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Checkliste - Online-Scheidung - Eignet sich das für mich? : Mann mir rotem Pulli sitzt vor hellblauer Wand an seinem laptop und lächelt glücklich

Checkliste - Online-Scheidung - Eignet sich das für mich? : Mann mir rotem Pulli sitzt vor hellblauer Wand an seinem laptop und lächelt glücklichWas genau ist eine Online-Scheidung?

Die Online-Scheidung ist grundsätzlich eine normale Scheidung zwischen zwei Ehepartnern. Die Kommunikation zwischen dem Anwalt und dem Antragsteller findet jedoch auf eine modernere Art und Weise statt. Darunter fallen zum Beispiel E-Mails, Videokonferenzen oder auch Telefonate. Ein traditionelles Treffen mit dem Rechtsanwalt in seiner Kanzlei ist hierbei nicht mehr notwendig. Das Verfahren kann Zuhause von den beiden Ehepartnern einfach vorbereitet werden. Auf das ordentliche Gerichtsverfahren kann dennoch nicht verzichtet werden, da die Scheidung nach dem deutschen Recht von einem Familienrichter ausgesprochen werden muss. Bei der Online Scheidung handelt es sich also um ein normales Ehescheidungsverfahren, bei dem moderne Kommunikationswege effizient ausgenutzt werden.

Wie läuft eine Online Scheidung ab?

Der Ablauf einer Online-Scheidung weist nur wenige Unterschiede zu der regulären Scheidung auf.

  1. Unverbindliche Kontaktaufnahme auf der Website des Anwalts
  2. Online Übermittlung des Scheidungsantrags an den Anwalt ( Scheidungantrag – klicken Sie hier. )
  3. Prüfung des Antrages durch den Anwalt
  4. Zusendung der erforderlichen Unterlagen
  5. Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht
  6. Zustellung des Antrags an den Ehepartner
  7. Zustimmung des Ehepartners (oder Stellungnahme)
  8. Gerichtlicher Scheidungstermin
  9. evtl. Versorgungsausgleich
  10. Scheidungsbeschluss
  11. Rechtsgültigkeit der Scheidung

Infografik - Ablauf einer Scheidung - Online Scheidung

Checkliste – Eignet sich die Online-Scheidung für mich?

Trifft Folgendes auf Sie zu? ✅

  • Sie sind digital unterwegs und auch bereit alle Unterlagen digital einzureichen
  • Ihnen reicht eine telefonische Beratung oder Beratung per Videokonferenz aus
  • Sie möchten eine einvernehmliche Scheidung
  • Es gibt keine oder bereits geklärte Streitfragen zu den Themen Unterhalt, Vermögen & Sorgerecht
  • Sie leben bereits seit mindestens einem Jahr getrennt
  • Die Scheidung soll ein möglichst geringer Aufwand für Sie sein,

dann ist die Online-Scheidung optimal für Sie.

Falls Sie: ❌

  • Sich mit dem digitalen Ablauf nicht wohl fühlen
  • Eine persönliche Beratung in der Kanzlei Ihres Anwalts bevorzugen
  • Noch größere ungeklärte Streitigkeiten mit Ihrem Ehepartner haben,

dann kommt die Online Scheidung eventuell für Sie nicht in Frage. In diesem Fall berate ich Sie gerne persönlich in meiner Kanzlei oder auch telefonisch oder per Videokonferenz. Vereinbaren Sie gerne eine kostenfreie Erstberatung unter 📞0251-57775📞

Zu den angesprochenen Unterlagen gehören folgende:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Vollmacht für den Rechtsanwalt
  • evtl. Ehevertrag
  • evtl. Nachweise zum Trennungszeitpunkt (verschiedene Wohnsitze)

Vorteile der Online Scheidung 

Die Online-Scheidung bietet einige Vorteile, wie zum Beispiel die deutlich vereinfachte Kommunikation mit dem Anwalt. Der digitale Weg ist nicht nur unkomplizierter, sondern häufig auch deutlich schneller. Hierzu gehört auch die Zeitersparnis durch den Wegfall von Kanzleiterminen. Sie müssen nicht mehr dauernd zu ihrem Anwalt fahren um die Angelegenheiten zu klären. Sowohl das Einholen von allen notwendigen Informationen zum Ehescheidungsverfahren sowie die Erteilung des Scheidungsauftrags können Sie bequem von zu Hause aus erledigen, egal zur welcher Tages- oder Nachtzeit.

