Kostenlose Scheidung für Bürgergeld-EmpfängerInnen?
Werden die Scheidungskosten bei Bürgergeld-EmpfängerInnen vom Staat getragen?
Sie leben von Bürgergeld, oder erhalten Sozialhilfe? Wer zahlt Ihre Scheidung?

Wer trägt die Scheidungskosten bei niedrigem Einkommen (Sozialhilfe / Bürgergeld)? Foto ©: PantheraLeo1359531 – CC BY 4.0
Als wäre eine Trennung oder Scheidung nicht schon schwer genug, fallen dann, wenn es so weit ist, auch noch Kosten an. Unter Umständen kann eine Scheidung aber auch komplett kostenlos sein.
Die Kosten des Ehescheidungsverfahrens sind grundsätzlich abhängig vom Einkommen der Ehegatten und in manchen Fällen auch vom Vermögen. Je mehr die Ehegatten also verdienen bzw. je mehr Vermögen die Ehegatten besitzen, desto teurer wird für sie auch die Scheidung. Das gilt selbst dann, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung ohne Streit über Vermögenswerte oder Unterhalt handelt.
Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus der Anwalts- und der Gerichtsgebühr. Die Anwaltsgebühr ist von demjenigen zu zahlen, der den Anwalt beauftragt und die Scheidung einreicht. Die Gerichtsgebühr wird hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Scheidung bei Bürgergeld kostenlos
Wie setzen sich aber die Scheidungskosten zusammen, wenn ein Ehegatte Bürgergeld bezieht? Bezieht ein Ehegatte Bürgergeld, wird er oder sie in der Regel nicht dazu in der Lage sein, für die Scheidungskosten aufzukommen. Er oder sie wird also weder die Anwaltsgebühr noch die hälftige Gerichtsgebühr zahlen können. Da eine Scheidung in Deutschland aber nur durch einen Anwalt eingereicht und durch das Familiengericht durchgeführt werden kann, fallen diese Kosten in jedem Ehescheidungsverfahren an
Abhilfe schafft die sogenannte Verfahrenskostenhilfe oder auch in Zivilverfahren Prozesskostenhilfe genannt. Wird dem antragstellenden Ehegatten Verfahrenskostenhilfe bewilligt, kommt der Staat für die gesamten Scheidungskosten auf, also sowohl für die Anwaltsgebühr als auch für die hälftige Gerichtsgebühr. Die Scheidung kann in diesem Fall also kostenlos durchgeführt werden.
Wer Bürgergeld empfängt, bekommt in der Regel die Verfahrenskostenhilfe bewilligt und kann damit die Scheidung komplett kostenlos durchführen. Gleiches gilt auch für Leute mit geringen Einkommen, hohen Schulden oder sehr hohen Mietkosten. Auch für Leute, die sehr viel Unterhalt zahlen müssen, kann unter Umständen Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.
Die Verfahrenskostenhilfe soll auch diesen Leuten ermöglichen, ein Ehescheidungsverfahren durchzuführen, ohne durch die teils hohen Kosten daran gehindert zu werden. Jeder soll dazu in der Lage sein, ein Ehescheidungsverfahren einzuleiten, selbst wenn Bürgergeld bezogen wird oder kein oder nur geringes Einkommen vorhanden ist.
Um die Verfahrenskostenhilfe vom Familiengericht bewilligt zu bekommen, muss nur ein entsprechender Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gestellt und ein Formular mit Nachweisen (Bürgergeldbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag) eingereicht werden.
Ich prüfe gerne für Sie kostenlos und unverbindlich vorab, ob Sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Selbstverständlich übernehme ich auch das Stellen des Antrags auf Verfahrenskostenhilfe und unterstütze Sie beim Ausfüllen des Formulars sowie der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise.
Ihre Fragen & Antworten – kurz zusammengefasst:
Frage: Ich beziehe Bürgergeld. Ist die Scheidung kostenlos?
Antwort: In der Regel kann die Scheidung bei Bürgergeldbezug kostenlos durchgeführt werden. Es muss nur ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
Frage: Was deckt Verfahrenskostenhilfe ab?
Antwort: Abgedeckt werden die gesamten Kosten des Ehescheidungsverfahrens, also Anwalts- und Gerichtskosten.
Frage: Wer kann Verfahrenskostenhilfe beantragen?
Antwort: Jeder kann einen Antrag stellen. Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist kostenlos. Bewilligt wird die Verfahrenskostenhilfe in der Regel bei Bezug von Bürgergeld, sehr geringem oder keinem Einkommen oder hoher Verschuldung bzw. bei hohen Wohnkosten oder Unterhaltsbelastungen.
Frage: Wie kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden?
Antwort: Ich stelle für Sie kostenlos einen Antrag beim Familiengericht und unterstütze Sie beim Ausfüllen des Formulars und bei der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise.
Frage: Muss ich Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen?
Antwort: Wenn sich Ihre finanzielle Lage in der Zeit nach der Scheidung nicht deutlich verbessert, muss die Verfahrenskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden.