine Erhöhung des Gegenstandswertes in Betracht gezogen werden.

Was gilt bei einer Ehescheidung als Einkommen?

Dies ist immer wieder ein strittiger Punkt besonders vor dem Hintergrund etwaiger Leistungen nach dem SGB II. Viele Gerichte bewerten dies unterschiedlich. Es kann aber allgemein angenommen werden, dass alle Leistungen, die als Lohnersatz anzusehen sind auch als Einkommen betrachtet werden. Wer hingegen Hartz IV bezieht, dessen Einkommen wird mit Null Euro definiert. Genauere Informationen erhalten Sie gerne von mir in einem Beratungsgespräch.

Falls beide Ehepartner Harz IV beziehen, ist allerdings ein Mindestverfahrenswert von 3.000€ festzusetzen. Der niedrigste Verfahrenswert bei einer Scheidung ohne Versorgungsausgleich liegt also bei 3.000€.

Wichtig: Verfahrenswert ist nicht gleich Scheidungskosten! Der Verfahrenswert bildet lediglich die Grundlage, quasi das Grundgerüst, für die Berechnung der Kosten und Gebühren. Diese Kosten und Gebühren machen die tatsächlichen Scheidungskosten aus. Sie haben die Möglichkeit, Ihre vorläufigen Scheidungskosten mit unserem Scheidungskostenrechner online zu berechnen.

Weiter zu beachten ist, ob unterhaltspflichtige Kinder involviert sind. Pro Kind sind mindestens 250€ vom Einkommen abzuziehen.

Beispiel: Für ein unterhaltsbedürftiges Kind wären somit 750€ vom Verfahrenswert pauschal abzuziehen. Eine Pflicht zum Unterhalt besteht für beide Elternteile für Kinder bis zur Vollendung der Ausbildung.

Vorläufiger Verfahrenswert

In jedem Scheidungsverfahren wird ein vorläufiger Verfahrenswert festgesetzt. Nutzen Sie unseren Scheidungskostenrechner, um die voraussichtlichen Kosten der Scheidung zu kalkulieren. Der exakte Verfahrenswert wird nach Abschluss aller verhandelten Punkte berechnet und von dem Familiengericht festgesetzt. Daraus resultieren dann anschließend die Gerichts- und Anwaltskosten.

Da der Gerichtskostenvorschuss im Voraus zu zahlen ist, ist es notwendig, den vorläufigen Verfahrenswert zu schätzen. Sollte einmal zu viel gezahlt werden, werden diese Beiträge im Nachgang erstattet. Aber auch ausstehende Summen können im Nachhinein eingefordert werden.

Wie wird der erweiterte Verfahrenswert berechnet?

Bei jedem weiteren Punkt, der bei der Scheidung hinzukommt, spricht man von sogenannten „Folgesachen“. Diese Folgesachen können den Verfahrenswert einer Ehescheidung nach oben treiben. Als Faustregel gilt: jede weitere Folgesache erhöht den Verfahrenswert und somit die Kosten der Ehescheidung. Für den sogenannten Versorgungsausgleich z.B. werden mindestens 1.000€ zu dem Verfahrenswert hinzugerechnet.

Nun stellt sich die Frage, was eine Folgesache genau ist? Im Rahmen der Scheidung sind Folgesachen die Verfahren, die durch einen gerichtlichen Beschluss geregelt werden. Dies bedeutet, dass jeder zusätzliche Antrag, der vor Gericht verhandelt werden soll, die Verfahrenskosten und somit auch am Ende die Scheidungskosten erhöhen.

Beispiel: Soll das Gericht die Vermögensaufteilung, die gegenseitigen Unterhaltspflichten oder die Aufteilung des Hausrats regeln, muss darüber ein Antrag gestellt werden. Diese zu verhandelnden Sachen werden als Folgesache in einem Scheidungsprozess bezeichnet.

