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Muss ich für Schulden haften, die mein Ehegatte vor oder während der Ehe gemacht hat?

Nein! Sofern ein Ehepartner vor der Eheschließung, während der Ehe oder auch nach der Trennung Schulden gemacht und nur dieser einen Kreditvertrag allein unterschrieben hat, so haftet der andere zunächst einmal nicht für diese Verbindlichkeiten. Eine Haftung kommt allerdings dann in Betracht, wenn beide Ehegatten einen Kreditvertrag gemeinsam unterzeichnet haben oder ein Ehegatte eine Bürgschaft eingegangen ist.