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Überwachungskosten per GPS sind nicht im Unterhaltsrechtsstreit erstattungsfähig

Der BGH entscheid am 15.05.2013 in seinem Beschluss -XII ZB 107/08-, dass die Detektivkosten für die Überwachung per GPS im Unterhaltsrechtsstreit nicht erstattungsfähig sind.

Der Kläger war rechtskräftig zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt verurteilt worden, denn die Beklagte hatte als Unterhaltsberechtigte geltend gemacht, ihre Beziehung zu einem anderen Mann sei beendet. Allerdings setzte sie die Beziehung zu dem anderen Mann später fort.

Um eine Abänderungsklage einzureichen, beauftragte der Kläger einen Detektiv mit der Feststellung, ob die Beklagte wieder eine feste Lebensgemeinschaft gemäß § 1579 II BGB mit dem anderen Mann hat. Der Detektiv überwachte die Fahrten der Beklagten mit Hilfe eines heimlich angebrachten GPS-Senders an ihrem Auto.

Nachdem die Beklagte im ersten Verfahren die Beziehung zu einem anderen Mann verneint hat, erkannte sie nun in einem Abänderungsverfahren die Voraussetzungen für den Wegfall ihres Unterhalts an. Nun wurden ihr die Kosten für den Detektiv auferlegt.

Die Parteien streiten jetzt in einem Kostenfestsetzungsverfahren über die Übernahme der Detektivkosten.
Das Gericht entschied, dass grundsätzlich die Detektivkosten zu den Prozesskosten zählen können. Denn zu Prozesskosten zählen neben den Kosten für die Einleitung und Durchführung eines Verfahrens auch die Kosten, die durch rechtmäßige Maßnahmen zur Vorbereitung des Verfahrens entstehen. Allerdings nur, wen es einen konkreten Verdacht gibt, der die Einsetzung eines Detektivs begründet und die Beweise im Verfahren verwertet werden dürfen.
Dies ist bei einer Erstellung eines personenbezogenen Bewegungsprofils durch ein GPS-Sender nicht der Fall, denn dabei wird das Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt. Es wäre nur zulässig, wenn der Eingriff aufgrund überwiegender Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt sei.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/bundesgerichtshof-geschiedene-muss-nicht-fuer-eigene-ueberwachung-zahlen-12280332.html