Wichtig: Stellen beide Ehepartner in einem streitigen Verfahren viele wie oben beschriebene Anträge, erhöht dies die Scheidungskosten signifikant.
Tipp: Günstiger wird es bei einer einvernehmlichen Ehescheidung. Bei dieser Variante trifft das Ehepaar bezüglich der Folgesachen, wie zum Beispiel Unterhalt, Hausrat, etc., selbst die Vereinbarung, ohne einen Anwalt und das Gericht einzuschalten. Weitere Informationen zur „einvernehmlichen Scheidung“ erhalten Sie gerne von mir persönlich oder zum Nachlesen hier.

Wie hoch sind die zusätzlichen Scheidungskosten?

Bei zusätzlichen Scheidungskosten gibt es auf der einen Seiten Pauschalbeträge, die festgelegt werden. Auf der anderen Seite werden individuelle Gesamtsummen festgelegt. Diese Summen unterscheiden sich von Verfahren zu Verfahren und sind von Fall zu Fall verschieden. Im Folgende gibt es eine Übersicht, über die mögliche Höhe der zusätzlichen Scheidungskosten. Diese Werte werden, wenn Sie als Folgesache beim Prozess behandelt werden, zum Verfahrenswert addiert.

  • Ehewohnung: Monatsmiete mal 12
  • Hausrat: Festgestellter geldlicher Wert der gemeinsamen Ausstattung
  • Unterhaltssachen: den geforderten Unterhaltsbetrag mal 12
  • Sorgerecht und Umgang: 20% vom Gegenstandswert, maximal 3.000€
  • Gewaltschutz: 2.000€
  • Abstammungssache: 2.000€
  • Zugewinnausgleich: Höhe der geforderten Summe

Es ist erkenntlich, dass der Verfahrenswert steigt, je mehr Verfahren bzw. je mehr Folgesachen im Prozess hinzukommen. Außerdem können weitere Kosten durch Notare oder Sachverständiger entstehen.
Wichtig: Auch wenn die Scheidungskosten steigen, ist es häufig doch sinnvoll, die Folgesachen im Rahmen der Ehescheidung zu verhandeln, sofern eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Denn werden Folgesachen separat verhandelt, sinkt zwar der Verfahrenswert der Scheidung, allerdings entstehen für die abgetrennten Verfahren weitere Gebühren und Kosten.

Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einer Scheidung?

Die Gerichtskosten bei einer Scheidung werden anhand von Gebührentabellen abgelesen. Als Berechnungsgrundlage dient der ermittelte Verfahrenswert. Der niedrigste Verfahrenswert mit Versorgungsausgleich liegt bei 4.000€. Laut Tabelle belaufen sich hierbei die Gerichtskosten auf 254,00€. Nutzen Sie unseren Scheidungskostenrechner online, um Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten zu berechnen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, für sich einen unverbindlichen Kostenvoranschlag anzufordern.

Bevor das Gerichtsverfahren eröffnet wird, müssen die voraussichtlichen Gerichtsgebühren beglichen werden – dies nennt man Gerichtskostenvorschuss. Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens steht der exakte Verfahrenswert fest und die tatsächlichen Gerichtsgebühren können festgestellt werden. Diese tatsächlichen Gebühren werden dann im Anschluss mit dem Vorschuss verrechnet.
Hinweis: die Gebühren des Gerichts sind von beiden Parteien zu tragen.

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Auch die Anwaltskosten bei einer Scheidung werden anhand von Gebührentabellen abgelesen. Hier gilt der ermittelte Verfahrenswert als Berechnungsgrundlage. Der niedrigste Verfahrenswert inklusive Versorgungsausgleiches ist mit 4.000€ anzusetzen. Laut Tabelle belaufen sich hierbei die Anwaltskosten auf 773,50€. Um Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten zu berechnen, können Sie unseren online Scheidungskostenrechner verwenden.

Ähnlich wie bei den Gerichtskosten verhält es sich bei den Kosten für Ihren Scheidungsanwalt. Auch hierbei wird ein vorläufiger Verfahrenswert als Berechnungsgrundlage ermittelt. Am Ende des Verfahrens wird – wie bei den Gerichtskosten – die tatsächlich anfallenden Anwaltsgebühren mit dem Vorschuss verrechnet.

Wer kann Verfahrenskostenhilfe beantragen?

