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Berechnen von Scheidungskosten

Wie berechnen sich die Scheidungskosten?

Die Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich auf Grundlage des sogenannten Gegenstandswertes. 

Der Gegenstandswert, oder auch Streitwert oder Verfahrenswert genannt, ist also sowohl für die Höhe der Gerichtskosten als auch für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ausschlaggebend.

Für die Höhe des Gegenstandswertes ist wiederum insbesondere das Einkommen beider Ehegatten maßgeblich, da sich der Gegenstandswert in aller Regel aus der Summe des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens der Ehegatten zum Zeitpunkt des Einreichens des Scheidungsantrags ergibt. Hierzu treten gegebenenfalls noch weitere Beiträge hinzu wie z.B. für die Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleichs.

Anhand dieses konkreten Gegenstandswerts lassen sich die konkret zu zahlenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren in den entsprechenden Gebührentabellen ablesen.

Der Gegenstandswert ist also nicht mit den tatsächlich anfallenden Scheidungskosten zu verwechseln. Der Gegenstandswert ist vielmehr eine Berechnungsgröße zur Ermittlung der konkret anfallenden Scheidungskosten.