0251 - 57775
oben

Neues Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab dem 1.8.2013

Ab dem 1.8.20113 soll das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft treten.

Der Startschuss für eine 2. Kostenrechtsmodernisierung war am 22. März 2013, als sich die Ressortchefs und Staatssekretäre aus den Bundesländern bei einem Geheimtreffen im Bundesjustizministerium parteiübergreifend auf die Umsetzung der lang erwarteten RVG-Reform geeinigt hatten.
Dies sollte demnach unter den Voraussetzungen geschehen, dass es höhere Gerichtskosten bei gleichzeitig höheren Anwaltskosten gibt.
Trotzdem musste die Angelegenheit am 7. Juni 2013 erst einmal dem Vermittlungsausschuss vorgelegt werden.
Nun hat am 27.06.2013 der Bundestag mit großer Mehrheit die Beschlussfassung des Vermittlungsausschusses des 2.KostRMoG verabschiedet.

Am 5.07.2013 muss nun der Bundesrat über die Reform entscheiden, wobei aber mit einer Zustimmung gerechnet werden kann.

Wenn dies der Fall ist, wird das neue RVG voraussichtlich zum 1.08.2013 in Kraft treten.

Was ist dann neu? Die Rechtsanwaltsgebühren werden im Durchschnitt um 12 % erhöht und die Gerichtskosten teurer. Vor allem die Bereiche des Sozialrechts und Strafrechts hat es schwer getroffen, hier stehen Erhöhungen um die 20 % an.

http://www.anwaltverlag.de/RVG-Reform