Kann man eine Auslandsscheidung in Deutschland anerkennen lassen, wenn Dokumente per WhatsApp zugestellt wurden?
Scheidung einreichen per WhatsApp geht das?
Das Verfahren der Online Scheidung kann das Ehescheidungsverfahren für Scheidungswillige erheblich erleichtern. Dass es bei der Vereinfachung des Verfahrens allerdings auch Grenzen gibt, stellte das OLG Frankfurt am Main kürzlich in einem kuriosen Fall fest.
Wer sich im Ausland scheiden lässt, kann das ausländische Scheidungsurteil in der Regel in Deutschland anerkennen lassen und gilt dann auch in Deutschland als geschieden.
Die Anerkennung steht unter bestimmten Voraussetzungen, mit welchen sich ein Ehepaar, dessen Heirat in Kanada vollzogen wurde, kürzlich konfrontiert sah.
Scheidung in Kanada legal korrekt vollzogen
Das Ehepaar hatte in Kanada geheiratet und sich auch dort scheiden lassen. Das kanadische Scheidungsurteil wird in Deutschland allerdings nicht anerkannt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Im Zuge des Ehescheidungsverfahrens hatte das kanadische Gericht zuvor genehmigt, dass der vom Ehemann gestellte Scheidungsantrag per WhatsApp an die Ehefrau zugestellt wird.
Gemäß dem Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22. November 2021 (Az. 28 VA 1/21) ist es nicht zulässig, schriftliche Dokumente aus dem Ausland über WhatsApp zuzustellen. Diese Regelung gilt selbst dann, wenn das ausländische Gericht eine solche Zustellung genehmigt hat.
Der Fall betraf die Scheidung eines kanadischen Mannes und einer deutschen Frau, die ursprünglich in Kanada geheiratet hatten und bis zur Trennung gemeinsam dort lebten. Nach der Trennung kehrte die Frau nach Deutschland zurück. Der Mann reichte daraufhin vor einem kanadischen Gericht einen Scheidungsantrag ein. Die Zustellung dieses Antrags an die Frau erfolgte mit Genehmigung des zuständigen kanadischen Gerichts über den Messaging-Dienst WhatsApp. Da die Ehefrau auf die Nachricht reagierte, den Scheidungsantrag also zur Kenntnis nahm, sah das kanadische Gericht den Scheidungsantrag als zugestellt an und sprach daher die Scheidung aus.
Das OLG wies jedoch den Antrag des Mannes auf Anerkennung des kanadischen Scheidungsurteils in Deutschland zurück.
Auslandszustellungen in Deutschland über WhatsApp nicht möglich
Die Begründung lautete, dass Auslandszustellungen in Deutschland nicht über WhatsApp erfolgen können und daher gegen die deutschen Rechtsvorschriften verstoßen. Dies stehe im Widerspruch zu den Regelungen des Haager Übereinkommens über die Anerkennung von Entscheidungen über die Ehescheidung und die Trennung der Ehegatten (HKÜ), denen Deutschland zugestimmt hat. Zwar gibt es im Haager Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken im Ausland erweiterte Regelungen, mit denen eine derartige Zustellung unter Umständen möglich sein kann. Diesen erweiterten Regelungen hat Deutschland jedoch widersprochen, begründete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in Deutschland
In Deutschland kann ein ausländisches Scheidungsurteil unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt in der Regel nach den Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts und des HKÜ. Hierbei sind folgende Umstände zu beachten: Die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts, die Rechtswirksamkeit des Urteils, die ordnungsgemäße Zustellung und die Einhaltung der Grundsätze der deutschen öffentlichen Ordnung. Bei Einhaltung dieser Bedingungen erfolgt die Anerkennung durch Einreichung eines Antrags beim Familiengericht, das die genannten Kriterien prüft und die Entscheidung des ausländischen Gerichts, sofern rechtskräftig und den deutschen Vorschriften entsprechend, umsetzt.