Trotz entgegenstehendem Willen des Vaters darf die Mutter dem Sohn den Führerschein mit 17 Jahren erlauben

Fall
Die Eltern sind im vorliegenden Fall geschieden und haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Sohn wollte gerne den Führerschein mit 17 Jahren machen, dies lehnte der Vater allerdings ab, weil der Sohn ihm vor ca. 2 Jahren eine beleidigende SMS geschrieben habe.
Der Sohn begründete sein Vorhaben damit, dass er nächstes Jahr sein Abitur schreibe und dieses Jahr demnach mehr Zeit für die Führerscheinprüfung hat.
Amtsgericht Hannover
Das Amtsgericht Hannover entschied, dass die Führerscheinprüfung dem Kindeswohl entspricht. Begründet wurde dies damit, dass junge Menschen durch das begleitete Fahren üben können und so die Unfallzahlen zurück gegangen sind (nach Recherchen des Gerichtes).
Für das Wohl des Kindes ist es folglich positiv, wenn der Sohn unter Begleitung seiner Mutter Auto fahren darf.
Verweigerung des Vaters
Zu der Verweigerung des Vaters sagte das Gericht, dass die Verweigerung aus pädagogischen Gründen sachfremd und zweckverfehlt sei. Der Sohn gab zu diese SMS geschrieben zu haben, allerdings als er wütend auf seinen Vater gewesen sei. Heute würde er so eine SMS nicht wieder schreiben. Demnach stellte das Gericht fest, dass der Junge sich weiter entwickelt hat und eine Verweigerung mit dem damaligen Verhalten nicht mehr begründet werden kann.
Quelle