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Düsseldorfer-Tabelle-2024 - Unterhalt

Düsseldorfer Tabelle 2024 – Die Anhebung des Kindesunterhalts zum neuen Jahr im Überblick

Die Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt im Jahr 2024 wirft einen Blick auf die zu erwartenden Veränderungen der Unterhaltsbeträge für das kommende Jahr. Bei Trennungen oder Scheidungen ist es üblich, dass ein Elternteil dem anderen finanziellen Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlt, wobei der hauptsächlich betreuende Elternteil das Geld erhält. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie zur Festlegung des Kindesunterhalts und gibt monatliche Zahlungen an, die den laufenden Lebensunterhalt des Kindes abdecken sollen, einschließlich Wohnkosten, Ernährung, Kleidung, Schulbedarf und Spielzeug.

Scheidung Einreichen per WhatsApp

Kann man eine Auslandsscheidung in Deutschland anerkennen lassen, wenn Dokumente per WhatsApp zugestellt wurden?

Scheidung einreichen per WhatsApp geht das?

Das Verfahren der Online Scheidung kann das Ehescheidungsverfahren für Scheidungswillige erheblich erleichtern. Dass es bei der Vereinfachung des Verfahrens allerdings auch Grenzen gibt, stellte das OLG Frankfurt am Main kürzlich in einem kuriosen Fall fest.
Wer sich im Ausland scheiden lässt, kann das ausländische Scheidungsurteil in der Regel in Deutschland anerkennen lassen und gilt dann auch in Deutschland als geschieden.
Die Anerkennung steht unter bestimmten Voraussetzungen, mit welchen sich ein Ehepaar, dessen Heirat in Kanada vollzogen wurde, kürzlich konfrontiert sah.

COVID-19, Klimawandel, Krieg: Der Einfluss globaler Krisen auf die Scheidungsrate

COVID-19, Klimawandel, Krieg: Der Einfluss globaler Krisen auf die Scheidungsrate

Das Familienrecht ist ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen, die die Menschen in einer gegebenen Zeit bewältigen. In den letzten Jahren haben globale Krisen wie die COVID-19-Pandemie, der Klimawandel und regionale Konflikte und Kriege beispielsweise in der Ukraine und Israel die Aufmerksamkeit auf die Frage gelenkt, wie diese Entwicklungen die Scheidungsrate beeinflussen. In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Aspekte dieser Thematik ausführlicher betrachten.

Reform des Unterhaltsrecht geplant

Unterhaltsrecht - was kommt auf Eltern zu? Reform des Unterhaltsrechts geplant

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat kürzlich Pläne zur Reform des Unterhaltsrechts, speziell des Kindesunterhalts, angekündigt, um eine gerechtere Verteilung der Unterhaltslasten zu erreichen. Diese Schritte sind im Einklang mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag festgelegt, in den kommenden Tagen sollen die Eckpunkte dieser Reform vorgestellt werden.

Buschmann beabsichtigt, das Unterhaltsrecht zu überarbeiten, um Elternteile, die sich im Rahmen von Umgangskontakten an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen, zu entlasten. Er erklärte gegenüber den Zeitungen der "Funke-Mediengruppe": "Wir werden die Unterhaltslasten fairer verteilen." In Kürze sollen die Eckpunkte dieser Reform vorgestellt werden, gefolgt von einem Gesetzentwurf, sofern möglich, in absehbarer Zeit.

Reform des Namensrechtes 2023-24

Die Reform des Namensrechts- Endlich mehr Flexibilität bei der Namenswahl?

Es gibt nicht viele Momente im Leben, in denen wir mit dem Thema Namensrecht in Berührung kommen. Umso einschneidender sind dafür die Lebensabschnitte, in denen sich mit Fragen des Namensrechts befasst werden kann. Die Wahl des künftigen Nachnamens wird vor der Eheschließung, nach einer Scheidung oder vor der Geburt oder Adoption eines Kindes relevant.

Das Rechtsgebiet des Namensrechts möchte Bundesjustizminister Marco Buschmann nun reformieren. Denn das aktuelle Namensrecht ist in vielen Punkten sehr restriktiv. Als Beispiel dieser aktuell viel diskutierten Rechtslage sei die sogenannte „Doppelnamenproblematik“ angeführt.

Mats Hummels Scheidung aus Sicht des Scheidungsanwaltes

Bildquelle Foto Mats Hummels: Sven Mandel, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Die Scheidung von Mats Hummels aus Sicht eines Scheidungsanwalts – Profifußball, Glamour & Ehe-Aus

Wenige deutsche Promis sind in der letzten Zeit so häufig in der Presse gelandet wie Cathy und Mats Hummels. Nachdem die Gerüchteküche um eine Trennung und Scheidung des bekannten Paares schon länger brodelte, haben der Profifußballer und die Influencerin und Moderatorin ihre Scheidung Ende letzten Jahres offiziell bekannt gegeben. Wie sich eine solche "Promischeidung" wie die der Hummels von den gut 142.800 sonstigen jährlichen Scheidungen in Deutschland unterscheidet und wie es sich auswirkt, dass sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, soll in diesem Artikel verdeutlicht werden.

Hausratsteilung-Tiere als Haushaltsgegenstände nach Scheidung

Scheidung & Haustiere - Wer bekommt die im Haushalt lebenden Haustiere?

Eine Scheidung kann nicht nur für die Ehegatten und deren dazugehörige Familie eine hohe Belastung darstellen. Auch für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Haustiere muss die neue Bleibe bei dem einen oder dem anderen Ehegatten entschieden werden. Aber wie wird gerichtlich über die zukünftige Bleibe von Bello, Felix und co. entschieden? Können Haustiere auch zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden wie Wohnungseinrichtung, Geschirr oder andere Gegenstände? Kann der Verbleib von Haustieren ähnlich wie bei dem Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, anhand des „Tierwohls“ ermittelt werden?

Checkliste - Einvernehmliche Scheidung

Checkliste einvernehmliche Scheidung – was sollte geklärt sein?

Viele Ehepaare möchten - wenn Sie sich scheiden lassen wollen - gerne eine Einvernehmliche Scheidung durchführen.

Die Gründe sind vielfältig. Zumeist möchte man sich langwierige und teuere Streitereien vor Gericht ersparen und sowohl seine Nerven als auch den Geldbeutel schonen, also Scheidungskosten reduzieren. 
Das Einsparpotential ist hierbei wirklich erheblich (vergleichen Sie mit unserem Scheidungskostenrechner) und schneller geht es zudem! 

Aber was bedeutet eigentlich einvernehmliche Scheidung und welche dinge müssen geregelt sein um eine solche durchzuführen?

Diese Fragen klärt, knapp & übersichtlich, unsere ultimative pdfCheckliste "Einvernehmliche Scheidung" 960.42 KB

Auswirkung: Volljährigkeit Kindes auf das vereinfachte Unterhaltsverfahren

Wie wirkt sich der Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes auf das vereinfachte Unterhaltsverfahren aus?

Urteil des OLG Stuttgart 28.02.2022 (FamRZ 2023, 301-302)

Das vereinfachte Unterhaltsverfahren:

Lebt ein Kind getrennter Eltern bei nur einem Elternteil, hat es möglicherweise einen Anspruch auf Unterhaltszahlung gegenüber dem anderen Elternteil, mit dem es nicht zusammenwohnt. Das Kind, beziehungsweise das Elternteil, mit dem es zusammenwohnt, kann diesen Anspruch im Wege eines vereinfachten Unterhaltsverfahren geltend machen. Dies wird in §§ 249 ff. FamFG geregelt:

Kann ChatGPT einen Anwalt ersetzen?

ChatGPT im Familienrecht, wird der Anwaltsberuf irgendwann von einer künstlichen Intelligenz ersetzt werden können?

Seit kurzer Zeit erlangt die künstliche Intelligenz „ChatGPT“ immer mehr Aufmerksamkeit in den Medien. Es wird als eine Revolution in der Entwicklung der künstlichen Intelligenz angesehen, fasziniert und beunruhigt dadurch gleichzeitig. Doch was ist diese neue künstliche Intelligenz genau und kann ChatGPT den Gang zu einem Rechtsanwalt in einem Scheidungsverfahren gänzlich ersetzen?

Wer zahlt den Ehe-Kredit bei der Scheidung?

Wer zahlt den Ehe-Kredit bei der Scheidung? Wer muss bei Scheidung den Ehe-Kredit abbezahlen?

Da Geld nicht auf Bäumen wächst, sondern in unserem Wirtschaftssystem von Zentralbanken künstlich erzeugt wird, müssen sich Menschen zumindest dann, wenn ihr Einkommen für große Investitionen nicht ausreicht, Geld bei einer Bank leihen. Ein solches Kreditgeschäft tätigen regelmäßig Ehegatten, um den Bau eines gemeinsamen Hauses, ein neues Auto oder die Ausbildung eines Kindes zu finanzieren. Zudem steigt die Kreditwürdigkeit und sinkt der Zinssatz, wenn mit einem Ehepaar zwei Personen für die Rückzahlung des Kredits einstehen.