Und wer wartet schon gerne im Wartezimmer einer Kanzlei?

Meine Kanzlei ist zudem spezialisiert auf die Durchführung von Ehescheidungsverfahren. Diese Expertise hilft, auch schwierige Fälle oder Ausnahmefälle unkompliziert abwickeln zu können.

Außerdem ist die Online-Scheidung bundesweit möglich, also können Sie einen Anwalt, der auf die Online-Scheidung spezialisiert ist, aus einer ganz anderen Stadt oder einem anderen Bundesland beauftragen.

Insbesondere wenn Sie im Ausland leben ist die Online-Scheidung eine praktische und zeitsparende Möglichkeit zur Durchführung Ihres Ehescheidungsverfahrens. Die Beauftragung und Kommunikation des Anwalts erfolgt online und wenn das Gericht die Anhörung im Scheidungstermin per Videokonferenz genehmigt, kann Ihr Ehescheidungsverfahren reibungslos durchgeführt werden, ohne dass Sie auch nur ein einziges Mal nach Deutschland reisen müssen.

Ein weiterer Vorteil ist die Privatsphäre bei der Ausfüllung der Scheidungsunterlagen. Viele bevorzugen diese Diskretion in den eigenen vier Wänden. Dazu gehört auch, dass ein persönliches Treffen mit dem Ex-Partner außerhalb des Gerichts meistens entfällt. Dadurch werden gewisse Spannungen und Konflikte reduziert. 

Zudem wird häufig behauptet, dass die Online-Scheidung zudem günstiger sei – doch stimmt das wirklich?

Kostenersparnis – Ist die Online-Scheidung günstiger?

Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Einkommen der beiden Ehepartner. Anhand des gemeinsamen Einkommens wird vom zuständigen Familiengericht für das Ehescheidungsverfahren ein Verfahrenswert (auch Streitwert genannt) festgesetzt. Je höher der Verfahrenswert, desto höher sind die Gerichts- und Anwaltskosten für das Ehescheidungsverfahren. Ich beantrage grundsätzlich, dass der Verfahrenswert für Ihr Ehescheidungsverfahren um 30 % gesenkt wird. Denn mit der einvernehmlichen Scheidung haben sowohl Anwalt als auch Gericht weniger arbeitet, was in vielen Fällen eine Reduzierung des Verfahrenswerts rechtfertigen kann. Wird der Verfahrenswert vom Gericht reduziert, reduzieren sich für Sie auch die Scheidungskosten. Außerdem teile ich dem Gericht das Vermögen der Ehegatten nur auf Anfrage mit. In vielen Fällen fragt das Familiengericht nicht nach dem Vermögen der Ehegatten, sodass dieses für die Festsetzung des Verfahrenswerts nicht herangezogen wird, was ebenfalls zu geringeren Scheidungskosten führt.

Eine Kostenersparnis wird also erzielt durch:

  • Antrag auf Reduzierung des Verfahrenswerts
  • Mitteilung eventuellen Vermögens nur auf explizite Nachfrage des Familiengerichts

Die folgenden Punkte können außerdem für Kostenersparnisse sorgen:

  • Reisekosten zur Kanzlei entfallen
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt für die beiden Ehepartner, Kosten für den zweiten Anwalt entfallen
  • Durch die schnellere Bearbeitung der Anträge können zusätzliche Beratungskosten entfallen
  • Wenn das Gericht den Antrag auf Teilnahme am Scheidungstermin per Videokonferenz genehmigt, entfallen weitere Reisekosten zum Gerichtstermin

Es ist also durchaus möglich, durch die Online-Scheidung viel Geld zu sparen.

Ist eine Online-Scheidung rechtskräftig?

Viele von Ihnen machen sich vermutlich Gedanken, ob eine Online-Scheidung die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine reguläre Scheidung aufweist. Hiermit kann ich Sie jedoch beruhigen – trotz des modernen Ablaufs entspricht die Online-Scheidung allen Anforderungen des Familienrechts. Schließlich verändert sich nur die vorherige Kommunikation und Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens. Der eingereichte Scheidungsantrag wird vom Familienrichter auf die gleiche Weise geprüft und ein Scheidungsbeschluss verkündet.

Wichtig ist nur, dass sie eine seriöse Kanzlei beauftragen, welche sich bestenfalls auf die Online-Scheidung spezialisiert hat.