Personen mit geringem Einkommen können Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet dann, ob Prozesskostenhilfe gewährt werden kann. Personen mit einer Rechtsschutzversicherung haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Ferner ist für einen erfolgreichen Prozesskostenhilfeantrag zu beachten, dass die Gerichts- und Anwaltskosten auch nicht durch sonstiges Vermögen aufgebracht werden könnten.
Verfahrenskostenhilfe können zum Beispiel Personen beantragen, die nicht über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügen, um die zu entstehenden Kosten zu tragen. Zum Beispiel Menschen, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAFÖG beziehen. Gerne berate ich Sie ausführlich und prüfe für Sie, ob Prozesskostenhilfe für Sie möglich wäre. Um die möglichen Kosten zu berechnen, nutzen Sie gerne unseren Scheidungskostenrechner.
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Ich informiere Sie gerne persönlich und detailliert über meine Leistungen, den Verfahrensablauf bei einer Online-Scheidung und die anfallenden Kosten. Bitte rufen Sie mich einfach an unter: Telefon - Online-Scheidung
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Mandanten-Bewertungen

Bewertungen bei Anwalt.de

Kanzleibewertung: 5 von 5 Sternen bei 295 Bewertungen
  • Professionell und kompetent (Familienrecht)
    02.05.2026
    RA Clamann hat meine einvernehmliche Scheidung begleitet. Er hat mich fachkundig unterstützt, schnell auf Rückfragen reagiert und war im Umgang stets freundlich. Ich habe mich jederzeit gut vertreten und beraten gefühlt. Klare Empfehlung.
    von K.W.
  • Scheidung (Familienrecht)
    16.04.2026
    Sehr professionell, erlich,schnell, zuverlässig und sehr nett.
    von M. S.
  • Schnell, professionell und hilfsbereit
    09.03.2026
    Ich möchte mich ganz herzlich bei der Kanzlei Clamann bedanken. Mein Scheidungsverfahren wurde sehr professionell, schnell und unkompliziert begleitet. Ich habe mich während des gesamten Prozesses immer gut informiert und unterstützt gefühlt. Ein besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Jana Staudte aus Hannover, die mich beim Termin vor Gericht vertreten hat. Sie war sehr freundlich, ruhig und äußerst kompetent – das hat mir sehr viel Sicherheit gegeben. Vielen Dank auch an Herrn Rechtsanwalt Clamann und das gesamte Team für die großartige Unterstützung. Ich bin sehr dankbar und kann diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
    von R.T.
  • Top online lawyer
    04.03.2026
    Ich hatte eine sehr positive Erfahrung mit Herrn Niklas Clamann während meines Scheidungsverfahrens. Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens wurde alles äußerst professionell, zuverlässig und effizient organisiert. Die Kommunikation war jederzeit klar, schnell und transparent. Herr Clamann hat mich über jeden einzelnen Schritt im Verfahren informiert und sichergestellt, dass ich alle Informationen vollständig verstehe. Besonders geschätzt habe ich, dass er sich die Zeit genommen hat zu prüfen, ob alles bei mir angekommen ist und ob noch Fragen offen sind. Das gesamte Verfahren wurde zügig und gleichzeitig mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit für Details durchgeführt. Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl, dass mein Fall ernst genommen wird und in sehr kompetenten Händen ist. Ich bin mit der Betreuung und dem Ergebnis sehr zufrieden und kann Herrn Niklas Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen professionellen, zuverlässigen und sehr gut organisierten Anwalt sucht, ist hier bestens aufgehoben.
    von R.A.
  • Bestens: Scheidung & Online
    26.02.2026
    Hier findet eine sehr kompetente, freundliche und nahbare Rechtsberatung und Mandantenbetreuung statt. Ich weiß diesen Anwalt und sein gesamtes Team sehr zu schätzen. Besten Dank für die gute Zusammenarbeit und eine Empfehlung an alle Menschen die Unterstützung brauchen. Größere Strecken zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind zum Glück in unserem digitalen Zeitalter kaum noch relevant. Die Erreichbarkeit am Telefon und per E-Mail war immer zügig und zuverlässig gegeben. So sollte es sein.