Voraussetzungen einer Reduzierung des Verfahrenswerts um 30%

Scheidungskosten: Voraussetzungen einer Reduzierung des Verfahrenswerts um 30%

Scheidungskosten um 15 %* reduzieren

Auch wenn Scheidungen in Deutschland relativ kompliziert und teuer sind, können Sie stets geeignete Maßnahmen ergreifen, um Ihre Scheidungskosten zu reduzieren. Dazu zählt insbesondere, dass Ehegatten einvernehmliche Lösungen mit Blick auf die Scheidungsfolgen erzielen. Ebenso möchten wir zur Reduzierung Ihrer Scheidungskosten beitragen, indem wir eine Senkung des für die Scheidungskosten maßgeblichen Verfahrenswertes für die Ehesache um 30% beim Gericht beantragen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie das möglich ist und wann das Gericht einem Antrag zustimmt.

Ansatzpunkt: Reduzierung des Verfahrenswerts

Beschließt das Gericht, unserem Antrag stattzugeben, führt das mittelbar zur Reduzierung der Scheidungskosten. Das liegt daran, dass genau genommen der Verfahrenswert der Ehesache um 30% gemindert wird. Da das Gericht die Gerichts- und Anwaltskosten anhand des Verfahrenswertes mit Hilfe einer Gebührentabelle berechnet, senken sich in der Folge ebenso die Scheidungskosten. Ein niedrigerer Verfahrenswert entspricht in der Gebührentabelle einem niedrigeren Wert für die Anwalts- und Gerichtskosten. Der Verfahrenswert setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen:

infografik verfahrenswehrt zusammensetzung

 Reduzierung des Verfahrenswertes für die Ehesach

Der Ehevertrag

Der Ehevertrag – Was kann ich regeln?

Bei einer Hochzeit – dem schönsten Tag im Leben – hat das Paar natürlich andere Gedanken als Scheidung und Scheidungsanwalt oder Güterrecht und Ehevertrag.

Dennoch sollte man die Möglichkeit, seine Angelegenheiten in Form eines Ehevertrages für den Fall der Fälle zu regeln, nicht gänzlich außer Acht lassen. Denn einerseits verzeichnen die Statistiken, dass mittlerweile jede Dritte Ehe geschieden wird, sodass es zumindest sinnvoll erscheint, sich auch diesbezüglich abzusichern. Ein Ehevertrag kann ihnen eine einvernehmliche Scheidung erleichtern und somit auch die Scheidungskosten reduzieren.

Außerdem kann insbesondere das Wissen, dass für den Ernstfall eine gemeinsame Lösung geschaffen wurde, auch dazu führen, dass auch in schwierigeren Zeiten weniger Konfliktpotential zwischen Ihnen und ihrem Partner besteht, sodass es in letzter Konsequenz gar nicht zum Einsatz des Ehevertrages kommen muss. Denn selbst wenn man das Glück hat, dass die Ehe wie einander versprochen erst „durch den Tod geschieden wird“, dann kann man den Ehevertrag einfach beiseitelegen und das gemeinsame Leben genießen.

Versorgungsausgleich - Grenzen der freien Regelung

Versorgungsausgleich - Die Grenzen der freien Regelung

Auf dem Gebiet des Scheidungsfolgenrechts zählt der Versorgungsausgleich neben dem Unterhalt, dem Zugewinnausgleich und dem Sorge- und Umgangsrecht für eheliche Kinder zu den häufigsten und wichtigsten zu regelnden Folgesachen einer Ehescheidung. Unter Versorgungsausgleich versteht man den familienrechtlichen Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich unterschiedlich hoher und während der Ehezeit erworbener Rentenansprüche.

Der Versorgungsausgleich wird in der Regel von Amts wegen, also automatisch vom Gericht gemeinsam mit dem Ehescheidungsverfahren durchgeführt. Ein Antrag eines der Ehegatten ist nur dann erforderlich, wenn es sich um eine kurze Ehe handelt, die weniger als drei Jahre andauert oder sonstige Sonderregelungen greifen, beispielsweise bei Auslandsbezug der Scheidung. Der Versorgungsausgleich soll einen Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Rentenansprüche für den späteren Fall der Rente schaffen, unabhängig davon, welcher Ehegatte wieviel in der Ehe gearbeitet hat und Rentenansprüche erworben hat.

Weniger Einkommen wegen Corona: Kann ich mich trotzdem scheiden lassen?

Weniger Einkommen wegen Corona: Kann ich mich trotzdem scheiden lassen?

Im Zuge der Corona-Krise gab es in Deutschland zeitweise knapp 6 Millionen Menschen, die sich in Kurzarbeit wiederfanden. Während das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit soziale Härten abfedern kann, bedeutet es für viele Menschen, empfindliche Einkommenseinbußen hinzunehmen. Welche Folgen hat der teilweise Einkommensverlust für eine bevorstehende Scheidung? Kann ich mich trotzdem, möglicherweise mithilfe der Verfahrenskostenhilfe, scheiden lassen?

Ehegattenunterhalt zeitlich begrenzt?

Unterhalt bei Scheidung - Ist der Anspruch auf Ehegattenunterhalt zeitlich begrenzt?

Und wenn ja, wie lange muss ich den nachehelichen Unterhalt, also den Unterhalt nach der Scheidung noch zahlen? Mit diesem Thema hat sich kürzlich das Amtsgericht Frankenthal befasst und eine interessante Entscheidung getroffen.

Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) Az.: 71 F 214/19

Für viele Ehegatten, deren Ehe vor dem Aus steht, stellt sich die Frage, wie im Rahmen der Ehescheidung mit finanziellen Angelegenheiten verfahren wird. Insbesondere Unterhaltszahlungen der Ehegatten untereinander spielen dabei eine große Rolle. Während der Anspruch auf den während der Trennungszeit zu zahlenden Trennungsunterhalt mit Rechtskraft der Scheidung endet und damit in zeitlicher Hinsicht klar begrenzt ist, bleibt die Frage offen, wie lange denn nach rechtskräftig vollzogener Ehescheidung noch Unterhalt zu zahlen ist. Eine einheitliche Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da die Unterhaltsberechtigung von verschiedenen Faktoren abhängt. Im Grundsatz gilt jedoch, dass nach der Scheidung jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt verantwortlich ist (§ 1569 BGB). Nacheheliche Unterhaltsansprüche sind damit zumindest nach der Idee des Gesetzgebers eher die Ausnahme als die Regel. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Wie das Amtsgericht Frankenthal erst kürzlich entschied, kann es in Ausnahmefällen sogar vorkommen, dass der Unterhaltsanspruch nach der Ehescheidung zeitlich unbegrenzt fortbesteht.

Der Sachverhalt

Das Gericht hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem sich die Eheleute nach mehr als 30 Ehejahren haben scheiden lassen. Hierbei handelte es sich um eine sogenannte „Alleinverdienerehe“. Während der gesamten Ehezeit war die Frau nicht berufstätig, sondern hat sich um die drei gemeinsamen – mittlerweile volljährigen - Kinder gekümmert und den Haushalt geführt. Der Ehemann hat nach dem noch immer weit verbreiteten klassischen Rollenbild über die gesamte Ehe in Vollzeit gearbeitet und den Unterhalt für die Familie in finanzieller Hinsicht sichergestellt. Zum Zeitpunkt der Ehescheidung war die Frau, die mittlerweile über 60 Jahre alt ist, krankheitsbedingt erwerbsunfähig.

Die Entscheidung des Amtsgerichts

Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass die Frau gegenüber ihrem Ex-Ehemann Anspruch auf sogenannten Elementarunterhalt gem. § 1572 Nr. 1 BGB hat. Hierbei handelt es sich um den nachehelichen Unterhalt zur Deckung der Ausgaben des täglichen Lebens.

Denn wenn ein Ehepartner nach der Scheidung aufgrund von Krankheit nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, kann er auch vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Grundsätzlich entscheidet das Gericht beim nachehelichen Unterhaltsanspruch nicht nur über die Höhe des vom Ehegatten an den anderen zu zahlenden Unterhalts, sondern auch über eine zeitliche Befristung. Als Faustformel kann hier üblicherweise ein Drittel der Ehezeit angesetzt werden. Im Hinblick darauf, dass es sich vorliegend um eine mehr als 30 Jahre andauernde Alleinverdienerehe handelte aus der drei Kinder hervorgegangen sind, die von der Ehefrau überwiegend betreut wurden und vor dem Hintergrund, dass die Ehefrau mittlerweile über 60 Jahre alt und erwerbsunfähig ist, kommt eine zeitliche Begrenzung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs nach der Ansicht des Gerichts nicht Betracht. Es ergäbe sich aus den Gesamtumständen, dass die Ehefrau offensichtlich keine reelle Chance der Einkommenserzielung auf dem Arbeitsmarkt habe.

