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Düsseldorfer Tabelle 2013 veröffentlicht!

Wie in fast jedem Jahr wurde vom Oberlandesgricht Düsseldorf auch in diesem Jahr wieder die Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht Während der Kindesunterhalt in der Tabelle nicht angehoben wurde, wurde vor allem der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und die allgemeinbildende Schule besuchen, geändert. Erwerbstätige können demnach jetzt 50 Euro ( 1000 Euro statt 950 Euro), Nichterwerbstätige 30 Euro (800 Euro statt 770 Euro) mehr für sich behalten.

pdfDownload der Düsseldorfer Tabelle
Alle älteren Tabellen können hier eingesehen werden http://www.dfgt.de/index.php?tid=66