    von P.E.
  • Sehr kompetenter Familienanwalt
    26.02.2026
    Ich kann Herr Clamann uneingeschränkt weiter empfehlen. Trotz der Entfernung und einem etwas schwierigen Verfahren habe ich mich gut vertreten gefühlt. Ich hoffe ich werde nie mehr in der Verlegenheit sein, aber dann würde ich wieder auf Hr. Clamann zurück kommen.
    von J.S.
  • Top Anwalt
    24.02.2026
    Herr Niklas Clamann hat mich in meinem Scheidungsverfahren kompetent und zuverlässig vertreten. Die Beratung war strukturiert, verständlich und lösungsorientiert. Ich wurde jederzeit transparent über den aktuellen Stand informiert und alle offenen Fragen wurden zeitnah beantwortet. Besonders positiv hervorzuheben sind seine fachliche Expertise sowie seine klare und sachliche Kommunikation. Das Verfahren konnte effizient und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden. Ich bedanke mich für die professionelle Unterstützung und empfehle Herrn Clamann gerne weiter.
    von A.L.
  • Unkomplizierte Abwicklung Scheidung
    14.02.2026
    Total unkomplizierte Abwicklung eines Scheidungsverfahrens und sehr netter Kontakt mit schnellen Antworten.
    von D.W.
  • Trennungsunterhalt
    11.02.2026
    Herr Clamann hat sich für mich darum gekümmert, dass ich Beratungshilfe erhalte und somit völlig kostenlos von ihm beraten und vertreten werden konnte. Er war stets für mich erreichbar, hat sich immer sehr viel Zeit für mich genommen und meine Ansprüche gegenüber der Gegenseite zu 100 % durchgesetzt. Ein besonderes Lob möchte ich an seine Mitarbeiterinnen Frau Elberich und Frau Brockhoff aussprechen. Sie haben mir beim Ausfüllen von Formularen geholfen, mich bei allen sonstigen Fragen unterstützt und waren vor allem im persönlichen Kontakt immer freundlich und sehr zuvorkommend. Auf Anrufe oder E-Mails habe ich immer eine Rückmeldung erhalten. Ich kann die Kanzlei mit besten Wünschen nur empfehlen.
    von S.S.
  • Der Anwalt zu dem man vertrauen haben kann
    04.02.2026
    Lange war ich auf der Suche nach einem Anwalt , der meine Scheidung online bearbeiten sollte , Recht schwierig bei den vielen schwarzen Schafen mit angeblichen Superangeboten . Bis ich auf das Angebot von Herrn Clamann traf , die Kommunikation war von Anfang hervorragend , das erste Gespräch war sehr aufschlussreich wie Recht informativ. Die Kostenübersicht und der Verfahrensablauf der Scheidung war Recht einfach , besonders loben möchte ich auch die super netten , freundlichen Mitarbeiterin von Herr Clamann . Kleinste Differenzen konnten sofort beendet werden ein Telefonat genügte bereits dafür . Besonders haben mir die digitalen Schritte und Berichte zum Fortgang der Scheidung gefallen, ich war stets sehr gut über alles informiert Ich bedanke mich bei Herrn Clamann und sein tolles Team für die super schnelle Scheidung. Mit freundlichen Grüßen Marko Dittert
    von M.D.
  • Scheidung
    29.01.2026
    Sehr gute und freundliche Hilfe bei einem nicht ganz einfachem Thema! Herr Clamann und seine Mitarbeiterinnen waren jeder Zeit verfügbar und standen immer mit sachdienlichen Hinweisen und Hilfestellungen zur Seite. Top, lieben Dank hierfür!
    von M.D.
  • Sehr freundlich, schnell und klientenorientiert
    09.01.2026
    Es hat die gesamte kompetente und freundliche Beratung einfach ganz problemlos, schnell, zuverlässig und mit Blick auf meine Situation gepasst. Sehr empfehlenswert!
    von A.F.
  • Scheidung
    09.01.2026
    Ich habe die Kanzlei von Herrn Clamann zwecks meiner Scheidung aufgesucht und wurde vom ersten Kontakt an bis zum Gerichtstermin super beraten und vertreten. Egal was für eine Frage ich hatte, ich konnte mich jederzeit Telefonisch melden und man hat sich Zeit genommen. Ein Dankeschön möchte ich an dieser Stelle auch an Frau Brockhoff aussprechen. Ich kann Herrn Clamann nur weiterempfehlen und möchte mich auch nochmals bedanken für die unkomplizierte Abwicklung meiner Scheidung.
    von J.R.
  • Scheidungsverfahren