Fazit

Auch nach der Ehescheidung können weiterhin Unterhaltsansprüche bestehen. Abhängig vom Einzelfall und der vorherigen Gestaltung Ihrer Ehe können diese sogar zeitlich unbegrenzt fortbestehen, wobei die Unterhaltspflicht im Regelfall einer zeitlichen Begrenzung unterliegt.

 

Soll man Kinder gegen Corona impfen lassen?

Corona-Impfungen für Kinder – wenn sich Eltern uneinig sind

In einer Ehe gibt es zahlreiche Themen, die ein großes Streitpotential bergen. Meist geht es dabei um Werte und Überzeugungen, die nicht von beiden Partnern geteilt werden.
Seit der Zulassung der mRNA-Impfstoffe für Kinder schleicht sich deshalb ein neues Gesprächsthema in das Familienleben vieler.

Denn vertritt der eigene Partner eine gegenläufige Auffassung zu Impfungen als man selbst, handelt jeder grundsätzlich so, wie er es für richtig erachtet. Möchte derselbe Partner jedoch darüber entscheiden, wie mit dem gemeinsamen Kind verfahren wird, kann es zu kompromisslosen Auseinandersetzungen kommen.

Was es dabei zu beachten gibt, wie das Familiengericht in solchen Fällen entscheidet und wie es vielleicht doch noch zu einer Einigung kommen kann, wird im Folgenden aufgeklärt.

Entscheidender Ausgangspunkt: Wem obliegt das Sorgerecht?

Das Sorgerecht (unsere Inforeihe) wird im Gesetz definiert als die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen. Im Falle von medizinischen Behandlungen, wie etwa die Injektion eines Impfstoffs, geht es speziell um die Personensorge. Diese ist nicht zu verwechseln mit dem Umgangsrecht.

Verheiratete Ehepaare teilen sich die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind.
Ein geteiltes Sorgerecht  kann aber auch dann bestehen, wenn die Eltern bereits geschieden sind. In beiden Konstellationen ist grundsätzlich das Einverständnis beider Elternteile für Entscheidungen über das Kind erforderlich. Hiervon wird in Angelegenheiten des täglichen Lebens eine Ausnahme gemacht, um den Familienalltag praktikabler gestalten zu können.
Bei der Vornahme einer Impfung greift diese Ausnahme jedoch nicht. Der Grund hierfür liegt darin, dass durch eine Impfung körperliche Reaktionen verursacht werden können, wie etwa Erkältungssymptome. Dementsprechend wird eine Impfung als ein medizinischer Eingriff von bestimmter Relevanz klassifiziert und ist gerade keine Angelegenheit des täglichen Lebens. Die Einwilligung beider Elternteile muss also vorliegen.

Im Streitfall prüft das Gericht die Argumente der Eltern

Sollte es nicht zu einer Einigung der Eltern kommen, kann die Entscheidungsbefugnis über eine Corona-Impfung für das Kind durch das Gericht auf ein Elternteil übertragen werden. Dies geschieht über einen Antrag desjenigen Elternteils, welcher für die Durchführung einer Impfung ist.

In vergangenen Verfahren zu Standardimpfungen gegen Masern oder Keuchhusten, prüfte das Gericht, welcher Elternteil unter Beachtung des Kindeswohls vernünftiger zwischen dem Risiko von möglichen Impfschäden und dem Risiko einer Infektion mit dem Virus abwägt. Diesem Teil wurde sodann die Befugnis zugesprochen, über die Impfung des Kindes zu entscheiden.

Auch in jüngster Vergangenheit erging ein Urteil zur Corona-Impfung eines 16-Jährigen, in welchem das Gericht lediglich überprüfte, welcher Elternteil eher im Stande ist, eine durchdachte Entscheidung für das Kind zu treffen. Es entschied keinesfalls darüber, ob das Kind geimpft wird oder nicht. Der Grund für diese Zurückhaltung des Familiengerichts ist das Elternrecht aus dem Grundgesetz, Art. 6 II 1 GG.

Im Vordergrund steht der Wille und das Wohl des Kindes

Das Gericht berücksichtigt in seiner Entscheidung auch den Willen und vor allem das Wohl des Kindes, um das es im konkreten Fall geht. Inwieweit der Wille des Kindes eine Bedeutung für das Verfahren hat, hängt dabei von dem Alter und der persönlichen Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen ab.

Die persönliche Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit, in ärztliche Eingriffe und Untersuchungen rechtswirksam einzuwilligen. Vom Familiengericht wird also zunächst festgestellt, ob das betroffene Kind jene Argumente für und gegen eine Impfung verantwortungsvoll für sich abwägen und die Tragweite einer solchen medizinischen Behandlung erfassen kann. Damit positioniert sich das deutsche Recht entschieden gegen eine starre Altersgrenze in Bezug auf das Mitspracherecht.

Für die Altersgruppe ab 16 wird die geistige Reife für eine solche Entscheidung jedoch grundsätzlich zuerkannt.

Die Bedeutung der STIKO-Empfehlung im gerichtlichen Verfahren

Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein Gremium, das anhand der wissenschaftlichen Erkenntnisse das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Impfstoffs herausarbeitet. Darauf aufbauend gibt sie entweder eine Impfempfehlung für die Bevölkerung ab oder unterlässt dies.

Im gerichtlichen Verfahren fungiert eine Empfehlung der STIKO als Sachverständigengutachten. Somit muss kein weiterer Arzt als Sachverständiger geladen werden, der dem Gericht das Nutzen-Risiko-Verhältnis einer Impfung vorweist. Ob die streitige Impfung sinnvoll ist, wurde dann nämlich bereits durch die STIKO untersucht.

Individuelle Lebensumstände oder Vorerkrankungen des Kindes bleiben dadurch aber nicht unberücksichtigt. Denn im Falle einer Impfung wird die Impffähigkeit des Kindes unabhängig vom Urteil des Familiengerichts unbedingt von einem (Kinder-)Arzt untersucht.

Fazit:

Auch wenn die eigene Meinung als die einzig richtige erscheint, lohnt es sich doch im Interesse des Kindes eine sachliche Diskussion in der Familie zu führen. Diese gelingt nur, wenn sich beide Elternteile eingehend über die Impfung gegen das Coronavirus informieren. Ein Gespräch mit dem Arzt des Vertrauens kann beispielsweise zu mehr Information und Verständnis verhelfen. Eventuell gelingt hierüber eine Einigung mit dem Partner.
Sollte das nicht der Fall sein, darf jedenfalls zu keinem Zeitpunkt vergessen werden, dass beide Elternteile sicherlich das Beste für ihr Kind wollen.

 

Scheidungskosten und Scheidungsrate 2021

Auswirkungen der Coronapandemie auf Scheidungskosten und Scheidungsrate 2021

Die Pandemie wird von vielen schon für beendet erklärt, Experten warnen jedoch vor der insbesondere in Indien und England auftretenden Delta-Variante des Covid-19-Virus.
Fakt ist, dass sich die Infektionszahlen derzeit in Deutschland auf einem sehr geringen Niveau bewegen und seit Wochen täglich sinken.
Lässt sich nach über 15 Monaten Pandemie mit mehreren Lockdowns bereits ein Fazit über die Auswirkungen auf die Beziehungen der Deutschen, insbesondere auf die Scheidungsrate ziehen?

Im letzten Jahr hatten wir in diesem Artikel über den Anstieg der Scheidungsraten in Deutschland nach den Feiertagen und insbesondere aufgrund der Pandemie im Jahr 2020 berichtet.

Zahl der Eheschließungen deutlich geringer

Die Pandemie hatte zunächst deutlich messbare Auswirkungen auf die Zahl der Eheschließungen.
Viele Standesämter schränkten ihre Dienste ab März 2020 ein oder blieben sogar über längere Zeit geschlossen. Das zeigt sich in der Statistik:

Im 1. Halbjahr 2020 wurden in Deutschland 139.900 Ehen geschlossen.
Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es im gleichen Zeitraum noch 169.100.
Damit ist die Zahl der Eheschließungen in diesem Zeitraum im Jahr 2020 um 29.200 geringer als im Vorjahreszeitraum.

Bisher gibt es keine Daten darüber, ob die Eheschließungen daraufhin verschoben oder ganz abgesagt wurden. Es lässt sich jedoch bereits feststellen, dass in den darauffolgenden Monaten Mai und Juni 2020 wieder ein Anstieg der Eheschließungen verzeichnet werden konnte.

Nur leichter Effekt bei Ehescheidungen

Bei den Ehescheidungen hingegen vermuteten viele Experten einen drastischen Anstieg der Zahlen. Lockdown, Isolation, Homeoffice und Homeschooling ließen die Familien näher zusammenrücken. Diese Ausnahmesituation sollte viele Ehen scheitern lassen. Das Meinungsforschungsinstitut Civey stellte aufgrund einer Umfrage in Aussicht, dass sich die Scheidungsrate im Jahr 2020 durch die Pandemie verfünffachen könnte.