 

Express-Scheidung - ohne Anwalt - Standesamt

Express-Scheidung - ohne Anwalt - Standesamt

Gibt es die Express-Scheidung demnächst ohne Anwalt beim Standesamt?

Das deutsche Familienrecht ist kompliziert und Scheidungen vom ehemaligen Gatten nicht nur schmerzhaft, sondern auch mitunter mit nicht unerheblichen Scheidungskosten und gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen verbunden. Das ist ein Problem, zumal beide Gesichtspunkte den nach einer Scheidung notwendigen Neustart wesentlich beeinflussen. Jemand, der finanziell und mental am Boden ist, kann mitunter nicht so leicht wieder aufstehen und benötigt eventuell Unterstützung. Daher muss allen an dem Scheidungsverfahren Beteiligten daran gelegen sein, sämtliche Prozesse zu vereinfachen und zu vergünstigen.

Im Rahmen dieser Debatte hat der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS) nun den Vorschlag gemacht, statt mit einem Rechtsanwalt zu Gericht, lediglich mit seinem Noch-Ehegatten zum Standesamt zu gehen und sich dort durch Erklärung der Scheidungsabsicht vor einem Standesbeamten scheiden zu lassen.

Was genau schlägt der BDS vor?

Der BDS bezeichnet seinen Vorschlag als „Express-Scheidung vor dem Standesamt“. Dies beinhaltet, dass scheidungswillige Ehegatten eine Online-Scheidung bei den zuständigen Standesämtern durchführen können. Hierbei handelt es sich dann im juristischen Sinne nicht mehr um einen Gerichtsbeschluss, sondern um einen Verwaltungsakt. Konkret würde unter anderem an § 1564 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches gesägt:

„Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden.“

Tauscht man die „richterliche Entscheidung“ durch die Entscheidung eines Standesbeamten aus, rüttelt man an einem der Grundprinzipien des deutschen Ehescheidungsrechts. Ganz bewusst hat der Gesetzgeber mit der richterlichen Entscheidung eine hohe Hürde für Scheidungen gesetzt, um zu verhindern, dass sich Ehegatten leichtfertig scheiden lassen. So tiefgreifend der Eingriff somit ist, so erstrebenswert sind auf der anderen Seite die Ziele, die der BDS mit seinem Vorstoß verfolgt. Zum einen könnte das Verfahren vor dem Standesamt die Scheidungskosten gegebenenfalls reduzieren, zum anderen entlastet die Verlagerung der Scheidungsbefugnis auf die Standesämter die Familiengerichte.

Allerdings gibt es zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine „Express-Scheidung“ möglich ist. Erstens muss es sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln. Das bedeutet, dass keine Streitigkeiten zwischen den Ehegatten in wesentlichen Punkten der Scheidung mehr bestehen. Unter wesentlichen Punkten sind insbesondere die Unterhaltspflicht, das Umgangs- und Sorgerecht für eventuell gemeinsame Kinder sowie die Regelung des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs zu verstehen. Besteht in diesen Punkten zwischen den Ehegatten Einigkeit, steht der einvernehmlichen Scheidung nichts im Wege.

Zweite Voraussetzung der „Express-Scheidung“ ist, dass keine minderjährigen Kinder bei der Scheidung betroffen sind. Betrachtet man diese Voraussetzung vor dem Hintergrund, dass sich die Mehrheit der Ehegatten scheiden, wenn ihre Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stellt diese Bedingung ein nur im statistischen Ausnahmefall erfülltes Erfordernis dar.

In seiner Argumentation stützt der BDS seinen Vorstoß vornehmlich auf den Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dort sei die Scheidung bei den zuständigen Standesämtern bereits möglich. Während in Deutschland die Höhe der Scheidungskosten in vielen Fällen mehrere Tausend Euro betrügen, zahle man nun in Italien 16 Euro und in Spanien 50 Euro.

Ist die Scheidung beim Standesamt sinnvoll und umsetzbar?

