0251 - 57775
oben
Das Jobcenter muss Reisekosten nach Indonesien zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit 10-jährigem Sohn übernehmen

In einem Urteil vom 17.03.2014 –L 7 AS 2392/13 B ER- hat das Landessozialgericht NRW das  Jobcenter in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, die Reise eines Empfängers von "Hartz IV"-Leistungen nach Indonesien zu finanzieren, damit dieser seinen dort lebenden zehnjährigen Sohn besuchen kann.

Fall
Der Sohn des Antragsstellers zog ohne die Zustimmung seines Vaters mit der Mutter nach Indonesien. Der Vater hatte rein telefonischen und schriftlichen Kontakt. Im fehlten finanzielle Mittel um seinen Sohn besuchen zu können, sodass er entsprechende Mittel (insbesondere Flugkosten, Verpflegungskosten, Transferkosten, Reisegebühren und Unterkunft) beim Jobcenter beantragte.

Landessozialgericht NRW
Das Landessozialgericht bestätigte den Antrag des Vaters mit der Begründung, dass das Umgangsrechts des Antragstellers mit seinem Sohn eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Sohnes ist, namentlich in Anbetracht des vorstehenden Geburtstags und vor dem Hintergrund, dass der Sohn in einer fremden Kultur lebt. Auch wurden die Grundrechte des Antragsstellers berücksichtigt; der Kontakt zu seinem Sohn sei aufgrund des geschützten familiären Kontakts von besonderen Belangen.

Auch das Kindeswohl sei bei der Abwägung zu berücksichtigen. Jedenfalls im Jahresintervall seien Mittel zur Ausübung des Umgangsrechts zur Verfügung zu stellen. Die letzte Reise des Antragstellers habe im Februar2013 stattgefunden und liege damit nunmehr mehr als ein Jahr zurück. Eine Reisedauer von drei Wochen sei angemessen. Eine kürzere Reisedauer könne einer erfolgreichen Wahrnehmung des Umgangsrechts entgegenstehen.