Rechtsanwalt Niklas Clamann verzeichnete, wie viele seiner Kollegen auch, lediglich einen leichten Anstieg der Scheidungsmandate. Der von vielen Experten prognostizierte „Scheidungsboom“ blieb im Jahr 2020 aus. Nach den ersten Monaten der Pandemie und des Lockdowns stieg die Zahl der Anfragen zwar deutlich an, jedoch mussten die meisten Scheidungsinteressenten bis zum eigentlichen Einreichen des Scheidungsantrages zunächst vertröstet werden.

Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung

Wer sich während des ersten Lockdowns im Jahr 2020 getrennt hat, kann sich in der Regel erst im Jahr 2021 scheiden lassen.
Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass Ehegatten, bevor sie die Scheidung vollziehen könne, zunächst mindestens ein Jahr getrennt leben müssen. Das sogenannte Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung für die Scheidung einer jeden Ehe. Eine Ausnahme stellt die Härtefallscheidung dar, die jedoch äußerst selten und nur unter sehr strengen Voraussetzungen vollzogen werden kann.

Das dürfte dazu führen, dass Scheidungsanwälte und Familiengerichte erst im zweiten Halbjahr 2021 und vermutlich auch im kommenden Jahr die Auswirkungen der Pandemie spüren werden.
Der „Scheidungsboom“ wird sich voraussichtlich in nächster Zeit bemerkbar machen.

Da verlässliche Statistiken für die Jahre 2020 und 2021 noch nicht vorliegen, lässt sich bisher kein abschließendes Fazit ziehen. Aller Voraussicht nach wird jedoch die Scheidungsrate im Jahr 2020 nur leicht gestiegen sein, ein stärkerer Anstieg wird sich vermutlich im Jahr 2021 zeigen.

Scheidungskosten sind gesunken

Wer sich während der Pandemie für die Scheidung seiner Ehe entschieden hat, hat für das Ehescheidungsverfahren vermutlich im Durchschnitt weniger gezahlt als vor der Pandemie.

Für jedes Ehescheidungsverfahren wird vom zuständigen Familiengericht ein Verfahrenswert festgesetzt, der die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten bestimmt.
Der Verfahrenswert richtet sich hauptsächlich nach dem Einkommen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages.
Dieses war durch die Pandemie vielfach stark beeinflusst, neben der Schließung der Gastronomie und des Einzelhandels waren die Auswirkungen in fast allen Bereichen spürbar. Durch Soforthilfen und Kurzarbeit fiel das Einkommen bei einem Großteil der Deutschen deutlich geringer aus.
Dies hatte zur Folge, dass auch die Kosten für das Ehescheidungsverfahren sanken.

Wer über ein geringeres Einkommen verfügte, seinen Job verlor oder als Selbstständiger keinen Umsatz mehr verzeichnete, konnte für sein Ehescheidungsverfahren staatliche Unterstützung in Form der Verfahrenskostenhilfe beantragen. Nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe werden die für das Ehescheidungsverfahren anfallenden Kosten vom Staat getragen und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen in Raten zurückzuzahlen.

Ob Sie für Ihr Ehescheidungsverfahren die Verfahrenskostenhilfe beantragen können oder wie hoch die für Ihr Ehescheidungsverfahren anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten ausfallen, können Sie mit unserem Scheidungskostenrechner berechnen.

 

Scheidungsgrund 2020 - Corona Ostern Weihnachten

Ostern, Weihnachten und Covid-19 - Warum steigen die Scheidungsraten 2020?

Deutschlandweit haben Scheidungsanwälte bestimmte Monate in ihrem Kalender rot markiert, in denen Überstunden und Wochenendarbeit an der Tagesordnung sind.

Was die Feiertage um Ostern und Weihnachten damit zu tun haben und warum im Jahr 2020 aufgrund der Pandemie fast der gesamte Kalender rot markiert gewesen sein dürfte, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Zahlen und Fakten

Doch zunächst etwas Statistik: Im Jahr 2019 wurden in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 416.340 Ehen geschlossen.

Im selben Jahr wurden ca. 149.000 Ehen geschieden, daraus ergibt sich eine Scheidungsquote von rund 35,79 Prozent. Auf eine Eheschließung im Jahr 2019 kamen rechnerisch also ca. 0,36 Ehescheidungen, oder anders gesagt: Mehr als jede dritte im Jahr 2019 in Deutschland geschlossene Ehe wird wieder geschieden werden.

Die durchschnittliche Dauer einer Ehe beträgt in Deutschland 15 Jahre, die meisten Ehen werden jedoch schon nach 6 Jahren wieder geschieden.

 Anzahl Scheidungen Deutschland 2010 bis 2018

Die Grafik zeigt, dass die Anzahl der seit 2011 in Deutschland durch richterlichen Beschluss vollzogenen Ehescheidungen rückläufig war. Von gut 180.000 Scheidungen pro Jahr (2010) ging die Anzahl der Scheidungen auf knapp 150.000 runter. Mit einem Rückgang um 30.000 Scheidungen pro Jahr lässt sich die deutliche Tendenz feststellen, dass es immer weniger Scheidungen in Deutschland gegeben hat.

Auswirkungen der Corona-Pandemie (Covid-19) auf den Scheidungsprozess

Nach dem erneuten Anstieg der Infektionszahlen innerhalb der letzten Wochen und der aufgrund dessen erlassenen Maßnahmen ist die Corona-Pandemie mit all Ihren Folgeproblemen auch im Eherecht wieder aktueller denn je.

Die Auswirkungen der Pandemie auf den Scheidungsprozess und die von den Gerichten eingeführten Lösungsstrategien habe ich für Sie nachfolgend zusammengefasst.

Wie läuft eine Trennung in Zeiten von Corona ab?

Trotz und in vielen Fällen auch gerade durch die Corona-Krise kommt es in einigen Partnerschaften zum Streit bis hin zur Trennung. Geschieht dies innerhalb einer Ehe, so hat dieser Schritt nicht nur persönliche Auswirkungen, sondern kann auch für eine eventuell anstehende Scheidung maßgeblich sein. Denn eine Scheidung in Deutschland kann grundsätzlich erst durchgeführt werden, wenn man seit mindestens einem Jahr getrennt voneinander lebt.

Kein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung möglich

Eine tatsächliche räumliche Trennung durch den Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung kann sich zurzeit allerdings als besonders schwierig erweisen. Vielerorts haben Immobilienmakler ihre Tätigkeiten einschränken müssen, Vermieter haben aus Gründen des Gesundheitsschutzes geplante Besichtigungen abgesagt und auch die finanzielle Belastung eines Umzuges und einer neuen Wohnung kann teilweise aufgrund Corona-bedingter Kurzarbeit ein unüberwindbares Hindernis darstellen.

Die Trennung innerhalb eines Haushaltes

In einer solchen Situation gewinnt die Möglichkeit der besondere Bedeutung. Denn auch ohne Auszug eines der Ehepartner kann eine Trennung im scheidungsrechtlichen Sinne erfolgen. Wichtig ist hierbei die sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“ Voraussetzung dafür ist, dass die Räume bis auf die Küche und das Badezimmer der gemeinsamen Wohnung unter den Ehepartnern aufgeteilt werden müssen und jeder seinen Haushalt allein führt und für sich allein wirtschaftet.

Unter Beachtung dieser Regeln ist somit trotz der besonderen Umstände eine Trennung möglich.

Kann ich mich trotz Corona scheiden lassen?

Auch wenn die Corona-Pandemie natürlich auch die Familiengerichte in ihrer Arbeit betrifft, ist es selbstverständlich weiterhin jederzeit möglich einen Scheidungsantrag (auch online) zu stellen.

Was kostet eine Scheidung im Durchschnitt?

Vorab die kurze Antwort*:

Die von uns auf Basis des durchschnillichen Einkommens in Deutschland berechneten durchschnittlichen Scheidungskosten betragen 3.826,96 EUR pro Scheudungsverfahren.

Also betragen die Kosten für eine Scheidung pro Ehegatte im Durchschnitt 1.913,48 EUR.

* bitte beachten Sie dass es sich lediglich um einen Schätzwert handelt - ihre individuellen Scheidundkosten können davon erheblich abweichen!

Die Kosten für eine Ehescheidung sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Frage nach Ihren Scheidungskosten können wir nicht pauschal beantworten. Nutzen Sie unseren Scheidungskostenrechner, um Ihre Scheidungskosten zu überschlagen oder kontaktieren Sie mich direkt.

 Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert - sind also individuell unterschiedlich. In den von mir bereitgestellten FAQ Scheidungskosten finden Sie zwei Berechnungsbeispiele. Zusätzlich gehen wir der Frage nach, wie hoch die Scheidungskosten für Ehegatten im Durchschnitt sind.

