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Urteilsreihe zu Kindergartenplätzen:
4. 30minütige Fahrt zur Kindertageseinrichtung ist für die Eltern zumutbar


Das Verwaltungsgericht München entschied in seinem Urteil –M 18 K 13.2256-, dass ein 30 minütiger Weg zwischen der Wohnung oder dem Arbeitsplatz und der Kita für die Eltern zumutbar sei.

Fall
Ein 13 Monate altes Kind verklagte die Stadt München, weil sie dem Kind einen Betreuungs-platz in einer freigemeinnützigen Kita angeboten hat, die dieselben Gebühren, wie die städtische Kita erhob. Die Eltern wollten einen Platz in der städtischen Kita. Beide Einrich-tungen sind innerhalb von 30 Minuten von der Wohnung bzw. von dem Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Verwaltungsgericht München
Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab und hielt den zeitlichen Aufwand von 30 Minuten für zumutbar. Die Stadt erfüllte somit ihre die Vorgabe auf die Förderung in Kita´s.
Es wurde auch berücksichtigt, dass die Zeit für das Bringen und Abholen des Kindes für beide Eltern gleich ist und sie sich auch abwechseln können.


Quelle