Das deutsche Familienrecht knüpft mit dem Verweis auf die Entscheidung des Richters im Falle eines Scheidungsantrages ganz bewusst eine hohe Hürde, die den Ehegatten einerseits bewusst machen soll, dass die Scheidung eine mit Weitsicht zu treffende Entscheidung sein soll. Andererseits schützt sowohl die richterliche Entscheidung als auch der vorgesehene Anwaltszwang davor, dass scheidende Ehegatten unbewusst oder leichtfertig auf ihnen rechtmäßig zustehende Ansprüche verzichten, weil ihnen diese schlichtweg nicht bekannt sind. Hier seien nur einmal der Rentenausgleich, der Zugewinnausgleich oder Unterhaltsansprüche genannt. Solche Ansprüche sind in anderen Rechtsordnungen zum Teil überhaupt nicht vorgesehen und eine Prüfung solcher Ansprüche ist komplex und durchaus schwierig. Der unbewusste oder leichtfertige Verzicht auf Ansprüche ist rechtlich bindend, sodass schwerwiegende Folgen auch später in der Regel nicht mehr ausgebügelt werden können.

Das deutsche Familienrecht selbst für Anwärter des Anwaltsberufs aufgrund seiner Vielfältigkeit und Komplexität schwierig zu verstehen ist, sollten scheidungswillige Ehegatten, unbedingt vor einer Scheidung eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Rückschau und Ausblick: Veränderungen noch nicht in Sicht

Bereits vor einigen Jahren ist eine Gesetzesinitiative angeregt worden, die das gleiche Ziel, aber einen anderen Weg zum Inhalt hatte. Dieser bestand darin, dass scheidungswillige Ehegatten ihre Scheidung durch Beurkundung eines Notars erwirken konnten. Jedoch hätten sie beim Notar nachweisen müssen, dass sie sich vorher einer anwaltlichen Beratung unterzogen haben. Auch nach diesem Vorschlag lägen die Scheidungskosten im Minimum wohl kaum unterhalb der heutigen Scheidungskosten von durchschnittlich etwa  2.000 Euro.

Auch der jetzige Vorstoß des BDS wird im politischen Berlin nicht mit offenen Armen aufgenommen. Vielmehr sehen die zuständigen Ministerien keinen Änderungsbedarf. Somit wird es voraussichtlich mittel- und langfristig bei den aktuellen Regelungen des Familienrechts bleiben.

Gibt in der aktuellen Rechtsordnung einen Königsweg?

Einen echten Königsweg gibt es nach aktueller Lage wohl nicht. Allerdings können scheidungswillige Ehegatten einen Mittelweg zwischen umfassender anwaltlicher Vertretung und dem geringen Verbrauch von Geld- und Zeitressourcen gehen. Insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen benötigen Mandanten von Anwälten für Familienrecht häufig nur eine ausreichende Rechtsberatung bezüglich der gegenseitig bestehenden Rechte und Pflichten. In einer solchen Beratung kann dann unter Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles geprüft werden, ob überhaupt eine außergerichtliche oder gerichtliche Regelung erforderlich ist. Diesem Auftrag kann der Rechtsanwalt z.B. durch das Angebot einer sogenannten Online-Scheidung gerecht werden. Diese hilft dabei, Zeit- und Geldressourcen zu schonen, indem sie zum Beispiel die Übermittlung des Antrags an den Rechtsanwalt online erfolgen lässt. Daneben besteht stets die Möglichkeit, individuellen juristischen Rat einzuholen. Vor allem aber geht der Mandant kein Risiko ein, auf etwaige Ansprüche zu verzichten oder diese zu verlieren.

So ist es im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung möglich, nur einen Rechtsanwalt für die Antragsstellung zu beauftragen, der anschließend von beiden Ehegatten bezahlt wird. Hier kann bereits die Hälfte der Anwaltskosten gespart werden, und dennoch die Voraussetzung des Anwaltszwangs erfüllt werden. Hinzu kommt, dass Gerichte den Gegenstandswert unter Umständen und auf Anregung um bis zu 30% herabsetzen, wenn dies die Einfachheit und der Arbeitsaufwand des Verfahrens gebietet. Da sich daran die Gerichts- und Anwaltsgebühren orientieren, hat diese Entscheidung eine erhebliche Auswirkung auf die Gesamtkosten einer Scheidung.

Schließlich lässt sich festhalten, dass die Online-Scheidung zwei wesentliche Aspekte einer angenehmen Scheidung, nämlich zum einen die Kostenersparnis und zum anderen die notwendige rechtliche Beratung, miteinander verbindet und damit den aktuell wohl bestmöglichen Kompromiss für scheidungswillige Ehegatten darstellt.