Da es keine offiziellen Statistiken dafür gibt, wie viel Geld Ehegatten in Deutschland für ihre Scheidung bezahlen, muss man andere Richtgrößen für die Ermittlung der durchschnittlichen Scheidungskosten heranziehen. Der Verfahrenswert ist maßgeblich für die Berechnung der individuellen Scheidungskosten. Da die Scheidungskosten einen Anteil des Verfahrenswertes darstellen, steigen und fallen sie mit dem Verfahrenswert. Somit kommt es zunächst allein auf den Verfahrenswert an.

wer zahlt die Scheidung bei Hartz 4

Wer zahlt die Scheidungskosten bei Hartz-IV-Empfängern?

Sich trennenden Ehegatten kommen die Kosten einer Ehescheidung häufig teuer zu stehen, gerade dann, wenn sie sich vor Gericht um Details der Scheidungsfolgen streiten. Allerdings stellt sich die Frage, wie Ehegatten, die Bezieher von Sozialhilfe, ALG II oder Hartz IV sind, mehrere tausend Euro für ein Scheidungsverfahren zahlen können. Da ihnen das in der Regel unmöglich ist, können sie die Verteidigung oder Durchsetzung ihrer Rechte eigentlich nicht wahrnehmen. Um diesem Zustand Abhilfe zu schaffen, hat der Gesetzgeber das Instrument der Verfahrenskostenhilfe und damit die Möglichkeit, ein Ehescheidungsverfahren auch dann anzustrengen, wenn einem die finanziellen Mittel dafür fehlen.

TIPP: Nutzen Sie unseren Service! Wir beantragen für Sie die Verfahrenskostenhilfe!

Was bedeutet Verfahrenskostenhilfe?

Verfahrenskostenhilfe ist der Fachbegriff für finanzielle Hilfen des Staates, die allgemein auch unter dem Begriff der Prozesskostenhilfe verstanden werden. Verfahrenskostenhilfe bedeutet, dass eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, dann auf Antrag Prozesskostenhilfe erhält, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Diese 3 Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht, das Geld also tatsächlich vom Staat verlangt werden kann, müssen drei Voraussetzungen vorliegen.

  1. Erstens ist notwendig, dass der Anspruchssteller ein Verfahren führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen kann. Ein Verfahren führen muss derjenige, der die Verfolgung oder Verteidigung seiner Rechte anstrebt. Dazu gehört auch das Führen eines Ehescheidungsverfahrens. Die dafür erforderlichen Kosten können insbesondere Sozialhilfebezieher, Geringverdiener, Hartz-IV-Empfänger und Personen mit hoher finanzieller Belastung oder Verschuldung nicht aufbringen. Bei Beziehern von ALG II ist also regelmäßig die erste Voraussetzung erfüllt.
  2. Zweitens muss das angestrebte Verfahren nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten auf Erfolg haben. Das ist dann der Fall, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Ehescheidung vorliegen. Diese umfassen das Scheitern der Ehe. Das Scheitern der Ehe wird vermutet, wenn die Ehegatten ihre häusliche Gemeinschaft für ein Jahr aufgegeben haben (Trennungsjahr). Die Trennung von „Tisch und Bett“ kann dabei sogar innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen.
  3. Zum dritten darf die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung auch nicht mutwillig erscheinen. Mutwilligkeit liegt vor, wenn eine Partei, die keine Verfahrenskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolgt besteht. Die Testfrage für diese Voraussetzung könnte genauso folgendermaßen formuliert werden: Würde die Partei von der Verfahrensführung absehen, wenn sie die Kosten selbst tragen müsste? Ist den Ehegatten ernstlich an einer Scheidung gelegen, liegen sollten hier aber keine Probleme auftreten.

Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe darf nicht ausgeschlossen sein

Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe auch nicht ausgeschlossen sein darf. Ein Ausschluss des Anspruchs kann mehrere Gründe haben. Einerseits darf keine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen. Andererseits wird Verfahrenskostenhilfe auch nicht gewährt, wenn aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht jemand anderes (Ehegatte) für die Kosten des Scheidungsverfahrens aufkommen muss.

„Nachteile“ der Verfahrenskostenhilfe

Da Bezieher von ALG II kein Einkommen oder ein nur sehr geringes Einkommen haben, werden die vom Staat übernommenen Kosten ganz oder teilweise erlassen. Bei der Verfahrenskostenhilfe soll es sich nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch auch nicht nur um ein „Geschenk“ handeln. Daher hat der Berechtigte die Pflicht, dem Gericht jede wesentliche Verbesserung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse oder eine Änderung seiner Anschrift unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Lässt es die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu, kann das Gericht die Beträge der Verfahrenskostenhilfe nachträglich unter Umständen zurückverlangen.

Wie erhalte ich nun Verfahrenskostenhilfe?

Verfahrenskostenhilfe kann nur auf Antrag einer Partei bewilligt werden. Es wird auch bei Ehescheidungsverfahren stets zwischen den Parteien unterschieden, sodass, wenn beide Ehegatten ALG II-Bezieher sind, zwei unterschiedliche Anträge gestellt werden müssen. Den Antrag vor Gericht stellt in der Regel der prozessbevollmächtigte Anwalt. Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, aus der sich die Anspruchsberechtigung ergibt, beizufügen. Dazu gehören unter anderem Hartz-IV-Bescheid, Einkommensbelege, Schuldenbelege, Wohnkostenbelege und eine Darstellung der eigenen Vermögenswerte. Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann auch noch im Laufe des Scheidungsverfahrens gestellt werden.

 

TIPP: Die Frage danach wer die Kosten einer Scheidung bezahlt stellt sich nicht nur bei geringem Einkommen. 
Lesen Sie hierzu aus unserer Info-Reihe Scheidungskosten: Wer bezahlt die Scheidungskosten?
Kostenlose Scheidungsberatung Sozialhilfe oder Hartz-IV

Kostenlose Scheidungsberatung - Beratungshilfeschein bei Sozialhilfe oder Hartz-IV

Was können Sie tun, wenn Ihnen für eine Scheidungsberatung das Geld fehlt?

Sie können beim zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen! Die Inanspruchnahme einer Scheidungsberatung durch einen Rechtsanwalt kostet in der Regel Geld.

Aber was ist also zu tun, wenn Sie über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, um die Rechtsanwaltsgebühren z.B. für eine Beratung zur Trennung, Scheidung, zu den für ein Scheidungsverfahren anfallenden Scheidungskosten, zum Unterhalt, zum Zugewinn und so weiter, verfügen?

Der Gesetzgeber hat für solche Fälle, zum Beispiel bei Sozialhilfe oder Hartz-IV-Bezug, die Möglichkeit eröffnet, sogenannte Beratungshilfe zu beantragen.
Beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz kann daher ein Beratungshilfeschein beantragt werden, der dann einem Rechtsanwalt der Wahl vorgelegt wird. Dieser rechnet seine Gebühren anschließend direkt mit dem Gericht ab und kann maximal einen Eigenanteil von 15,- Euro von Ihnen verlangen. Vielfach sehen die Rechtsanwälte allerdings von der Erhebung dieser 15,- Euro ab, so dass Ihnen in diesem Fall für die Scheidungsberatung überhaupt keine Kosten entstehen. Es besteht auch die Möglichkeit direkt zum Rechtsanwalt zu gehen und diesen zu bitten, Beratungshilfe zu beantragen. Für den Fall allerdings, dass der Antrag abgelehnt wird, muss der Antragsteller die angefallenen Rechtsanwaltskosten selbst. Daher ist es meistens ratsam, den Aufwand in Kauf zu nehmen und die Beratungshilfe eigenständig zu beantragen. Grundsätzlich ist jeder Anwalt verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten und einen Beratungshilfeschein auch zu akzeptieren, obwohl er für die Beratung eine deutlich geringere Vergütung als üblich erhält. Ablehnen darf der Anwalt eine Beratung nur im Ausnahmefall, wenn er besondere Gründe glaubhaft machen kann.

Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass Rechtsanwälte, die eine sogenannte Online Scheidung anbieten, vielfach ebenfalls eine kostenlose Scheidungsberatung anbieten.

Nehmen Sie hierzu gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Änderung Kindsnamen durch Mutter

Geschiedene Mutter ändert Kindsnamen gegen den Willen des Vaters

Darf eine Mutter allein den Nachnamen des Kindes bestimmen?

Ob allein die Mutter demnächst ohne Zustimmung des Vaters den Nachnamen gemeinsamer Kinder ändern kann, wird seit Beginn des neuen Jahres mit viel Aufregung in Familienrechtskreisen diskutiert. Grund dafür ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. Januar 2020, der einem Antrag der Kindesmutter zur Änderung des Namens ihrer Tochter stattgab, obwohl der leibliche Vater widersprach.