    01.01.2026
    Danke an Herrn Clamann und sein Team! Ich war mit der Betreuung durch die Kanzlei im Rahmen meiner Scheidung wirklich äußerst zufrieden. Der Kontakt lief überwiegend telefonisch und per E-Mail und war jederzeit sehr unkompliziert und angenehm. Herr Clamann war sehr gut erreichbar, Rückmeldungen kamen schnell und zuverlässig. Sowohl er als auch sein Team waren sehr empathisch, freundlich und zuverlässig. Gerade in einer emotional anspruchsvollen Zeit habe ich mich sehr gut aufgehoben und professionell vertreten gefühlt. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Anfangs war ich unsicher, ob eine Online-Kanzlei das Richtige für mich ist, nach dieser Erfahrung kann ich ganz klar sagen: fünf Sterne +++++
    von P.W.
  • Scheidung
    15.12.2025
    Sehr gute Kommunikation. Alle Fragen schnell und gut verständlich beantwortet. So wünscht man sich eine Beratung.
    von E.D.
  • Scheidung (Familienrecht)
    05.12.2025
    Vielen Dank für die professionelle Beratung und für die angenehme Kommunikation. Es war alles sehr professionell verlaufen. Ich wurde über jeden Schritt per Mail informiert und kann nur Gutes über das Team mit und um Hr. Clamann berichten. Der Ablauf der Scheidung war reibungslos. Ich war mit allem sehr zufrieden und kann Hr. Clamann nur empfehlen! Vielen Dank!
    von J. D.
  • Einvernehmliche binationale Scheidung
    27.11.2025
    Ich war von Anfang bis Ende mit der Arbeit von Herrn Clamann sehr zufrieden. Er war jederzeit erreichbar, hat mich durchgehend kompetent beraten und in jeder Situation schnell reagiert. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er meinen Fall übernommen hat, obwohl es sich um eine binationale Scheidung handelte, die zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte. Dank seiner sorgfältigen und engagierten Arbeitsweise habe ich mich während des gesamten Verfahrens gut aufgehoben gefühlt. Ich würde Herrn Clamann ohne Einschränkung weiterempfehlen.
    von L.T.
  • Reibungslose und schnelle Abwicklung unserer Ehescheidung
    23.11.2025
    Vielen Dank für den reibungslosen, unkomplizierten und schnellen Ablauf unseres Ehescheidungs-Verfahrens. Kompetente freundliche Beratung, Schnelligkeit und ein für derzeitige Verhältnisse vernünftiger Preis zeichnen die Kanzlei von Herrn RA Niklas Clamann & Team aus. Wer auf Kompetenz, Vertrauen und Freundlichkeit baut sollte sich an Herrn RA Clamann wenden. Alles in allem kann ich diese Kanzlei nur empfehlen! Vielen Dank nochmals für alles.
    von D.K.
  • Sehr kompetent und freundlich
    20.11.2025
    Bereits mit dem ersten Schriftsatz an das Familiengericht, wurde in mir jene empfundene stillschweigende Zusicherung hervorgerufen, dass sich alles zum Besten entwickeln wird mit dem Ergebnis, dass die Scheidung, vor allem hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, zu meiner Vollsten Zufriedenheit beschlossen wurde. Deshalb komme ich gar nicht umhin, Herrn Rechtsanwalt Niklas Clamann und sein freundliches und kompetentes Team wärmstens weiterzuempfehlen.
    von Z.L.
  • Sehr guter Anwalt
    18.11.2025
    Er hat .ir bei meiner Scheidung mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.Ich kann ihn wärmsten weiter empfehlen 👍
    von D.B.
  • Hervorragend (Familienrecht)
    06.11.2025
    Ich kann Herrn Niklas Clamann und sein Team uneingeschränkt empfehlen! Ich wurde während meiner Scheidung von dem gesamten Team betreut und habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Clamann und seine Mitarbeiter waren jederzeit freundlich, engagiert und äußerst kompetent. Besonders positiv war die hervorragende Kommunikation – ich wurde über jeden Schritt informiert und hatte immer das Gefühl, dass meine Anliegen ernst genommen werden. Die Kombination aus fachlicher Stärke, Menschlichkeit und Organisation ist wirklich beeindruckend. Dank des Einsatzes des gesamten Teams konnte mein Verfahren fair, schnell und mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen werden. Ein herzliches Dankeschön an das ganze Team – ihr habt großartige Arbeit geleistet!