Der Sachverhalt

Die Familiensache vor dem OLG Frankfurt handelte von einer geschiedenen Mutter, die die Umbenennung eines gemeinsamen Kindes ohne die Einwilligung ihres früheren Partners beantragte. Das Mädchen sollte den Nachnamen des neuen Ehemanns ihrer Mutter erhalten. Die Mutter selbst trug diesen Namen bereits. Zudem war aus ihrer aktuellen Ehe bereits ein Kind hervorgegangen, das ebenfalls den Nachnamen des aktuellen Ehemanns trägt. Hinzu kommt, dass das Mädchen seit circa sechs Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem leiblichen Vater hatte. Außerdem hatte die Tochter bereits den Wunsch geäußert, den Namen ihres Stiefvaters annehmen zu wollen.

Bevor die Mutter vor das OLG zog, hatte sie bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht den gleichen Antrag gestellt – jedoch ohne Erfolg.

Der Beschluss des OLG Frankfurt

Nun gab ihr das OLG Frankfurt überraschenderweise recht. Überraschend ist der Beschluss deshalb, weil nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine derartige Namensänderung die Gefährdung des Kindeswohls vorliegen muss. Wann das Kindeswohl gefährdet ist, richtet sich nach § 1666 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches:

Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

Eine Gefährdung des Kindeswohls ist im vorliegenden Fall wohl kaum anzunehmen. Auch wenn das Mädchen ihren Vater seit 2014 nicht mehr begegnet war, ist dieser Umstand noch kein Grund für die Annahme, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl oder das Vermögen des Kindes gefährdet ist.

Die Begründung der Richter

In ihrer Begründung führten die Richter dennoch an, dass die Distanz zwischen Vater und Tochter aufgrund der abgebrochenen Verbindung genauso wie die Belastung des seelischen Wohls des Kindes durch die Namensverschiedenheit mit ihrer Mutter und ihrer Halbschwester groß seien. Folglich hielten sie den Antrag der Mutter für begründet und beschlossen so die Namensänderung des Kindes. Die Namensänderung des Kindes kann jedoch erst erfolgen, wenn der Beschluss des OLG rechtskräftig geworden ist.

Fazit: Beschwerde vor dem BGH könnte Erfolg haben

Die Begründung des OLG Frankfurt gereicht offensichtlich nicht zur Darstellung einer Gefährdung des Kindeswohls. Offenbar haben sich die Richter weniger an einer Gefährdung des Kindeswohls als vielmehr an einer Förderung des Kindeswohls orientiert. Dabei haben sie insbesondere Rücksicht auf die Haltung des Kindes, die innere Bindung des Kindes zu ihrer Mutter und ihrem Stiefvater sowie auf die Kontinuität und Stabilität in den Erziehungsverhältnissen des Kindes genommen. Damit lässt sich das Urteil nachvollziehen, gerade mit Hinblick auf den Willen des Kindes. Allerdings wird spannend zu sehen sein, ob der Beschluss vor dem BGH als höchster Instanz für Zivilsachen standhalten kann, zumal die Beschwerde des Vaters bereits zugelassen worden ist.

Düsseldorfer Tabelle 2020

Düsseldorfer Tabelle 2020 - Unterhalt - was ändert sich im Jahr 2020

OLG Düsseldorf bestimmt: Es gibt mehr Geld für Trennungskinder Düsseldorfer Tabelle - PDF Download

Alle Jahre wieder, ab dem 1. Januar 2020 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Sie regelt im wesentlichen die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes. Obwohl der seit 1979 vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen Tabelle keine Gesetzeskraft innewohnt, halten sich die Familiengerichte an die in der Tabelle angegebenen Unterhaltsbeträge.

Wie groß sind die Veränderungen für Trennungskinder und Alleinerziehende tatsächlich?

Düsseldorfer Tabelle - A. Kindesunterhalt     
   Nettoeinkommen des
Barunterhaltspflichtigen
(Anm. 3, 4)
Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 1 BGB)
 Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
(Anm. 6)
     0 – 5  6 – 11  12 – 17  ab 18    
    Alle Beträge in Euro    
1. bis 1.900 369 424 497 530  100  960/1.160
2.  1.901 - 2.300 388 446 522 557  105 1.400
3.  2.301 - 2.700 406 467 547 583  110 1.500
4.  2.701 - 3.100 425 488 572 610 115 1.600
5.  3.101 - 3.500 443 509 597 636  120 1.700
6.  3.501 - 3.900 473 543 637 679  128 1.800
7.  3.901 - 4.300 502 577 676 721  136 1.900
8. 4.301 - 4.700 532 611 716 764  144 2.000
9. 4.701 - 5.100 561 645 756 806  152 2.100
10. 5.101 - 5.500 591 679 796 848  160 2.200
 ab 5.501 nach den Umständen des Falles

Beim Vergleich der neuen Tabelle mit der Tabelle aus dem Jahr 2019 fällt auf, dass die Änderungen ausschließlich Betragssteigerungen zum Inhalt haben. Schaut man sich den geringsten Betrag für Kinder im Alter von 0 bis 5 an, ist festzustellen, dass dieser um EUR 15 von bislang EUR 354 auf EUR 369 gestiegen ist. Dies entspricht einer Erhöhung von circa 4,24 %.

Kinder, die ihr 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, profitieren in geringerem Ausmaß. In der niedrigsten Einkommensgruppe steigt für sie der Betrag um lediglich EUR 3 von EUR 527 auf EUR 530. Dies entspricht gerade einmal einer Steigerung von 0,57 %. Prozentual weisen die Steigerungen in den weiteren Einkommensklassen nur minimale Unterschiede zu den Steigerungen der ersten auf.

Um zu ermitteln, ob Unterhaltsberechtigte im kommenden Jahr 2020 tatsächlich mehr im Portemonnaie haben, muss die Steigerung mit der Inflationsrate verglichen werden. Die Inflationsrate betrug im Jahr 2019 durchschnittlich 1,43 % (Quelle: Statistia). Beim Vergleich der beiden Steigerungsraten ist zu erkennen, dass Kinder unter 6 Jahren deutlich mehr Kaufkraft besitzen werden und die Kaufkraft von Kindern ab 18 Jahre sogar abnehmen wird, da die Steigerungsrate hinsichtlich des Unterhaltsbetrages ihrer Altersklasse unter der der Inflationsrate liegt. Absolut betrachtet kann diese Altersgruppe dennoch deutlich mehr Geld ausgeben, was mit Blick auf deren höheres Alter nur gerecht erscheint. Schließlich bieten sich Kindern unter 6 Jahren erheblich weniger Möglichkeiten, ihr Geld selbständig auszugeben als Volljährigen.

Express-Scheidung beim Standesamt

Gibt es die Express-Scheidung demnächst ohne Anwalt beim Standesamt? 

Das deutsche Familienrecht ist kompliziert und Scheidungen vom ehemaligen Gatten nicht nur schmerzhaft, sondern auch mitunter mit nicht unerheblichen Scheidungskosten und gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen verbunden. Das ist ein Problem, zumal beide Gesichtspunkte den nach einer Scheidung notwendigen Neustart wesentlich beeinflussen. Jemand, der finanziell und mental am Boden ist, kann mitunter nicht so leicht wieder aufstehen und benötigt eventuell Unterstützung. Daher muss allen an dem Scheidungsverfahren Beteiligten daran gelegen sein, sämtliche Prozesse zu vereinfachen und zu vergünstigen. 

Im Rahmen dieser Debatte hat der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS) nun den Vorschlag gemacht, statt mit einem Rechtsanwalt zu Gericht, lediglich mit seinem Noch-Ehegatten zum Standesamt zu gehen und sich dort durch Erklärung der Scheidungsabsicht vor einem Standesbeamten scheiden zu lassen. 

Was genau schlägt der BDS vor? 

Der BDS bezeichnet seinen Vorschlag als „Express-Scheidung vor dem Standesamt“. Dies beinhaltet, dass scheidungswillige Ehegatten eine Online-Scheidung bei den zuständigen Standesämtern durchführen können. Hierbei handelt es sich dann im juristischen Sinne nicht mehr um einen Gerichtsbeschluss, sondern um einen Verwaltungsakt. Konkret würde unter anderem an § 1564 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches gesägt: 

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf das Aufenthalts- und Scheidungsrecht?

Vorsicht Brexit: Deutsch-britische-Paare stehen vor unbekannten rechtlichen Veränderungen

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf das Aufenthalts- und Scheidungsrecht?

Wie genau der Brexit aussehen wird ist immer noch höchst ungewiss. Nur eines ist klar: Nach dem Brexit wird Großbritannien nicht mehr Teil der EU sein und damit auch nicht mehr an EU-weite rechtliche Vereinbarungen gebunden sein.

Welche Szenarien sind denkbar?

Generell gilt folgendes: Entweder das britische Parlament akzeptiert den aktuellen Brexit-Vertrag (Option 1, der so genannte "Deal") oder es kommt zu einem ungeregelten Brexit (Option 2, der so genannte "No-Deal"). Denkbar wären auch weitere Szenarien, wie beispielsweise ein stufenweiser Austritt aus der EU oder eine Verlängerung der Austrittsfrist. Bei einem ungeregelten Austritt (also ohne Vertrag) wäre Großbritannien nach dem Austritt ein so genannter Drittstaat. Das bedeutet, dass Großbritannien rechtlich wie andere Drittstaaten (z.B. Indien oder China) zu behandeln wäre. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für deutsch-britische Paare.

Was ändert sich für deutsch-britische Paare in Großbritannien?

Wenn der Brexit kommt, dann können EU-Bürger nicht mehr in den Genuss der EU-weiten Niederlassungsfreiheit und des Daueraufenthaltsrechts kommen.
Allerdings sind Übergangsregelungen vom britischen Innenministerium geplant, die theoretisch unabhängig von einem Deal oder no-Deal vom britischen Innenministerium festgelegt werden können. Diese Regelungen sehen wie folgt aus:
Grundsätzlich gilt, dass EU-Bürger, die in Großbritannien leben bis Ende Juni 2021 die Möglichkeit haben, sich für einen dauerhaften Aufenthalt in Großbritannien zu bewerben. Hierfür ist nur der Nachweis der Identität und ein Wohnsitz sowie eine Erklärung über etwaige Vorstrafen notwendig. Wer bereits seit 5 Jahren in Großbritannien gelebt hat, erhält eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis. Um einen dauerhaften Aufenthalt zu erhalten ist ein Antrag in Großbritannien zu stellen, welcher für Erwachsene 65 Pfund kosten soll (umgerechnet ca. 74 Euro).
Für alle ca. 3,5 Millionen EU-Bürger im Vereinigten Königreich wird es nach dem Brexit dann verpflichtend sein, einen solchen Antrag auf Erteilung einer "Niederlassungserlaubnis" zu stellen
Neben diesem Aufenthaltsrecht ist es natürlich auch möglich, die britische Staatsbürgerschaft zu beantragen, was sich insbesondere für Paare lohnt, die sowieso vorhatten, den Rest ihres Lebens in Großbritannien zu verbringen.

Was ändert sich für deutsch-britische Paare in Deutschland?

In Deutschland haben alle Briten, die länger als 5 Jahre hier leben automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung und können optional auch die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Problematisch und ungewiss wird es für Briten, die weniger als 5 Jahre in Deutschland leben.
Wenn es zu einem No-Deal-Brexit kommen sollte und die deutsche Bundesregierung keine Ausnahmeregelungen speziell für Briten erlässt, dann wäre Großbritannien wie ein so genannter Drittstaat zu behandeln , mit der Folge, dass dann für alle Briten die ausländerrechtlichen Vorschriften gelten, wie sie aktuell auch für nicht-EU-Bürger gelten.
Konkret bedeutet dies, dass Briten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist (Touristen-Visa werden grundsätzlich nur für 90 Tage - 3 Monate erteilt) sich um den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis kümmern müssen. Eine solche Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich zeitlich beschränkt und wird nur für die folgendes Zwecke ausgestellt: Zwecks Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder aufgrund politischer sowie familiärer Gründe.
Wenn ein Ausländer seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und weitere Voraussetzungen (Sicherung des Lebensunterhalts, keine Vorstrafen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache etc.), kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Es zeigt sich deutlich wie kompliziert die Aufenthaltsrechtliche-Problematik für deutsch-britische Paare werden kann.

Was sollten deutsch-britische Paare tun?

Deutsch-britische Paare sollten sich zunächst genau überlegen, wo sie in Zukunft leben möchten. Anschließend sollte über alle Optionen - also sowohl über die Beantragung eines Aufenthaltstitels - als auch über die Beantragung der britischen oder deutschen Staatsbürgerschaft nachgedacht werden.
Auch bereits verheiratete Paare sollten sich erkundigen, welches Recht im Falle einer Scheidung und bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung (insbesondere beim Zugewinnausgleich) Anwendung finden würde.
Bisher galt in Bezug auf das anwendbare Scheidungsrecht, dass die europaweit geltende Rom-III-Verordnung das anwendbare Scheidungsrecht bestimmt hat.
In dem aktuellen Entwurf des Brexit-Vertrags findet sich keine Vereinbarung, dass diese Verordnung weiter gelten soll. Dies kann dann zur Folge haben, dass im Fall einer Scheidung plötzlich unerwarteter Weise britisches oder eben deutsches Recht zur Anwendung kommt.
Dabei gibt es durchaus beachtliche Unterschiede zwischen dem deutschen und britischen Scheidungsrecht.
Das britische Rechts sieht vor, dass ein britisches Gericht für eine Scheidung dann zuständig ist, wenn mindestens einer der beiden Ehepartner für eine gewisse Zeit in England gewohnt haben.
Es reicht aus, wenn das Paar für sechs Monate in England gelebt hat oder mindestens einer der beiden für ein Jahr in England wohnhaft war, damit ein englisches Gericht bezüglich der Scheidung entscheiden kann.
Dabei hat das britische Scheidungsrecht den Ruf besonders großzügig gegenüber Frauen zu sein.
Anders als im deutschen Recht gibt es im britischen Recht beispielsweise das "Modell der lebenslangen Versorgung", sodass eine Ex-Ehegattin durchaus lebenslangen Unterhalt erwarten kann. Im deutschen Recht ist dies nur in seltenen Ausnahmefällen denkbar.
Außerdem kann es nach britischem Recht zu einer Aufteilung des gesamten Vermögens kommen, also nicht nur ein Ausgleich von 50 % des Zugewinns, der während der Ehe dazugewonnen wurde, sondern eine vollständige Aufteilung des Vermögens.
Deswegen war England und insbesondere London der Gerichtsstand der Wahl für viele prominente Ehefrauen, die einen (Zweit-)Wohnsitz dort hatten.

Fazit: Eine Rechtswahl-Vereinbarung kann Klarheit schaffen

Da es sehr ungewiss ist, ob und welche Änderungen sich ergeben, sollte jedenfalls über eine Rechtswahl-Vereinbarung nachgedacht werden. Eine solche Vereinbarung kann auch nachträglich geschlossen werden. Zu beachten sind jedenfalls etwaige Formvorschriften (z.B. notarielle Beurkundung).
Eine solche Vereinbarung schafft in jedem Fall Rechtssicherheit und man ist nicht mehr der Ungewissheit der weiteren politischen Entwicklung unterworfen.
Welche konkreten Änderungen sich im Familien- und Scheidungsrecht ergeben werden, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.

 

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FAQ Einvernehmliche Scheidung
FAQ oder "Häufig gestellte Fragen" zum Thema einvernehmliche Scheidung.

Was Sie schon immer über eine einvernehmliche Scheidung wissen wollten und mehr finden Sie jetzt in unseren FAQ zum Thema.

Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?

Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass das Gericht nur noch über die Scheidungsvoraussetzungen selbst und gegebenenfalls über den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) entscheiden muss. Hinsichtlich aller anderen Folgesachen wie z.B. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder haben die Ehegatten untereinander eine einvernehmliche Regelung getroffen.
Das Gericht muss also nicht mehr über eventuelle gegenseitige Ansprüche und Forderungen entscheiden, über die gestritten wird. Die einvernehmliche Scheidung ist die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit geschieden zu werden. Wenn Sie ihr Scheidung online beauftragen, ergeben sich in der Regel weitere Vorteile in Bezug auf Kosten und Verfahrensdauer.

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Kostenvoranschlag Scheidungskosten

Wie ist der Ablauf einer einvernehmliche Scheidung?

Wie läuft die einvernehmliche Scheidung ab?
Der Ablauf bei einer einvernehmlichen Scheidung ist erfeulich schnell umrissen:
  1. Das Einvernehmen zwischen den Ehegatten in allen strittigen Punkten sollte vorliegen.
  2. Ein Scheidungsanwalt muss (ggf. online) beauftragt werden
  3. Der Scheidungsantrag wird bei Gericht eingereicht
  4. In einem kurzen Gerichtsverfahren wird die Ehe geschieden
Bei der einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehegatte einen Scheidungsanwalt beauftragen, der dann den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Der andere Ehegatte kann einfach dem Scheidungsantrag zustimmen und muss keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Auf diesem Weg können schon mal fünfzig Prozent der Rechtsanwaltskosten eingespart werden.

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Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ist immer die kostengünstigste Art sich scheiden zu lassen! Aber auch bei der einvernehmlichen Scheidung fallen Gerichts -und Rechtsanwaltskosten an. Gerne erstelle ich Ihnen einen kostenlosen individuellen Kostenvoranschlag oder nutzen Sie meinen Kostenrechner um die anfallenden Kosten zu berechnen.

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Kostenvoranschlag Scheidungskosten

Braucht man einen Anwalt für die einvernehmliche Scheidung?

Ja, auch für die einvernehmliche Ehescheidung braucht man zumindest einen Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht und später den Scheidungsantrag stellt. Es muss aber kein zweiter Rechtsanwalt beauftragt werden und die anfallenden Gebühren für den Anwalt können natürlich auch untereinander geteilt werden.