    von H.F.
  • Volltreffer (Familienrecht)
    04.11.2025
    Herrn Clamann habe ich sowohl im Scheidungsverfahren als auch vorher in einem langwierigen außergerichtlichen Einigungsprozess zum Unterhalt kennen und schätzen gelernt. Sehr kompetent, geduldig und empathisch geht er jedes Problem äußerst zeitnah an. Die Schriftsätze sind prägnant und zielführend ohne \"Geschwafel\". Rückmeldungen erfolgen stets zügig. Meinerseits eine absolute Empfehlung! Dieser Anwalt ist sein angemessenes Honorar wert.
    von J.D.
  • Ehescheidung (Familienrecht)
    09.10.2025
    Beratung, Kommunikation und Kosten, alles top! und wie vorher besprochen. Sehr zu empfehlen!!!
    von E. K.
  • Hervorragende Kanzlei-großartiges Team
    von G. E. am 08.10.2025 um 15:44 Uhr
    Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ Ich war mit der Arbeit meines Scheidungsanwalts und dem gesamten Team äußerst zufrieden. Auch wenn der Kontakt ausschließlich online stattfand, fühlte ich mich jederzeit kompetent, freundlich und zuverlässig betreut. Alles wurde verständlich erklärt und professionell begleitet. Eine wirklich hervorragende Kanzlei – fachlich top und menschlich sehr angenehm, absolut empfehlenswert. Ein ganz besonderes Lob an Frau B. und Frau E., die immer unglaublich freundlich, hilfsbereit und engagiert waren. Ihre herzliche Art und schnelle Unterstützung haben mir die ganze Zeit über ein sehr gutes Gefühl gegeben. Insgesamt eine hervorragende Betreuung – fachlich top, menschlich warm und absolut empfehlenswert!! Ich möchte mich bei allen ganz herzlich für die tolle Unterstützung und Betreuung bedanken. Gülizar Ekinci/Budak
    von G. E.
  • Bestens durch die Scheidung begleitet
    Bewertung von M. W. am 18.12.2024 um 09:43 Uhr
    Sehr geehrter Herr Clamann, Ich möchte mich bei Ihnen und ihren Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken für die hervorragende Durchführung meiner Scheidung. Ich habe mich jederzeit gut bei Ihnen aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war flott und immer sehr gut. Bei Fragen meinerseits konnte ich mich immer an Ihre Kanzlei wenden und wurde super beraten. Sie glauben gar nicht, wie erleichtert ich bin, dass dieses Drama mit meinem Exmann nun zu Ende ist. Auch bedanke ich mich innig dafür, dass Sie mir einen ortsansässigen Kollegen zur Anhörung an die Seite gestellt haben. So fühlte ich mich viel Sicherer, was angesichts des Auftrittes meines Exmannes bei Gericht meine Befürchtungen bestätigte, dass es schwierig wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen ruhigen besinnlichen Jahresabschluss. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie und Ihre Kanzlei gerne weiter empfehlen. Mit freundlichen und glücklichen Grüßen M. Wilke
    von MW
  • Ehescheidung
    Bewertung von A. G. am 05.12.2024 um 17:07 Uhr
    Herr Clamann hat mich während meiner Scheidung hervorragend unterstützt. Seine Professionalität, Empathie und Fachkenntnisse im Familienrecht waren beeindruckend. Dank seiner klaren Kommunikation und strategischen Herangehensweise verlief das Verfahren reibungslos und fair. Ich bin äußerst dankbar und kann Herrn Clamann uneingeschränkt weiterempfehlen.
    von AG
  • Onlinescheidung
    Bewertung von B. D. am 13.11.2024 um 08:10 Uhr
    Herr Clamann hat mich kompetent und freundlich durch die Scheidung begleitet, die Kosten waren wie veranschlagt und auch sein Team war total nett und hilfsbereit! Vielen Dank!! :-)
    von BD
    Antwort von Rechtsanwalt Niklas Clamann
    Auch mein Team und ich bedanken uns bei Ihnen für die gute und immer freundliche Zusammenarbeit. Es freut mich zu lesen, dass Sie vom Kostenvoranschlag bis zum Scheidungstermin mit unserer Arbeit zufrieden waren. Kostentranzparent ist für mich Vertrauenssache, da es leider bei Online-Scheidungen immer wieder unseriöse Lockangebot gibt. Sollten sich nach der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung noch Rückfragen ergeben, so rufen Sie gerne jederzeit bei mir in der Kanzlei an. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