Welche Erfahrungen gibt es bei einvernehmlichen Scheidungen & Online Scheidung

Wir können hier nur von den Erfahrungen unserer Mandanten und Mandantinnen sprechen. Und da lassen wir am liebsten unsere Mandanten und Mandantinnen selbst sprechen. Wir erhalten ausschließlich positive Rückmeldungen unserer Mandanten nach der Scheidung. Wir sind sowohl bei Anwalt.de bei Google und Meinungsmeister als Dienstleister gelistet und stellen uns dort den öffentlichen Bewertungen unserer Mandanten und Mandantinnen.

Erfahrungen, Mandantenstimmen & Bewertungen

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel 6-8 Monate, wenn nicht vor Gericht langwierig über Unterhalt, Vermögen oder die Kinder gestritten wird. Sofern alle Streitpunkte einvernehmlich geregelt sind und ggf. sogar auch der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss, kann eine einvernehmliche Scheidung auch bereits nach 6-8 Wochen abgeschlossen sein.

Welches Gericht ist bei der einvernehmlichen Scheidung zuständig?

Zuständig ist das Familiengericht am Wohnort der Ehegatten. Wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben, ist das Familiengericht am Wohnsitz des Elternteils zuständig, bei dem die Kinder leben. Sofern kein Ehegatte mehr am ehemaligen gemeinsamen Wohnsitz lebt, ist das Gericht am Wohnsitzort des Antragsgegners zuständig.

Wichtig: Die Zuständigkeit des Familiengerichtes richtet sich nicht nach dem Kanzleisitz des beauftragten Scheidungsanwaltes!

Muss bei der einvernehmlichen Scheidung auch das Trennungsjahr eingehalten werden?

Der Ablauf des Trennungsjahres ist in jedem Fall Voraussetzung für die Ehescheidung, also auch bei der einvernehmlichen Scheidung.

Wo muss man den Antrag auf einvernehmliche Scheidung stellen?

Zunächst muss mindestens ein Anwalt (ggf. online) beauftragt werden.
Der Antrag auf Durchführung der einvernehmlichen Scheidung wird durch den beauftragten Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht.

Was werde ich bei der einvernehmlichen Scheidung von dem Richter oder der Richterin gefragt?

Bei der einvernehmlichen Scheidung werden Sie von der Richterin oder dem Richter zunächst gefragt seit wann Sie getrennt leben, um zu prüfen, ob das Trennungsjahr auch tatsächlich abgelaufen ist.
Dann werden Sie gefragt, ob Sie auch wirklich geschieden werden möchten und keine Möglichkeit mehr sehen, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Abschließend wird kurz der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich besprochen und gefragt, ob die Auskünfte der Rentenversicherungen zutreffend sind. Anschließend wird das Gericht den Scheidungsbeschluss erlassen.

Was ist eine Scheidungsfolgevereinbarung?

Eine Scheidungsfolgevereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung zu den Scheidungsfolgen wie z.B. Unterhalt und Vermögen, Haushaltsgegenständen, Sorgerecht usw..

Für eine einvernehmliche Scheidung ist eine schriftliche Scheidungsfolgevereinbarung in der Regel nicht nötig!

Wenn die Ehegatten aber eine verbindliche und rechtsgültige Vereinbarung treffen möchten, so sind teilweise bestimmte gesetzlich vorgesehene Formerfordernisse einzuhalten.

Eine Scheidungsfolgevereinbarung ist laut Gesetz zumindest zum Teil formbedürftig. Das bedeutet dass Sie notariell beurkundet oder vor Gericht abgeschlossen werden muss und somit nicht unerhebliche Kosten verursacht.

Eine verbindliche vertragliche Regelung z.B. zum nachehelichen Unterhalt, zum Güterrecht und der Vermögensauseinandersetzung oder auch zum Ausschluss oder der Abänderung des Versorgungsausgleiches bedarf der notariellen Beurkundung oder aber eines gerichtlichen Vergleiches, bei dessen Abschluss vor Gericht beide Eheleute anwaltlich vertreten sein müssen. Eine Regelung zur Aufteilung der Haushaltsgegenstände benötigt allerdings keine besondere Form und kann z.B. auch mündlich getroffen werden.
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass das Gericht nur noch über die Ehescheidung und nicht weiterhin über die Scheidungsfolgen wie z.B. Unterhalt, Vermögen oder das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder entscheiden muss.

Die Ehegatten sollten also hinsichtlich dieser Scheidungsfolgen eine Einigung herbeigeführt haben. Eine solche Einigung muss nicht zwingend schriftlich und formgerecht erfolgen. Für das einvernehmliche Scheidungsverfahren reicht es aus, wenn sich die Ehegatten einig sind und in dem Scheidungsverfahren keine weiteren Anträge z.B. zur Zahlung von Unterhalt gestellt werden. Das Gericht entscheidet dann nur über den Antrag auf Ehescheidung und führt soweit erforderlich den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durch.

Heiraten und ins Ausland ziehen - was ist rechtlich zu beachten?

Heiraten und ins Ausland ziehen – bei der Trennung drohen Überraschungen!

 

Die neue EU Güterrechtverordnung


Für alle Paare, die nach dem 29. Januar 2019 geheiratet haben, kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn sie nach der Heirat ins Ausland ziehen oder im Ausland geheiratet haben und dort leben.
Denn ab dem 29. Januar 2019 ist die Europäische-Güterrechtsverordnung (EuGüVO) in Kraft getreten und diese regelt, welches Recht bei einer Scheidung im Hinblick auf eine Vermögensauseinandersetzung, also der güterrechtlichen Auseinandersetzung, angewendet wird.

Ab dem 29. Januar 2019 gilt die EuGüVO - Welches Recht gilt denn nun?

Für alle Ehen, die nach dem 29. Januar 2019 geschlossen wurden gilt nun grundsätzlich, dass diesbezüglich das Recht des Staates Anwendung findet, in welchem sich der „erste gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten nach der Eheschließung“ befindet.
Diese komplexe Regelung lässt sich durch ein einfaches Beispiel veranschaulichen: Wenn ein deutsches Paar unmittelbar nach der Heirat für ein paar Jahre nach Thailand zieht oder auch in Thailand heiratet und zunächst dort gemeinsam lebt,  ist im Falle der Scheidung hinsichtlich der güterrechtlichen Auseinandersetzung des Vermögens thailändisches Recht anzuwenden und zwar auch dann, wenn die Eheleute später wieder vor einer Trennung viele Jahre in Deutschland gelebt haben.

Wie kann man diese Problematik umgehen? - Eine “Rechtswahl-Vereinbarung” kann helfen

Dieses überraschende Ergebnis kann allerdings durch eine entsprechende Rechtswahl-Vereinbarung zwischen den Eheleuten umgangen werden. So können die Ehegatten durch eine vorgenannte Vereinbarung für den Fall einer Scheidung die Anwendung deutschen Rechtes für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung vereinbaren.
Deswegen sollten sich alle Paare, die unmittelbar nach der Heirat im Ausland gelebt haben oder dies planen, rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls einen Ehevertrag bzw. eine Vereinbarung zur Rechtswahl treffen.

Vorsicht: Bei der Vereinbarung ist einiges zu beachten

Dabei ist noch einmal Vorsicht geboten: Es muss darauf geachtet werden, welches Recht überhaupt wirksam vereinbart werden darf (hier gibt es teilweise Einschränkungen) und welche Formvoraussetzungen erfüllt sein müssen und vor allen Dingen, welche Konsequenzen sich im Falle der Scheidung im speziellen Einzelfall ergeben.
Nach deutschem Recht bedarf z.B. eine Vereinbarung zur Rechtswahl grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Nur für den Fall, dass sie im Ausland vorgenommen wird, ist es ausreichend, wenn diese den für den Ehevertrag geltenden Formerfordernissen des gewählten Rechts oder des Rechts am Ort der Rechtswahl entspricht.
Von der Frage, welches Recht für die vermögensrechtliche/güterrechtliche Auseinandersetzung anzuwenden ist, ist die Frage zu unterscheiden, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Ehe geschieden werden kann. Hier wird es dann leider noch einmal etwas komplizierter, wiederrum müssen EU-Vorschriften geprüft werden.
Danach ist primär das Scheidungsrecht des Staates anwendbar, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Scheidungsgerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Doch auch bei der Frage des anzuwendenden Scheidungsrechtes haben die Eheleute die Möglichkeit, eine Rechtswahl zu treffen. Das internationale Scheidungs- und Güterrecht ist also durchaus komplex und es kann zu bösen Überraschungen bei einer Scheidung kommen.

Fazit: Bei Heirat/Heiratsplänen mit jeglichem Auslandsbezug sollte man sich vertiefend informieren und gegebenenfalls beraten lassen


Deswegen ist allen Paaren mit Auslandbeteiligung oder Ehegatten die es ins Ausland zieht, zu empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Scheidungsfolgevereinbarung bzw. eine Rechtswahlvereinbarung zu treffen.



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