    mit vielen Grüßen

    Niklas Clamann - Rechtsanwalt für Familienrecht -
    (online-scheidung-deutschland.de)
  • Sehr gute Beratung!
    Bewertung von S. B. am 01.10.2024 um 20:09 Uhr
    Vielen Dank an RA Clamann und sein Team. Ich wurde professionell und vertrauenswürdig durch meine Scheidung begleitet. Alles verlief unkompliziert und Fragen wurden immer zügig beantwortet.
    von SB
  • Gut beraten
    Bewertung von A. R. am 23.09.2024 um 19:37 Uhr
    Herr Clamann und sein Team haben meinen Exmann und mich durch unseren Scheidungsprozess begleitet. Von der Antragstellung bis hin zur endgültigen Scheidung war das Team stets erreichbar, hat zügig und transparent sowohl per Mail als auch per Telefon alle Anträge und Fragen bearbeitet. Innerhalb von 5 Monaten war unser Anliegen vollständig bearbeitet. Das Team war jederzeit freundlich und sehr hilfsbereit. Die Möglichkeit, die Kanzlei online zu beauftragen und für keines der Gespräche oder Beratungstermine tatsächlich vor Ort sein zu müssen, hat uns zu Beginn überzeugt. Auch nach Beendigung des Verfahrens können wir die Kanzlei Clamann nun weiter empfehlen.
    von AR
  • Kompetent
    Bewertung von Z. T. am 16.09.2024 um 17:18 Uhr
    Schnell, kompetent und sehr vertrauenswürdig
    von ZT
  • Schnell und unkompliziert
    Bewertung von G. B. am 07.09.2024 um 16:25 Uhr
    Ich bin von Anfang an gut beraten worden und kann Herrn Clamann auf jeden Fall weiterempfehlen!
    von GB
  • In guten Händen!!!
    Bewertung von A. P. am 26.08.2024 um 17:02 Uhr
    RA Clamann und sein Team haben mich super betreut im Zuge meiner Scheidung....über 2 Jahre, immer top informiert und transparent. Vielen Dank Andreas Pohl aus Berlin
    von AP
  • Schnelle Hilfe
    Bewertung von K. M. am 18.08.2024 um 15:40 Uhr
    Herr Clamann hat mein Anliegen schnell übernommen ohne jegliches zögern war auch schnell über WhatsApp zu erreichen und seine Damen sind alle nett und kompetent am Telefon und reichen schnell alles weiter so das es wirklich am selben Tag noch zurück gerufen würde und bearbeitet wird.
    von KM
  • Nguyen
    Bewertung von T. N. am 13.08.2024 um 19:07 Uhr
    Ich bin sehr dankbar. Ihr Team ist einfach sehr professionell, sehr freundlich und hilfreich. Ich kann nur weiter empfehlen . Vielen Dank!
    von TN
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